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ID0113101700

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    Deutscher Bundestag - 131. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. April 1951 5019 131. Sitzung Bonn, Freitag, den 6. April 1951. Geschäftliche Mitteilungen 5020B, 5038A Anfrage Nr. 173 der Abg. Hagge, Steinhörster u. Gen. betr. allgemeine Neuwahlen aller Vertretungen von Gemeinden und Kreisen im Lande Schleswig-Holstein vor Ablauf der festgesetzten Wahlperiode (Nrn. 2066 und 2118 der Drucksachen) . . 5020B Fortsetzung der zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Nrn. 1306, zu 1306 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht (25. Ausschuß) (Nr. 2075 der Drucksachen, Umdruck Nr. 108) . . . . 5020C Dr. Kleindinst (CSU), Berichterstatter . . 5020C, 5028A, 5034C, 5035B, 5037D, 5044A, 5047A Freiherr von Aretin (BP) 5021D Dr. Nowack (Rheinland-Pfalz) (FDP) 5022B, 5043D Dr. Richter (Niedersachsen) (SRP) . . 5022C Gundelach (KPD) 5022D, 5037B Matzner (SPD) 5023A, 5044C Dr. Etzel (Bamberg) (BP) . 5023C, 5041A Fröhlich (BHE-DG) 5024A Farke (BP) 5024C, 5034D, 5042C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 5025D Mellies (SPD) . . . . 5027B, 5045D, 5046C Dr. Wuermeling (CDU) . . . . 5028C, 5032B, 5042D, 5045A, D, 5046D Loritz (WAV) 5028B Jacobs (SPD) 5031A Dr. Schmid (Tübingen) (SPD) . . . 5031C Dr. Miessner (FDP) . 5036C, 5038A, 5040A Jacobi (SPD) 5039B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 5042A Gaul (FDP) 5043B Schoettle (SPD) 5045B Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . 5045C Dr. Seelos (BP) 5046D Euler (FDP) 5047B Abstimmungen. . 5032D, 5034D, 5035B, 5036C, 5037B, 5038A, 5039D, 5044D, 5046A, 5047A Zur Geschäftsordnung - Abwicklung der Tagesordnung bzw. Vertagung 5047A, 5056C, 5057B Mellies (SPD) 5047A, 5056D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Dr. Dorls gemäß Ersuchen des Bundesministers der Justiz vom 5. April 1951 (Nr. 2116 der Drucksachen) 5047D Dr. Horlacher (CSU): als Berichterstatter 5047D als Abgeordneter 5050A Dr. Richter (Niedersachsen) (SRP) . 5048C Dr. von Merkatz (DP) 5049B Ritzel (SPD) 5049C Beschlußfassung 5051B Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1500 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß): Einzelplan VII - Haushalt des Bundesministeriums der Justiz (Nr. 1908 der Drucksachen) 5051B zur Geschäftsordnung: Euler (FDP) 5051B Mellies (SPD) 5051C Dr. Oellers (FDP) 5051D Beratung abgesetzt 5052A Einzelplan XXII - Haushalt der finanziellen Hilfe für Berlin (Nr. 1921 der Drucksachen) 5052A Mellies (SPD), Berichterstatter . . 5052A Frau Kalinke (DP) 5052C, 5054C Frau Schroeder (Berlin) (SPD) 5053B, 5055D Bausch (CDU) 5054A Horn (CDU) 5054A Renner (KPD) 5055B Kaiser, Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen 5056B Beschlußfassung 5056C Einzelplan XI - Haushalt des Bundesministeriums für Arbeit (Nr. 1912 der Drucksachen; Änderungsantrag Umdruck Nr. 109) 5056D zur Geschäftsordnung: Arndgen (CDU) 5057A Gengler (CDU) 5057A Bausch (CDU) 5057B Beratung vertagt 5057B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Behandlung wiederkehrender Leistungen bei der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen (Nr. 2051 der Drucksachen) - 5057B Ausschußüberweisung 5057C Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Papierversorgung für den Zeitungsdruck (Nr. 2034 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abg. Dr. Mende, Dr. Nowack (Rheinland-Pfalz), Wirths u. Gen. betr. Papierversorgung der Tageszeitungen (Nr. 2036 der Drucksachen) . . 5057C Dr. Bleiß (SPD), Antragsteller . . . 5057C Wirths (FDP), Antragsteller . 5058A, 5060D Ehren (CDU) 5058D Huth (CDU) 5059D Loritz (WAV) 5060A Beschlußfassung 5060D Beratung der Übersicht Nr. 23 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen (Umdruck Nr. 104) 5060D Beschlußfassung 5060D Nächste Sitzung 5060D Die Sitzung wird um 9 Uhr 1 Minute durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Hans-Gerd Fröhlich


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (WAV)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (WAV)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir stimmen den Abänderungsanträgen der Bayernpartei und auch der Sozialdemokratischen Partei in vollem Umfang zu. Wir verzichten darauf, ähnliche Abänderungsanträge zu stellen.
    Lassen Sie mich noch einige wenige kurze Ausführungen zu dem Antrag der Bayernpartei betreffend Abänderung des Termins vom 8. Mai 1935 machen. Wir haben uns bereits im Ausschuß für Beamtenrecht sehr eingehend darüber unterhalten, und ich darf das Hohe Haus darauf hinweisen, daß durch die Festlegung dieses Termins insbesondere für die Heimkehrer sehr große Härten entstehen würden. Entsprechend der allgemeinen Übung sollten wir gerade die Heimkehrer bevorzugt behandeln. Wir haben das im Bundesversorgungsgesetz getan, wir haben das im Heimkehrergesetz und ebenso in dem neuen Umsiedlungsgesetz getan. Wenn dieser Termin erhalten bliebe, dann würde das für die Spätheimkehrer bedeuten, daß ein Heimkehrer, der am 9. Mai 1935 oder später in die Wehrmacht eingetreten und bis zum Jahre 1950 in Kriegsgefangenschaft gewesen ist, also 15 Dienstjahre aufzuweisen hat, keinen Anspruch auf Versorgung nach diesem Gesetz hätte, während jemand, der durch Glück und Zufall sofort nach Kriegsende entlassen wurde, die Leistungen nach diesem Gesetz in vollem Umfang in Anspruch nehmen kann. Ich möchte deshalb das Hohe Haus bitten, unbedingt dafür zu stimmen, daß dieser Termin abgeändert wird, damit wir den Heimkehrern nicht besondere Härten auferlegen.
    Das, was über die Gleichstellung der Unteroffiziere mit den Offizieren mit einer Dienstzeit von zehn Dienstjahren gesagt wurde, unterstreiche ich hundertprozentig. Es besteht heute gar kein Grund, irgendeinen Unterschied zwischen Offizieren` und Unteroffizieren zu machen. Ich darf Ihnen auch sagen, daß die Offiziere im Gegenteil sogar Wert darauf legen, daß diese bewährten Unteroffiziere mit ihnen gleichgestellt werden.

    (Abg. Schröter: Sehr richtig!)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Abgeordnete Farke.

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    Rede von Ernst August Farke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dem deutschen Soldaten hat bisher in der Vergangenheit und in den letzten Jahren niemand die Ehre nehmen können. Wir begrüßen aber, daß endlich eine Erklärung abgegeben wurde, die nichts wieder zurückgeben wollte, die aber offiziell von höchster deutscher Stelle die Feststellung traf, daß die Ehre des deutschen Soldaten für das deutsche Volk unangetastet ist und unangetastet bleibt.
    Nun haben die Koalitionsparteien CDU/CSU, FDP und DP zu § 30 a den Antrag gestellt, nach dem Beförderungen wegen erwiesener Tapferkeit stets zu berücksichtigen sind. Ich möchte diesen Satz dahin erweitern, daß unter erwiesener Tapferkeit Tapferkeit im Felde bzw. vor dem Feind gemeint ist. Die drei Parteien sind damit einverstanden, daß wir diesen Satz in der Form aussprechen, daß Beförderungen wegen erwiesener Tapferkeit vor dem Feind stets zu berücksichtigen sind.
    Es liegt uns natürlich am Herzen, vor allen Dingen auch mir persönlich — ich brauche das nicht extra zu betonen, da ich nicht erst seit heute, sondern gleich nach dem Zusammenbruch nach 1945 mit meinen Freunden dafür kämpfe —, daß wir möglichst dem Rechtsanspruch der einzelnen entgegenkommen und versuchen, ihn aus dem Versorgungsgesetz heraus zu befriedigen. Wir wissen, daß wir bei allem — wir haben versucht, das in gerechter Abwägung zu tun — Einschränkungen machen mußten, die uns sehr, sehr schwer geworden sind. Besonders am Herzen hat uns natürlich die Sache der Berufsunteroffiziere gelegen, und es ist uns gelungen, von ihren Rechtsansprüchen das meiste zu erfüllen. Vom 10. Dienstjahr ab — es gilt ja für alle die 10-DienstjahrVoraussetzung — erkennen wir ihren Anspruch auf Unterbringung an, und die betreffenden Behörden können sie bei der 20%igen Unterbringung mitanrechnen. Vom 12. Dienstjahr an besteht der Anspruch gemäß dem früheren Anspruch auf Unterbringung. Wir sind uns aber klar darüber, daß diese Unteroffiziere von 12 bis 18 Dienstjahren gegenüber anderen Beamtengruppen ins Hintertreffen geraten sind. Sie sind praktisch nicht konkurrenzfähig, weil sie nicht die Vorbereitung erhalten haben, die sie sonst bei normalen Verhältnissen erhielten,

    (Abg. Dr. Laforet: Sehr gut!)

    um in einem Beamtenberuf den Dienst tun zu können, so daß wir uns Maßnahmen überlegen mußten, um ihnen hier den gleichen Start wie den anderen zu geben. Wir wollen vor allen Dingen bei den Ausführungsbestimmungen ein Augenmerk darauf haben, daß Behörden, sei es Post, Eisenbahn und alle die, auf die wir einen Einfluß nehmen können, eine Anweisung bekommen, in einem bestimmten Prozentsatz bevorzugt Leute aus diesem Kreise unterzubringen, denen es ja in erster Linie darum geht, wieder in den Arbeitsprozeß eingegliedert zu werden.
    Wir müssen aber auch von dieser Stelle aus einen Appell an diejenigen richten, die bisher verhindert haben, daß diese Leute Arbeit bekamen. Und hier muß es einmal gesagt werden: Wenn man es ehrlich damit meint, diesen Kreisen zu helfen, dann muß man vor allen Dingen von der linken Seite des Hauses auf die Betriebsräte einwirken,


    (Farke)

    diesen Leuten nicht mehr entgegenzustehen, wie es bisher sehr oft geschehen ist,

    (Widerspruch links)

    und nicht mehr zu sagen, es sind Militaristen. Darüber beklagen sich diese Kreise am allermeisten.

    (Zuruf links: Blödsinn! — Weitere Zurufe. — Unruhe.)

    Dieser unser Appell von der Tribüne des Bundestages soll diese Kreise ermahnen, nun einmal auch ernst zu machen und diese Kräfte nicht mehr auszuschließen. Dann haben wir für diese Kreise das Entscheidendste getan.

    (Beifall rechts. — Gegenrufe links.)

    Wir haben weiter für die Berufsunteroffiziere erreicht, daß die Nachversicherung in der Reichsversicherungsanstalt für sie gewährleistet und bis zum 31. Dezember 1952 garantiert wird. Sie werden weiter behandelt wie Widerrufsbeamte, so daß sie bei Dienstunfähigkeit die Versetzung in den Ruhestand beantragen können und dann die Versorgungsbezüge wie Unteroffiziere mit 18 Dienstjahren erhalten.
    Die Hauptsache für uns aber ist, ihrem Rechtsanspruch entsprechend, das Übergangsgehalt. In unserem Antrag — er enthält das, was wir nach Rücksprache mit dem Herrn Finanzminister noch erreichen konnten — wünschen wir, daß die Worte „bis zur Dauer von drei Monaten" gestrichen und ersetzt werden durch die Worte „vorerst bis zur Dauer von 12 Monaten". Wir müssen nämlich genau überlegen, wie wir die Verhältnisse bei den einzelnen Gruppen regeln. Ich habe schon anfangs betont: möglichst dem Rechtsanspruch gemäß, der seinerzeit bestand. Unteroffiziere, die eine 18jährige Dienstzeit haben, haben einen absoluten Pensionsanspruch; er ist ihnen gegeben. Unteroffiziere, die 12 bis 18 Dienstjahre haben, haben diesen absoluten Pensionsanspruch nicht, sondern sie hatten Versorgungsübergangsbezüge bis zur festen Anstellung. Das konnte unter Umständen mehrere Jahre dauern, bis sie ihre Beamtenstellung antraten. Während dieser Jahre bekamen sie die Versorgung. Diesem Prinzip müssen wir entsprechend dieser Rechtsgrundlage treu bleiben; denn wenn wir hier weitergehen und über das hinausgehen, was Recht war, dann können wir es nicht verantworten, daß wir unendlich vielen Kreisen Rechte einschränken mußten, was uns sehr schwer gefallen ist. Wenn wir jetzt festlegen, daß die Unteroffiziere mit 12 bis 18 Dienstjahren „vorerst bis zur Dauer von 12 Monaten" die Übergangsbezüge gemäß ihrem erdienten Ruhegehalt bekommen, dann ist 100%ig alles erfüllt; denn das Wort „vorerst" sagt, daß diese Frist, wenn der Betreffende nach einem Jahre noch nicht untergebracht ist, verlängert werden kann.

    (Abg. Arnholz: Wir sind nicht in der Kinderschule!)

    — Mag sein, daß Ihnen das unangenehm ist; aber es ist so,

    (Erneute Zurufe von der SPD)

    daß wir damit praktisch dasselbe erreichen wie Sie.

    (Abg. Arnholz: Schulmeister!)

    Das heißt also, diese Unteroffiziere bekommen laufend ihre Versorgungsbezüge; und sie bekommen sie gemäß ihrem Rechtsanspruch. Wir haben den Kreis nicht überschritten, dessen Überschreitung uns in Schwierigkeiten bringen würde. Ich möchte das Hohe Haus im Namen der CDU/CSU, der FDP und
    DP bitten, diesem Änderungsantrage zu § 49 zuzustimmen.
    Es ist selbstverständlich für uns sehr bitter gewesen, daß wir die Kriegsgefangenschaft nicht für alle gleichmäßig nach den Dienstjahren anrechnen konnten. Wir sind keineswegs damit einverstanden - das möchte ich für meine Freunde und für mich persönlich sagen — und haben am entschiedensten dagegen gekämpft, daß man den Stichtag einführte. Aber ich möchte darauf hinweisen, daß der Antrag der SPD auch nicht glücklich ist, wenn er erst die Kriegsgefangenschaft ab 1946 berücksichtigen will. Ich möchte darauf aufmerksam machen, daß die Kriegsgefangenschaft von 1945 bis 1946 für die meisten die furchtbarste Zeit gewesen ist, auch hier in den Lagern im Westen, und daß unendlich viele umgekommen und verhungert sind oder sich Leiden zugezogen haben, an denen sie heute noch laborieren. Man kann den Einschnitt nicht dort machen; das wäre ungerecht. Es wäre nur möglich, die ganze Zeit zu berücksichtigen; aber ich möchte doch den Herrn Finanzminister bitten, hierzu Stellung zu -nehmen, da ich es nicht verantworten kann — und auch viele in diesem Hause nicht, glaube ich —, daß wir vielleicht durch größere finanzielle Anforderungen das ganze Werk hier zum Scheitern bringen. Draußen aber wartet alles darauf, daß so schnell wie möglich erst einmal diese Regelung erfolgt. Wir dürfen darum keine Zeit mehr verlieren. Wir wissen ja: Hinter diesem Gesetz steht unmittelbar — und es ist untrennbar mit ihm verbunden — das neue Beamtengesetz. In diesem neuen Beamtengesetz müssen wir uns allgemein über die Einbeziehung der Zeit der Kriegsgefangenschaft in die Dienstzeit aussprechen, und wir müssen Beschlüsse darüber fassen. Es wäre vielleicht nicht richtig, wenn wir jetzt schon in diesem Gesetz etwas vorausnähmen. Ich bin der Überzeugung, daß wir es im Laufe dieses Sommers schon so regeln werden, wie es meine Freunde und ich und wie wir es vielleicht alle wünschen, daß wir den Stichtag fallen lassen und die Kriegsgefangenschaft in unsere Berechnungen absolut mit einbeziehen können. Es ist also hier das letzte Wort darüber noch nicht gesprochen worden; mag die Entscheidung so oder so ausfallen. Das letzte Wort wird im Laufe dieses Sommers ausgesprochen werden und dann natürlich in dem Sinne: für alle gerecht und in gleicher Weise.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)