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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 130. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. April 1951 4947 130. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 5. April 1951. Geschäftliche Mitteilungen . . . 4948B, 5017D Änderungen der Tagesordnung 4948B Zur Geschäftsordnung: Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 4948C Dr. Wuermeling (CDU) 4949A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Wahlperiode der Landtage der Länder Baden und Württemberg-Hohenzollern (Nm. 2057, 2071, 2088 der Drucksachen) 4949B Dr. Nevermann, Bürgermeister von Hamburg, Berichterstatter . . . . 4949B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 4950D Renner, Innenminister des Landes Württemberg-Hohenzollern . . . 4952C Dr. Schmid (Tübingen) (SPD) . . . 4953C Euler (FDP) 4955A Fisch (KPD) 4955D Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . . 4957B Beschlußfassung 4957D Zur Geschäftsordnung (betreffend Polizeimaßnahmen auf Zugangsstraßen zum Bundeshaus): Loritz (WAV) 4958A, 4959C Präsident Dr. Ehlers 4958C, D, 4959B, 4959C Dr. Arndt (SPD) 4958D Renner (KPD) 4959A Eickhoff (DP) 4959C Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umstellung der Reichsmarksparguthaben heimatvertriebener Sparer (Nr. 2015 der Drucksachen) 4959D Wackerzapp (CDU), Antragsteller . 4959D Tichi (WAV) 4962A Trischler (FDP) 4962D Kuntscher (CDU) 4964B Dr. Leuchtgens (DP) 4965C Dr. Bertram (Z) 4965D Seuffert (SPD) 4966C Dr. Besold (BP) 4967B Loritz (WAV) 4967B Ausschußüberweisung 4967D Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung überholter steuerrechtlicher Vorschriften (Nr. 2054 der Drucksachen) 4967D Dr. Dr. Nöll von der Nahmer, Berichterstatter 4968A Ausschußüberweisung 4968C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über eine Bundesbürgschaft für Kredite zur Finanzierung der Lebensmittelbevor- ratung (Nr. 2059 der Drucksachen) . . 4968C Ausschußüberweisung 4968D Fortsetzung der zweiten und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für verdrängte Angehörige des öffentlichen Dienstes (Nrn. 1287, 1882, zu 1882 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht (25. Ausschuß) (Nr. 1996 [neu] der Drucksachen; Änderungsantrag Umdruck Nr. 92) . . . 4968D Kühn (FDP), Berichterstatter . . . . 4968D Arnholz (SPD) 4970B, 4971A Wackerzapp (CDU) 4970C Abstimmungen 4970A, B, 4972C Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1500 der Drucksachen); Mündliche Berichte des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß): Einzelplan XVI — Haushalt des Bundesministeriums für gesamtdeutsche Fragen (Nr. 1917 der Drucksachen) 4972D Heiland (SPD), Berichterstatter . 4973A Kaiser, Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen 4973D Wehner (SPD) 4976A Fisch (KPD) 4979A Dr. von Merkatz (DP) . . . . . 4980C Brookmann (CDU) 4981C Dr. Reif (FDP) 4982B Mellies (SPD) 4983A Beschlußfassung 4983C Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Nrn. 1306, zu 1306 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht (25. Ausschuß) (Nr. 2075 der Drucksachen, Um- druck Nr. 108) 4983C Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . . 4983C Dr. Kleindinst (CSU), Berichterstatter . . . . 4984C, 4990A, 4992A, B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 4987C, 5001A Dr. Lukaschek, Bundesminister für ' Angelegenheiten der Vertriebenen 4989A Dannemann (FDP) 4989D Dr. Richter (Niedersachsen) (SRP) 4990B, D, 4994C, 4997C, 5012D, 5014C, 501'7A Dr. Wuermeling (CDU) : zur Sache. . . . . 4990B, 4996A, 5003A, 5007C, 5013D, 5014C, 5015B zur Geschäftsordnung . . . 5011B, 5017B von Thadden (DRP) 4990C, 499'7B, 5012A Farke (DP) 4991B, 5005D, 5015C Dr. Trischler (FDP) 4991C Dr. Miessner (FDP) . . . . 4995B, 4996D Freiherr von Aretin (BP) 4996C, 5012B, 5013B Matzner (SPD) 4998D, 5000D, 5009D, 5013A, 5013A, 5015A, 5016D Dr. Nowack (Rheinland-Pfalz) (FDP): zur Sache . . 5001C, 5009C, 5009C, 5012C 5014A, 5015A zur Geschäftsordnung 5017A Lücke (CDU) 5002B Henßler (SPD) 5002C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 5004A, 5008D, 5010A Mellies (SPD) 5004C, 5011A Kuntscher (CDU) 5006C Dr. Horlacher (CSU) 5007B Dr. Dresbach (CDU) 5007D Dr. Kather (CDU) 5009A Fröhlich (BH-DG) . . 5010A, 5011C, 5016D Loritz (WAV) (Zur Geschäftsordnung) 5010D Gundelach (KPD) 5013C, 5016A Abstimmungen . . . 4989C, 4990C, 4991B, 4992B, 4995A, 4997A, 4998B, 5010C, 5011A, B, 5012D, 5013A, B, D, 5014A, D, 5015C, D, 5017A Weiterberatung vertagt 501'7D Nächste Sitzung 5017D Die Sitzung wird um 13 Uhr 34 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Dr. Hermann Schäfer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Wuermeling.


Rede von Dr. Franz-Josef Wuermeling
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren! Ich weiß nicht ohne weiteres, ob ich würdig bin, so unmittelbar nach dem Vertreter der Oberbürgermeister hier am Rednerpult zu stehen.

(Sehr richtig! in der Mitte. — Zuruf von der SPD: Das habt ihr ja gewollt!)

Im übrigen scheint es mir zunächst sehr beachtenswert, daß wir aus einem Zwischenruf des Vorsitzenden des Vertriebenenausschusses feststellen konnten, daß die antragstellende Fraktion zwar im Beamtenrechtsausschuß gegen diesen Paragraphen aufgetreten ist, aber im Vertriebenenausschuß bei Beratung dieses Gesetzes nichts gegen diesen Paragraphen eingewendet hat.

(Hört! Hört! bei der FDP. — Abg. Jacobi: Was soll das denn beweisen?)

Meine Damen und Herren! Wir sind hier bei diesem Paragraphen zweifellos an einem der schwierigsten Punkte des Gesetzes, weil hier tatsächlich gegensätzliche Interessen unter zwei verschiedenen Gesichtspunkten in Widerstreit stehen. Das ergab sich insbesondere aus den Darlegungen meines geschätzten Fraktionsfreundes Lücke, der das am Beispiel der kleinen Gemeinden erläuterte. Wir haben aus einer Unzahl Eingaben von Gemeinden, Gemeindeverbänden, Städten wie kleineren Landgemeinden und aus einer Flut von Eingaben der kommunalen Spitzenverbände ersehen, daß die Durchführung dieses Paragraphen für die betreffenden Gemeinden allerdings eine sehr unangenehme Seite hat. Aber, wie schon angedeutet, stehen diesen gewiß berechtigten Interessen der Gemeinden mindestens ebenso berechtigte gegensätzliche Interessen des Personenkreises des Art. 131 entgegen. Die Gemeinden verweisen völlig mit Recht auf die großen Schwierigkeiten ihrer Finanzlage und ihrer Personalpolitik, und die andere Seite, der Personenkreis des Art. 131 insbesondere einschließlich der Vertriebenen, verweist mit sehr großer Berechtigung auf die dringende Notwendigkeit, jedes nur denkbare und schließlich erträgliche Mittel einzusetzen, um den Zweck dieses Gesetzes, die Unterbringung zu sichern, nicht zu vereiteln oder auch nur zu gefährden. Denn, meine Damen und Herren. um das einmal grundsätzlich herauszustellen. die Unterbringung der noch nicht wieder verwendeten dienstfähigen Angehörigen des Personenkreises des Art. 131 ist und bleibt das erste, dringendste und oberste Ziel dieses Gesetzentwurfes. (Zustimmung in der Mitte. — Abg. Jacobi:
Das hat doch mit § 15 Abs. 2 nichts zu tun!)
Deswegen müssen hier, so schwer das manchem
von uns fallen mag, die entgegenstehenden Interessen der Gemeinden in den Hintergrund treten.

(Sehr richtig! bei der FDP.)

Diese finanzielle Belastung der Gemeinden. die als solche nicht bestritten werden kann, ist insbesondere auch deswegen unerläßlich, weil man irgendwie die Gemeinden drängen muß, die Einstellungsverpflichtung zu erfüllen. Denn es gibt natürlich — wie überall unter Menschen — auch innerhalb der Gemeinden hier und da Böswillige, die sich, wie wir leider aus einzelnen Beispielen schonallzu deutlich gemerkt haben, mit aller Gewalt den mit diesem Gesetzauferlegten Unterbringungsverpflichtungen zu entziehen versuchen. Gegen diese Fälle sind diese Belastungsvorschriften des hier behandelten Paragraphen unerläßlich.
Meine Damen und Herren! Wenn ich gerade meinerseits als alter, langjähriger kommunaler Finanzdezernent Ihnen diese Ausführungen mache, so dürfen Sie davon überzeugt sein, daß ich bestimmt nicht jemand bin, der etwa kein Verständnis für kommunale Finanzbelange hätte. Ich darf auch ausdrücklich sagen, daß ich lange Zeit, monatelang, persönlich im Ausschuß — damals noch als einziges Ausschußmitglied — gegen diesen Paragraphen in seiner jetzigen Fassung gesprochen und dagegen gestimmt habe, daß ich mich aber schließlich nach reiflicher Abwägung aller Gesichtspunkte dazu bekennen mußte, daß wir ohne diesen Paragraphen den Zweck des Gesetzes einfach nicht erreichen.

(laß zwar die Beträge, die gezahlt werden müssen, eine unglückliche Belastung für die Gemeinden sind, daß sie aber doch bei weitem nicht das Ausmaß haben, das etwa von diesem oder jenem hier im Hause angenommen werden könnte. Unterstellen Sie bitte einmal, eine Gemeinde hätte einen Personaletat für Beamte und Angestellte von 100 000 DM. 200/0 Soll davon sind 20 000 DM. Wenn dieses Soll zur Hälfte erfüllt ist, müssen nach der Vorschrift dieses Gesetzes von 10 000 DM — der Differenz zwischen 10 000 und 20 000 — Ausgleichsbeträge in Höhe eines Viertels dieser 10 000 DM gezahlt werden, d. h. der Personaletat dieser Gemeinde ist mit 2500 DM, also mit 2,5 % des gesamten Personaletats mehr belastet, und zwar in einem Falle, in dem 'die Einstellungsverpflichtung erst zur Hälfte erfüllt ist. Entsprechend lassen sich die Beispiele für andere Fälle gestalten. Unter Abwägung aller Umstände kann ich nur zu dem Ergebnis kommen, daß eine Entscheidung gegen diesen Antrag praktisch eine Entscheidung gegen eine baldige Unterbringung von einer großen Anzahl von 131ern wäre. (Beifall bei der FDP und in der Mitte. — Zurufe links.)


(Abg. Jacobi: Ausgezeichnete Milchmädchenrechnung!)

Meine Damen und Herren, es hat sich auch sonst schon ergeben, daß sich bei der engen Verbindung, die die Abgeordneten der Parlamente zu den Gemeinden und Gemeindeverbänden naturgemäß haben, eine gewisse kommunale Einheitsfront zur


(Dr. Wuermeling)

Wahrung kommunaler Belange in den Parlamenten bildete. Es besteht die Gefahr, daß eine solche kommunale Einheitsfront sich auch hier quer durch die Fraktionen bilden könnte. Ich möchte mich ganz klar dahin ausdrücken, daß eine solche kommunale Einheitsfront in ihrer praktischen Auswirkung eine Einheitsfront gegen die Vertriebenen wäre,

(Beifall in der Mitte und rechts — Widerspruch links und Rufe: Pfui!)

und dagegen wehren wir uns mit allen Mitteln.

(Große Unruhe. — Wortwechsel zwischen SPD und CDU.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schäfer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das Wort hat der Herr Bundesminister der Finanzen.

    (Andauernde Unruhe.)