Deutscher Bundestag — 127. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1951 4835
127. Sitzung
Bonn, Donnerstag, den 15. März 1951.
Geschäftliche Mitteilungen
4836C, 4840D, 4862C, 4863D, 4879A
Urlaubsgesuch des Abg. Nuding . . . 4836C, 4840D
Änderungen der Tagesordnung 4836D
Erste, zweite und dritte Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, BP, des Zentrums, der WAV und der Gruppe BHE-DG betr. Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Wahlperiode der Landtage der Länder Baden und Württemberg-Hohenzollern (Nr. 2057 der Drucksachen) 4837A
Euler (FDP) (schriftliche Begründung 4837A, 4880A
Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) 4837A
Beschlußfassung 4837B
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Nr. 2007 der Drucksachen) in Verbindung mit der
Ersten Beratung des von der Fraktion der KPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abänderung von Bestimmungen in dem Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (AVAVG) vom 16. Juli 1927 (RGBl. I S. 187) in der zur Zeit geltenden Fassung (Nr. 1958 der Drucksachen) und in Verbindung mit der
Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Bemessung und Höhe der Arbeitslosenfürsorgeunterstützung
(Nr. 2008 der Drucksachen) 4837B
Storch, Bundesminister für Arbeit
4837C, 4841C, 4843B
Kohl (Stuttgart) (KPD),
Antragsteller . . . . 4838C, 4847A, 4849A
Dr. Ott (BHE-DG) 4841A
Keuning (SPD) 4841D
Sabel (CDU) 4843C, 4850A
Dr. Schäfer (FDP) 4845A
Frau Kalinke (DP) 4845D Richter (Frankfurt) (SPD) 4848B
Abstimmungen 4849A, 4850A
Ausschußüberweisung des Antrags der
KPD Nr. 1958 der Drucksachen . . . . 4850B
Beratung des Antrags der Fraktion der BP betr. Rückgabe nichtgenutzter, von der Besatzungsmacht beschlagnahmter Wohnungen (Nr. 1995 der Drucksachen) . . . 4850B
Dr. Seelos (BP), Antragsteller . 4850B, 4858B
Hoecker (SPD) 4851D
Fisch (KPD) 4853B
Strauß (CSU) 4854B
Wirths (FDP) 4855C
Dr. Reismann (Z) 4856C
Schäffer, Bundesminister der Finanzen 4857B Beschlußfassung 4858C
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über den Ablauf der durch Kriegsoder Nachkriegsvorschriften gehemmten Fristen (Nr. 1985 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 2055 der Drucksachen) 4858C
Majonica (CDU), Berichterstatter . 4858C
Beschlußfassung 4859B
Zweite und dritte Beratung des vom Deutschen Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Verlängerung des Wirtschaftsstrafgesetzes (Nr. 1998 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) (Nr. 2043 der Drucksachen) 4859B
Stegner (FDP), Berichterstatter 4859C, 4861A
Dr. Greve (SPD) 4860B
Mellies (SPD) 4860D
Beschlußfassung 4861B
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über das Schiffsregister (Nr. 1370 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 1999 der Drucksachen) 4861C
Dr. Greve (SPD), Berichterstatter . 4861D
Dr. Reismann (Z) 4862C
Beschlußfassung 4862C, D
Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die vorläufige Haushaltsführung der Bundesverwaltung im Rechnungsjahr 1951 (Nr. 2044 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) (Nr. 2056 der Drucksachen) 4863B
Blachstein (SPD), Berichterstatter . 4863B
Beschlußfassung 4863D
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse des Reichsvermögens und der preußischen Beteiligungen (Nr. 1853 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 2032 der Drucksachen) 4864A
Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP):
als Berichterstatter 4864A
als Abgeordneter 4874B
Dr. Greve (SPD):
zur Geschäftsordnung 4866C
zur Sache 4869C
Dr. Laforet (CSU) 4866D
Dr. Etzel (Bamberg) (BP) . . . 4867C, 4875D
Schäffer, Bundesminister der Finanzen 4868C
Dr. Schmid (Tübingen) (SPD) . . . 4870D
Pelster (CDU) 4872A
Dr. Oesterle (CSU) 4872D
Dr. Gülich (SPD) 4874A
Dr. von Merkatz (DP) 4875A
Beschlußfassung 4875D
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundsteuergesetzes (Nrn. 1787, 1947 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 2013 der Drucksachen) 4876A
Zur Geschäftsordnung:
Lausen (SPD) 4876A
Dr. Kneipp (FDP) 4876B
Zurückverweisung an den Ausschuß . . 4876C
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Dr. Schumacher gem. Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 15. Dezember 1950 (Nr. 2004 der Drucksachen) . . . . 4876C
Kahn (CSU), Berichterstatter . . . 4876D
Beschlußfassung 4877B
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Dr. Freiherrn von Fürstenberg gem. Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 8. Januar 1951 und Schreiben des Rechtsanwalts Dr. Berthold (München) vom 6. Dezember 1950 (Nr. 2005 der Drucksachen) 4877B
Ritzel (SPD) :
als Berichterstatter 4877B
als Abgeordneter 4878C
Donhauser (Unabhängig) 4877D
Strauß (CSU) 4878B
Zurückverweisung an den Ausschuß . . 4878D
Antrag der SPD betr. Aufsetzung der zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in Unternehmen des Bergbaues sowie der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung 4878D
Nächste Sitzung 4879C
Anlage: Schriftliche Begründung zum interfraktionellen Antrag betr. Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Wahlperiode der Landtage der Länder Baden und Württemberg-Hohenzollern (Nr. 2057 der Drucksachen) 4880
Die Sitzung wird um 13 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
Anlage zum Stenographischen Bericht der 127. Sitzung
Schriftliche Begründung
zum Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, BP, Z, WAV
und der Gruppe BHE-DG
betreffend
Entwurf eines Gesetzes
zur Verlängerung der Wahlperiode der Landtage der Länder Baden
und .Württemberg-Hohenzollern
(Nr. 2057 der Drucksachen)
Der Entwurf eines Bundesgesetzes über die Neugliederung in dem die Länder Baden, WürttembergBaden und Württemberg-Hohenzollern umfassenden Gebiete gemäß Art. 118 Satz 2 des Grundgesetzes ist am 16. März 1951 im Ausschuß für innergebietliche Neuordnung verabschiedet und dem Rechtsausschuß zugeleitet worden.
Der Gesetzentwurf sollte ursprünglich eine Bestimmung über die Verlängerung der Wahlperiode der Landtage der Länder Baden und WürttembergHohenzollern für die Zeit bis zum Außerkrafttreten der beiden Länderverfassungen enthalten, wie in § 25 des vom Ausschuß für innergebietliche Neuordnung seiner Arbeit zugrunde gelegten Antrages der Abgeordneten Gengler, Kiesinger, Bauknecht und Genossen, Drucksache Nr. 1849, vorgesehen.
Es hat sich als notwendig erwiesen, diese Bestimmung zum Gegenstand des vorliegenden Gesetzentwurfs zu machen, weil die Legislaturperiode des Landtags des Landes Baden bereits am 28. April 1951 und die des Landtags des Landes Württemberg-Hohenzollern bereits am 17. Mai 1951 abläuft und in beiden Ländern die Volksabstimmungen über die Verlängerung der Legislaturperiode der beiden Landtage bereits für den 8. April 1951 vorgesehen sind. Die Landtage der beiden Länder haben die Verlängerung ihrer Legislaturperioden durch verfassungänderndes Gesetz beschlossen, das nach den Verfassungen von Baden und Württemberg-Hohenzollern der Bestätigung durch Volksabstimmung bedarf, damit die in den Verlängerungen der Legislaturperioden liegende Änderung der Verfassungen der beiden Länder wirksam werden kann. Diese Volksabstimmungen sind, wie erwähnt, für den 8. April 1951 vorgesehen.
Es kam dem Ausschuß für innergebietliche Neuordnung darauf an, die für den 8. April vorgesehene Volksabstimmung in den Ländern Baden und Württemberg-Hohenzollern zu vermeiden. Die beiden beteiligten Länder haben ein dringendes Interesse daran, daß diese Volksabstimmungen nicht stattzufinden brauchen. Ihre Durchführung wäre mit erheblichen Kosten verbunden; sie wäre ferner aus staatspolitischen Gründen unerwünscht, weil die Wahlbeteiligung unzweifelhaft nur eine außerordentlich geringe sein würde. In den beiden Ländern hat bereits eine Volksbefragung über das Zustandekommen des Südweststaats stattgefunden. Das Bundesgesetz über die Neugliederung in den
Ländern Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern wird in den kommenden Monaten eine weitere Volksabstimmung notwendig machen. Die Bevölkerung der drei beteiligten Länder wird dann wiederum nach einigen Monaten zum dritten Male zur Wahlurne gerufen, weil nach dem Volksentscheid gemäß Art. 118 Satz 2 des Grundgesetzes die verfassunggebende Landesversammlung des Südweststaats oder aber die verfassunggebenden Landesversammlungen der wiederhergestellten alten Länder Baden und Württemberg zu wählen sind. In Anbetracht dieser Häufung von Wahlen in den Ländern des Südwestraums ist es staatspolitisch dringend erwünscht, die Volksabstimmungen vom 8. April 1951 über die Verlängerung der Legislaturperioden der Landtage von Baden und Württemberg-Hohenzollern zu vermeiden.
Dies ist möglich, wenn das mit dem vorliegenden Antrag aller Parteien und .Gruppen des Bundestages angestrebte Bundesgesetz rechtzeitig wirksam wird. Im Ausschuß für innergebietliche Neuordnung, dem Abgeordnete aus dem Lande Baden und aus dem Lande Württemberg-Hohenzollern angehören, bestand volle Einmütigkeit darüber, daß durch das mit dem vorliegenden Antrag angestrebte Bundesgesetz die Volksabstimmungen vom 8. April vermieden werden sollten.
Das Gesetz begegnet keinen rechtlichen Bedenken. Es hat den unmißverständlichen Charakter eines Sondergesetzes, das sich auf einen Ausnahmetatbestand gründet. Wenn der Verfassunggeber die Gesetzgebungsorgane des Bundes ermächtigt hat, die Neugliederung in dem die Länder Baden, Württemberg-Baden, und Württemberg-Hohenzollern umfassenden Gebiete durch Bundesgesetz zu regeln, und ihnen damit die Möglichkeit gegeben hat, eine Regelung zum Gesetz werden zu lassen, die über die Volksabstimmung zur Aufhebung der bisherigen Länder Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern führt, dann ist in dieser Befugnis auch die weit mindere Befugnis enthalten, eine Verlängerung der Legislaturperioden der Landtage in den beteiligten Ländern anzuordnen, um vermeidbare Volksabstimmungen auszuschließen.
Bonn, den 15. März 1951.
Euler