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ID0113003200

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    Deutscher Bundestag — 130. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. April 1951 4947 130. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 5. April 1951. Geschäftliche Mitteilungen . . . 4948B, 5017D Änderungen der Tagesordnung 4948B Zur Geschäftsordnung: Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 4948C Dr. Wuermeling (CDU) 4949A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Wahlperiode der Landtage der Länder Baden und Württemberg-Hohenzollern (Nm. 2057, 2071, 2088 der Drucksachen) 4949B Dr. Nevermann, Bürgermeister von Hamburg, Berichterstatter . . . . 4949B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 4950D Renner, Innenminister des Landes Württemberg-Hohenzollern . . . 4952C Dr. Schmid (Tübingen) (SPD) . . . 4953C Euler (FDP) 4955A Fisch (KPD) 4955D Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . . 4957B Beschlußfassung 4957D Zur Geschäftsordnung (betreffend Polizeimaßnahmen auf Zugangsstraßen zum Bundeshaus): Loritz (WAV) 4958A, 4959C Präsident Dr. Ehlers 4958C, D, 4959B, 4959C Dr. Arndt (SPD) 4958D Renner (KPD) 4959A Eickhoff (DP) 4959C Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umstellung der Reichsmarksparguthaben heimatvertriebener Sparer (Nr. 2015 der Drucksachen) 4959D Wackerzapp (CDU), Antragsteller . 4959D Tichi (WAV) 4962A Trischler (FDP) 4962D Kuntscher (CDU) 4964B Dr. Leuchtgens (DP) 4965C Dr. Bertram (Z) 4965D Seuffert (SPD) 4966C Dr. Besold (BP) 4967B Loritz (WAV) 4967B Ausschußüberweisung 4967D Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung überholter steuerrechtlicher Vorschriften (Nr. 2054 der Drucksachen) 4967D Dr. Dr. Nöll von der Nahmer, Berichterstatter 4968A Ausschußüberweisung 4968C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über eine Bundesbürgschaft für Kredite zur Finanzierung der Lebensmittelbevor- ratung (Nr. 2059 der Drucksachen) . . 4968C Ausschußüberweisung 4968D Fortsetzung der zweiten und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für verdrängte Angehörige des öffentlichen Dienstes (Nrn. 1287, 1882, zu 1882 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht (25. Ausschuß) (Nr. 1996 [neu] der Drucksachen; Änderungsantrag Umdruck Nr. 92) . . . 4968D Kühn (FDP), Berichterstatter . . . . 4968D Arnholz (SPD) 4970B, 4971A Wackerzapp (CDU) 4970C Abstimmungen 4970A, B, 4972C Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1500 der Drucksachen); Mündliche Berichte des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß): Einzelplan XVI — Haushalt des Bundesministeriums für gesamtdeutsche Fragen (Nr. 1917 der Drucksachen) 4972D Heiland (SPD), Berichterstatter . 4973A Kaiser, Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen 4973D Wehner (SPD) 4976A Fisch (KPD) 4979A Dr. von Merkatz (DP) . . . . . 4980C Brookmann (CDU) 4981C Dr. Reif (FDP) 4982B Mellies (SPD) 4983A Beschlußfassung 4983C Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Nrn. 1306, zu 1306 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht (25. Ausschuß) (Nr. 2075 der Drucksachen, Um- druck Nr. 108) 4983C Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . . 4983C Dr. Kleindinst (CSU), Berichterstatter . . . . 4984C, 4990A, 4992A, B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 4987C, 5001A Dr. Lukaschek, Bundesminister für ' Angelegenheiten der Vertriebenen 4989A Dannemann (FDP) 4989D Dr. Richter (Niedersachsen) (SRP) 4990B, D, 4994C, 4997C, 5012D, 5014C, 501'7A Dr. Wuermeling (CDU) : zur Sache. . . . . 4990B, 4996A, 5003A, 5007C, 5013D, 5014C, 5015B zur Geschäftsordnung . . . 5011B, 5017B von Thadden (DRP) 4990C, 499'7B, 5012A Farke (DP) 4991B, 5005D, 5015C Dr. Trischler (FDP) 4991C Dr. Miessner (FDP) . . . . 4995B, 4996D Freiherr von Aretin (BP) 4996C, 5012B, 5013B Matzner (SPD) 4998D, 5000D, 5009D, 5013A, 5013A, 5015A, 5016D Dr. Nowack (Rheinland-Pfalz) (FDP): zur Sache . . 5001C, 5009C, 5009C, 5012C 5014A, 5015A zur Geschäftsordnung 5017A Lücke (CDU) 5002B Henßler (SPD) 5002C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 5004A, 5008D, 5010A Mellies (SPD) 5004C, 5011A Kuntscher (CDU) 5006C Dr. Horlacher (CSU) 5007B Dr. Dresbach (CDU) 5007D Dr. Kather (CDU) 5009A Fröhlich (BH-DG) . . 5010A, 5011C, 5016D Loritz (WAV) (Zur Geschäftsordnung) 5010D Gundelach (KPD) 5013C, 5016A Abstimmungen . . . 4989C, 4990C, 4991B, 4992B, 4995A, 4997A, 4998B, 5010C, 5011A, B, 5012D, 5013A, B, D, 5014A, D, 5015C, D, 5017A Weiterberatung vertagt 501'7D Nächste Sitzung 5017D Die Sitzung wird um 13 Uhr 34 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Oskar Wackerzapp


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag der CDU/CSU Drucksache Nr. 2015 betreffend Entwurf eines Gesetzes zur Umstellung der Reichsmarkguthaben heimatvertriebener Sparer liegt Ihnen vor. Es ist begreiflich, daß nach den temperamentvollen Ausführungen, die wir soeben gehört haben, dieses äußerlich sehr viel weniger sensationelle Thema bei Ihnen zunächst kein bereit-


    (Wackerzapp)

    williges Ohr finden wird. Dennoch aber glaube ich, darauf hinweisen zu dürfen, daß es sich hier um eine Angelegenheit von großer Breitenwirkung handelt.
    Es geht um die Heimatvertriebenen, die bei der grausamen Austreibung in ihrem kümmerlichen Gepäck, das sie auf der Flucht mitnehmen durften, in aller Regel auch ihr Sparbuch, oft unter Lebensgefahr, untergebracht hatten. Sie haben es gehütet wie ihren Augapfel, weil sie glaubten, in diesem Dokument die verbriefte Urkunde zu besitzen, daß sie an den Spargroschen herankönnen, den sie in langen Jahren vorher durch Konsumverzicht aufgespart haben, um in Zeiten der Sorge und der Not einen Rückhalt zu besitzen. Als sie nun hier im Westen ankamen und ihre Sparbücher bei den heimischen Sparkassen zur Einlösung präsentierten, erfuhren sie eine grausame Enttäuschung. Denn es wurde ihnen nichts darauf ausgezahlt, mit der Begründung, man könne das nicht tun, denn wie solle man die Auslagen und Vorschüsse jemals wieder zurückbekommen, nachdem die östlichen Finanzinstitute ihr Vermögen verloren haben. So ist viel Kummer und Elend in diese Kreise gekommen. Sie haben in der Reichsmarkzeit nicht die Möglichkeit gehabt, auch nur die geringsten zusätzlichen Anschaffungen zu machen; auch die Aussicht, eine Existenz zu gründen, war ihnen außerordentlich erschwert.
    Dann kam die Währungsreform, und auch hierbei sind sie wieder vollkommen unberücksichtigt geblieben, während die heimischen Sparguthaben bekanntlich mit 6,5 % in DM aufgewertet worden sind. Nur der Postsparkasse ist es gelungen, ihre östlichen Postsparer ebenso wie die heimischen zu behandeln — aus besonderen Verhältnissen heraus. Aber Hundertausende von Ostsparern, die bei ihren heimischen Sparkassen, Privatbanken, Genossenschaft en und Volksbanken oft ein Leben lang gespart haben, standen abseits, und niemand kümmerte sich um sie. Man vertröstete sie auf den allgemeinen Lastenausgleich, der damals ja gerade in dämmerigen Umrissen am Horizont erschien. Aber das System des allgemeinen Lastenausgleichs — das ergab sich mit immer größerer Schärfe — ist nicht geeignet, ihnen zu helfen. Denn die Prinzipien des Währungsumstellungsgesetzes, die absolut auf individuelle Ansprüche und rein quotale Lösungen abgestellt waren, können mit den sozialen Entschädigungsgrundsätzen des allgemeinen Lastenausgleichs kaum in Einklang gebracht werden. Wir danken es daher dem Regierungsentwurf zum allgemeinen Lastenausgleichsgesetz, insbesondere dem Herrn Bundesfinanzminister, daß er auf unsere Anregungen hin den § 259 aufgenommen hat, wonach die Sparer aus dem Osten bezüglich ihrer Ansprüche gegenüber den östlichen Geldinstituten nach Möglichkeit ebenso wie die heimischen gestellt werden sollen. und daß ein besonderes Gesetz Art, Umfang und Durchführung zu regeln hat.
    Es ist nun der Sinn und Zweck unserer Gesetzesvorlage, dieses Spezialgesetz, das der Finanzminister erst als Folge und nach Inkraftsetzung des allgemeinen Lastenausgleichsgesetzes bringen will, jetzt vorzuziehen, damit nicht wiederum kostbare Zeit verlorengeht. Sonst müßten wir mit der Regelung dieser Spezialmaterie wiederum warten, bis das allgemeine Lastenausgleichsgesetz fertiggestellt worden ist, und wir alle wissen, daß dieses gewaltige Gesetzeswerk, auch beim besten Willen aller Beteiligten, nicht schnell fertiggestellt werden kann.
    Zum allgemeinen Inhalt unseres Gesetzentwurfes ist folgendes zu sagen. Wir beschränken uns zunächst einmal auf diejenigen Sparguthaben, die durch Sparbücher und sonstige Urkunden nachweisbar sind. Wir wollen damit aber keineswegs grundsätzlich etwa die Inhaber von Giro- und Kontokorrentkonten von der Aufwertung ausschließen. Es waren im wesentlichen nur praktische Erwägungen, die uns bewogen haben, die Sparer bevorzugt zu behandeln. Einmal war es die volkswirtschaftliche Erwägung, daß die Spareinlagen ja im Gegensatz zu den sonstigen Einlagen den Charakter von langfristigen Anlagen tragen, daß sie nicht dem Zahlungsverkehr dienen, sondern die Grundlage für langfristige Investitionen bilden. Wir alle erinnern uns daran, wieviel Segen aus dem Sparschatz des deutschen Volkes in der Vergangenheit geschaffen werden konnte; deswegen sollten wir uns jetzt dringend darum kümmern, daß sich dieser zerstörte und nur langsam im Aufbau befindliche Sparschatz wieder anreichem möchte.
    Ein weiteres Moment, das uns bestimmt hat, gerade die Sparguthaben vorzuziehen, ist der Umstand, daß der Anspruch urkundlich auf Heller und Pfennig nachgewiesen werden kann, weil eben das Sparbuch die Unterlage und den Beweis für den jeweiligen, endgültigen Stand des Guthabens erbringt. Dies ist bei sonstigen Guthaben sehr viel schwerer möglich und insbesondere dann mit großen Schwierigkeiten verbunden, wenn die östlichen Finanzinstitute nicht in der Lage waren, ihre Geschäftsbücher und sonstigen Unterlagen ins Bundesgebiet zu retten.
    Eine Besonderheit, die in der Öffentlichkeit bereits diskutiert worden ist, ist die Vorschrift, daß die Aufwertung nur für Sparguthaben stattfinden soll, die über 100 RM lauten, wobei also eine Aufwertung mindestens auf 6,5 DM herauskommen würde. Diese Begrenzung war auf die Erwägung gegründet, daß man die Verwaltungsarbeit nicht ins Ungemessene anschwellen lassen wollte. Aber wir sind der Meinung, daß es durchaus diskutabel und der Erörterung wert und würdig ist, zu prüfen, ob es nicht doch zweckmäßiger ist, die Grenze niedriger zu halten. Denn auch die kleinen Beträge spielen bei den Heimatvertriebenen, die oft kaum das Existenzminimum haben, eine Rolle, was ein Fernstehender kaum zu begreifen in der Lage ist.
    Ich darf weiter darauf hinweisen, daß wir in unserem Gesetzentwurf gewisse Sicherheiten einbauen mußten, damit nicht angesichts der besonderen Rechtsnatur des Sparkassenbuchs als eines „hinkenden" Inhaberpapiers Mißbrauch getrieben wird. Vor allem aber darf ich eine Besonderheit hervorheben, wodurch unsere Ostsparer nach unserem Willen eine gewisse Bevorzugung gegenüber den heimischen Sparern insofern erlangen sollen, als nämlich die Anrechnung der Kopfquote, die bei der Umrechnung und Umstellung der Geldguthaben der heimischen Sparer erfolgte, bei den Ostsparern nicht stattfinden soll. Jeder, der mit der Angelegenheit zu tun hatte — und es sind ja unendlich viele Sparer davon betroffen worden — weiß, daß die Anrechnung der Kopfquote eine der unsozialsten und' unbegreiflichsten Vorschriften war, für die allerdings keine deutsche Stelle die Verantwortung trägt, sondern lediglich die Militärregierung, nach deren Befehl ja die Währungsumstellung durchgeführt werden mußte. Durch die Anrechnung der Kopfquote sind die Sparguthaben von Hunderttausenden ehrlichen Sparern, insbesondere kinderreichen Familien vollkommen ausge-


    (Wackerzapp)

    löscht worden. Eine außerordentliche Verbitterung weiter Kreise war die Folge, mit der Rückwirkung, daß der Spargedanke als solcher in Verruf kam, aus der Anschauung heraus: Um uns kleine Sparer kümmert sich ja doch niemand, wir sind verlassen, und das Sparen hat keinen Sinn und keine Bedeutung mehr.
    Die Anrechnung der Kopfquote wollen wir also unseren Ostvertriebenen ersparen, denn dieses Unrecht soll sich bei ihnen nicht wiederholen. Weil wir ihnen auf diese Weise einen kleinen Vorzug zubilligen, der hoffentlich auch den heimischen Sparern noch in irgendeiner Form nachträglich erwirkt werden kann, sahen wir es andererseits für tragbar an, unseren ostvertriebenen Sparern eine kleine Gebühr zur Deckung der Verwaltungskosten aufzuerlegen, wenn die Umrechnung ihres RM-Sparguthabens in DM erfolgt.
    Ein weiterer Vorzug unseres Antrags ist der, daß wir in weitestgehendem Ausmaß die vorhandene Bankenorganisation in den Dienst unserer Aufgabe stellen wollen. Wir brauchen deswegen keinen neuen behördlichen Verwaltungsapparat, sondern es ist alles vorhanden. Es handelt sich um Aufgaben, die dem Bankenapparat durchaus geläufig sind. Wir haben ja schon seit Jahren Erfahrungen, wie unsere Geldinstitute, die öffentlichen sowohl wie die privaten Banken, die Sparkassen und die Kreditgenossenschaften durchaus in der Lage sind, auch schwieriger Verwaltungsaufgaben Herr zu werden. Ich hebe die Tätigkeit im Devisensektor hervor, erinnere aber vor allem auch an die verdienstvolle Mitarbeit im Zuge der Wertpapierbereinigung, wo eine stille, mühselige, von der Öffentlichkeit kaum beachtete Arbeit geleistet worden ist, die auch einmal rühmlich anerkannt werden sollte, weil sie sehr dazu beigetragen hat, wieder Ordnung in die wirtschaftlichen Verhältnisse zu bringen und vielen privaten Besitzern von Wertpapieren wieder zu ihrem Recht zu verhelfen.
    Dieser Bankenapparat, den wir in all seinen Sparten einspannen wollen, wird in erster Linie berufen sein, die Sparguthaben der Ostvertriebenen wieder aufleben zu lassen. Als Gegengewicht dafür soll er Deckungsforderungen gegenüber dem Lastenausgleichsstock analog den Ausgleichsforderungen bei der allgemeinen Währungsumstellung bekommen. Gefahren für die Währung sind nicht zu besorgen. Der Betrag, um den es gçht, ist — seiner absoluten Höhe nach — verhältnismäßig gering. Die Breitenstreuung der ganzen Aktion ist allerdings enorm. Es handelt siçh nicht um Tausende oder Zehntausende von Interessenten, also Inhabern von Ostsparbüchern, sondern um Hunderttausende, ja, die Zahl geht weit über eine Million hinaus. Dennoch ist der auszuzahlende Betrag nicht so ungeheuerlich. Wenn man das Guthaben auf einem Sparbuch im allgemeinen mit 1500 Mark schätzt, kommt ein Umstellungsbetrag von 3 Milliarden heraus, der mit 6,5 % umgerechnet etwa 200 Millionen DM ausmachen würde. Das ist kein Betrag, der währungspolitisch irgendwie ins Gewicht fallen kann. Hinzu kommt weiter, daß diese 200 Millionen ja nicht durch Kreditschöpfung der Notenbank geschaffen werden müßten; sie werden vielmehr dem Lastenausgleichsfonds entnommen, der seinerseits die Mittel aus den Leistungen der Abgabepflichtigen erhält. Wenn bei den Ostsparern eine Vermehrung der Kaufkraft eintritt, so ist auf seiten der Abgabepflichtigen eine ebenso große Verminderung der Kaufkraft zu verzeichnen, so daß der tatsächliche Umlauf an Geldmitteln nicht größer wird.
    Eine Beeinträchtigung der Währung ist durch unser Gesetz also in keiner Weise zu befürchten, zumal die technische Durchführung ja nicht von heute auf morgen geschehen kann, sondern nur allmählich. Dies bedeutet aber einen großen Vorzug etwa gegenüber der Ausschüttung der nachträglichen Kopfquote, die mit dem riesigen Betrage von 900 Millionen DM mit einem Schlage in die Wirtschaft hineingepumpt wurde, wodurch natürlich wirtschaftliche Störungen unvermeidlich waren. Solche Gefahren entstehen bei Annahme unseres Entwurfes nicht.
    Die Aktion, die wir Ihnen vorschlagen, steht auch keineswegs im Widerspruch zu dem verdienstlichen Antrag, den vor einigen Wochen die Zentrumsfraktion in der Drucksache Nr. 1874 eingereicht hat, der sich mit dem allgemeinen Problem der Aufwertung der Altspareinlagen befaßt. Der Gesetzentwurf, den wir Ihnen jetzt vorschlagen, soll sozusagen eine vorbereitende Handlung darstellen. Wir wollen unsere ostvertriebenen Sparer zunächst einmal auf die Ebene hinaufziehen, auf der sich die heimischen Sparer schon seit der Währungsreform befinden. Wenn wir diesen Stand erreicht haben, dann soll die im Zuge der Aufwertung der Altspareinlagen sich ergebende Verbesserung selbstverständlich auch für unsere Ostsparer Geltung erlangen.
    Ich darf zusammenfassen: Wir nehmen für unseren Antrag in Anspruch, daß er sowohl einem Gebot der formalen Gerechtigkeit entspricht als auch einer sittlichen Verpflichtung. Es ist nicht einzusehen, warum die Heimatvertriebenen, die so viel gelitten haben, nun auch noch in ihrer Eigenschaft als Sparer beeinträchtigt werden sollen. Eine Störung der Systematik des allgemeinen Lastenausgleichs findet nicht statt, weil beide Aktionen sich harmonisch aufeinander abstimmen lassen. Die Mittel stehen zur Verfügung; denn der Herr Finanzminister hat für diesen Zweck bereits 250 Millionen in Anschlag gebracht, auszuzahlen in Jahresraten von je 50 Millionen. Ein nach Hunderttausenden zählender Kreis von Interessenten würde Nutznießer werden. Daß wir nicht allen gerecht werden können, insbesondere denjenigen nicht, die nicht in der Lage sind, ihre Ansprüche urkundlich nachzuweisen, ist ein schmerzlicher Mangel, den wir bedauern. Aber damit müssen wir Heimatvertriebenen ja immer rechnen, daß wir allen anderen Bevölkerungskreisen gegenüber dadurch im Nachteil sind, daß die Beweispflicht, die jedem von uns für den Nachweis der Existenz seiner Ansprüche auferlegt ist, in vielen Fällen mit außerordentlichen Schwierigkeiten verbunden ist. Wenn auch keine hundertprozentige Gerechtigkeit erzielt werden kann, so wäre es dennoch falsch, auf eine Aktion verzichten zu wollen, die einem großen Kreise — in absoluten Zahlen gerechnet etwa 1,5 Millionen Ostvertriebenen — helfen könnte und sie in den Besitz von zusätzlichen Mitteln setzen würde. die sie jetzt so schmerzlich entbehren müssen. Weiter käme hinzu, daß wir mit einer solchen Aktion bei den Vertriebenen nicht nur das Gefühl der gerechten Behandlung, der Gleichberechtigung mit den Einheimischen stärken würden, sondern darüber hinaus würde auch der allgemeine Spargedanke gefestigt werden. Denn die Bevölkerung im ganzen würde wieder die Überzeugung erlangen, daß der Staat gewillt ist, sich der so lange vernachlässigten Sparer energisch anzunehmen. Es wäre sehr zu wünschen, wenn auf diese Weise wieder ein Auftrieb, eine Beflügelung und eine Ermunterung des Spargedankens einträte; denn


    (Wackerzapp)

    wir wissen alle, was es bedeutet und was für wirtschaftliche Schwierigkeiten entstehen, wenn der Sparer sozusagen in den Streik tritt und seine traditionelle Pflicht nicht mehr erfüllt.
    Aus diesem Grunde bitten wir Sie, unseren Antrag, der in Einzelheiten noch weitgehender Verfeinerungen und Verbesserungen fähig ist, an den dafür zuständigen Lastenausgleichsausschuß zu überweisen, dem auch der Gesetzentwurf über die Aufwertung der Altsparguthaben überwiesen worden ist. Der Lastenausgleichsausschuß wird sich bei allen währungspolitischen und geldtechnischen Fragen der sachverständigen Mitwirkung des Ausschusses für Geld und Kredit bedienen.

    (Beifall in der Mitte und rechts.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren, Sie haben die Begründung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU gehört.
Ich eröffne die allgemeine Aussprache der ersten Beratung. Ich schlage Ihnen im Einvernehmen mit dem Ältestenrat eine Aussprachezeit von 120 Minuten vor. — Das Haus ist damit einverstanden.
Als erster hat das Wort Herr Abgeordneter Tichi.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hans Tichi


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (WAV)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als die Militärregierungen seinerzeit die Verordnungen über die Währungsreform schufen, sind im Zusammenhang damit zwei Fehler unterlaufen, die heute nicht mehr gutgemacht werden können. Die im Entwurf bereits vorbereitete Verordnung über einen Lastenausgleich, der damals unter ganz anderen Voraussetzungen möglich gewesen wäre, als es heute der Fall ist, unterblieb. Genau so war es falsch und ein Unrecht, daß man in die Währungsreform nicht die Umstellung der Reichsmarkguthaben heimatvertriebener Sparer aus dem Osten einbezogen hat. Wir haben dies wiederholt bedauert, nicht nur im Interesse der heimatvertriebenen Sparer, die schwer geschädigt wurden, sondern auch im Interesse der deutschen Volkswirtschaft selbst. Wenn man damals unsere heimatvertriebenen Sparer miteinbezogen hätte, dann hätte man Zehntausenden Heimatvertriebenen die Möglichkeit gegeben, wirtschaftlich Fuß zu fassen und sich in ihrer jetzigen Heimat eine neue Existenz zu schaffen. Staat und Länder hätte man in der öffentlichen Fürsorge bedeutend entlastet. Heute muß wohl erwogen werden, ob man das beantragte Gesetz zur Befriedigung heimatvertriebener Sparer vor dem Lastenausgleichsgesetz schaffen soll oder erst nach dessen Erledigung. Der Gesetzentwurf sieht keine allgemeine Entschädigung von Währungsschäden vor, die im Entwurf des Lastenausgleichsgesetzes nur bei alten und erwerbsunfähigen Personen als Kriegsschadenrente vergütet werden. Hier müßte Klarheit geschaffen werden. Wir legen großen Wert darauf, die Handhabung des § 1 des Entwurfes so festzulegen, daß auch die Sparguthaben der Deutschen im Protektorat Böhmen und Mähren einbezogen werden. Ebenso wird es wichtig sein, daß man auch auf die Sparguthaben unserer Heimatvertriebenen aus Ungarn, Jugoslawien usw. Rücksicht nimmt. Es kann nicht bestritten werden, daß das sogenannte Protektorat Böhmen und Mähren vorübergehend, bis zum Zusammenbruch im Jahre 1945, in das Deutsche Reich eingegliedert war. Deshalb müßte der § 1 dieses Entwurfes auch so ausgelegt werden. Wir haben eine Analogie in dem heute zur Behandlung kommenden Gesetz 131, in das alle deutschen Staatsangehörigen, die in einer staatlichen oder kommunalen Dienststelle im ehemaligen Protektorat Böhmen und Mähren tätig waren, einbezogen sind. Deutsche Staatsangehörige, die heute in Westdeutschland als Heimatvertriebene in Not leben, haben ihre Sparguthaben nicht nur bei-deutschen, sondern auch bei tschechischen Geldinstituten angelegt und müßten heute entweder durch den Lastenausgleich oder durch dieses Gesetz befriedigt werden. Wir gauben auch, daß eine liberale Handhabung des gedachten Gesetzes insofern dringend geboten erscheint, weil viele Heimatvertriebene — darüber sprach bereits Herr Kollege Wackerzapp — ihre Sparbücher, Kontoauszüge und andere Beweisstücke bei der Austreibung und auf der Flucht verloren haben.
    Eines muß noch gesagt werden. Der Deutsche Bundestag hat, vor einiger Zeit den Antrag des Zentrums angenommen, wonach die heimatvertriebenen Sparer mit 20 % befriedigt werden sollen

    (Zurufe)

    — ja, auch die Heimatvertriebenen! —, während in diesem Gesetz

    (erneute Zurufe)

    — jawohl, ich habe es selbst gelesen! — von einer Befriedigung mit 61/2 % die Rede ist. Wir begrüßen deshalb grundsätzlich den Antrag der CDU/CSU auf Schaffung eines Gesetzes und werden für ihn stimmen.