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ID0112902300

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 129. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. April 1951 4895 129. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 4. April 1951. Nachruf des Präsidenten auf den verstorbenen Abg. Leddin 4896B Mandatsniederlegung des Abg. von Knoeringen 4897A Eintritt des Abg. Dr. Kreyssig in den Bundestag 4897A Eintritt des Abg. Dr. Preller in den Bundestag 4897A Fernschreiben des Abg. Dr. Doris an den Bayerischen Innenminister Dr. Hoegner betr. Verbot von Versammlungen der SRP in Bayern 4897A Geschäftliche Mitteilungen . 4897C, 4922B, 4935B, 4945B, 4946A Urlaubsgesuch des Abg. Dr. Dorls . 4897C, 4945B Zustimmung des Bundesrats zu den Gesetzen über die Rechtsstellung heimatloser Aus- länder im Bundesgebiet 4897D über eine Finanzhilfe für das Land Schleswig-Holstein 4897D zur weiteren Verlängerung der Geltungsdauer des Preisgesetzes 4897D über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Verlängerung der Prioritätsfristen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes 4897D zur Ergänzung des Gesetzes über den Ablauf der durch Kriegs- oder Nachkriegsvorschriften gehemmten Fristen 4897D zur Änderung und Ergänzung des Wertpapierbereinigungsgesetzes 4897D Zweites Gesetz über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen im Ausfuhrgeschäft 4897D zur Änderung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung 4898A über die Bemessung und Höhe der Arbeitslosenfürsorgeunterstützung . . . 4898A über den Verkehr mit Vieh und Fleisch . 4898A zur Umsiedlung von Heimatvertriebenen aus den Ländern Bayern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein 4898A zur Verlängerung des Wirtschaftsstrafgesetzes 4898A Beschlußfassung des Bundesrats zum Gesetz über die Errichtung einer Bundesstelle für den Warenverkehr der gewerblichen Wirtschaft 4898A Zustimmung des Bundesrats zu den Verordnungen über die Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung über die Preise für Roheisen, Walzwerkserzeugnisse und Schmiedestücke, über die Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung zur Änderung von Preisen für Steinkohle, Steinkohlenkoks und Steinkohlenbriketts aus den Revieren Ruhr und Aachen und zur Ergänzung und Änderung der Verordnung über Getreidepreise für die Monate Oktober 1950 bis Juni 1951 4898A Anfrage Nr. 117 der Abg. Karpf u. Gen. betr. steuerliche Behandlung der Heimarbeiter und Hausgewerbetreibenden in der Aschaffenburger Bekleidungsindustrie (Nrn. 1355 und 2098 der Drucksachen) . . 4398A Anfrage Nr. 151 der Abg. Dr. Wuermeling, Junglas u. Gen. betr. Beseitigung der Doppelgleisigkeit in der Verwaltung der Steinbruchs-Berufsgenossenschaft (Nrn. 1755, 1835 und 2084 der Drucksachen) . . 4898B Anfrage Nr. 164 der Fraktion der SPD betr. Anordnung über betriebliche Erziehungsmaßnahmen bei Jugendlichen vom 22. Oktober 1943 (Nrn. 1964 und 2073 der Drucksachen) 4898B Anfrage Nr. 166 der Fraktion der BP betr Abgeltung von Besatzungsschäden im Verhältnis 10 zu 1 (Nrn. 1994 und 2083 der Drucksachen) 4898B Anfrage Nr. 167 der Fraktion der SPD betr Auslieferung von Deutschen an eine Besatzungsmacht (Nrn. 2001 und 2097 der Drucksachen) 4898B Anfrage Nr. 168 der Fraktion der SPD betr. 4. Verordnung zur Ausführung des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses (Nrn. 2002 und 2103 der Drucksachen) 4898B Anfrage Nr. 172 der Fraktion der FDP betr. Preußische Gemäldesammlungen (Nrn. 2049 und 2104 der Drucksachen) . . . 4898C Bericht des Bundesministers der Finanzen über die Ausführung des Beschlusses des Deutschen Bundestags vom 22. Februar 1951 betr. Stundung der Soforthilfeabgabe (Nr. 2102 der Drucksachen) . . . 4898C Beratung der Interpellation der Fraktion des Zentrums und der Fraktion der BP betr. Wiederherstellung der deutschen Rechte ail dem Konzern der Vereinigten Glanzstoff-Fabriken AG. (Nr. 2014 der Drucksachen) 4898C Dr. Bertram (Z), Interpellant . . . 4898C Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 4899D Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in Unternehmen des Bergbaus sowie der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie (Nrn. 1858, zu 1858 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) (Nrn. 2042, zu 2042 der Drucksachen) . . 4900B Sabel (CDU), Berichterstatter . . . . 4900C Müller (Frankfurt) (KPD): zur Geschäftsordnung . . . 4903A, 4928B zur Sache 4909D, 4916B, 4926C, 4927B, 4928D zur Abstimmung 4923A Dr. Koch (SPD) 4903B Loritz (WAV) 4904C Dr. Wellhausen (FDP) 4905D, 4909B, 4913A, 4924B, 4928C Bergmann (SPD) 4906D Dr. Schröder (Düsseldorf) (CDU) . 4907B, 4920A, 4925A Walter (DP) 4911C Pelster (CDU) 4912A, 4921B Dr. Seelos (BP) 4913D Imig (SPD) 4914C von Thadden (DRP) 4917B Dr. Wuermeling (CDU) 4917D Kuhlemann (DP) 4919C Mellies (SPD) (zur Geschäftsordnung) 4922A Unterbrechung der Sitzung . . 4922B Determann (Z) 4922C Richter (Frankfurt) (SPD) 4924A Dr. Schöne (SPD) 4925C Dr. von Brentano (CDU) 4928A Abstimmungen . 4908C, 4909C, 4911D, 4923B, 4924A, 4926D, 4928C, 4929A Zurückziehung des von den Abg. Strauß u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung der Mineralölbewirtschaftung (Nr. 2070 der Drucksachen) 4929B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen zur Förderung der deutschen Wirtschaft (Nr. 2089 der Drucksachen) 4929B Ausschußüberweisung 4929C Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes für Sicherungsmaßnahmen auf einzelnen Gebieten der gewerblichen Wirtschaft (Ergänzungsgesetz) (Nr. 2082 der Drucksachen) 4929B Naegel (CDU), Antragsteller . . . 4929D Loritz (WAV) 4930C Harig (KPD) 4930D Ausschußüberweisung 4931B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Vermeidung von Härten in der knappschaftlichen Rentenversicherung bei langer bergmännischer Tätigkeit (Nr. 2058 der Drucksachen) 4931B Lenz (CDU), Antragsteller 4931C Storch, Bundesminister für Arbeit 4931D, 4934C Dannebom (SPD) 4932B Kohl (Stuttgart) (KPD) 4933C Willenberg (Z) 4934D Ausschußüberweisung 4935B Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1500 der Drucksachen): Einzelplan XIII — Haushalt des Bundesministeriums für das Post- und Fernmeldewesen (Nr. 1914 der Drucksachen) . 4935B Dr. Bärsch (SPD), Berichterstatter . 4935B Bausch (CDU) 4935C, 4942D Schuberth, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen 4936B, 4939C, 4943C Cramer (SPD) - 4937C Brese (CDU) 4941C Kohl (Heilbronn) (FDP) 4942A Dr. Tillmanns (CDU) 4943B Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . 4943B Beschlußfassung 4943D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Fragen der öffentlichen Fürsorge (31. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Krüppelfürsorge (Nrn. 2068, 1869 der Drucksachen) . 4944A Frau Niggemeyer (CDU), Berichterstatterin 4944A Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 4944D Beschlußfassung 4945A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Kulturpolitik (37. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Rat für Formentwicklung deutscher Erzeugnisse in Industrie und Handwerk (Nrn. 2074, 1347 der Drucksachen) . . . 4945B Gaul (FDP), Berichterstatter . . . 4945B Beschlußfassung 4945D Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 105) 4946A Beschlußfassung 4946C Nächste Sitzung 4946C Die Sitzung wird um 13 Uhr 33 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Karl Bergmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und herren! Im § 1 Abs. 2 der Vorlage wird der Umfang der Unternehmen festgelegt, die in dem §. 1 erfaßt werden sollen. Der Ausschuß hat mit Mehrheit beschlossen, die Grundlage der Regierungsvorlage zu verlassen, und der Herr Kollege Sabel hat als Berichterstatter bereits darauf hingewiesen, daß bei der neuen Formulierung eine beachtliche Zahl von Betrieben dem Gesetz unterliegt.


    (Bergmann)

    Meine politischen Freunde und ich sind aber der Auffassung, daß die Grundlage der Regierungsvorlage wiederherzustellen ist. Wir beantragen darum, im § 1 den Abs. 2 des Ausschußberichtes zu streichen und an seine Stelle folgende Bestimmung zu setzen:
    Dieses Gesetz findet nur auf die in Absatz 1
    bezeichneten Unternehmen Anwendung, die in
    der Regel dreihundert und mehr Arbeitnehmer beschäftigen oder ein Nennkapital von
    mehr als einer Million Deutsche Mark haben.
    Die Begrenzung gilt nicht für die unter § 1 Absatz 1 Buchstabe d genannten Unternehmen. Ich glaube, es ist notwendig, daran zu erinnern, daß man sich schon im Referentenentwurf geeinigt hat, aus Zweckmäßigkeitsgründen nur diejenigen Unternehmen nicht unter das Gesetz fallen zu lassen, die als Kleinstunternehmen zu bezeichnen sind. Auch die beiden Sozialpartner waren der Auffassung, daß eine gleichmäßige Regelung des Mitbestimmungsrechts für den gesamten Bergbau anzustreben ist. Denn hier ist zu befürchten, daß besonders Betriebe aus dem Braunkohlen- und dem Eisenerzbergbau nicht unter dieses Gesetz fallen. Die in dem Referentenentwurf vorgeschlagene Zahl von 300 Arbeitnehmern entspricht also den Bedürfnissen einer einheitlichen organisatorischen Regelung und kann daher nicht fallengelassen werden. Wir sollten uns nicht nur von der Zahl der Beschäftigten leiten lassen, sondern die wirtschaftliche Bedeutung der Unternehmen muß für unsere Stellungnahme entscheidend sein. Ich weise darauf hin, daß im rheinischen Braunkohlengebiet z. B. von der Niederrheinischen Braunkohlen A.G. bei einer Belegschaftsstärke von 648 Arbeitnehmern eine Jahresproduktion von 1 119 000 Tonnen und von der Liblar G.m.b.H. bei 594 Arbeitnehmern eine Jahresproduktion von 1 536 000 Tonnen erreicht wurde. Sie sehen schon, welches wirtschaftliche Schwergewicht diese Betriebe haben. Wenn wir noch berücksichtigen, wie eng damit für diese Betriebe die Aufgabe verbunden ist, letzten Endes die Versorgung der Energiewerke durchzuführen, dann kommen wir zu der Auffassung, daß auch diese Betriebe erfaßt werden müssen.
    Ich weise noch auf folgendes hin. Dieser Referentenentwurf ist auch die Grundlage für die Verhandlungen der beiden Sozialpartner gewesen. Es wurde ihm zugestimmt, wie auch Funktionärkonferenzen der beiden großen beteiligten Gewerkschaften IG Bergbau und IG Metall ihm zugestimmt haben. Letzten Endes ist es doch unsere Aufgabe, nach Möglichkeit die sozialen Spannungen zu beseitigen, sie nicht aufkommen zu lassen und eine gleichmäßige Regelung der Mitbestimmung in den vorgesehenen Industrien zu erreichen. Ich bitte Sie darum, unserem Antrag die Zustimmung zu geben.
    Auch in § 9 wird noch eine Änderung erfolgen müssen, wozu anschließend Stellung genommen wird.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Schröder.

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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es sind inzwischen zu dem § 1 zwei Abänderungsanträge gestellt, die sich auf insgesamt sechs Punkte beziehen. Ich will mich des besseren Verständnisses wegen bemühen, in derselben Reihenfolge, wie diese Anträge gestellt worden sind, Stellung zu nehmen.
    Diejenigen, die die Ausschußarbeiten etwas näher kennen, wissen, daß der § 1 die große Crux in der ganzen Sache gewesen ist, -nicht etwa die politische Crux, sondern die Crux für die Formulierungs- und Abgrenzungskunst aller Beteiligten. Wir haben auf diesen § 1 in den verschiedensten Formulierungen Tage und Tage der Arbeit verwendet. Sie sehen das auch aus den hier gestellten Abänderungsanträgen.

    (Abg. Henßler: Dank Ihrer Mitwirkung haben wir so lange. gebraucht!)

    — Sehr schön, Herr Henßler, ich glaube, daß Sie ohne meine Mitwirkung vielleicht doch noch größere Schwierigkeiten dabei gehabt hätten. Mindestens wird meine Mitwirkung nicht einer Primitivierung der Problematik' gedient haben, sondern ich' glaube, daß wir die Problematik nach allen Seiten hin — juristisch, technisch und politisch — genügend ausgewogen haben.
    Es handelt sich zunächst um die Frage, über die Herr Dr. Koch gesprochen hat, ob die Worte „und nicht liquidiert" gestrichen werden sollen. Wir können diese Worte nicht streichen; denn die Buchstaben b und c von § 1 Abs. 1 Ausschußvorlage bilden in ihrer Abstimmung aufeinander ein einheitliches Ganzes. Die Schwierigkeit liegt darin, daß wir in den Buchstaben b und c nicht eine generelle Definition der Eisen- und Stahlindustrie gegeben haben und auch nicht geben konnten vielleicht auch nicht geben wollten —, sondern daß wir uns in den Buchstaben b und e an das Gesetz Nr. 27 angelehnt haben und damit übrigens dem gefolgt sind, was auch in den ursprünglichen Richtlinien einmal vorgesehen war. Das zwingt dazu, zu berücksichtigen, daß z. B. — um nur das Hauptproblem dabei herauszustellen — die Vereinigten Stahlwerke AG. als eine große Spitzengesellschaft selbstverständlich nur einmal in diesem Gesetz auftauchen. Wir alle aber wissen, daß bei der Neuordnung allerhand komplizierte Vorgänge erfolgen, die es erforderlich machen, daß wir hier die Formulierung in der Abstimmung aufeinander, wie sie die Buchstaben b und c bilden, beibehalten. Denn Sie werden in Buchstabe e sehen, daß wir da von den Gesellschaften gesprochen haben, die von der zu liquidierenden Spitze, nämlich der Spitzengesellschaft, in diesem Beispiel der Vereinigten Stahlwerke AG, abhängen. Diese abhängigen Gesellschaften werden durch Buchstabe c erfaßt. Brechen Sie also b und e auseinander, werden Sie mit dem Gesetz technisch nicht mehr fertig. Ich will im Hinblick auf diejenigen, die in die Materie nicht so eingehend eingedrungen sind, die Dinge nicht ausführlicher darstellen.
    Aus denselben Gründen der Anlehnung an das Gesetz Nr. 27 und an die Bildung der Einheitsgesellschaften können wir auch dem Antrage nicht folgen, den Sie unter Ziffer 2 gestellt haben, nämlich eine Definition der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie zu geben. Wir haben den Bereich, der von diesem Gesetz erfaßt werden soll, in einer absolut zuverlässigen Weise abgegrenzt. Er wird sich in den Einheitsgesellschaften oder in den Kerngesellschaften wiederfinden. Das macht es gegenstandslos, wenn nicht sogar schädlich, eine zusätzliche Definition einzufügen. Das Bedenken, das Herr Dr. Koch vorgebracht hat, erklärt sich daraus, daß bei .der hessischen Sozialisierung Begriffsbestimmungen gewählt waren, die in der Tat zu einer Zerreißung von Betrieben an Ort und Stelle führen konnten. Das ist hier völlig ausge-


    (Dr. Schröder [Düsseldorf])

    schlossen, da man sich über den Abgrenzungsbereich durchaus im klaren ist. Niemand wird so töricht sein, etwa der Bestimmung dieses Gesetzes wegen einen Einzelbetrieb aus einem großen Unternehmen loszulösen.
    Sie haben dann unter Ziffer 3 beantragt, die Holding-Gesellschaften ebenfalls diesem Gesetz zu unterstellen. Wir sind nicht in der Lage, mindestens nicht im Augenblick, diesem Vorschlage zu folgen. Bei der Gründung der neuen Gesellschaften in Kohle und Eisen sind jedenfalls im Prinzip keine Holding-Gesellschaften vorgesehen. Sie werden möglicherweise sogar ausgeschlossen werden, so daß wir uns bei dem derzeitigen Stande der Entwicklung nicht in der Lage sehen, eine Bestimmung zu formulieren oder einer Bestimmung zuzustimmen, die einen Tatbestand unterstellt, mit dem wir wahrscheinlich in der nächsten Zeit noch nicht zu rechnen haben werden.
    Für Ziffer 4 gilt folgendes. Es ist zutreffend, daß der Referentenentwurf, der in einer von dem Herkömmlichen abweichenen Art und Weise vorher bekanntgemacht worden ist, in der Tat eine Belegschaftsstärke von 300 Arbeitnehmern oder das . hier genannte Nennkapital vorgesehen hat. Wir haben aber festgestellt — und wir folgen in diesem Punkte dem Regierungsentwurf —, daß es richtig ist, ansehnliche Unternehmensgrößen zu wählen, und sind der Auffassung, daß das etwa in der Größenordnung von 1000 Arbeitnehmern der Fall sein wird. Ich glaube, daß wir damit im Grunde auch mit dem übereinstimmen, was gerade von seiten der Antragsteller oder mindestens von einem Mitgliede der Antragsteller in den Ausschußverhandlungen gesagt worden ist, daß es sich nämlich — ich versuche, es so wörtlich zu wiederholen, wie ich es in Erinnerung habe — darum handele, nicht irgendwelche kleinen Quetschen in dieses Gesetz einzubeziehen, sondern die großen Unternehmungen. Ich glaube, wir sollten von diesem Grundsatz nicht abweichen, sondern sollten die Grenze von 1000 in Übereinstimmung mit dem Regierungsentwurf einhalten. Ebenso verfehlt wäre es, wenn man, falls man schon die Tausender-
    Grenze für richtig hält, etwa eine Nennkapitalgrenze von 1 Million DM einführen wollte. Denn es ist bei der Kapitalintensität in diesen Industrien klar, daß auf diese Weise die Unternehmungen, die gerade in der Größenordnung zwischen 300 und 1000 ausgeschlossen wurden, auf dem anderen Wege wieder hineinkämen. Ich glaube, niemand wird sich ernstlich beschwert fühlen können, wenn wir diesen Antrag hier ebenso wie in den Ausschüssen ablehnen.
    Von der FDP sind zwei Anträge gestellt worden, die leider noch nicht umgedruckt vorliegen. Wenn ich Herrn Dr. Wellhausen richtig verstanden habe, hat er darauf hingewiesen, daß sich die Formulierung „und in den zur gesetzlichen Vertretung be-berufenen Organen" nicht im Regierungsentwurf finde. Im -Regierungsentwurf findet sich in der Tat diese Umschreibung nicht, sondern dort ist von den Vorständen gesprochen. Wir wissen aber aus den Beratungen, daß damit alle Gesellschaften, wie sich das aus dem Späteren ergibt, erfaßt werden sollten.
    Weiter ist dazu Stellung zu nehmen, daß in § 1 Abs. 2 nur die Gesellschaftsformen der Aktiengesellschaft, der GmbH. und schließlich der bergrechtlichen Gewerkschaft genannt worden sind. Sie haben vorgeschlagen, den entsprechenden Passus zu streichen und es allgemein bei „den Unternehmen" zu belassen: Nun ist aber das Gesetz in seiner Technik auf diese drei Gesellschaftsformen abgestellt worden. In der Tat – und wir haben das sehr sorgfältig untersucht — sind das die drei einzigen zur Zeit in diesen Industrien vorkommenden Formen. Außer diesen drei Formen könnten nur noch — Herr Dr. Koch hat das erwähnt — die Kommanditgesellschaft auf Aktien und schließlich die Genossenschaft eine Rolle spielen. Die Rechtsform der Kommanditgesellschaft auf Aktien ist hier nicht gebräuchlich, und ich sehe auch keinerlei Anlaß, warum sie wieder eingeführt werden sollte. Für die Genossenschaft gilt das gleiche. Sie können versichert sein, daß uns bei dieser Haltung nur die Klarheit des Gesetzesaufbaus, wie er hier geschaffen worden ist, leitet und daß wir keineswegs etwa — das könnte man vielleicht bei einigen Äußerungen zwischen den Zeilen lesen — die Vorstellung haben, daß hier nun klassische oder nichtklassische Ausweichmöglichkeiten geschaffen werden sollten.
    Ich glaube, daß ich mich zunächst auf diese Bemerkungen zu § 1 beschränken kann, und ich bitte Sie, den Abänderungsanträgen nicht zuzustimmen.