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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 129. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. April 1951 4895 129. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 4. April 1951. Nachruf des Präsidenten auf den verstorbenen Abg. Leddin 4896B Mandatsniederlegung des Abg. von Knoeringen 4897A Eintritt des Abg. Dr. Kreyssig in den Bundestag 4897A Eintritt des Abg. Dr. Preller in den Bundestag 4897A Fernschreiben des Abg. Dr. Doris an den Bayerischen Innenminister Dr. Hoegner betr. Verbot von Versammlungen der SRP in Bayern 4897A Geschäftliche Mitteilungen . 4897C, 4922B, 4935B, 4945B, 4946A Urlaubsgesuch des Abg. Dr. Dorls . 4897C, 4945B Zustimmung des Bundesrats zu den Gesetzen über die Rechtsstellung heimatloser Aus- länder im Bundesgebiet 4897D über eine Finanzhilfe für das Land Schleswig-Holstein 4897D zur weiteren Verlängerung der Geltungsdauer des Preisgesetzes 4897D über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Verlängerung der Prioritätsfristen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes 4897D zur Ergänzung des Gesetzes über den Ablauf der durch Kriegs- oder Nachkriegsvorschriften gehemmten Fristen 4897D zur Änderung und Ergänzung des Wertpapierbereinigungsgesetzes 4897D Zweites Gesetz über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen im Ausfuhrgeschäft 4897D zur Änderung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung 4898A über die Bemessung und Höhe der Arbeitslosenfürsorgeunterstützung . . . 4898A über den Verkehr mit Vieh und Fleisch . 4898A zur Umsiedlung von Heimatvertriebenen aus den Ländern Bayern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein 4898A zur Verlängerung des Wirtschaftsstrafgesetzes 4898A Beschlußfassung des Bundesrats zum Gesetz über die Errichtung einer Bundesstelle für den Warenverkehr der gewerblichen Wirtschaft 4898A Zustimmung des Bundesrats zu den Verordnungen über die Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung über die Preise für Roheisen, Walzwerkserzeugnisse und Schmiedestücke, über die Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung zur Änderung von Preisen für Steinkohle, Steinkohlenkoks und Steinkohlenbriketts aus den Revieren Ruhr und Aachen und zur Ergänzung und Änderung der Verordnung über Getreidepreise für die Monate Oktober 1950 bis Juni 1951 4898A Anfrage Nr. 117 der Abg. Karpf u. Gen. betr. steuerliche Behandlung der Heimarbeiter und Hausgewerbetreibenden in der Aschaffenburger Bekleidungsindustrie (Nrn. 1355 und 2098 der Drucksachen) . . 4398A Anfrage Nr. 151 der Abg. Dr. Wuermeling, Junglas u. Gen. betr. Beseitigung der Doppelgleisigkeit in der Verwaltung der Steinbruchs-Berufsgenossenschaft (Nrn. 1755, 1835 und 2084 der Drucksachen) . . 4898B Anfrage Nr. 164 der Fraktion der SPD betr. Anordnung über betriebliche Erziehungsmaßnahmen bei Jugendlichen vom 22. Oktober 1943 (Nrn. 1964 und 2073 der Drucksachen) 4898B Anfrage Nr. 166 der Fraktion der BP betr Abgeltung von Besatzungsschäden im Verhältnis 10 zu 1 (Nrn. 1994 und 2083 der Drucksachen) 4898B Anfrage Nr. 167 der Fraktion der SPD betr Auslieferung von Deutschen an eine Besatzungsmacht (Nrn. 2001 und 2097 der Drucksachen) 4898B Anfrage Nr. 168 der Fraktion der SPD betr. 4. Verordnung zur Ausführung des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses (Nrn. 2002 und 2103 der Drucksachen) 4898B Anfrage Nr. 172 der Fraktion der FDP betr. Preußische Gemäldesammlungen (Nrn. 2049 und 2104 der Drucksachen) . . . 4898C Bericht des Bundesministers der Finanzen über die Ausführung des Beschlusses des Deutschen Bundestags vom 22. Februar 1951 betr. Stundung der Soforthilfeabgabe (Nr. 2102 der Drucksachen) . . . 4898C Beratung der Interpellation der Fraktion des Zentrums und der Fraktion der BP betr. Wiederherstellung der deutschen Rechte ail dem Konzern der Vereinigten Glanzstoff-Fabriken AG. (Nr. 2014 der Drucksachen) 4898C Dr. Bertram (Z), Interpellant . . . 4898C Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 4899D Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in Unternehmen des Bergbaus sowie der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie (Nrn. 1858, zu 1858 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) (Nrn. 2042, zu 2042 der Drucksachen) . . 4900B Sabel (CDU), Berichterstatter . . . . 4900C Müller (Frankfurt) (KPD): zur Geschäftsordnung . . . 4903A, 4928B zur Sache 4909D, 4916B, 4926C, 4927B, 4928D zur Abstimmung 4923A Dr. Koch (SPD) 4903B Loritz (WAV) 4904C Dr. Wellhausen (FDP) 4905D, 4909B, 4913A, 4924B, 4928C Bergmann (SPD) 4906D Dr. Schröder (Düsseldorf) (CDU) . 4907B, 4920A, 4925A Walter (DP) 4911C Pelster (CDU) 4912A, 4921B Dr. Seelos (BP) 4913D Imig (SPD) 4914C von Thadden (DRP) 4917B Dr. Wuermeling (CDU) 4917D Kuhlemann (DP) 4919C Mellies (SPD) (zur Geschäftsordnung) 4922A Unterbrechung der Sitzung . . 4922B Determann (Z) 4922C Richter (Frankfurt) (SPD) 4924A Dr. Schöne (SPD) 4925C Dr. von Brentano (CDU) 4928A Abstimmungen . 4908C, 4909C, 4911D, 4923B, 4924A, 4926D, 4928C, 4929A Zurückziehung des von den Abg. Strauß u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung der Mineralölbewirtschaftung (Nr. 2070 der Drucksachen) 4929B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen zur Förderung der deutschen Wirtschaft (Nr. 2089 der Drucksachen) 4929B Ausschußüberweisung 4929C Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes für Sicherungsmaßnahmen auf einzelnen Gebieten der gewerblichen Wirtschaft (Ergänzungsgesetz) (Nr. 2082 der Drucksachen) 4929B Naegel (CDU), Antragsteller . . . 4929D Loritz (WAV) 4930C Harig (KPD) 4930D Ausschußüberweisung 4931B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Vermeidung von Härten in der knappschaftlichen Rentenversicherung bei langer bergmännischer Tätigkeit (Nr. 2058 der Drucksachen) 4931B Lenz (CDU), Antragsteller 4931C Storch, Bundesminister für Arbeit 4931D, 4934C Dannebom (SPD) 4932B Kohl (Stuttgart) (KPD) 4933C Willenberg (Z) 4934D Ausschußüberweisung 4935B Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1500 der Drucksachen): Einzelplan XIII — Haushalt des Bundesministeriums für das Post- und Fernmeldewesen (Nr. 1914 der Drucksachen) . 4935B Dr. Bärsch (SPD), Berichterstatter . 4935B Bausch (CDU) 4935C, 4942D Schuberth, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen 4936B, 4939C, 4943C Cramer (SPD) - 4937C Brese (CDU) 4941C Kohl (Heilbronn) (FDP) 4942A Dr. Tillmanns (CDU) 4943B Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . 4943B Beschlußfassung 4943D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Fragen der öffentlichen Fürsorge (31. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Krüppelfürsorge (Nrn. 2068, 1869 der Drucksachen) . 4944A Frau Niggemeyer (CDU), Berichterstatterin 4944A Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 4944D Beschlußfassung 4945A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Kulturpolitik (37. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Rat für Formentwicklung deutscher Erzeugnisse in Industrie und Handwerk (Nrn. 2074, 1347 der Drucksachen) . . . 4945B Gaul (FDP), Berichterstatter . . . 4945B Beschlußfassung 4945D Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 105) 4946A Beschlußfassung 4946C Nächste Sitzung 4946C Die Sitzung wird um 13 Uhr 33 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren, nach § 40 der Geschäftsordnung kann der Bundestag in der zweiten Beratung eine allgemeine Besprechung zulassen. — Ich frage, welche Damen und Herren eine allgemeine Besprechung wünschen. — Ich stelle fest, daß außer den sechs anwesenden Abgeordneten der KPD niemand dies wünscht.
    Ich eröffne die Einzelbesprechung. Zu § 1 hat sich Herr Abgeordneter Dr. Koch zum Wort gemeldet. Bitte, Herr Abgeordneter!


Rede von Dr. Harald Koch
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Für die Fraktion der SPD habe ich zu § 1 die Ihnen vorliegenden Anträge zu stellen und zu begründen. Ich sage ausdrücklich nicht Abänderungsanträge; denn es handelt sich vor allen Dingen um Ergänzungs- und um Erläuterungsanträge, die um deswillen notwendig sind, damit nicht eines Tages bei der Auslegung des Gesetzes Zweifel entstehen, die wir alle nicht wollen.
In § 1 Abs. 1 Buchstabe b finden Sie in der letzten Zeile die Worte „und nicht liquidiert". Diese Worte „und nicht liquidiert" können nur bedeuten, daß in liquidierten Unternehmen das Mitbestimmungsrecht keine Anwendung findet. Eine derartige Bestimmung in diesem Gesetz ist unseres Erachtens völlig überflüssig. Wir beantragen daher, die Worte „und nicht liquidiert" zu streichen.
In der Überschrift des Gesetzes finden Sie die Worte „der Eisen und Stahl erzeugen den Industrie". Ebenso finden Sie in § 1 Abs. 1 unter Buchstabe b die Worte „den Unternehmen der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie". Nach Ansicht meiner Fraktionsfreunde ist es unbedingt notwendig, daß wir diese Worte „Eisen und Stahl erzeugende Industrie" erläutern, daß wir also in das Gesetz unter dem Buchstaben b eine Definition darüber aufnehmen, was Eisen und Stahl erzeugende Industrie bedeutet. Wir haben den Begriff definiert und beantragen, unter Buchstabe b folgende Formulierung aufzunehmen:
Zu den Unternehmen der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie im Sinne dieses Gesetzes gehören alle Unternehmen, die Eisen und Stahl erzeugen oder insbesondere warm verarbeiten, einschließlich aller Betriebsabteilungen.

(Aha-Rufe und weitere Zurufe von der FDP.)

Der Begriff Eisen- und Stahlerzeugung ist zweifellos zu eng; ér ist auch ungenau.

(Zuruf von der FDP: Ja, das glaube ich!) Wir wünschen, daß in dieses Gesetz über das Mitbestimmungsrecht auch die Abteilungen und Betriebe von Unternehmen aufgenommen werden, die Eisen und Stahl verarbeiten.


(Aha-Rufe bei der FDP.)

Bei allzu enger Auslegung des Gesetzes würde nämlich die Eisenerzeugung hinter dem Hochofen aufhören, die Stahlerzeugung hinter dem Stahlwerk, sei es nun hinter dem Siemens-Martin-Ofen, hinter dem Konverter oder hinter dem Elektro-
Ofen. Wir sind uns, glaube ich, alle darüber einig, daß es völlig unmöglich ist, derartige Grenzen zwischen die Betriebe und Betriebsabteilungen der Eisen- und Stahlindustrie in weiterem Sinne zu ziehen. Es ist ganz unmöglich, daß man etwa ein Mitbestimmungsrecht lediglich für die Unternehmen der Eisen- und Stahlerzeugung im engeren Sinne schafft und die Eisen- und Stahlindustrie im weiteren Sinne nicht erfaßt. Wir sind uns doch alle darüber einig — das ist im Ausschuß auch nicht bestritten worden —, daß der Umfang der Unternehmen und Betriebe, die unter den § 1 Abs. 1 Buchstabe b fallen, in erster Linie durch die Worte bestimmt wird: „in dem Umfang, wie er in Gesetz Nr. 27 der Alliierten Hohen Kommission vom 16. Mai 1950 ... bezeichnet ist, soweit diese Unternehmen in Einheitsgesellschaften im Sinne des Gesetzes Nr. 27 überführt oder in anderer Form weiterbetrieben und nicht liquidiert werden". Unter das Gesetz Nr. 27 fallen aber sicherlich nicht nur Unternehmen der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie in engerem Sinne, sondern in dem Sinne, wie ich es gesagt habe, bestimmt auch Unternehmen der Eisen und Stahl verarbeitenden Industrie, nämlich meinetwegen Walzwerke, in denen die Erzeugnisse des Stahlwerks weiterverarbeitet werden. Aus diesem Grunde dürfen wir es, wenn wir nicht jetzt schon Zweifel über das, was wir alle wollen, aufkommen lassen wollen, nicht bei dem Begriff Eisen und Stahl ererzugende Industrie belassen, sondern müssen die Definition in das Gesetz aufnehmen, die wir Ihnen vorgeschlagen haben.
Bei der Kohle — wir haben das soeben von dem Herrn Berichterstatter gehört —, also bei den Unternehmen des Bergbaus, die unter § 1 Abs. 1 Buchstabe a aufgeführt sind, haben wir uns ausdrücklich zu derartigen Formulierungen bekannt. Wir haben dort die Weiterverarbeitung ausdrücklich in das Gesetz aufgenommen. Es ist nicht einzusehen, weshalb wir bei den Unternehmen der Eisen- und Stahlindustrie nicht ebenfalls jetzt


(Dr. Koch)

schon für eine Klärung, der Begriffe im Gesetz sorgen. Wir beantragen daher, die Formulierung aufzunehmen, die ich im Namen meiner Fraktion vortragen durfte.
Wir bitten dann, den § 1 Abs. 1 durch einen Buchstaben d mit folgendem Wortlaut zu ergänzen:
den Unternehmen, deren überwiegender Zweck oder Geschäftsbetrieb darin besteht, sich an Unternehmen nach Buchstaben a und b unmittelbar oder mittelbar zu beteiligen oder Umfang und Art des Betriebes solcher Unternehmen maßgeblich zu bestimmen.
Damit sind alle die Gesellschaften erfaßt, die nicht selbst Betriebe nach den Buchstaben a und b, also Bergwerke oder Eisen- und Stahlbetriebe, betreiben, die aber über Beteiligungen oder über Verträge, seien es Interessengemeinschaftsverträge oder Organverträge, einen bestimmenden Einfluß auf Unternehmen nach Buchstaben a und b ausüben können und auch tatsächlich ausüben. Es ist unseres Erachtens unbedingt erforderlich, daß auch diese Unternehmen, die einen bestimmenden Einfluß auf d i e Unternehmen haben, in denen das Mitbestimmungsrecht unbestritten gelten soll, unter dieses Gesetz fallen. Denn wir sind uns wohl alle darüber einig, daß der Einfluß dieser Unternehmen — nennen wir sie einmal beherrschende Unternehmen, kontrollierende Unternehmen oder Muttergesellschaften — über die Hauptversammlung in den Tochtergesellschaften, in den a- und b-Betrieben, oder über die Interessengemeinschafts- oder Organverträge eingreifender sein kann als der ganze Einfluß über das Mitbestimmungsrecht in diesen Unternehmen und Betrieben nach den Buchstaben a und b. Wenn wir also die Mitbestimmung in diesen Unternehmen, die eine derartige Dachgesellschaft über sich haben, nicht illusorisch machen wollen, dann müssen wir den vorgeschlagenen Inhalt des Buchstaben d in das Gesetz aufnehmen. Wir beantragen es.
Wir beantragen weiter, in § 1 des Gesetzes den Abs. 2 zu streichen. Diese Aufzählung, die wir in Abs. 2 finden, ist überflüssig; sie ist nicht notwendig. Wir finden in dieser Aufzählung, in dieser rein juristisch gedachten Aufzählung lediglich „die Aktiengesellschaften, die Gesellschaften m. b. H. und die bergrechtlichen Gewerkschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit". Es ist unbedingt notwendig, daß — ich darf ein Beispiel nennen — etwa auch die Kommanditgesellschaften auf Aktien, aber ruhig auch Personalgesellschaften, also etwa Kommanditgesellschaften, unter dieses Gesetz fallen. Denn es kann meines Erachtens und nach Ansicht meiner Fraktionsfreunde keinen Unterschied machen, ob ich nun ein Bergwerk — sagen wir einmal mit 10 000 Belegschaftsmitgliedern — in Form einer Aktiengesellschaft betreibe, in Form einer Gewerkschaft oder in Form einer Kommanditgesellschaft auf Aktien, die in diesem Falle nach dem Wortlaut des Gesetzes nicht erfaßt worden ist und nicht erfaßt wird, wenn wir den Abs. 2 nicht streichen. Die Rechtsform ist für die Frage des Mitbestimmungsrechts unbeachtlich. Der Umfang des Gesetzes, meine Damen und Herren, ist genügend bestimmt und abgegrenzt in dem § 1 Abs. 1; der besonderen juristischen Formulierung des Abs. 2 bedarf es dann nicht mehr. Wir wollen nicht neben die tatsächlichen und wirtschaftlichen Abgrenzungen, die bei einem derartigen wirtschaftichen Gesetz allein vernünftig sind, die rein juristischen Abgrenzungen setzen. Eine derartige Beschränkung — das sei ganz besonders betont —, wie wir sie in Abs. 2 finden, findet sich nicht in der Regierungsvorlage. Wir möchten also in diesem Punkte die Regierungsvorlage wiederherstellen, da wir hier etwas Sinnloses aufgenommen haben, was einen falschen Klang in das Gesetz bringt.
Ich betone noch einmal, daß alle Anträge, die wir gestellt haben, keine wesentlichen Änderungen bringen, sondern Erläuterungen und Klarstellungen, die wir beschließen müssen, wenn wir bei der künftigen Auslegung des Gesetzes nicht auf unnötige Zweifel stoßen wollen. Aus diesem Grunde bitten wir, unsere Anträge anzunehmen.

(Beifall bei der SPD.)


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    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat Herr Abgeordneter Loritz.