Rede von
Dr.
Hans
Wellhausen
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Meine Damen und Herren! Die Fraktion der Freien Demokratischen Partei stellt zu § 1 folgende Abänderungsanträge:
1. In § 1 Abs. 1 werden die Worte „und in den zur gesetzlichen Vertretung berufenen Organen" gestrichen;
2. in § 1 Abs. 1 a werden die Worte „oder in der Aufbereitung, Verkokung, Verschwelung oder Brikettierung dieser Grundstoffe" gestrichen.
Darf ich mit dem zweiten Antrag beginnen. Die
Worte, die wir streichen möchten, fehlen in der
Regierungsvorlage, und ohne daß ich mich in die-
sem Augenblick auf weitere Paragraphen der Regierungsvorlage festlegen möchte, beantragen wir, in diesem Fall bei der Regierungsvorlage zu bleiben.
— Das habe ich gesagt, Sie haben es richtig verstanden!
— Deutlicher kann ich es nicht sagen, als ich es eben gesagt habe.
– Warten Sie noch ein bißchen ab. Es wäre sehr hübsch, wenn Sie Ihr Urteil nach den Beratungen zum § 13 oder zu einem ähnlichen Paragraphen sagen würden; jetzt ist es viel zu früh. — Die Sachverständigen, die der Regierung in großen Mengen zur Verfügung standen, haben diese Worte nicht für erforderlich gehalten, und wir halten sie auch nicht für erforderlich.
Es ist aber so, daß in § 1 Abs. 1 Buchstabe ä klar und deutlich „deren überwiegender Betriebszweck" drin steht; damit haben Sie nebensächliche Dinge, als die Sie offensichtlich im Einzelfall die Aufbereitung usw. betrachten, ohne weiteres drin. Es ist also überflüssig, das hier zu erwähnen.
Ich komme zu dem ersten Antrag, meine Damen und Herren. Ich muß mir vom Präsidenten die Erlaubnis erbitten, gleichzeitig über § 13 zu sprechen; denn wenn wir vorn die Worte „und in den zur Vertretung bestimmten Organen" streichen, dann meinen wir damit praktisch den § 13.
Auch meine Freunde sind der Auffassung, daß es angebracht ist, in großen Unternehmungen eine bestimmte Persönlichkeit im Vorstand damit zu beauftragen, sich besonders mit den sozialen Angelegenheiten — im breitesten Sinne gesprochen — zu beschäftigen. Wir sind aber nicht der Auffassung, daß es richtig ist, das gesetzlich vorzuschreiben; sondern es zu ordnen ist Sache des Vorstandes selbst in seiner Geschäftsordnung oder, wenn es eben nicht ausreicht, in einem Beschlusse des Aufsichtsrats. Meine Damen und Herren, die Erkenntnis für die sozialen Notwendigkeiten und die tatsächliche Fürsorge gestaltet sich meines Erachtens nur dann wirkungsvoll und sie steigert sich nur dann, wenn der gesamte Vorstand Verständnis für die sozialen Notwendigkeiten hat. Das ist für uns heute eine Selbstverständlichkeit. Alle Vorstandsmitglieder haben durch ihre gemeinsame Arbeit das Unternehmen so zu leiten, daß Kräfte und Mittel vorhanden sind, um soziale Notwendigkeiten und soziale Bedürfnisse zu befriedigen. Bei dem, wovon wir sprechen, handelt es sich ja nicht um die Dinge, die wir heute als selbstverständlich und gesetzlich geregelt ansehen, um die Versicherungen, den Unfallschutz usw., sondern um die zusätzlichen sogenannten freiwilligen sozialen Leistungen. Ich glaube keineswegs, daß die Arbeitsteilung im Vorstand, die durch dieses Gesetz geradezu provoziert wird, das richtige ist. Die lautet nämlich: Ich führe die Menschen, ich bin der Arbeitsdirektor, und du, du bist der Techniker, du führst und beaufsichtigst die Maschinen, und du, du bist der Kaufmann, du darfst die Bücher führen. Das ist eine völlig falsche Unterteilung, die im übrigen auch der Gesamtverantwortung, die der Vorstand hat, widerspricht.
Meine Damen und Herren, Sie haben zwar — oder wir haben — die Worte „von der Wahrung der Menschenwürde" herausgestrichen. Ja, sind Sie denn der Meinung, daß vielleicht die anderen Vorstandsmitglieder gewohnheitsmäßig ihre Aufgabe darin sehen, diese Menschenwürde zu untergraben?
Oder warum müssen und wollen Sie einem einzelnen Mann den Auftrag geben, die Menschenwürde zu wahren? Denn wenn das auch nicht mehr im Gesetz drin steht, so ist es doch der Sinn Ihrer Bestimmung, und ich stehe auf dem Standpunkt, daß das in jedem Vorstand ganz natürlicherweise eine Frontstellung erzeugt, an der Sie alle absolut kein Interesse haben.
Das wird aber noch schlimmer oder noch unrichtiger, wenn Sie nun im § 13 ein besonderes Mehrheitsverhältnis für die Wahl des Arbeitsdirektors vorschreiben. Wollen Sie ihn eigentlich damit heraufheben oder wollen Sie ihn heruntersetzen?
Irgendeinen Grund muß diese Bestimmung doch wohl haben. Wir halten also — meine Damen und Herren, entschuldigen Sie, wenn ich Ihnen das sage — Sonderbestimmungen über einen Arbeitsdirektor für einen Rückfall in klassenkämpferische Ideen;
denn dieser Mann soll ja in unnötiger Weise die Interessen gegen jemand anders wahrnehmen. Ich kann mir nur einen Vorstand vorstellen, in dem jeder einzelne die Fürsorge für das Unternehmen und damit für die Arbeiter zu seiner obersten Pflicht macht. Soviel zu unseren Anträgen zu § 1.
Meine Damen und Herren! Wir sind nicht in der Lage, den Anträgen der SPD auf Umdruck Nr. 107 zu folgen. Wir glauben, daß die Einzelheiten — zum Beispiel: „nicht liquidiert" — so ausführlich besprochen sind, daß es schon besser ist, jede Unklarheit zu vermeiden und diese Worte „und nicht liquidiert" drin stehen zu lassen.
Besonders halten wir es nicht für eine Äußerlichkeit, sondern für einen sehr wichtigen grundsätzlichen Punkt, wenn Sie in Ziffer 2 Ihres Umdrucks von der Verarbeitung sprechen. Wenn diese „Verarbeitung" durch die Regelung des Gesetzes Nr. 27 erfaßt wird, dann ist sie ja von vornherein ein Betriebszweck, der mit eingeschlossen ist. Aber es sind technische Begriffe oder, ich will lieber sagen, termini technici: Eisen erzeugend und Eisen verarbeitend; diese möchten wir — darüber ist im Ausschuß sehr ausführlich gesprochen worden — nicht verwischen, und das würde der Antrag der SPD tun.
Was den Antrag angeht, der sich mit der Zahl der Arbeitnehmer beschäftigt, so ist darüber im Ausschuß so lange gesprochen und die Frontstellungen oder die Ansichten sind so klar zum Ausdruck gebracht worden, daß ich nicht glaube, dazu in diesem Augenblick nochmals etwas sagen zu müssen.
President Dr. Ehlers: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Bergmann.