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ID0112909200

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 129. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. April 1951 4895 129. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 4. April 1951. Nachruf des Präsidenten auf den verstorbenen Abg. Leddin 4896B Mandatsniederlegung des Abg. von Knoeringen 4897A Eintritt des Abg. Dr. Kreyssig in den Bundestag 4897A Eintritt des Abg. Dr. Preller in den Bundestag 4897A Fernschreiben des Abg. Dr. Doris an den Bayerischen Innenminister Dr. Hoegner betr. Verbot von Versammlungen der SRP in Bayern 4897A Geschäftliche Mitteilungen . 4897C, 4922B, 4935B, 4945B, 4946A Urlaubsgesuch des Abg. Dr. Dorls . 4897C, 4945B Zustimmung des Bundesrats zu den Gesetzen über die Rechtsstellung heimatloser Aus- länder im Bundesgebiet 4897D über eine Finanzhilfe für das Land Schleswig-Holstein 4897D zur weiteren Verlängerung der Geltungsdauer des Preisgesetzes 4897D über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Verlängerung der Prioritätsfristen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes 4897D zur Ergänzung des Gesetzes über den Ablauf der durch Kriegs- oder Nachkriegsvorschriften gehemmten Fristen 4897D zur Änderung und Ergänzung des Wertpapierbereinigungsgesetzes 4897D Zweites Gesetz über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen im Ausfuhrgeschäft 4897D zur Änderung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung 4898A über die Bemessung und Höhe der Arbeitslosenfürsorgeunterstützung . . . 4898A über den Verkehr mit Vieh und Fleisch . 4898A zur Umsiedlung von Heimatvertriebenen aus den Ländern Bayern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein 4898A zur Verlängerung des Wirtschaftsstrafgesetzes 4898A Beschlußfassung des Bundesrats zum Gesetz über die Errichtung einer Bundesstelle für den Warenverkehr der gewerblichen Wirtschaft 4898A Zustimmung des Bundesrats zu den Verordnungen über die Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung über die Preise für Roheisen, Walzwerkserzeugnisse und Schmiedestücke, über die Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung zur Änderung von Preisen für Steinkohle, Steinkohlenkoks und Steinkohlenbriketts aus den Revieren Ruhr und Aachen und zur Ergänzung und Änderung der Verordnung über Getreidepreise für die Monate Oktober 1950 bis Juni 1951 4898A Anfrage Nr. 117 der Abg. Karpf u. Gen. betr. steuerliche Behandlung der Heimarbeiter und Hausgewerbetreibenden in der Aschaffenburger Bekleidungsindustrie (Nrn. 1355 und 2098 der Drucksachen) . . 4398A Anfrage Nr. 151 der Abg. Dr. Wuermeling, Junglas u. Gen. betr. Beseitigung der Doppelgleisigkeit in der Verwaltung der Steinbruchs-Berufsgenossenschaft (Nrn. 1755, 1835 und 2084 der Drucksachen) . . 4898B Anfrage Nr. 164 der Fraktion der SPD betr. Anordnung über betriebliche Erziehungsmaßnahmen bei Jugendlichen vom 22. Oktober 1943 (Nrn. 1964 und 2073 der Drucksachen) 4898B Anfrage Nr. 166 der Fraktion der BP betr Abgeltung von Besatzungsschäden im Verhältnis 10 zu 1 (Nrn. 1994 und 2083 der Drucksachen) 4898B Anfrage Nr. 167 der Fraktion der SPD betr Auslieferung von Deutschen an eine Besatzungsmacht (Nrn. 2001 und 2097 der Drucksachen) 4898B Anfrage Nr. 168 der Fraktion der SPD betr. 4. Verordnung zur Ausführung des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses (Nrn. 2002 und 2103 der Drucksachen) 4898B Anfrage Nr. 172 der Fraktion der FDP betr. Preußische Gemäldesammlungen (Nrn. 2049 und 2104 der Drucksachen) . . . 4898C Bericht des Bundesministers der Finanzen über die Ausführung des Beschlusses des Deutschen Bundestags vom 22. Februar 1951 betr. Stundung der Soforthilfeabgabe (Nr. 2102 der Drucksachen) . . . 4898C Beratung der Interpellation der Fraktion des Zentrums und der Fraktion der BP betr. Wiederherstellung der deutschen Rechte ail dem Konzern der Vereinigten Glanzstoff-Fabriken AG. (Nr. 2014 der Drucksachen) 4898C Dr. Bertram (Z), Interpellant . . . 4898C Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 4899D Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in Unternehmen des Bergbaus sowie der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie (Nrn. 1858, zu 1858 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) (Nrn. 2042, zu 2042 der Drucksachen) . . 4900B Sabel (CDU), Berichterstatter . . . . 4900C Müller (Frankfurt) (KPD): zur Geschäftsordnung . . . 4903A, 4928B zur Sache 4909D, 4916B, 4926C, 4927B, 4928D zur Abstimmung 4923A Dr. Koch (SPD) 4903B Loritz (WAV) 4904C Dr. Wellhausen (FDP) 4905D, 4909B, 4913A, 4924B, 4928C Bergmann (SPD) 4906D Dr. Schröder (Düsseldorf) (CDU) . 4907B, 4920A, 4925A Walter (DP) 4911C Pelster (CDU) 4912A, 4921B Dr. Seelos (BP) 4913D Imig (SPD) 4914C von Thadden (DRP) 4917B Dr. Wuermeling (CDU) 4917D Kuhlemann (DP) 4919C Mellies (SPD) (zur Geschäftsordnung) 4922A Unterbrechung der Sitzung . . 4922B Determann (Z) 4922C Richter (Frankfurt) (SPD) 4924A Dr. Schöne (SPD) 4925C Dr. von Brentano (CDU) 4928A Abstimmungen . 4908C, 4909C, 4911D, 4923B, 4924A, 4926D, 4928C, 4929A Zurückziehung des von den Abg. Strauß u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung der Mineralölbewirtschaftung (Nr. 2070 der Drucksachen) 4929B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen zur Förderung der deutschen Wirtschaft (Nr. 2089 der Drucksachen) 4929B Ausschußüberweisung 4929C Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes für Sicherungsmaßnahmen auf einzelnen Gebieten der gewerblichen Wirtschaft (Ergänzungsgesetz) (Nr. 2082 der Drucksachen) 4929B Naegel (CDU), Antragsteller . . . 4929D Loritz (WAV) 4930C Harig (KPD) 4930D Ausschußüberweisung 4931B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Vermeidung von Härten in der knappschaftlichen Rentenversicherung bei langer bergmännischer Tätigkeit (Nr. 2058 der Drucksachen) 4931B Lenz (CDU), Antragsteller 4931C Storch, Bundesminister für Arbeit 4931D, 4934C Dannebom (SPD) 4932B Kohl (Stuttgart) (KPD) 4933C Willenberg (Z) 4934D Ausschußüberweisung 4935B Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1500 der Drucksachen): Einzelplan XIII — Haushalt des Bundesministeriums für das Post- und Fernmeldewesen (Nr. 1914 der Drucksachen) . 4935B Dr. Bärsch (SPD), Berichterstatter . 4935B Bausch (CDU) 4935C, 4942D Schuberth, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen 4936B, 4939C, 4943C Cramer (SPD) - 4937C Brese (CDU) 4941C Kohl (Heilbronn) (FDP) 4942A Dr. Tillmanns (CDU) 4943B Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . 4943B Beschlußfassung 4943D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Fragen der öffentlichen Fürsorge (31. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Krüppelfürsorge (Nrn. 2068, 1869 der Drucksachen) . 4944A Frau Niggemeyer (CDU), Berichterstatterin 4944A Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 4944D Beschlußfassung 4945A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Kulturpolitik (37. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Rat für Formentwicklung deutscher Erzeugnisse in Industrie und Handwerk (Nrn. 2074, 1347 der Drucksachen) . . . 4945B Gaul (FDP), Berichterstatter . . . 4945B Beschlußfassung 4945D Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 105) 4946A Beschlußfassung 4946C Nächste Sitzung 4946C Die Sitzung wird um 13 Uhr 33 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Oskar Müller


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (KPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (KPD)

    Die Herren der FDP scheinen sich ihrer Sache so sicher zu sein

    (Zustimmung bei der FDP)

    — nicht wahr? —, daß sie glauben, die Angelegenheit auf diese Art und Weise behandeln zu können.

    (Zuruf des Abg. Dr. Oellers.)

    Meine Damen und Herren, ich glaube, der Herr Präsident ist nicht richtig orientiert. Wir beantragen eine andere Fassung des § 13. Ich kann mich für die Begründung unseres Antrages auf meine soeben gemachten Ausführungen stützen. Es handelt sich hier um den Arbeitsdirektor als Mitglied des Vorstandes. Die FDP verlangt bekanntlich die Streichung der Bestimmung über die Bestellung eines Arbeitsdirektors. Wir sind der Auffassung, daß die Funktion des Arbeitsdirektors und seine Aufgaben in derselben Linie liegen, wie ich sie bei der Charakterisierung der Aufgaben der Aufsichtsratsmitglieder vorhin aufgezeigt habe. Ich möchte auf folgendes hinweisen. Wenn der Gesetzentwurf in der bisher vorgesehenen Form zur Annahme gelangt, wenn also eine Mehrheit des Aufsichtsrats aus den Beauftragten der Aktionäre den Vorstand bestellt, wird der Arbeitsdirektor auch an die Weisungen der Mehrheit des Vorstandes gebunden sein. Das würde also praktisch bedeuten, daß dieser Mann, auch wenn er den Titel eines Arbeitsdirektors hat, keine andere Politik machen kann als die, die ihm die Mehrheit in Vorstand und Aufsichtsrat vorschreibt, das heißt, daß er auf dem Gebiet der sozialen Fragen nicht diese, sondern die Interessen der Aktionäre wahrzunehmen hat.
    Wir sind der Meinung, daß die Bestellung des Arbeitsdirektors nicht eine Aufgabe des Aufsichts-


    (Müller [Frankfurt])

    rates ist, sondern daß der Arbeitsdirektor — und das besagt unser Antrag — von der Belegschaft gewählt werden muß und der Belegschaft auch Rechenschaft schuldig ist und daß er, wenn er seine Aufgaben nicht im Sinne der Beschlüsse oder Weisungen der Belegschaft wahrnimmt, von der Belegschaft auch abberufen werden kann. Das ist der Zweck unseres Antrages auf Neufassung des § 13 über die Wahl, die Funktion und die Aufgaben des Arbeitsdirektors. Ich glaube, die Arbeiterschaft draußen wird mit einer solchen Forderung absolut einverstanden sein.

    (Zustimmung bei der KPD.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wir kommen zur Abstimmung, und zwar zunächst über den Antrag der FDP nach Umdruck Nr. 111 Ziffer 7 auf Streichung des § 13. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Letzteres war die Mehrheit. Der Antrag ist abgelehnt.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag Umdruck Nr. 106 Ziffer 5. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um ein Handzeichen. —Gegenprobe! — Der Antrag ist abgelehnt.
Ich darf danach die Annahme des § 13 in der Ausschußfassung feststellen.
§ 14. — Wer für die Annahme ist, den bitte -ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Angenommen.
§ 15. — Wer für die Annahme ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Angenommen.
Einleitung und Überschrift. Wer für die Annahme ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Angenommen.
Damit, meine Damen und Herren, ist die zweite Beratung des Gesetzentwurfes und damit Punkt 2 der Tagesordnung erledigt.
Der Beratungsgegenstand zu Punkt 3 der Tagesordnung, nämlich der von den Abgeordneten Strauß und Genossen eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Mineralölbewirtschaftung — Nr. 2070 der Drucksachen —, ist zurückgezogen.
Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf:
a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes für Sicherungsmaßnahmen auf einzelnen Gebieten der gewerblichen Wirtschaft (Ergänzungsgesetz) (Nr. 2082 der Drucksachen);
b) Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen zur Förderung der deutschen Wirtschaft (Nr. 2089 der Drucksachen).
Der Ältestenrat war der Meinung, daß über a) und b) zusammen verhandelt werden könne. Der Vertreter des Herrn Finanzministers hat mich gebeten, dem Hause vorzuschlagen, den Gesetzentwurf unter 4 b) der Tagesordnung ohne weitere Begründung an den Ausschuß zu überweisen. Ist das Haus damit einverstanden, daß der Gesetzentwurf unter Punkt 4 b) ohne weitere Begründung als eingebracht gilt und ohne Aussprache an den Ausschuß überwiesen wird?

(Zustimmung bei den Regierungsparteien. — Widerspruch bei der KPD.)

— Dann lasse ich darüber abstimmen. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Gegen einige wenige Stimmen ist so beschlossen.

(Zurufe.)

Damit ist der Gegenstand unter 4 b) an die Ausschüsse für Geld und Kredit, für Wirtschaftspolitik und an den Haushaltsausschuß, und zwar federführend an den Ausschuß für Geld und Kredit überwiesen. Einverstanden?

(Zustimmung in der Mitte. — Zuruf: Ausschuß für Wirtschaftspolitik! — Abg. Dr. Dr. Nöll von der Nahmer: Nein, Haushaltsausschuß!)

— Dann wollen Sie doch dazu sprechen?

(Abg. Dr. Dr. Nöll von der Nahmer: Ja!)

– Wollen Sie das Haus nicht schonen, Herr Abgeordneter?

(Erneuter Zuruf des Abg. Dr. Dr. Nöll von der Nahmer.)

— Sie wünschen die Federführung durch den Haushaltsausschuß. — Dann stimmen wir lediglich darüber ab, welcher Ausschuß federführend sein soll. Es ist beantragt, den Gesetzentwurf an den Haushaltsausschuß als den federführenden zu überweisen.

(Zuruf.)

— Sie stellen den Antrag: Ausschuß für Wirtschaftspolitik. Wird ein dritter Antrag gestellt? — Dann lasse ich zunächst über den Antrag des Herrn Kollegen Nöll von der Nahmer abstimmen, den Haushaltsausschuß für federführend zu erklären. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben.
— Gegenprobe! — Letzteres ist die Mehrheit. Der Antrag ist abgelehnt. Wer für die Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik als den federführenden ist, den bitte ich, die Hand zu erheben.
— Gegenprobe! — Das erste war die Mehrheit. Es ist so beschlossen.
Zu Punkt 4 a) der Tagesordnung schlägt Ihnen der Ältestenrat eine Begründungszeit von 15 Minuten vor; für die Aussprache — ich nehme an, daß ich den Vorschlag ändern kann, nachdem 4 b) erledigt ist — schlage ich 60 Minuten vor. Ist das Haus damit einverstanden?

(Zustimmung.)

— Es ist so beschlossen.
Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Naegel.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Wilhelm Naegel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bereits bei der Debatte über den Haushalt des Wirtschaftsministeriums haben wir nachdrücklich darauf hingewiesen, daß wir alles tun würden, um die Exportindustrien und den Export aus Deutschland zu fördern. Wir haben damals gefordert, für die steuerliche Begünstigung des Exportgeschäfts möglichst schnell eine gesetzliche Grundlage zu schaffen. Wir sind der Meinung, daß darüber hinaus auch seitens der Produktion noch sehr viel getan werden muß, um den unbedingt notwendigen Export in die entsprechende Größenordnung zu bringen. Die Koalitionsparteien haben Ihnen deshalb den Initiativantrag Drucksache Nr. 2082 vorgelegt und damit eine Ergänzung des Gesetzes für Sicherungsmaßnahmen auf einzelnen Gebieten der gewerblichen Wirtschaft vorgesehen. Es wird dabei notwendig sein, die für die Herstellung und Lieferung der Exportwaren benötigten Materialien durch Bewilligung von Prioritäten bevorzugt bereitzustellen. Wir glauben, daß diese


    (Naegel)

    Ergänzung des Wirtschaftssicherungsgesetzes einem dringenden Bedürfnis entspricht und daß diese bevorzugte Rohstoffversorgung eben nur auf dem Wege der Prioritäten ermöglicht werden kann. Dazu bedarf es der Vollmacht für die Bundesregierung und den Bundeswirtschaftsminister, der dann mit Zustimmung des Bundesrates auf dem Wege der Rechtsverordnung die notwendigen Anweisungen treffen kann.
    Die wertvollen Materialien werden zum Teil aus den importierten Rohstoffen und Werkstoffen genommen werden müssen. Dazu genügt höchstwahrscheinlich eine besondere Zuteilung von Importauschreibungen an die Exportindustrie. Darüber hinaus wird es aber notwendig sein, auch Werkstoffe und Halbfabrikate aus der Inlandsproduktion für die Ausführung von Exportaufträgen zur Verfügung zu stellen. Auch hierüber müßten im Wege der besonderen Zuweisungen, die gegebenenfalls den Weg von den Produzenten für Exportwaren bis zurück zum Rohstoff durchlaufen müssen, Anordnungen getroffen werden können.
    Wir glauben, daß es nicht möglich ist, hier im Bundestag für jeden einzelnen Fall eine gesetzliche Regelung zu beschließen. Wir sind der Meinung, daß diese Dinge auf dem Wege der in Art. 80 des Grundgesetzes vorgesehenen Rechtsverordnungen geregelt werden müssen. Dabei wird es auch sehr wichtig sein, darauf zu achten, daß wir für die aus Deutschland zu exportierenden Waren die der Weltmarktlage entsprechenden Preise in voller Höhe bekommen, damit es nicht zu einem Export um jeden Preis kommt. Ebenso ist auf einen möglichst hohen Veredelungsfaktor bei der Herstellung der Exportware zu achten.
    Die einzelnen Vorschriften, die wir hier vorschlagen, beziehen sich auf die verschiedenen Fälle. Der Fall 1, der unter dem Buchstaben a unseres Antrags behandelt wird, ist die vorrangige Lieferung von Waren der gewerblichen Wirtschaft. Das sind Rohstoffe, Halbfabrikate, aber auch Fertig- waren, die nachweisbar zur Herstellung von Exportwaren im Rahmen bestehender Ausfuhrverträge benötigt werden. Diese Exportpriorität für die Zulieferungen kann von dem die Exportware herstellenden Betrieb — wie ich schon sagte — über die Halbfertigwarenfabrikation bis zum Rohstoff durchlaufen. Im zweiten Fall, Buchstabe b unseres Vorschlages, trifft die Verpflichtung zur vorrangigen Herstellung der Exportware den Exporteur selbst. Ihm kann, damit er seine Ausfuhraufträge erledigen kann, auferlegt werden, die Exportware mit Vorrang vor anderen Waren herzustellen und abzuliefern. Im dritten Fall, Buchstabe c unseres Vorschlages, soll die Möglichkeit gegeben werden, Vorschriften zu erlassen, wonach ein Teil der Produktion von typischen Ausfuhrunternehmen für Exportzwecke reserviert werden kann, also nur zur Durchführung abgeschlossener oder noch abzuschließender Exportaufträge verwandt werden darf.
    Die Konsequenz einer solchen Prioritätsvorschrift ist ein ausreichender Strafschutz gegen mißbräuchliche Verwendung der erteilten Liefervorränge.
    7 des Wirtschaftsstrafgesetzes stellt bereits jede Erschleichung von Bezugsberechtigungen unter Strafe. Auch der Betrugsparagraph des Strafgesetzbuches reicht nicht aus, um eine mißbräuchliche Benutzung der einmal erteilten Prioritäten zu verhindern. Mit der Bestimmung in Ziffer 4 der Gesetzesvorlage — es wird der § 7 a neu eingefügt — soll diese Lücke geschlossen werden. Die unter Ziffer 2 und 3 vorgesehenen Einfügungen bzw. Abänderungen sind nur redaktioneller, gesetzestechnischer Art und bedürfen keiner Begründung.
    Namens meiner Freunde beantrage ich, den Entwurf des Ergänzungsgesetzes zum Wirtschaftssicherungsgesetz dem Ausschuß für Wirtschaftspolitik zu überweisen, der bereits das Wirtschaftssicherungsgesetz eingehend beraten hat. In der Ausschußberatung wird zu prüfen sein, ob der mit dem Gesetzentwurf verfolgte Zweck durch eine präzisere Fassung der Bestimmungen noch klarer herausgestellt werden kann und ob eventuell eine Ausweitung auf noch andere Gebiete, die mit dem Gesetzeszweck in engstem Zusammenhang stehen, notwendig ist. Wir hoffen, daß nach schnellster Beratung im Ausschuß die endgültige Vorlage hier sehr bald zur zweiten und dritten Lesung kommen kann.