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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 130. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. April 1951 4947 130. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 5. April 1951. Geschäftliche Mitteilungen . . . 4948B, 5017D Änderungen der Tagesordnung 4948B Zur Geschäftsordnung: Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 4948C Dr. Wuermeling (CDU) 4949A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Wahlperiode der Landtage der Länder Baden und Württemberg-Hohenzollern (Nm. 2057, 2071, 2088 der Drucksachen) 4949B Dr. Nevermann, Bürgermeister von Hamburg, Berichterstatter . . . . 4949B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 4950D Renner, Innenminister des Landes Württemberg-Hohenzollern . . . 4952C Dr. Schmid (Tübingen) (SPD) . . . 4953C Euler (FDP) 4955A Fisch (KPD) 4955D Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . . 4957B Beschlußfassung 4957D Zur Geschäftsordnung (betreffend Polizeimaßnahmen auf Zugangsstraßen zum Bundeshaus): Loritz (WAV) 4958A, 4959C Präsident Dr. Ehlers 4958C, D, 4959B, 4959C Dr. Arndt (SPD) 4958D Renner (KPD) 4959A Eickhoff (DP) 4959C Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umstellung der Reichsmarksparguthaben heimatvertriebener Sparer (Nr. 2015 der Drucksachen) 4959D Wackerzapp (CDU), Antragsteller . 4959D Tichi (WAV) 4962A Trischler (FDP) 4962D Kuntscher (CDU) 4964B Dr. Leuchtgens (DP) 4965C Dr. Bertram (Z) 4965D Seuffert (SPD) 4966C Dr. Besold (BP) 4967B Loritz (WAV) 4967B Ausschußüberweisung 4967D Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung überholter steuerrechtlicher Vorschriften (Nr. 2054 der Drucksachen) 4967D Dr. Dr. Nöll von der Nahmer, Berichterstatter 4968A Ausschußüberweisung 4968C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über eine Bundesbürgschaft für Kredite zur Finanzierung der Lebensmittelbevor- ratung (Nr. 2059 der Drucksachen) . . 4968C Ausschußüberweisung 4968D Fortsetzung der zweiten und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für verdrängte Angehörige des öffentlichen Dienstes (Nrn. 1287, 1882, zu 1882 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht (25. Ausschuß) (Nr. 1996 [neu] der Drucksachen; Änderungsantrag Umdruck Nr. 92) . . . 4968D Kühn (FDP), Berichterstatter . . . . 4968D Arnholz (SPD) 4970B, 4971A Wackerzapp (CDU) 4970C Abstimmungen 4970A, B, 4972C Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1500 der Drucksachen); Mündliche Berichte des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß): Einzelplan XVI — Haushalt des Bundesministeriums für gesamtdeutsche Fragen (Nr. 1917 der Drucksachen) 4972D Heiland (SPD), Berichterstatter . 4973A Kaiser, Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen 4973D Wehner (SPD) 4976A Fisch (KPD) 4979A Dr. von Merkatz (DP) . . . . . 4980C Brookmann (CDU) 4981C Dr. Reif (FDP) 4982B Mellies (SPD) 4983A Beschlußfassung 4983C Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Nrn. 1306, zu 1306 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht (25. Ausschuß) (Nr. 2075 der Drucksachen, Um- druck Nr. 108) 4983C Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . . 4983C Dr. Kleindinst (CSU), Berichterstatter . . . . 4984C, 4990A, 4992A, B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 4987C, 5001A Dr. Lukaschek, Bundesminister für ' Angelegenheiten der Vertriebenen 4989A Dannemann (FDP) 4989D Dr. Richter (Niedersachsen) (SRP) 4990B, D, 4994C, 4997C, 5012D, 5014C, 501'7A Dr. Wuermeling (CDU) : zur Sache. . . . . 4990B, 4996A, 5003A, 5007C, 5013D, 5014C, 5015B zur Geschäftsordnung . . . 5011B, 5017B von Thadden (DRP) 4990C, 499'7B, 5012A Farke (DP) 4991B, 5005D, 5015C Dr. Trischler (FDP) 4991C Dr. Miessner (FDP) . . . . 4995B, 4996D Freiherr von Aretin (BP) 4996C, 5012B, 5013B Matzner (SPD) 4998D, 5000D, 5009D, 5013A, 5013A, 5015A, 5016D Dr. Nowack (Rheinland-Pfalz) (FDP): zur Sache . . 5001C, 5009C, 5009C, 5012C 5014A, 5015A zur Geschäftsordnung 5017A Lücke (CDU) 5002B Henßler (SPD) 5002C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 5004A, 5008D, 5010A Mellies (SPD) 5004C, 5011A Kuntscher (CDU) 5006C Dr. Horlacher (CSU) 5007B Dr. Dresbach (CDU) 5007D Dr. Kather (CDU) 5009A Fröhlich (BH-DG) . . 5010A, 5011C, 5016D Loritz (WAV) (Zur Geschäftsordnung) 5010D Gundelach (KPD) 5013C, 5016A Abstimmungen . . . 4989C, 4990C, 4991B, 4992B, 4995A, 4997A, 4998B, 5010C, 5011A, B, 5012D, 5013A, B, D, 5014A, D, 5015C, D, 5017A Weiterberatung vertagt 501'7D Nächste Sitzung 5017D Die Sitzung wird um 13 Uhr 34 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Alfred Loritz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (WAV)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (WAV)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ein Gesetz zur Aufwertung der Sparguthaben sowohl für die Heimatvertriebenen wie auch für die Einheimischen ist eine dringende Notwendigkeit. Wenn uns hier der Entwurf für die Heimatvertriebenen vorliegt, so unterstützen wir ihn von ganzem Herzen. Schon lange hätte ein solches Gesetz erlassen werden müssen.

    (Zuruf von der CDU: Warum habt ihr keines eingereicht?)

    Wir haben gegen den § 9 des vorliegenden Gesetzentwurfs unsere stärksten Bedenken anzumelden. Einer der Vorredner, Herr Dr. Bertram, hat bereits darauf hingewiesen: diese Gliederung der auszuzahlenden Beträge in fünf Jahresraten ist — das kann man hier mit aller Betonung sagen — ein Nonsens!

    (Zurufe von der SPD.)

    Meine Damen und Herren! Herr Dr. Bertram hat dann vorgeschlagen, man solle hier in besonderen Härtefällen eine andere Regelung eintreten lassen. Ich frage Sie: Sind es nicht alles Härtefälle, diese Ansprüche der armen, heimatvertriebenen Sparer? Nur ganz selten wird ein Fall vorliegen, wo man der Auffassung sein könnte, daß hier kein besonderer Härtefall gegeben sei. Wir sind deshalb dafür, den § 9 in dieser Form überhaupt fallen zu lassen. Wenn man schon Raten einführen will, dann, bitte, um Gottes Willen nicht Raten auf fünf Jahre hinaus; meinetwegen zwei Raten, obgleich ich — ich mache aus meinem Herzen hier keine Mördergrube — befürworte, diese Beträge sofort oder innerhalb der nächsten Monate zur Auszahlung zu bringen. Die Summen, um die es sich hier dreht, sind keineswegs so gigantisch hoch im Vergleich zu den Geldern, die der Bund für alle möglichen anderen Zwecke zur Verfügung hat und ausgibt,

    (Abg. Kunze: Dann verstehen Sie das nicht!)

    als daß man sie hier nicht zur Verfügung stellen könnte. Wenn Raten festgesetzt werden sollen, dann bitte ich, sie nicht auf fünf Raten festzusetzen. Diesen Standpunkt werden wir auch bei der Ausschußberatung mit aller Schärfe zu betonen haben. Helfen Sie bitte rasch den armen heimatvertriebenen Altsparern, bevor die Leute durch die drückende Notlage, in der sie sich befinden, noch mehr gesundheitlich herunterkommen!


Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren, die Rednerliste ist erschöpft. Keine weiteren Wortmeldungen. Die Aussprache ist geschlossen.
Es ist der Antrag gestellt, diesen Antrag an den Ausschuß für Lastenausgleich und an den Ausschuß für Geld und Kredit zu überweisen. Ich glaube, man wird der Sache nützen, wenn man sich auf eine Überweisung an den Ausschuß für Lastenausgleich beschränkt. Denn nur dann werden wir Aussicht haben, daß die Sache rasch zurückkommt. Ich schlage Ihnen vor, es bei dieser einen Überweisung zu belassen. Ist das Haus einverstanden?

(Zustimmung.)

— Es ist so beschlossen.
Ich rufe auf Punkt 3 der Tagesordnung:
Erste Beratung des von der Fraktion der
FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes
zur Aufhebung überholter steuerrechtlicher
Vorschriften (Nr. 2054 der Drucksachen).
Der Ältestenrat schlägt Ihnen vor, nach der Begründung, nach der Einbringung auf eine Aussprache zu verzichten und den Antrag sogleich an den Ausschuß zu überweisen. — Das Haus ist einverstanden.
Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Nöll von der Nahmer.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Zur Begründung sind nur wenige Worte zu sagen. Wir haben den Entwurf eingebracht, weil wir der Überzeugung sind, daß ein obsolet gewordenes Recht auch formell nicht weiter bestehen soll, vielmehr dann eine Art „Flurbereinigung" der Gesetzbücher geboten ist. Die in der Drucksache Nr. 2054 im einzelnen angegebenen steuerrechtlichen Vorschriften sind in letzter Zeit praktisch nicht mehr zur Anwendung gekommen. Auch unser Bundeshaushalt sieht ja Einnahmen aus dieser Steuer nicht mehr vor. Aber man weiß natürlich nie, ob nicht plötzlich irgendeine Finanzbehörde Lust hat, bei irgendeinem Fall einer Auswanderung doch wieder auf eine solche alte gesetzliche Bestimmung zurückzugreifen. Wie gesagt, ein Recht, das obsolet geworden ist, soll man auch formell aufheben und nicht gewissermaßen als „Reserve" im Hintergrund lassen.
    Daß unsere Zeit, die von dem Europagedanken beherrscht wird, eine solche Einengung der Freizügigkeit, wie sie die Fluchtsteuer tatsächlich bewirkt, nicht mehr dulden kann, darüber ist, glaube ich, kein Zweifel möglich. Es ist nicht ohne Reiz, sich einmal ganz kurz wenigstens etwas in die historische ,Entwicklung der Dinge zu vertiefen. — Solche Fluchtsteuern waren bis zur Wiener Bundesakte von 1815 gang und gäbe. Damals erst ist das Recht der Potentaten und Landesfürsten in unserem Vaterlande durch den Art. XVIII der deutschen Bundesakte beseitigt worden, wonach sie bei Übersiedlung ihrer Untertanen in ein anderes Territorium von deren Vermögen einen mehr oder minder großen Teil einfach für sich behalten konnten.

    (Abg. Schoettle: Das vollzieht sich nicht anders, als wenn heute Geld ins Ausland geht und die Herrschaften dableiben!)

    — Sie spielen, Herr Schoettle, auf das Problem der Kapitalflucht an, eine Frage, die in der letzten Zeit oft im Zusammenhang mit dieser Vorlage an mich gestellt worden ist. Wenn die Aufhebung dieses Gesetzes irgendwie die Kapitalflucht begünstigte, würde ich den Vorschlag nicht gemacht haben, dieses mittelalterliche Recht zu beseitigen. Nein, die Sache liegt so: Die Verhinderung der Kapitalflucht — soweit sie zu verhindern ist — ist Aufgabe des Devisenrechts und der Devisenbewirtschaftung. Aber bei der Fluchtsteuer handelt es sich nicht um die Frage, ob eine Geldsumme zu transferieren erlaubt ist oder nicht — das regelt das Devisenrecht —, sondern, wie unendlich viele jüdische Mitbürger in den dreißiger Jahren zu ihrem Leidwesen erfahren mußten, um etwas ganz anderes. Auch wenn nach dem Devisenrecht keine Transfermöglichkeit besteht, so nimmt der Staat nach der Reichspräsidentenverordnung 25 % des Vermögens fort. Es ist eben, wie gesagt, die mittelalterliche „gabella emigrationis", die hier 1931 fröhliche Urständ feierte. Wir wollen nicht an diese furchtbaren Jahre erinnern, die Jahre des wirtschaftlichen Verfalls, wo die wirtschaftliche Vernunft abgemeldet war, wo, wie wir uns noch alle schaudernd erinnern, man die Deflation durch eine unsinnige Wirtschaftspolitik immer noch weiter steigerte. In dieser trostlosen Zeit hat man diese finanzpolitische Unmöglichkeit begangen und damit vieles, was das 19. Jahrhundert an Freizügigkeit gebracht hatte, aufgegeben. Man war zurückgekehrt in die Zeiten des Mittelalters, als der Landesherr sich das Recht anmaßte, von seinen abwandernden Staatsbürgern eine entsprechende
    Vermögensabgabe zu fordern! Wir wollen mit dieser Gesetzesvorlage dokumentieren, daß wir die Freiheit und die Freizügigkeit als ein Grundrecht des Menschen anerkennen. Dem Staate können wir nicht das Recht zuerkennen, dem Auswanderer die Freizügigkeit dadurch zu beschränken oder zu erschweren, daß er ihm einen erheblichen Teil seines Vermögens wegnimmt. Dabei betone ich nochmals: eine ganz andere Frage ist die der Transferierbarkeit von Auswanderervermögen. Wir können heute in einem solchen Falle keine Kapitalien ins Ausland transferieren. Aber das ist durch das Devisenrecht geregelt, das durch den vorliegenden Antrag gar nicht berührt wird.
    Meine Damen und Herren, ich glaube nicht, daß dieses Gesetz irgendwelche Schwierigkeiten macht. Der ganze Vorschlag ist, wie gesagt, nicht von überragender Bedeutung, außer daß er eben ein Bekenntnis zur Freizügigkeit darstellt. Das war für uns der Anlaß für den Vorschlag, das überholte Recht der Fluchtsteuer, die der Nationalsozialismus so furchtbar ausgenutzt hat, durch einen formellen Gesetzgebungsakt aufzuheben. Ich darf bitten, den Entwurf dem Ausschuß für Finanzen und Steuern zu überweisen.

    (Beifall bei der FDP.)