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ID0113004000

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    Deutscher Bundestag — 130. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. April 1951 4947 130. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 5. April 1951. Geschäftliche Mitteilungen . . . 4948B, 5017D Änderungen der Tagesordnung 4948B Zur Geschäftsordnung: Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 4948C Dr. Wuermeling (CDU) 4949A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Wahlperiode der Landtage der Länder Baden und Württemberg-Hohenzollern (Nm. 2057, 2071, 2088 der Drucksachen) 4949B Dr. Nevermann, Bürgermeister von Hamburg, Berichterstatter . . . . 4949B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 4950D Renner, Innenminister des Landes Württemberg-Hohenzollern . . . 4952C Dr. Schmid (Tübingen) (SPD) . . . 4953C Euler (FDP) 4955A Fisch (KPD) 4955D Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . . 4957B Beschlußfassung 4957D Zur Geschäftsordnung (betreffend Polizeimaßnahmen auf Zugangsstraßen zum Bundeshaus): Loritz (WAV) 4958A, 4959C Präsident Dr. Ehlers 4958C, D, 4959B, 4959C Dr. Arndt (SPD) 4958D Renner (KPD) 4959A Eickhoff (DP) 4959C Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umstellung der Reichsmarksparguthaben heimatvertriebener Sparer (Nr. 2015 der Drucksachen) 4959D Wackerzapp (CDU), Antragsteller . 4959D Tichi (WAV) 4962A Trischler (FDP) 4962D Kuntscher (CDU) 4964B Dr. Leuchtgens (DP) 4965C Dr. Bertram (Z) 4965D Seuffert (SPD) 4966C Dr. Besold (BP) 4967B Loritz (WAV) 4967B Ausschußüberweisung 4967D Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung überholter steuerrechtlicher Vorschriften (Nr. 2054 der Drucksachen) 4967D Dr. Dr. Nöll von der Nahmer, Berichterstatter 4968A Ausschußüberweisung 4968C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über eine Bundesbürgschaft für Kredite zur Finanzierung der Lebensmittelbevor- ratung (Nr. 2059 der Drucksachen) . . 4968C Ausschußüberweisung 4968D Fortsetzung der zweiten und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für verdrängte Angehörige des öffentlichen Dienstes (Nrn. 1287, 1882, zu 1882 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht (25. Ausschuß) (Nr. 1996 [neu] der Drucksachen; Änderungsantrag Umdruck Nr. 92) . . . 4968D Kühn (FDP), Berichterstatter . . . . 4968D Arnholz (SPD) 4970B, 4971A Wackerzapp (CDU) 4970C Abstimmungen 4970A, B, 4972C Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1500 der Drucksachen); Mündliche Berichte des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß): Einzelplan XVI — Haushalt des Bundesministeriums für gesamtdeutsche Fragen (Nr. 1917 der Drucksachen) 4972D Heiland (SPD), Berichterstatter . 4973A Kaiser, Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen 4973D Wehner (SPD) 4976A Fisch (KPD) 4979A Dr. von Merkatz (DP) . . . . . 4980C Brookmann (CDU) 4981C Dr. Reif (FDP) 4982B Mellies (SPD) 4983A Beschlußfassung 4983C Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Nrn. 1306, zu 1306 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht (25. Ausschuß) (Nr. 2075 der Drucksachen, Um- druck Nr. 108) 4983C Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . . 4983C Dr. Kleindinst (CSU), Berichterstatter . . . . 4984C, 4990A, 4992A, B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 4987C, 5001A Dr. Lukaschek, Bundesminister für ' Angelegenheiten der Vertriebenen 4989A Dannemann (FDP) 4989D Dr. Richter (Niedersachsen) (SRP) 4990B, D, 4994C, 4997C, 5012D, 5014C, 501'7A Dr. Wuermeling (CDU) : zur Sache. . . . . 4990B, 4996A, 5003A, 5007C, 5013D, 5014C, 5015B zur Geschäftsordnung . . . 5011B, 5017B von Thadden (DRP) 4990C, 499'7B, 5012A Farke (DP) 4991B, 5005D, 5015C Dr. Trischler (FDP) 4991C Dr. Miessner (FDP) . . . . 4995B, 4996D Freiherr von Aretin (BP) 4996C, 5012B, 5013B Matzner (SPD) 4998D, 5000D, 5009D, 5013A, 5013A, 5015A, 5016D Dr. Nowack (Rheinland-Pfalz) (FDP): zur Sache . . 5001C, 5009C, 5009C, 5012C 5014A, 5015A zur Geschäftsordnung 5017A Lücke (CDU) 5002B Henßler (SPD) 5002C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 5004A, 5008D, 5010A Mellies (SPD) 5004C, 5011A Kuntscher (CDU) 5006C Dr. Horlacher (CSU) 5007B Dr. Dresbach (CDU) 5007D Dr. Kather (CDU) 5009A Fröhlich (BH-DG) . . 5010A, 5011C, 5016D Loritz (WAV) (Zur Geschäftsordnung) 5010D Gundelach (KPD) 5013C, 5016A Abstimmungen . . . 4989C, 4990C, 4991B, 4992B, 4995A, 4997A, 4998B, 5010C, 5011A, B, 5012D, 5013A, B, D, 5014A, D, 5015C, D, 5017A Weiterberatung vertagt 501'7D Nächste Sitzung 5017D Die Sitzung wird um 13 Uhr 34 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Meine Damen und Herren! Tm Auftrag meiner politischen Freunde bringe ich hier zum Ausdruck, daß wir dem Entwurf des Gesetzes zur Umstellung der Reichsmarksparguthaben heimatvertriebener Sparer zustimmen und ihn in der Arbeit der Ausschüsse in jeder Weise fördern werden.
    Zur Begründung brauche ich nur sehr wenig anzufügen, denn was zur Begründung zu sagen ist, haben die Herren Vorredner mehr oder weniger nachdrücklich bereits ausgeführt. Es dreht sich erstens darum, daß die heimatvertriebenen Sparer in den Besitz ihrer Sparguthaben kommen, und zweitens darum, daß diese Sparguthaben auch aufgewertet werden. Der größte Wert ist neben der Aufwertung darauf zu legen, daß diese Sparguthaben überhaupt wieder zurückgegeben werden, daß die Banken, die seinerzeit die Spargroschen in Empfang genommen haben, auch bereit sind bzw. veranlaßt werden, die Gelder zurückzuzahlen. Die Vorschläge, die der Gesetzentwurf hierzu macht, scheinen mir vom geldpolitischen und bankpolitischen Gesichtspunkt aus durchaus tragbar und richtig zu sein. Aber einige Dinge möchte ich doch noch anfügen.
    Es ist nicht damit getan, daß die Leute, die Sparbücher besessen haben, ihr Geld zurückbekommen, sondern es müssen auch diejenigen, die in anderer Weise gespart haben, wieder in den Besitz ihrer Spargroschen kommen. Dabei denke ich vor allen Dingen an die Inhaber von Kontokorrentkonten. Auch sie müssen, wenn der Nachweis geführt werden kann, daß sie ein Kontokorrentguthaben bei einer fremden, heute im Osten liegenden Bank gehabt haben, das Geld zurückbekommen. Weiterhin möchte ich anregen — auch davon ist schon gesprochen worden —, daß die Sparsummen. die sich etwa aus dem Ankauf von Effekten, Hypotheken, Pfandbriefen, Aktien oder Obligationen ergeben, den Besitzern dieser Effekten wieder zugute kommen, damit sie sie auf dem westdeutschen Geldmarkt verwerten können. Es wird Aufgabe der beiden Ausschüsse, die sich damit zu befassen haben, sein, dafür zu sorgen, daß auch diese Ersparnisse, die in anderer Form als durch Sparguthaben gemacht worden sind, in irgendwelcher Weise flüssig gemacht werden können. Auf alle Fälle müssen diejenigen, die in irgendeiner Form gespart haben und die heute ihre Spargelder so dringend brauchen. so rasch wie' möglich in den Besitz und in die Verfügungsgewalt über ihre Ersparnisse kommen.
    Ich bitte also, den Entwurf an die beiden Ausschüsse zu überweisen und dafür Sorge zu tragen, daß er dort bald seine Erledigung findet.

    (Beifall bei der DP.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Bertram.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Helmut Bertram


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir noch einige wenige Sätze zur Ergänzung des bisher Vorgetragenen.
    Zunächst möchte ich auf folgenden Gesichtspunkt hinweisen. Die Frage der Aufwertung der Altspar-


    (Dr. Bertram)

    guthaben ist so schwierig, daß sie in unserem Gesetzentwurf im einzelnen behandelt worden ist. Gerade auch die Frage des Kreises der Berechtigten, die in der Debatte wiederholt angeschnitten worden ist, hat zu den allergrößten Schwierigkeiten geführt und uns auch in unserem Gesetzentwurf zu umfangreichen Vorschlägen veranlaßt. Wenn man nur die Sparbuchinhaber als Berechtigte aufführt, besteht die Gefahr, daß der Kreis der Berechtigten tatsächlich zu eng und aus einer beabsichtigten Gerechtigkeit eine Ungerechtigkeit wird; denn es werden eben allzu viele, denen man materiell dieses Recht geben möchte, ausgeschlossen, weil sie die Sparbücher nicht mehr in der Hand haben.
    Eine zweite Sorge, die wir bei diesem Gesetzentwurf haben, ist folgende. Es wird vorgeschlagen, diese Beträge in fünf gleichen Jahresraten auszuzahlen. Der durchschnittliche Sparbetrag pro Sparbuch hat 1939 600 Mark betragen. Bei einer Aufwertung von 61/2 % insgesamt, wie sie hier vorgesehen ist, ergibt sich eine Jahresrate von 8 DM, wenn wir den Durchschnitt des Sparbuchbetrages zugrunde legen. Was soll mit einer Ausschüttung von 8 DM pro Jahr und Kopf erreicht werden?! Ich fürchte also, daß diese Art der Ausschüttung weniger günstig ist als die, die der Vorschlag vorsieht, daß diese Beträge grundsätzlich langfristig angelegt werden, daß aber in Härte-und Notfällen größere Beträge ausgeschüttet werden können. Ich glaube, damit würde man dem Grundgedanken eher gerecht werden als mit dieser mechanischen Ausschüttung, die bei den kleinen Beträgen doch zu großen Schwierigkeiten führen dürfte.
    Sodann scheint es mir nicht richtig zu sein, für diese Verwaltungsarbeit eine Gebühr zu erheben. Ich glaube, die Vielzahl neuer kleiner Sparkonten, die da geschaffen werden, sollte den Sparkassen so viel wert sein, daß sie diese kleinen Pfennigbeträge, die als Gebühren in Frage kämen, als Werbungskosten abschreiben; denn der werbende Gedanke, der in dem Neuaufleben dieser Sparbücher liegt, ist ja auch von großer Bedeutung.
    Die Sorgen, die wir wegen der Art der Ausschüttung haben, , wenn diese rein mechanisch durchgeführt wird, sind recht groß. Wenn wir aber so vorgehen, daß wir nur in Härtefällen das Geld ausschütten, haben wir die Möglichkeit, auch die jeweilige Kapitalmarktlage zu berücksichtigen. Die großen Bedenken sind bekannt, die heute dagegen bestehen, daß Gelder, die für produktive Zwecke, für Investierungszwecke zu verwenden wären, dem Konsum zugeführt werden. Zweifellos würde ja hier eine starke Zuführung von Geldern an den Konsum stattfinden. Diese Gefahr könnte man nicht beheben, wenn eine solche Ausschüttung in festen Jahresraten durchgeführt würde.
    Wir sind damit einverstanden, daß dieses Gesetz dem Lastenausgleichsausschuß zugewiesen wird, glauben aber nicht, daß eine Verabschiedung vor dem allgemeinen Altsparergesetz möglich sein wird, weil es sich hier tatsächlich um einen Teil des Gesamtproblems handelt. Aus den Ausführungen aller Redner ergab sich doch, daß man nicht damit einverstanden war, die Berechtigung an den Besitz der Urkunde zu knüpfen. Sobald man aber den Kreis der Urkundenbesitzer verläßt und den Kreis zu erweitern versucht, hat man die gesamte Problematik des Altsparergesetzes vor sich liegen, und dann kann man mit dem gleichen Federstrich das gesamte Altsparergesetz erledigen. Es ist gar kein Grund vorhanden, einen Teil der
    Berechtigten vorweg dranzunehmen. Ich bin deshalb der Ansicht, man sollte im Lastenausgleichsausschuß das Gesamtproblem vorziehen und möglichst schnell erledigen und auf diese Art und Weise die durchaus berechtigten Ansprüche der heimatvertriebenen Sparer berücksichtigen.