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ID0113004200

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    Deutscher Bundestag — 130. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. April 1951 4947 130. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 5. April 1951. Geschäftliche Mitteilungen . . . 4948B, 5017D Änderungen der Tagesordnung 4948B Zur Geschäftsordnung: Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 4948C Dr. Wuermeling (CDU) 4949A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Wahlperiode der Landtage der Länder Baden und Württemberg-Hohenzollern (Nm. 2057, 2071, 2088 der Drucksachen) 4949B Dr. Nevermann, Bürgermeister von Hamburg, Berichterstatter . . . . 4949B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 4950D Renner, Innenminister des Landes Württemberg-Hohenzollern . . . 4952C Dr. Schmid (Tübingen) (SPD) . . . 4953C Euler (FDP) 4955A Fisch (KPD) 4955D Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . . 4957B Beschlußfassung 4957D Zur Geschäftsordnung (betreffend Polizeimaßnahmen auf Zugangsstraßen zum Bundeshaus): Loritz (WAV) 4958A, 4959C Präsident Dr. Ehlers 4958C, D, 4959B, 4959C Dr. Arndt (SPD) 4958D Renner (KPD) 4959A Eickhoff (DP) 4959C Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umstellung der Reichsmarksparguthaben heimatvertriebener Sparer (Nr. 2015 der Drucksachen) 4959D Wackerzapp (CDU), Antragsteller . 4959D Tichi (WAV) 4962A Trischler (FDP) 4962D Kuntscher (CDU) 4964B Dr. Leuchtgens (DP) 4965C Dr. Bertram (Z) 4965D Seuffert (SPD) 4966C Dr. Besold (BP) 4967B Loritz (WAV) 4967B Ausschußüberweisung 4967D Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung überholter steuerrechtlicher Vorschriften (Nr. 2054 der Drucksachen) 4967D Dr. Dr. Nöll von der Nahmer, Berichterstatter 4968A Ausschußüberweisung 4968C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über eine Bundesbürgschaft für Kredite zur Finanzierung der Lebensmittelbevor- ratung (Nr. 2059 der Drucksachen) . . 4968C Ausschußüberweisung 4968D Fortsetzung der zweiten und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für verdrängte Angehörige des öffentlichen Dienstes (Nrn. 1287, 1882, zu 1882 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht (25. Ausschuß) (Nr. 1996 [neu] der Drucksachen; Änderungsantrag Umdruck Nr. 92) . . . 4968D Kühn (FDP), Berichterstatter . . . . 4968D Arnholz (SPD) 4970B, 4971A Wackerzapp (CDU) 4970C Abstimmungen 4970A, B, 4972C Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1500 der Drucksachen); Mündliche Berichte des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß): Einzelplan XVI — Haushalt des Bundesministeriums für gesamtdeutsche Fragen (Nr. 1917 der Drucksachen) 4972D Heiland (SPD), Berichterstatter . 4973A Kaiser, Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen 4973D Wehner (SPD) 4976A Fisch (KPD) 4979A Dr. von Merkatz (DP) . . . . . 4980C Brookmann (CDU) 4981C Dr. Reif (FDP) 4982B Mellies (SPD) 4983A Beschlußfassung 4983C Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Nrn. 1306, zu 1306 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht (25. Ausschuß) (Nr. 2075 der Drucksachen, Um- druck Nr. 108) 4983C Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . . 4983C Dr. Kleindinst (CSU), Berichterstatter . . . . 4984C, 4990A, 4992A, B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 4987C, 5001A Dr. Lukaschek, Bundesminister für ' Angelegenheiten der Vertriebenen 4989A Dannemann (FDP) 4989D Dr. Richter (Niedersachsen) (SRP) 4990B, D, 4994C, 4997C, 5012D, 5014C, 501'7A Dr. Wuermeling (CDU) : zur Sache. . . . . 4990B, 4996A, 5003A, 5007C, 5013D, 5014C, 5015B zur Geschäftsordnung . . . 5011B, 5017B von Thadden (DRP) 4990C, 499'7B, 5012A Farke (DP) 4991B, 5005D, 5015C Dr. Trischler (FDP) 4991C Dr. Miessner (FDP) . . . . 4995B, 4996D Freiherr von Aretin (BP) 4996C, 5012B, 5013B Matzner (SPD) 4998D, 5000D, 5009D, 5013A, 5013A, 5015A, 5016D Dr. Nowack (Rheinland-Pfalz) (FDP): zur Sache . . 5001C, 5009C, 5009C, 5012C 5014A, 5015A zur Geschäftsordnung 5017A Lücke (CDU) 5002B Henßler (SPD) 5002C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 5004A, 5008D, 5010A Mellies (SPD) 5004C, 5011A Kuntscher (CDU) 5006C Dr. Horlacher (CSU) 5007B Dr. Dresbach (CDU) 5007D Dr. Kather (CDU) 5009A Fröhlich (BH-DG) . . 5010A, 5011C, 5016D Loritz (WAV) (Zur Geschäftsordnung) 5010D Gundelach (KPD) 5013C, 5016A Abstimmungen . . . 4989C, 4990C, 4991B, 4992B, 4995A, 4997A, 4998B, 5010C, 5011A, B, 5012D, 5013A, B, D, 5014A, D, 5015C, D, 5017A Weiterberatung vertagt 501'7D Nächste Sitzung 5017D Die Sitzung wird um 13 Uhr 34 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Dr. Helmut Bertram


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir noch einige wenige Sätze zur Ergänzung des bisher Vorgetragenen.
    Zunächst möchte ich auf folgenden Gesichtspunkt hinweisen. Die Frage der Aufwertung der Altspar-


    (Dr. Bertram)

    guthaben ist so schwierig, daß sie in unserem Gesetzentwurf im einzelnen behandelt worden ist. Gerade auch die Frage des Kreises der Berechtigten, die in der Debatte wiederholt angeschnitten worden ist, hat zu den allergrößten Schwierigkeiten geführt und uns auch in unserem Gesetzentwurf zu umfangreichen Vorschlägen veranlaßt. Wenn man nur die Sparbuchinhaber als Berechtigte aufführt, besteht die Gefahr, daß der Kreis der Berechtigten tatsächlich zu eng und aus einer beabsichtigten Gerechtigkeit eine Ungerechtigkeit wird; denn es werden eben allzu viele, denen man materiell dieses Recht geben möchte, ausgeschlossen, weil sie die Sparbücher nicht mehr in der Hand haben.
    Eine zweite Sorge, die wir bei diesem Gesetzentwurf haben, ist folgende. Es wird vorgeschlagen, diese Beträge in fünf gleichen Jahresraten auszuzahlen. Der durchschnittliche Sparbetrag pro Sparbuch hat 1939 600 Mark betragen. Bei einer Aufwertung von 61/2 % insgesamt, wie sie hier vorgesehen ist, ergibt sich eine Jahresrate von 8 DM, wenn wir den Durchschnitt des Sparbuchbetrages zugrunde legen. Was soll mit einer Ausschüttung von 8 DM pro Jahr und Kopf erreicht werden?! Ich fürchte also, daß diese Art der Ausschüttung weniger günstig ist als die, die der Vorschlag vorsieht, daß diese Beträge grundsätzlich langfristig angelegt werden, daß aber in Härte-und Notfällen größere Beträge ausgeschüttet werden können. Ich glaube, damit würde man dem Grundgedanken eher gerecht werden als mit dieser mechanischen Ausschüttung, die bei den kleinen Beträgen doch zu großen Schwierigkeiten führen dürfte.
    Sodann scheint es mir nicht richtig zu sein, für diese Verwaltungsarbeit eine Gebühr zu erheben. Ich glaube, die Vielzahl neuer kleiner Sparkonten, die da geschaffen werden, sollte den Sparkassen so viel wert sein, daß sie diese kleinen Pfennigbeträge, die als Gebühren in Frage kämen, als Werbungskosten abschreiben; denn der werbende Gedanke, der in dem Neuaufleben dieser Sparbücher liegt, ist ja auch von großer Bedeutung.
    Die Sorgen, die wir wegen der Art der Ausschüttung haben, , wenn diese rein mechanisch durchgeführt wird, sind recht groß. Wenn wir aber so vorgehen, daß wir nur in Härtefällen das Geld ausschütten, haben wir die Möglichkeit, auch die jeweilige Kapitalmarktlage zu berücksichtigen. Die großen Bedenken sind bekannt, die heute dagegen bestehen, daß Gelder, die für produktive Zwecke, für Investierungszwecke zu verwenden wären, dem Konsum zugeführt werden. Zweifellos würde ja hier eine starke Zuführung von Geldern an den Konsum stattfinden. Diese Gefahr könnte man nicht beheben, wenn eine solche Ausschüttung in festen Jahresraten durchgeführt würde.
    Wir sind damit einverstanden, daß dieses Gesetz dem Lastenausgleichsausschuß zugewiesen wird, glauben aber nicht, daß eine Verabschiedung vor dem allgemeinen Altsparergesetz möglich sein wird, weil es sich hier tatsächlich um einen Teil des Gesamtproblems handelt. Aus den Ausführungen aller Redner ergab sich doch, daß man nicht damit einverstanden war, die Berechtigung an den Besitz der Urkunde zu knüpfen. Sobald man aber den Kreis der Urkundenbesitzer verläßt und den Kreis zu erweitern versucht, hat man die gesamte Problematik des Altsparergesetzes vor sich liegen, und dann kann man mit dem gleichen Federstrich das gesamte Altsparergesetz erledigen. Es ist gar kein Grund vorhanden, einen Teil der
    Berechtigten vorweg dranzunehmen. Ich bin deshalb der Ansicht, man sollte im Lastenausgleichsausschuß das Gesamtproblem vorziehen und möglichst schnell erledigen und auf diese Art und Weise die durchaus berechtigten Ansprüche der heimatvertriebenen Sparer berücksichtigen.


Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Seuffert.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Walter Seuffert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich beabsichtige nicht, in dieser ersten Lesung die Überlegungen zu vertiefen, die sich an diesen Gesetzesvorschlag anknüpfen lassen. Einiges, was für dieses Gesetz gesagt worden ist, ist auf den ersten Blick vielleicht recht einleuchtend. Ebenso einleuchtend ist allerdings auf der andern Seite, daß man die Frage stellen kann, ob man bei den Entschädigungen, bei den Leistungen aus dem Lastenausgleich — um nichts anderes handelt es sich hier —, soweit sie an das verlorene Vermögen überhaupt anknüpfen sollen, einen Unterschied zu machen hat, welcher Art dieses verlorene Vermögen gewesen ist, ob es ein Sparkassenbuchguthaben oder ein anderes Guthaben oder irgendein anderer Vermögenswert gewesen ist, und ob man außerdem einen Unterschied zu machen hat je nach dem, ob, was außerordentlich vom Zufall abhängig ist, Sparkassenbücher oder Kontenblätter usw. erhalten geblieben sind oder nicht. Es sind ja auch in der Diskussion zugunsten des Gesetzes eine ganze Reihe von kritischen Bemerkungen über die Abgrenzung der Fälle gemacht worden, die in dieses Gesetz einbezogen werden sollen. Es sind eine ganze Reihe von Fällen angedeutet worden, die auch einbezogen werden könnten oder sollten. Diese Überlegungen können letzten Endes zu keinem anderen Ergebnis führen, als daß man erkennt, daß es sich hier um einen mehr oder weniger willkürlich herausgeschnittenen Teil aus dem allgemeinen Problem der Leistungen aus dem Lastenausgleich handelt, einen Teil, für dessen Abgrenzung sich in der Tat so oder so kaum eine überzeugende Rechtfertigung finden lassen wird.
    Es ist selbstverständlich, daß eine Reihe von technischen Fragen mit dem Gesetz zusammenhängen. Es muß auch unter dem Gesichtspunkt der Währung betrachtet werden. Die Frage der Anrechnung der Kopfquote und die Frage der verlagerten Institute werden Schwierigkeiten machen, wenn man sich die Dinge näher ansieht, — ganz abgesehen von der Frage, ob man, wenn man auf der einen Seite nun Forderungen gegen gewisse Geldinstitute wieder aufbaut, nicht auch die Verbindlichkeiten bei diesen Instituten wieder aufbauen müßte.
    Meine Damen und Herren! Die Regierung — bzw. der Herr Bundesfinanzminister —, die sich aus mir leicht verständlichen Gründen der Vorsicht zu diesem Gesetz nicht äußert, hat in ihrem Gesetzentwurf sich nicht imstande erklärt, dieses Problem in einer solchen Art und Weise zu lösen, wie es in diesem Antrage vorgesehen ist, sondern sie hat an dieser Stelle nur einen Fonds für Härtefälle vorgesehen. Ich nehme an, daß sie nach sorgfältiger Prüfung Gründe dafür gehabt hat

    (Abg. Kunze: § 259 sieht Sondergesetze vor!)

    — Sondergesetze, die aber eben offenbar nicht fertiggestellt werden konnten! —, ich nehme jedenfalls an, daß sie nach sorgfältiger Prüfung Gründe dafür gehabt hat und daß sie uns diese Gründe im


    (Seuffert)

    Ausschuß vortragen wird. Das Fazit ist, daß diese Sache auf jeden Fall im allgemeinen Rahmen des Lastenausgleichs behandelt werden muß. Ebensowenig wie die Regierung eine vorzeitige oder auch bloß gleichzeitige Lösung dieses Problems für möglich hielt, sondern allenfalls auf ein nachträgliches Sondergesetz verweisen zu müssen glaubte, ebensowenig bin ich allerdings der Ansicht, daß eine vordringliche Behandlung dieser Einzelfrage vor der Gesamtregelung des Lastenausgleichs möglich und zweckmäßig ist. Wenn man das wollte, so würde sich mit aller Härte die Frage ergeben, ob, wenn derjenige, der etwa sein Handwerkszeug verloren hat, selbst nach der Meinung jener, die ihm am meisten Hoffnung machen wollen, noch fünf Jahre zu warten hat, bis er irgend etwas bekommen kann, ob und warum dann demjenigen, der sehr glücklicherweise, vielleicht aber auch sehr seltenerweise ein Sparkassenbuch durch die Flucht gerettet hat oder es vielleicht auch schon rechtzeitig, früher oder schon 1943 herübergebracht hat, ein solches Guthaben vordringlich ausgezahlt werden soll. Ich glaube, eine solche unterschiedliche Behandlung wird nicht möglich sein. Es wird aber notwendig sein — und wenn ich recht verstanden habe, befinde ich mich insoweit in Übereinstimmung mit den anderen Redner der Debatte —, das Gesetz dem Ausschuß für den Lastenausgleich zu überweisen. Er wird sich wegen der technischen Fragen des Ausschusses für Geld und Kredit bedienen müssen. Ich frage mich, ob nicht — wie das in anderen Fällen schon geschehen ist — die alleinige Überweisung an den Lastenausgleichs-ausschuß genügen sollte.

    (Sehr richtig! bei der CDU.)

    Jedenfalls — und das ist wohl klar — sollte der Lastenausgleichsausschuß federführend sein.