Rede von
Ernst August
Farke
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(DP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DP)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dem deutschen Soldaten hat bisher in der Vergangenheit und in den letzten Jahren niemand die Ehre nehmen können. Wir begrüßen aber, daß endlich eine Erklärung abgegeben wurde, die nichts wieder zurückgeben wollte, die aber offiziell von höchster deutscher Stelle die Feststellung traf, daß die Ehre des deutschen Soldaten für das deutsche Volk unangetastet ist und unangetastet bleibt.
Nun haben die Koalitionsparteien CDU/CSU, FDP und DP zu § 30 a den Antrag gestellt, nach dem Beförderungen wegen erwiesener Tapferkeit stets zu berücksichtigen sind. Ich möchte diesen Satz dahin erweitern, daß unter erwiesener Tapferkeit Tapferkeit im Felde bzw. vor dem Feind gemeint ist. Die drei Parteien sind damit einverstanden, daß wir diesen Satz in der Form aussprechen, daß Beförderungen wegen erwiesener Tapferkeit vor dem Feind stets zu berücksichtigen sind.
Es liegt uns natürlich am Herzen, vor allen Dingen auch mir persönlich — ich brauche das nicht extra zu betonen, da ich nicht erst seit heute, sondern gleich nach dem Zusammenbruch nach 1945 mit meinen Freunden dafür kämpfe —, daß wir möglichst dem Rechtsanspruch der einzelnen entgegenkommen und versuchen, ihn aus dem Versorgungsgesetz heraus zu befriedigen. Wir wissen, daß wir bei allem — wir haben versucht, das in gerechter Abwägung zu tun — Einschränkungen machen mußten, die uns sehr, sehr schwer geworden sind. Besonders am Herzen hat uns natürlich die Sache der Berufsunteroffiziere gelegen, und es ist uns gelungen, von ihren Rechtsansprüchen das meiste zu erfüllen. Vom 10. Dienstjahr ab — es gilt ja für alle die 10-DienstjahrVoraussetzung — erkennen wir ihren Anspruch auf Unterbringung an, und die betreffenden Behörden können sie bei der 20%igen Unterbringung mitanrechnen. Vom 12. Dienstjahr an besteht der Anspruch gemäß dem früheren Anspruch auf Unterbringung. Wir sind uns aber klar darüber, daß diese Unteroffiziere von 12 bis 18 Dienstjahren gegenüber anderen Beamtengruppen ins Hintertreffen geraten sind. Sie sind praktisch nicht konkurrenzfähig, weil sie nicht die Vorbereitung erhalten haben, die sie sonst bei normalen Verhältnissen erhielten,
um in einem Beamtenberuf den Dienst tun zu können, so daß wir uns Maßnahmen überlegen mußten, um ihnen hier den gleichen Start wie den anderen zu geben. Wir wollen vor allen Dingen bei den Ausführungsbestimmungen ein Augenmerk darauf haben, daß Behörden, sei es Post, Eisenbahn und alle die, auf die wir einen Einfluß nehmen können, eine Anweisung bekommen, in einem bestimmten Prozentsatz bevorzugt Leute aus diesem Kreise unterzubringen, denen es ja in erster Linie darum geht, wieder in den Arbeitsprozeß eingegliedert zu werden.
Wir müssen aber auch von dieser Stelle aus einen Appell an diejenigen richten, die bisher verhindert haben, daß diese Leute Arbeit bekamen. Und hier muß es einmal gesagt werden: Wenn man es ehrlich damit meint, diesen Kreisen zu helfen, dann muß man vor allen Dingen von der linken Seite des Hauses auf die Betriebsräte einwirken,
diesen Leuten nicht mehr entgegenzustehen, wie es bisher sehr oft geschehen ist,
und nicht mehr zu sagen, es sind Militaristen. Darüber beklagen sich diese Kreise am allermeisten.
Dieser unser Appell von der Tribüne des Bundestages soll diese Kreise ermahnen, nun einmal auch ernst zu machen und diese Kräfte nicht mehr auszuschließen. Dann haben wir für diese Kreise das Entscheidendste getan.
Wir haben weiter für die Berufsunteroffiziere erreicht, daß die Nachversicherung in der Reichsversicherungsanstalt für sie gewährleistet und bis zum 31. Dezember 1952 garantiert wird. Sie werden weiter behandelt wie Widerrufsbeamte, so daß sie bei Dienstunfähigkeit die Versetzung in den Ruhestand beantragen können und dann die Versorgungsbezüge wie Unteroffiziere mit 18 Dienstjahren erhalten.
Die Hauptsache für uns aber ist, ihrem Rechtsanspruch entsprechend, das Übergangsgehalt. In unserem Antrag — er enthält das, was wir nach Rücksprache mit dem Herrn Finanzminister noch erreichen konnten — wünschen wir, daß die Worte „bis zur Dauer von drei Monaten" gestrichen und ersetzt werden durch die Worte „vorerst bis zur Dauer von 12 Monaten". Wir müssen nämlich genau überlegen, wie wir die Verhältnisse bei den einzelnen Gruppen regeln. Ich habe schon anfangs betont: möglichst dem Rechtsanspruch gemäß, der seinerzeit bestand. Unteroffiziere, die eine 18jährige Dienstzeit haben, haben einen absoluten Pensionsanspruch; er ist ihnen gegeben. Unteroffiziere, die 12 bis 18 Dienstjahre haben, haben diesen absoluten Pensionsanspruch nicht, sondern sie hatten Versorgungsübergangsbezüge bis zur festen Anstellung. Das konnte unter Umständen mehrere Jahre dauern, bis sie ihre Beamtenstellung antraten. Während dieser Jahre bekamen sie die Versorgung. Diesem Prinzip müssen wir entsprechend dieser Rechtsgrundlage treu bleiben; denn wenn wir hier weitergehen und über das hinausgehen, was Recht war, dann können wir es nicht verantworten, daß wir unendlich vielen Kreisen Rechte einschränken mußten, was uns sehr schwer gefallen ist. Wenn wir jetzt festlegen, daß die Unteroffiziere mit 12 bis 18 Dienstjahren „vorerst bis zur Dauer von 12 Monaten" die Übergangsbezüge gemäß ihrem erdienten Ruhegehalt bekommen, dann ist 100%ig alles erfüllt; denn das Wort „vorerst" sagt, daß diese Frist, wenn der Betreffende nach einem Jahre noch nicht untergebracht ist, verlängert werden kann.
— Mag sein, daß Ihnen das unangenehm ist; aber es ist so,
daß wir damit praktisch dasselbe erreichen wie Sie.
Das heißt also, diese Unteroffiziere bekommen laufend ihre Versorgungsbezüge; und sie bekommen sie gemäß ihrem Rechtsanspruch. Wir haben den Kreis nicht überschritten, dessen Überschreitung uns in Schwierigkeiten bringen würde. Ich möchte das Hohe Haus im Namen der CDU/CSU, der FDP und
DP bitten, diesem Änderungsantrage zu § 49 zuzustimmen.
Es ist selbstverständlich für uns sehr bitter gewesen, daß wir die Kriegsgefangenschaft nicht für alle gleichmäßig nach den Dienstjahren anrechnen konnten. Wir sind keineswegs damit einverstanden - das möchte ich für meine Freunde und für mich persönlich sagen — und haben am entschiedensten dagegen gekämpft, daß man den Stichtag einführte. Aber ich möchte darauf hinweisen, daß der Antrag der SPD auch nicht glücklich ist, wenn er erst die Kriegsgefangenschaft ab 1946 berücksichtigen will. Ich möchte darauf aufmerksam machen, daß die Kriegsgefangenschaft von 1945 bis 1946 für die meisten die furchtbarste Zeit gewesen ist, auch hier in den Lagern im Westen, und daß unendlich viele umgekommen und verhungert sind oder sich Leiden zugezogen haben, an denen sie heute noch laborieren. Man kann den Einschnitt nicht dort machen; das wäre ungerecht. Es wäre nur möglich, die ganze Zeit zu berücksichtigen; aber ich möchte doch den Herrn Finanzminister bitten, hierzu Stellung zu -nehmen, da ich es nicht verantworten kann — und auch viele in diesem Hause nicht, glaube ich —, daß wir vielleicht durch größere finanzielle Anforderungen das ganze Werk hier zum Scheitern bringen. Draußen aber wartet alles darauf, daß so schnell wie möglich erst einmal diese Regelung erfolgt. Wir dürfen darum keine Zeit mehr verlieren. Wir wissen ja: Hinter diesem Gesetz steht unmittelbar — und es ist untrennbar mit ihm verbunden — das neue Beamtengesetz. In diesem neuen Beamtengesetz müssen wir uns allgemein über die Einbeziehung der Zeit der Kriegsgefangenschaft in die Dienstzeit aussprechen, und wir müssen Beschlüsse darüber fassen. Es wäre vielleicht nicht richtig, wenn wir jetzt schon in diesem Gesetz etwas vorausnähmen. Ich bin der Überzeugung, daß wir es im Laufe dieses Sommers schon so regeln werden, wie es meine Freunde und ich und wie wir es vielleicht alle wünschen, daß wir den Stichtag fallen lassen und die Kriegsgefangenschaft in unsere Berechnungen absolut mit einbeziehen können. Es ist also hier das letzte Wort darüber noch nicht gesprochen worden; mag die Entscheidung so oder so ausfallen. Das letzte Wort wird im Laufe dieses Sommers ausgesprochen werden und dann natürlich in dem Sinne: für alle gerecht und in gleicher Weise.