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    Deutscher Bundestag — 129. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. April 1951 4895 129. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 4. April 1951. Nachruf des Präsidenten auf den verstorbenen Abg. Leddin 4896B Mandatsniederlegung des Abg. von Knoeringen 4897A Eintritt des Abg. Dr. Kreyssig in den Bundestag 4897A Eintritt des Abg. Dr. Preller in den Bundestag 4897A Fernschreiben des Abg. Dr. Doris an den Bayerischen Innenminister Dr. Hoegner betr. Verbot von Versammlungen der SRP in Bayern 4897A Geschäftliche Mitteilungen . 4897C, 4922B, 4935B, 4945B, 4946A Urlaubsgesuch des Abg. Dr. Dorls . 4897C, 4945B Zustimmung des Bundesrats zu den Gesetzen über die Rechtsstellung heimatloser Aus- länder im Bundesgebiet 4897D über eine Finanzhilfe für das Land Schleswig-Holstein 4897D zur weiteren Verlängerung der Geltungsdauer des Preisgesetzes 4897D über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Verlängerung der Prioritätsfristen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes 4897D zur Ergänzung des Gesetzes über den Ablauf der durch Kriegs- oder Nachkriegsvorschriften gehemmten Fristen 4897D zur Änderung und Ergänzung des Wertpapierbereinigungsgesetzes 4897D Zweites Gesetz über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen im Ausfuhrgeschäft 4897D zur Änderung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung 4898A über die Bemessung und Höhe der Arbeitslosenfürsorgeunterstützung . . . 4898A über den Verkehr mit Vieh und Fleisch . 4898A zur Umsiedlung von Heimatvertriebenen aus den Ländern Bayern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein 4898A zur Verlängerung des Wirtschaftsstrafgesetzes 4898A Beschlußfassung des Bundesrats zum Gesetz über die Errichtung einer Bundesstelle für den Warenverkehr der gewerblichen Wirtschaft 4898A Zustimmung des Bundesrats zu den Verordnungen über die Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung über die Preise für Roheisen, Walzwerkserzeugnisse und Schmiedestücke, über die Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung zur Änderung von Preisen für Steinkohle, Steinkohlenkoks und Steinkohlenbriketts aus den Revieren Ruhr und Aachen und zur Ergänzung und Änderung der Verordnung über Getreidepreise für die Monate Oktober 1950 bis Juni 1951 4898A Anfrage Nr. 117 der Abg. Karpf u. Gen. betr. steuerliche Behandlung der Heimarbeiter und Hausgewerbetreibenden in der Aschaffenburger Bekleidungsindustrie (Nrn. 1355 und 2098 der Drucksachen) . . 4398A Anfrage Nr. 151 der Abg. Dr. Wuermeling, Junglas u. Gen. betr. Beseitigung der Doppelgleisigkeit in der Verwaltung der Steinbruchs-Berufsgenossenschaft (Nrn. 1755, 1835 und 2084 der Drucksachen) . . 4898B Anfrage Nr. 164 der Fraktion der SPD betr. Anordnung über betriebliche Erziehungsmaßnahmen bei Jugendlichen vom 22. Oktober 1943 (Nrn. 1964 und 2073 der Drucksachen) 4898B Anfrage Nr. 166 der Fraktion der BP betr Abgeltung von Besatzungsschäden im Verhältnis 10 zu 1 (Nrn. 1994 und 2083 der Drucksachen) 4898B Anfrage Nr. 167 der Fraktion der SPD betr Auslieferung von Deutschen an eine Besatzungsmacht (Nrn. 2001 und 2097 der Drucksachen) 4898B Anfrage Nr. 168 der Fraktion der SPD betr. 4. Verordnung zur Ausführung des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses (Nrn. 2002 und 2103 der Drucksachen) 4898B Anfrage Nr. 172 der Fraktion der FDP betr. Preußische Gemäldesammlungen (Nrn. 2049 und 2104 der Drucksachen) . . . 4898C Bericht des Bundesministers der Finanzen über die Ausführung des Beschlusses des Deutschen Bundestags vom 22. Februar 1951 betr. Stundung der Soforthilfeabgabe (Nr. 2102 der Drucksachen) . . . 4898C Beratung der Interpellation der Fraktion des Zentrums und der Fraktion der BP betr. Wiederherstellung der deutschen Rechte ail dem Konzern der Vereinigten Glanzstoff-Fabriken AG. (Nr. 2014 der Drucksachen) 4898C Dr. Bertram (Z), Interpellant . . . 4898C Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 4899D Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in Unternehmen des Bergbaus sowie der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie (Nrn. 1858, zu 1858 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) (Nrn. 2042, zu 2042 der Drucksachen) . . 4900B Sabel (CDU), Berichterstatter . . . . 4900C Müller (Frankfurt) (KPD): zur Geschäftsordnung . . . 4903A, 4928B zur Sache 4909D, 4916B, 4926C, 4927B, 4928D zur Abstimmung 4923A Dr. Koch (SPD) 4903B Loritz (WAV) 4904C Dr. Wellhausen (FDP) 4905D, 4909B, 4913A, 4924B, 4928C Bergmann (SPD) 4906D Dr. Schröder (Düsseldorf) (CDU) . 4907B, 4920A, 4925A Walter (DP) 4911C Pelster (CDU) 4912A, 4921B Dr. Seelos (BP) 4913D Imig (SPD) 4914C von Thadden (DRP) 4917B Dr. Wuermeling (CDU) 4917D Kuhlemann (DP) 4919C Mellies (SPD) (zur Geschäftsordnung) 4922A Unterbrechung der Sitzung . . 4922B Determann (Z) 4922C Richter (Frankfurt) (SPD) 4924A Dr. Schöne (SPD) 4925C Dr. von Brentano (CDU) 4928A Abstimmungen . 4908C, 4909C, 4911D, 4923B, 4924A, 4926D, 4928C, 4929A Zurückziehung des von den Abg. Strauß u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung der Mineralölbewirtschaftung (Nr. 2070 der Drucksachen) 4929B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen zur Förderung der deutschen Wirtschaft (Nr. 2089 der Drucksachen) 4929B Ausschußüberweisung 4929C Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes für Sicherungsmaßnahmen auf einzelnen Gebieten der gewerblichen Wirtschaft (Ergänzungsgesetz) (Nr. 2082 der Drucksachen) 4929B Naegel (CDU), Antragsteller . . . 4929D Loritz (WAV) 4930C Harig (KPD) 4930D Ausschußüberweisung 4931B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Vermeidung von Härten in der knappschaftlichen Rentenversicherung bei langer bergmännischer Tätigkeit (Nr. 2058 der Drucksachen) 4931B Lenz (CDU), Antragsteller 4931C Storch, Bundesminister für Arbeit 4931D, 4934C Dannebom (SPD) 4932B Kohl (Stuttgart) (KPD) 4933C Willenberg (Z) 4934D Ausschußüberweisung 4935B Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1500 der Drucksachen): Einzelplan XIII — Haushalt des Bundesministeriums für das Post- und Fernmeldewesen (Nr. 1914 der Drucksachen) . 4935B Dr. Bärsch (SPD), Berichterstatter . 4935B Bausch (CDU) 4935C, 4942D Schuberth, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen 4936B, 4939C, 4943C Cramer (SPD) - 4937C Brese (CDU) 4941C Kohl (Heilbronn) (FDP) 4942A Dr. Tillmanns (CDU) 4943B Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . 4943B Beschlußfassung 4943D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Fragen der öffentlichen Fürsorge (31. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Krüppelfürsorge (Nrn. 2068, 1869 der Drucksachen) . 4944A Frau Niggemeyer (CDU), Berichterstatterin 4944A Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 4944D Beschlußfassung 4945A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Kulturpolitik (37. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Rat für Formentwicklung deutscher Erzeugnisse in Industrie und Handwerk (Nrn. 2074, 1347 der Drucksachen) . . . 4945B Gaul (FDP), Berichterstatter . . . 4945B Beschlußfassung 4945D Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 105) 4946A Beschlußfassung 4946C Nächste Sitzung 4946C Die Sitzung wird um 13 Uhr 33 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es sind inzwischen zu dem § 1 zwei Abänderungsanträge gestellt, die sich auf insgesamt sechs Punkte beziehen. Ich will mich des besseren Verständnisses wegen bemühen, in derselben Reihenfolge, wie diese Anträge gestellt worden sind, Stellung zu nehmen.
    Diejenigen, die die Ausschußarbeiten etwas näher kennen, wissen, daß der § 1 die große Crux in der ganzen Sache gewesen ist, -nicht etwa die politische Crux, sondern die Crux für die Formulierungs- und Abgrenzungskunst aller Beteiligten. Wir haben auf diesen § 1 in den verschiedensten Formulierungen Tage und Tage der Arbeit verwendet. Sie sehen das auch aus den hier gestellten Abänderungsanträgen.

    (Abg. Henßler: Dank Ihrer Mitwirkung haben wir so lange. gebraucht!)

    — Sehr schön, Herr Henßler, ich glaube, daß Sie ohne meine Mitwirkung vielleicht doch noch größere Schwierigkeiten dabei gehabt hätten. Mindestens wird meine Mitwirkung nicht einer Primitivierung der Problematik' gedient haben, sondern ich' glaube, daß wir die Problematik nach allen Seiten hin — juristisch, technisch und politisch — genügend ausgewogen haben.
    Es handelt sich zunächst um die Frage, über die Herr Dr. Koch gesprochen hat, ob die Worte „und nicht liquidiert" gestrichen werden sollen. Wir können diese Worte nicht streichen; denn die Buchstaben b und c von § 1 Abs. 1 Ausschußvorlage bilden in ihrer Abstimmung aufeinander ein einheitliches Ganzes. Die Schwierigkeit liegt darin, daß wir in den Buchstaben b und c nicht eine generelle Definition der Eisen- und Stahlindustrie gegeben haben und auch nicht geben konnten vielleicht auch nicht geben wollten —, sondern daß wir uns in den Buchstaben b und e an das Gesetz Nr. 27 angelehnt haben und damit übrigens dem gefolgt sind, was auch in den ursprünglichen Richtlinien einmal vorgesehen war. Das zwingt dazu, zu berücksichtigen, daß z. B. — um nur das Hauptproblem dabei herauszustellen — die Vereinigten Stahlwerke AG. als eine große Spitzengesellschaft selbstverständlich nur einmal in diesem Gesetz auftauchen. Wir alle aber wissen, daß bei der Neuordnung allerhand komplizierte Vorgänge erfolgen, die es erforderlich machen, daß wir hier die Formulierung in der Abstimmung aufeinander, wie sie die Buchstaben b und c bilden, beibehalten. Denn Sie werden in Buchstabe e sehen, daß wir da von den Gesellschaften gesprochen haben, die von der zu liquidierenden Spitze, nämlich der Spitzengesellschaft, in diesem Beispiel der Vereinigten Stahlwerke AG, abhängen. Diese abhängigen Gesellschaften werden durch Buchstabe c erfaßt. Brechen Sie also b und e auseinander, werden Sie mit dem Gesetz technisch nicht mehr fertig. Ich will im Hinblick auf diejenigen, die in die Materie nicht so eingehend eingedrungen sind, die Dinge nicht ausführlicher darstellen.
    Aus denselben Gründen der Anlehnung an das Gesetz Nr. 27 und an die Bildung der Einheitsgesellschaften können wir auch dem Antrage nicht folgen, den Sie unter Ziffer 2 gestellt haben, nämlich eine Definition der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie zu geben. Wir haben den Bereich, der von diesem Gesetz erfaßt werden soll, in einer absolut zuverlässigen Weise abgegrenzt. Er wird sich in den Einheitsgesellschaften oder in den Kerngesellschaften wiederfinden. Das macht es gegenstandslos, wenn nicht sogar schädlich, eine zusätzliche Definition einzufügen. Das Bedenken, das Herr Dr. Koch vorgebracht hat, erklärt sich daraus, daß bei .der hessischen Sozialisierung Begriffsbestimmungen gewählt waren, die in der Tat zu einer Zerreißung von Betrieben an Ort und Stelle führen konnten. Das ist hier völlig ausge-


    (Dr. Schröder [Düsseldorf])

    schlossen, da man sich über den Abgrenzungsbereich durchaus im klaren ist. Niemand wird so töricht sein, etwa der Bestimmung dieses Gesetzes wegen einen Einzelbetrieb aus einem großen Unternehmen loszulösen.
    Sie haben dann unter Ziffer 3 beantragt, die Holding-Gesellschaften ebenfalls diesem Gesetz zu unterstellen. Wir sind nicht in der Lage, mindestens nicht im Augenblick, diesem Vorschlage zu folgen. Bei der Gründung der neuen Gesellschaften in Kohle und Eisen sind jedenfalls im Prinzip keine Holding-Gesellschaften vorgesehen. Sie werden möglicherweise sogar ausgeschlossen werden, so daß wir uns bei dem derzeitigen Stande der Entwicklung nicht in der Lage sehen, eine Bestimmung zu formulieren oder einer Bestimmung zuzustimmen, die einen Tatbestand unterstellt, mit dem wir wahrscheinlich in der nächsten Zeit noch nicht zu rechnen haben werden.
    Für Ziffer 4 gilt folgendes. Es ist zutreffend, daß der Referentenentwurf, der in einer von dem Herkömmlichen abweichenen Art und Weise vorher bekanntgemacht worden ist, in der Tat eine Belegschaftsstärke von 300 Arbeitnehmern oder das . hier genannte Nennkapital vorgesehen hat. Wir haben aber festgestellt — und wir folgen in diesem Punkte dem Regierungsentwurf —, daß es richtig ist, ansehnliche Unternehmensgrößen zu wählen, und sind der Auffassung, daß das etwa in der Größenordnung von 1000 Arbeitnehmern der Fall sein wird. Ich glaube, daß wir damit im Grunde auch mit dem übereinstimmen, was gerade von seiten der Antragsteller oder mindestens von einem Mitgliede der Antragsteller in den Ausschußverhandlungen gesagt worden ist, daß es sich nämlich — ich versuche, es so wörtlich zu wiederholen, wie ich es in Erinnerung habe — darum handele, nicht irgendwelche kleinen Quetschen in dieses Gesetz einzubeziehen, sondern die großen Unternehmungen. Ich glaube, wir sollten von diesem Grundsatz nicht abweichen, sondern sollten die Grenze von 1000 in Übereinstimmung mit dem Regierungsentwurf einhalten. Ebenso verfehlt wäre es, wenn man, falls man schon die Tausender-
    Grenze für richtig hält, etwa eine Nennkapitalgrenze von 1 Million DM einführen wollte. Denn es ist bei der Kapitalintensität in diesen Industrien klar, daß auf diese Weise die Unternehmungen, die gerade in der Größenordnung zwischen 300 und 1000 ausgeschlossen wurden, auf dem anderen Wege wieder hineinkämen. Ich glaube, niemand wird sich ernstlich beschwert fühlen können, wenn wir diesen Antrag hier ebenso wie in den Ausschüssen ablehnen.
    Von der FDP sind zwei Anträge gestellt worden, die leider noch nicht umgedruckt vorliegen. Wenn ich Herrn Dr. Wellhausen richtig verstanden habe, hat er darauf hingewiesen, daß sich die Formulierung „und in den zur gesetzlichen Vertretung be-berufenen Organen" nicht im Regierungsentwurf finde. Im -Regierungsentwurf findet sich in der Tat diese Umschreibung nicht, sondern dort ist von den Vorständen gesprochen. Wir wissen aber aus den Beratungen, daß damit alle Gesellschaften, wie sich das aus dem Späteren ergibt, erfaßt werden sollten.
    Weiter ist dazu Stellung zu nehmen, daß in § 1 Abs. 2 nur die Gesellschaftsformen der Aktiengesellschaft, der GmbH. und schließlich der bergrechtlichen Gewerkschaft genannt worden sind. Sie haben vorgeschlagen, den entsprechenden Passus zu streichen und es allgemein bei „den Unternehmen" zu belassen: Nun ist aber das Gesetz in seiner Technik auf diese drei Gesellschaftsformen abgestellt worden. In der Tat – und wir haben das sehr sorgfältig untersucht — sind das die drei einzigen zur Zeit in diesen Industrien vorkommenden Formen. Außer diesen drei Formen könnten nur noch — Herr Dr. Koch hat das erwähnt — die Kommanditgesellschaft auf Aktien und schließlich die Genossenschaft eine Rolle spielen. Die Rechtsform der Kommanditgesellschaft auf Aktien ist hier nicht gebräuchlich, und ich sehe auch keinerlei Anlaß, warum sie wieder eingeführt werden sollte. Für die Genossenschaft gilt das gleiche. Sie können versichert sein, daß uns bei dieser Haltung nur die Klarheit des Gesetzesaufbaus, wie er hier geschaffen worden ist, leitet und daß wir keineswegs etwa — das könnte man vielleicht bei einigen Äußerungen zwischen den Zeilen lesen — die Vorstellung haben, daß hier nun klassische oder nichtklassische Ausweichmöglichkeiten geschaffen werden sollten.
    Ich glaube, daß ich mich zunächst auf diese Bemerkungen zu § 1 beschränken kann, und ich bitte Sie, den Abänderungsanträgen nicht zuzustimmen.


Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Einzelbesprechung der zweiten Beratung zu § 1.
Ich komme zur Abstimmung über die Abänderungsanträge und über § 1 selbst. Zunächst liegt zum § 1 Abs. 1 — dem Einleitungssatz dieses Absatzes — ein Abänderungsantrag der Fraktion der FDP vor. Da er noch nicht gedruckt verteilt ist, verlese ich ihn. Es wird beantragt, die Worte „und in den zur gesetzlichen Vertretung berufenen Organen" in den Zeilen 2, 3 und 4 des Abs. 1 zu streichen. Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Antrag der FDP zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Der Antrag ist abgelehnt.
Weiterhin liegt zu Buchstabe a des Abs. 1 ein weiterer Antrag der Fraktion der FDP vor, der ebenfalls noch nicht verteilt ist und den ich also noch einmal verlese. In diesem Buchstaben a Zeile 4 ff. sollen die Worte „oder in der Aufbereitung, Verkokung, Verschwelung oder Brikettierung dieser Grundstoffe" gestrichen werden. Ich bitte die Damen und Herren, die dieser Änderung zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. —

(Zuruf rechts: Enthaltungen!)

— Enthaltungen? — Der Antrag der FDP ist bei Enthaltungen mit Mehrheit abgelehnt.
Zu Buchstabe b des Abs. 1 liegt ein Antrag der Fraktion der SPD Umdruck Nr. 107 vor, die Worte „und nicht liquidiert" zu streichen. Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Antrag der SPD zuzustimmen wünschen, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Der Antrag ist abgelehnt. Enthaltungen? — Ich sehe keine Enthaltungen.
Weiter liegt ein Antrag der Fraktion der SPD
gemäß Ziffer 2 des Umdrucks Nr. 107 vor, unter
Buchstabe b folgenden neuen Satz einzufügen:
Zu den Unternehmen der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie im Sinne dieses Gesetzes gehören alle Unternehmen, die Eisen und
Stahl erzeugen oder insbesondere warm verarbeiten, einschließlich aller Betriebsabteilungen.


(Präsident Dr. Ehlers)

Ich bitte die Damen und Herren, die dem Antrag der SPD zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen! — Der Antrag ist abgelehnt.
Weiter liegt ein Antrag der Fraktion der SPD gemäß Ziffer 3 vor, daß der § 1 Abs. 1 einen Buchstaben d erhalten soll. Sie entnehmen den Inhalt des Antrags aus Umdruck Nr. 107. Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Antrag zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Der Antrag ist abgelehnt.
Es liegt weiter vor: Antrag der Fraktion der SPD gemäß Ziffer 4 des Umdrucks Nr. 107, an Stelle des Abs. 2, der gestrichen werden soll, eine neue Formulierung zu setzen. Sie können den Wortlaut aus Ziffer 4 des Umdrucks Nr. 107 entnehmen. Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Antrag zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Der Antrag ist ebenfalls abgelehnt.
Damit sind die zu § 1 gestellten Abänderungsanträge — —

(Zuruf rechts: KPD-Antrag!)

– Ich habe keinen KPD-Antrag zu § 1 vorliegen. Liegt Ihnen einer vor?

(Zuruf von der CDU: Nein!)

Meine Damen und Herren! Ich komme zur Abstimmung über § 1 des Gesetzes, nachdem über die Abänderungsanträge abgestimmt worden ist. Ich bitte die Damen und Herren, die dem § 1 des Gesetzes zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben.

(Zuruf von der CDU: Dreht es sich um die Ausschußfassung?)

— Meine Damen und Herren, damit keine Mißverständnisse entstehen: Nachdem sämtliche Abänderungsanträge abgelehnt sind, dreht es sich jetzt um die Abstimmung über den Antrag des Ausschusses zu § 1. Ich bitte die Damen und Herren, die dem § 1 in der Ausschußfassung zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Der § 1 ist bei Enthaltung der Fraktionen der SPD, KPD und, wie ich sehe, der Bayernpartei und einiger Abgeordneten der Deutschen Partei, also bei zahlreichen Enthaltungen, angenommen.
Ich rufe auf § 2. Liegen Wortmeldungen vor? — Das ist nicht der Fall. Meine Damen und" Herren, ich schließe die Einzelbesprechung zu § 2 und komme zur Abstimmung über § 2. Ich bitte die Damen und Herren, die zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Gegen wenige Stimmen bei einigen Enthaltungen angenommen.
Ich rufe auf den Zweiten Teil des Gesetzes — Aufsichtsrat —, und zwar zunächst § 3.
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Wellhausen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hans Wellhausen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Meine Damen und
    Herren! Meine Freunde stellen folgenden Antrag:
    § 3 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
    Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten auch für Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder bergrechtliche Gewerkschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit, die ein Unternehmen im Sinne des § 1 betreiben, sofern für sie ein Aufsichtsrat besteht.
    Mit dieser Fassung nimmt die FDP die Bestimmung auf, die in dem Entwurf der Bundesregierung zum Betriebsverfassungsgesetz steht. Sofern sich ein Unternehmen, das in der Form der GmbH betrieben wird, dazu entschließt von der Möglichkeit der Bestellung eines Aufsichtsrats Gebrauch zu machen, fällt es unter dieses Gesetz; tut es das nicht, so fällt es nicht unter dieses Gesetz. Ebenso möchten wir es bei den bergrechtlichen Gewerkschaften haben.
    Wir sind der Meinung, daß dieses Gesetz nicht dazu da ist, die Unterschiede zwischen den einzelnen Gesellschaftsformen zu verwischen oder gar zu beseitigen; denn es hat einen tiefen Sinn, auf den ich im Augenblick nicht eingehen kann, daß in einer GmbH eben ein Abfsichtsrat nicht vorgeschrieben, sondern zulässig ist, während die Aktiengesellschaft einen Aufsichtsrat vorschreibt. Jetzt eine Ausdehnung dieser mit der Struktur der GmbH zusammenhängenden und ihr entsprechenden Vorschriften zu beschließen, einzig und allein, um den Aufsichtsrat so besetzen zu können, wie er hier besetzt werden soll — von allen anderen Gesichtspunkten abgesehen —, halten wir für einen Eingriff in die Gesellschaftsstruktur, der nicht erforderlich und nach unserer Ansicht auch nicht zweckmäßig ist.