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ID0113015300

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    Deutscher Bundestag — 130. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. April 1951 4947 130. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 5. April 1951. Geschäftliche Mitteilungen . . . 4948B, 5017D Änderungen der Tagesordnung 4948B Zur Geschäftsordnung: Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 4948C Dr. Wuermeling (CDU) 4949A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Wahlperiode der Landtage der Länder Baden und Württemberg-Hohenzollern (Nm. 2057, 2071, 2088 der Drucksachen) 4949B Dr. Nevermann, Bürgermeister von Hamburg, Berichterstatter . . . . 4949B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 4950D Renner, Innenminister des Landes Württemberg-Hohenzollern . . . 4952C Dr. Schmid (Tübingen) (SPD) . . . 4953C Euler (FDP) 4955A Fisch (KPD) 4955D Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . . 4957B Beschlußfassung 4957D Zur Geschäftsordnung (betreffend Polizeimaßnahmen auf Zugangsstraßen zum Bundeshaus): Loritz (WAV) 4958A, 4959C Präsident Dr. Ehlers 4958C, D, 4959B, 4959C Dr. Arndt (SPD) 4958D Renner (KPD) 4959A Eickhoff (DP) 4959C Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umstellung der Reichsmarksparguthaben heimatvertriebener Sparer (Nr. 2015 der Drucksachen) 4959D Wackerzapp (CDU), Antragsteller . 4959D Tichi (WAV) 4962A Trischler (FDP) 4962D Kuntscher (CDU) 4964B Dr. Leuchtgens (DP) 4965C Dr. Bertram (Z) 4965D Seuffert (SPD) 4966C Dr. Besold (BP) 4967B Loritz (WAV) 4967B Ausschußüberweisung 4967D Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung überholter steuerrechtlicher Vorschriften (Nr. 2054 der Drucksachen) 4967D Dr. Dr. Nöll von der Nahmer, Berichterstatter 4968A Ausschußüberweisung 4968C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über eine Bundesbürgschaft für Kredite zur Finanzierung der Lebensmittelbevor- ratung (Nr. 2059 der Drucksachen) . . 4968C Ausschußüberweisung 4968D Fortsetzung der zweiten und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für verdrängte Angehörige des öffentlichen Dienstes (Nrn. 1287, 1882, zu 1882 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht (25. Ausschuß) (Nr. 1996 [neu] der Drucksachen; Änderungsantrag Umdruck Nr. 92) . . . 4968D Kühn (FDP), Berichterstatter . . . . 4968D Arnholz (SPD) 4970B, 4971A Wackerzapp (CDU) 4970C Abstimmungen 4970A, B, 4972C Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1500 der Drucksachen); Mündliche Berichte des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß): Einzelplan XVI — Haushalt des Bundesministeriums für gesamtdeutsche Fragen (Nr. 1917 der Drucksachen) 4972D Heiland (SPD), Berichterstatter . 4973A Kaiser, Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen 4973D Wehner (SPD) 4976A Fisch (KPD) 4979A Dr. von Merkatz (DP) . . . . . 4980C Brookmann (CDU) 4981C Dr. Reif (FDP) 4982B Mellies (SPD) 4983A Beschlußfassung 4983C Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Nrn. 1306, zu 1306 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht (25. Ausschuß) (Nr. 2075 der Drucksachen, Um- druck Nr. 108) 4983C Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . . 4983C Dr. Kleindinst (CSU), Berichterstatter . . . . 4984C, 4990A, 4992A, B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 4987C, 5001A Dr. Lukaschek, Bundesminister für ' Angelegenheiten der Vertriebenen 4989A Dannemann (FDP) 4989D Dr. Richter (Niedersachsen) (SRP) 4990B, D, 4994C, 4997C, 5012D, 5014C, 501'7A Dr. Wuermeling (CDU) : zur Sache. . . . . 4990B, 4996A, 5003A, 5007C, 5013D, 5014C, 5015B zur Geschäftsordnung . . . 5011B, 5017B von Thadden (DRP) 4990C, 499'7B, 5012A Farke (DP) 4991B, 5005D, 5015C Dr. Trischler (FDP) 4991C Dr. Miessner (FDP) . . . . 4995B, 4996D Freiherr von Aretin (BP) 4996C, 5012B, 5013B Matzner (SPD) 4998D, 5000D, 5009D, 5013A, 5013A, 5015A, 5016D Dr. Nowack (Rheinland-Pfalz) (FDP): zur Sache . . 5001C, 5009C, 5009C, 5012C 5014A, 5015A zur Geschäftsordnung 5017A Lücke (CDU) 5002B Henßler (SPD) 5002C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 5004A, 5008D, 5010A Mellies (SPD) 5004C, 5011A Kuntscher (CDU) 5006C Dr. Horlacher (CSU) 5007B Dr. Dresbach (CDU) 5007D Dr. Kather (CDU) 5009A Fröhlich (BH-DG) . . 5010A, 5011C, 5016D Loritz (WAV) (Zur Geschäftsordnung) 5010D Gundelach (KPD) 5013C, 5016A Abstimmungen . . . 4989C, 4990C, 4991B, 4992B, 4995A, 4997A, 4998B, 5010C, 5011A, B, 5012D, 5013A, B, D, 5014A, D, 5015C, D, 5017A Weiterberatung vertagt 501'7D Nächste Sitzung 5017D Die Sitzung wird um 13 Uhr 34 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Ernst Kuntscher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die erregte Debatte ist ein Beweis, daß es sich um eine ganz grundsätzliche Frage dieses Gesetzes handelt. Ja, ich wage die Behauptung: wenn Abs. 2 des § 15 fällt, dann hätten wir uns in den vielen langen Sitzungen mit dem Kapitel Unterbringung überhaupt nicht zu beschäftigen brauchen.

    (Sehr gut!)

    So liegen die Dinge. § 16 b bietet absolut keinen Schutz und gibt keine Gewähr, daß ein gewisser Druck hinter die Ausführung des Gesetzes gesetzt werden kann und daß wir diesen Prozentsatz von 20 v. H. an Verdrängten im öffentlichen Dienst unterbringen. Ich sage mit Betonung: Verdrängten; denn, meine Damen und Herren, es wird .hier immer nur so gesprochen, als handle es sich bei dem Personenkreis des Art. 131 fast ausschließlich um Vertriebene. Ich stelle hier fest, daß kaum 50% des unterzubringenden Personenkreises Vertriebene sind; die anderen 50% kommen aus einheimlschen Kreisen, sind Berufssoldaten und dergleichen mehr.
    Er wurde hier zur Begründung dafür. daß Abs. 2 des § 15 fallen müsse, auch angeführt, daß er einen Verstoß gegen das Grundgesetz, gegen die Selbstverwaltung bedeute, und wie alle diese Dinge genannt wurden. Wenn, Abs. 2 des § 15 ein Verstoß gegen das Grundgesetz ist, dann wäre die festgelegte Druckbestimmung in § 16 b mehr oder weniger gleichfalls ein Verstoß gegen das Grundgesetz.

    (Widerspruch bei der SPD.)

    — Herr Kollege Mellies, wenn das eine ein Verstoß gegen das Grundgesetz ist, dürfen Sie das andere nicht verteidigen und sagen: § 16 b ist die Sicherung für den auszuscheidenden Abs. 2 des § 15.

    (Zurufe von der SPD.)

    Ich will Ihnen noch Zahlen nennen. Zahlen sind in gewissen Situationen sehr aufschlußreich. Ich glaube, einige wenige Zahlen werden Ihnen zeigen, warum wir auf der Beibehaltung dieses Abs. 2 des § 15 unbedingt bestehen müssen, um diesem Gesetz Tun Durchbruch zu verhelfen. Wir haben im Beamtenrechtsausschuß nicht leichtfertig gehandelt; wir haben uns die Dinge gut überlegt. Es sind Beratungen mit !den Vertretern der Spitzenverbände vorangegangen. Wir haben in vielen, vielen Sitzungen nur das Kapitel Unterbringung eingehendst diskutiert und sind dann an Hand der amtlichen statistischen Zahlen, die uns das Innenministerium über den Prozentsatz der Untergebrachten in bestimmten Körperschaften und in bestimmten Städten und Kommunen vorgelegt hat, erst recht zu der Überzeugung gekommen, daß wir an dieser Sicherung im Gesetz unter gar keinen Umständen rütteln lassen dürfen.

    (Sehr richtig! bei der FDP.)

    Ich nenne Ihnen hier z. B. die Stadt Hannover, die Hauptstadt eines Landes, in! dem der Anteil der Vertriebenen allein weit über 30% liegt, fast 40% erreicht. Diese Landeshauptstadt Hannover hat kaum 7% Verdrängte in ihrem Beamtenkörper auf Planstellen;

    (Hört! Hört!)

    und das sind nicht allein Vertriebene: da sind auch noch viele andere dabei.

    (Zurufe von der SPD und FDP.)



    (Kuntscher)

    Da ist so manches nachzuholen. Aber es kommt noch viel besser. Ich will Ihnen noch einige Zahlen nennen, ich will z. B. die Stadt München nennen Die Stadt München hat von 7386 Planstellen

    (Zuruf des Abg. Dr. Greve)

    41 mit verdrängten Beamten besetzt.

    (Hört! Hört! bei der FDP.)

    Das ist 1/2% . So könnte man die Liste erweitern über Frankfurt und Stuttgart.

    (Unruhe bei der SPD.)

    — Meine Herren von der Linken, ich verstehe Ihre Aufregung und ich würdige diese Aufregung,

    (Zuruf von der SPD: Wir sind gar nicht aufgeregt!)

    weil das doch alles Städte sind. wo Sie tonangebend sind und wo Sie seit Jahren versäumt
    haben, die Verdrängten an ihre Stellen zubringen.

    (Stürmischer Beifall rechts.)

    Ich bedauere, daß ich heute, nachdem wir in den sachlichen Beratungen im Ausschuß zu einem erfreulichen Gesamtergebnis gekommen sind, in der Plenarsitzung solch eine scharfe Sprache führen muß. Aber es ist notwendig. Und deshalb der Wahrheit die Ehre! Ich bitte alle meine Freunde, die auch hier bestimmte Zweifel haben, dennoch für diesen Abs. 2 des § 15 zu stimmen; denn er ist die einzige Sicherung für die Durchführung dieses Gesetzes.

    (Lebhafter Beifall in der Mitte und rechts. —Abg. Schoettle: Das war die reine Wahlrede, Herr Kuntscher!)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Horlacher.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Michael Horlacher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie, sich zunächst wieder zu beruhigen; denn es hat keinen Sinn, daß ich hier zur Verschärfung der Debatte beitrage. Ich möchte mich auch nicht da einmischen, wo die Interessen der Verdrängten in Frage kommen, sondern ich möchte die Gesichtspunkte, die hier eine Rolle spielen, miteinander verbinden.
    Zunächst beantrage ich zur Geschäftsordnung, daß beim Abs. 2 des § 15 nach Sitzen abgestimmt wird, also zunächst über den ersten Satz und dann über den zweiten Satz.
    Sachlich sage ich folgendes dazu. Ich sehe ein, daß Gemeinden mit einer bestimmten Größe anders behandelt werden müssen.

    (Zurufe rechts.)

    — Ein bissl muß man die Dinge doch so betrachten, wie sie sind. Der Fettdruck hier beweist ja schon, daß da mit dem ganzen zweiten Satz etwas Besonderes beabsichtigt war. Ich bin nicht dafür, daß das System der Ausgleichsbeträge nicht für die Gemeinden insgesamt Anwendung findet. Den Standpunkt teile ich nicht. Wenn eine Gemeinde über ein bestimmtes Maß von Beamten und Angestellten verfügt, soll — dafür bin ich — der Abs. 2 des § 15 zur Anwendung kommen.
    Nun ist aber im zweiten Satz eine Einschränkung bezüglich der Landgemeinden mit nicht mehr als 3000 Einwohnern gemacht worden. Diese Einschränkung ist so kompliziert und so verklausuliert, daß ich ihr leider nicht folgen kann. Deswegen bin ich der Meinung, daß man die Sache bier in der zweiten Lesung zunächst einmal etwas vereinfachen sollte, wobei ich es nicht einmal für ausgeschlossen halte, daß wir uns vor der dritten Lesung über die Frage noch einmal unterhalten. Aber ich möchte jetzt zunächst einmal den Schutz der kleinen Landgemeinden hier im Gesetz bei der zweiten Lesung verankert haben. so wie das mein Kollege Lücke schon ausgeführt hat.

    (Abg. Dr. Wuermeling: Lassen Sie es doch stehen, dann können wir uns auch unter- • halten!)

    — Nein, es ist viel besser, Herr Kollege Wuermeling, wenn wir das zunächst ändern. damit hier der Schutz der kleinen Landgemeinden in Wirklichkeit stipuliert ist.
    Der Satz 1 bleibt also bestehen, .und an Stelle
    des bisherigen Satz 2 kommt nun folgender Satz: Dies gilt nicht für die zu einem Landkreis gehörenden Gemeinden mit nicht mehr als 3003 Einwohnern, in deren Dienst am 1. Januar 1950 weniger als fünf Beamte und Angestellte standen.
    Ich bitte, diesem Antrag zu entsprechen. Ich halte das für einen vernünftigen Aufbau; denn die Verhältnisse liegen so, daß in den kleinen Landgemeinden, soweit sie es nach der Zahl der Beschäftigten konnten, den Verhältnissen Rechnung getragen ist.