Rede von
Dr.
Kurt
Schumacher
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Es gehört ein Mindestmaß von Achtung gegenüber einer Persönlichkeit dazu, sich mit ihr oder über sie zu unterhalten. Dr. Dehler genießt in der Sozialdemokratie diese Achtung nicht.
Der Ausschuß für Geschäftsordnung und Immunität hat sich als Richtlinie für die Behandlung von Beleidigungen vor Jahresfrist einmütig den Standpunkt zu eigen gemacht, daß bei Beleidigungen, die ausschließlich politischen Charakter haben, seitens dieses Ausschusses die Aufhebung der Immunität nicht in Frage kommt. Der Ausschuß ist der Auffassung, daß es sich im vorliegenden Falle nicht um eine Verleumdung, sondern um eine politische formale Beleidigung handelt. Der Kollege Abgeordneter Mayer schlug dem Ausschuß vor, zwischen den beiden Persönlichkeiten zu vermitteln und im Wege einer Aussprache den Bundesjustizminister Dr. Dehler zu bewegen, seinen gestellten Antrag zurückzuziehen. In seiner Sitzung vom 22. Februar 1951 hat der Ausschuß nochmals zu der fraglichen Angelegenheit Stellung genommen. Der Ausschuß kam wiederum zu der Auffassung, daß es sich bei diesem Gegenstand nur um eine formale Beleidigung rein politischen Charakters handelt, und hat deshalb mit allen gegen eine Stimme dahingehend Beschluß gefaßt, dem Hause vorzuschlagen, die Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Dr. Kurt Schumacher abzulehnen.
Meine Damen und Herren, ich habe Ihnen die Ergebnisse einer zweimaligen Beratung der Angelegenheit im Geschäftsordnungsausschuß zum Vortrag gebracht und bitte Sie, gemäß dem Beschluß des Geschäftsordnungsausschusses dem Antrag auf Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Dr. Kurt Schumacher nicht stattzugeben.