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    Deutscher Bundestag — 127. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1951 4835 127. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 15. März 1951. Geschäftliche Mitteilungen 4836C, 4840D, 4862C, 4863D, 4879A Urlaubsgesuch des Abg. Nuding . . . 4836C, 4840D Änderungen der Tagesordnung 4836D Erste, zweite und dritte Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, BP, des Zentrums, der WAV und der Gruppe BHE-DG betr. Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Wahlperiode der Landtage der Länder Baden und Württemberg-Hohenzollern (Nr. 2057 der Drucksachen) 4837A Euler (FDP) (schriftliche Begründung 4837A, 4880A Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) 4837A Beschlußfassung 4837B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Nr. 2007 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der KPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abänderung von Bestimmungen in dem Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (AVAVG) vom 16. Juli 1927 (RGBl. I S. 187) in der zur Zeit geltenden Fassung (Nr. 1958 der Drucksachen) und in Verbindung mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Bemessung und Höhe der Arbeitslosenfürsorgeunterstützung (Nr. 2008 der Drucksachen) 4837B Storch, Bundesminister für Arbeit 4837C, 4841C, 4843B Kohl (Stuttgart) (KPD), Antragsteller . . . . 4838C, 4847A, 4849A Dr. Ott (BHE-DG) 4841A Keuning (SPD) 4841D Sabel (CDU) 4843C, 4850A Dr. Schäfer (FDP) 4845A Frau Kalinke (DP) 4845D Richter (Frankfurt) (SPD) 4848B Abstimmungen 4849A, 4850A Ausschußüberweisung des Antrags der KPD Nr. 1958 der Drucksachen . . . . 4850B Beratung des Antrags der Fraktion der BP betr. Rückgabe nichtgenutzter, von der Besatzungsmacht beschlagnahmter Wohnungen (Nr. 1995 der Drucksachen) . . . 4850B Dr. Seelos (BP), Antragsteller . 4850B, 4858B Hoecker (SPD) 4851D Fisch (KPD) 4853B Strauß (CSU) 4854B Wirths (FDP) 4855C Dr. Reismann (Z) 4856C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 4857B Beschlußfassung 4858C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über den Ablauf der durch Kriegsoder Nachkriegsvorschriften gehemmten Fristen (Nr. 1985 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 2055 der Drucksachen) 4858C Majonica (CDU), Berichterstatter . 4858C Beschlußfassung 4859B Zweite und dritte Beratung des vom Deutschen Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Verlängerung des Wirtschaftsstrafgesetzes (Nr. 1998 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) (Nr. 2043 der Drucksachen) 4859B Stegner (FDP), Berichterstatter 4859C, 4861A Dr. Greve (SPD) 4860B Mellies (SPD) 4860D Beschlußfassung 4861B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über das Schiffsregister (Nr. 1370 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 1999 der Drucksachen) 4861C Dr. Greve (SPD), Berichterstatter . 4861D Dr. Reismann (Z) 4862C Beschlußfassung 4862C, D Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die vorläufige Haushaltsführung der Bundesverwaltung im Rechnungsjahr 1951 (Nr. 2044 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) (Nr. 2056 der Drucksachen) 4863B Blachstein (SPD), Berichterstatter . 4863B Beschlußfassung 4863D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse des Reichsvermögens und der preußischen Beteiligungen (Nr. 1853 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 2032 der Drucksachen) 4864A Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP): als Berichterstatter 4864A als Abgeordneter 4874B Dr. Greve (SPD): zur Geschäftsordnung 4866C zur Sache 4869C Dr. Laforet (CSU) 4866D Dr. Etzel (Bamberg) (BP) . . . 4867C, 4875D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 4868C Dr. Schmid (Tübingen) (SPD) . . . 4870D Pelster (CDU) 4872A Dr. Oesterle (CSU) 4872D Dr. Gülich (SPD) 4874A Dr. von Merkatz (DP) 4875A Beschlußfassung 4875D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundsteuergesetzes (Nrn. 1787, 1947 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 2013 der Drucksachen) 4876A Zur Geschäftsordnung: Lausen (SPD) 4876A Dr. Kneipp (FDP) 4876B Zurückverweisung an den Ausschuß . . 4876C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Dr. Schumacher gem. Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 15. Dezember 1950 (Nr. 2004 der Drucksachen) . . . . 4876C Kahn (CSU), Berichterstatter . . . 4876D Beschlußfassung 4877B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Dr. Freiherrn von Fürstenberg gem. Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 8. Januar 1951 und Schreiben des Rechtsanwalts Dr. Berthold (München) vom 6. Dezember 1950 (Nr. 2005 der Drucksachen) 4877B Ritzel (SPD) : als Berichterstatter 4877B als Abgeordneter 4878C Donhauser (Unabhängig) 4877D Strauß (CSU) 4878B Zurückverweisung an den Ausschuß . . 4878D Antrag der SPD betr. Aufsetzung der zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in Unternehmen des Bergbaues sowie der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung 4878D Nächste Sitzung 4879C Anlage: Schriftliche Begründung zum interfraktionellen Antrag betr. Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Wahlperiode der Landtage der Länder Baden und Württemberg-Hohenzollern (Nr. 2057 der Drucksachen) 4880 Die Sitzung wird um 13 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Anlage zum Stenographischen Bericht der 127. Sitzung Schriftliche Begründung zum Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, BP, Z, WAV und der Gruppe BHE-DG betreffend Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Wahlperiode der Landtage der Länder Baden und .Württemberg-Hohenzollern (Nr. 2057 der Drucksachen) Der Entwurf eines Bundesgesetzes über die Neugliederung in dem die Länder Baden, WürttembergBaden und Württemberg-Hohenzollern umfassenden Gebiete gemäß Art. 118 Satz 2 des Grundgesetzes ist am 16. März 1951 im Ausschuß für innergebietliche Neuordnung verabschiedet und dem Rechtsausschuß zugeleitet worden. Der Gesetzentwurf sollte ursprünglich eine Bestimmung über die Verlängerung der Wahlperiode der Landtage der Länder Baden und WürttembergHohenzollern für die Zeit bis zum Außerkrafttreten der beiden Länderverfassungen enthalten, wie in § 25 des vom Ausschuß für innergebietliche Neuordnung seiner Arbeit zugrunde gelegten Antrages der Abgeordneten Gengler, Kiesinger, Bauknecht und Genossen, Drucksache Nr. 1849, vorgesehen. Es hat sich als notwendig erwiesen, diese Bestimmung zum Gegenstand des vorliegenden Gesetzentwurfs zu machen, weil die Legislaturperiode des Landtags des Landes Baden bereits am 28. April 1951 und die des Landtags des Landes Württemberg-Hohenzollern bereits am 17. Mai 1951 abläuft und in beiden Ländern die Volksabstimmungen über die Verlängerung der Legislaturperiode der beiden Landtage bereits für den 8. April 1951 vorgesehen sind. Die Landtage der beiden Länder haben die Verlängerung ihrer Legislaturperioden durch verfassungänderndes Gesetz beschlossen, das nach den Verfassungen von Baden und Württemberg-Hohenzollern der Bestätigung durch Volksabstimmung bedarf, damit die in den Verlängerungen der Legislaturperioden liegende Änderung der Verfassungen der beiden Länder wirksam werden kann. Diese Volksabstimmungen sind, wie erwähnt, für den 8. April 1951 vorgesehen. Es kam dem Ausschuß für innergebietliche Neuordnung darauf an, die für den 8. April vorgesehene Volksabstimmung in den Ländern Baden und Württemberg-Hohenzollern zu vermeiden. Die beiden beteiligten Länder haben ein dringendes Interesse daran, daß diese Volksabstimmungen nicht stattzufinden brauchen. Ihre Durchführung wäre mit erheblichen Kosten verbunden; sie wäre ferner aus staatspolitischen Gründen unerwünscht, weil die Wahlbeteiligung unzweifelhaft nur eine außerordentlich geringe sein würde. In den beiden Ländern hat bereits eine Volksbefragung über das Zustandekommen des Südweststaats stattgefunden. Das Bundesgesetz über die Neugliederung in den Ländern Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern wird in den kommenden Monaten eine weitere Volksabstimmung notwendig machen. Die Bevölkerung der drei beteiligten Länder wird dann wiederum nach einigen Monaten zum dritten Male zur Wahlurne gerufen, weil nach dem Volksentscheid gemäß Art. 118 Satz 2 des Grundgesetzes die verfassunggebende Landesversammlung des Südweststaats oder aber die verfassunggebenden Landesversammlungen der wiederhergestellten alten Länder Baden und Württemberg zu wählen sind. In Anbetracht dieser Häufung von Wahlen in den Ländern des Südwestraums ist es staatspolitisch dringend erwünscht, die Volksabstimmungen vom 8. April 1951 über die Verlängerung der Legislaturperioden der Landtage von Baden und Württemberg-Hohenzollern zu vermeiden. Dies ist möglich, wenn das mit dem vorliegenden Antrag aller Parteien und .Gruppen des Bundestages angestrebte Bundesgesetz rechtzeitig wirksam wird. Im Ausschuß für innergebietliche Neuordnung, dem Abgeordnete aus dem Lande Baden und aus dem Lande Württemberg-Hohenzollern angehören, bestand volle Einmütigkeit darüber, daß durch das mit dem vorliegenden Antrag angestrebte Bundesgesetz die Volksabstimmungen vom 8. April vermieden werden sollten. Das Gesetz begegnet keinen rechtlichen Bedenken. Es hat den unmißverständlichen Charakter eines Sondergesetzes, das sich auf einen Ausnahmetatbestand gründet. Wenn der Verfassunggeber die Gesetzgebungsorgane des Bundes ermächtigt hat, die Neugliederung in dem die Länder Baden, Württemberg-Baden, und Württemberg-Hohenzollern umfassenden Gebiete durch Bundesgesetz zu regeln, und ihnen damit die Möglichkeit gegeben hat, eine Regelung zum Gesetz werden zu lassen, die über die Volksabstimmung zur Aufhebung der bisherigen Länder Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern führt, dann ist in dieser Befugnis auch die weit mindere Befugnis enthalten, eine Verlängerung der Legislaturperioden der Landtage in den beteiligten Ländern anzuordnen, um vermeidbare Volksabstimmungen auszuschließen. Bonn, den 15. März 1951. Euler
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Die Rednerliste ist erschöpft. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. — Verzeihung, das Wort hat der Herr Bundesfinanzminister. Ich bitte sehr um Entschuldigung.


Rede von Fritz Schäffer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bereits bei der Beantwortung der Interpellation Strauß am 16. Januar dieses Jahres habe ich darauf hingewiesen, daß es unerfreuliche Erscheinungen in der Verwendung dei Gelder für die Deckung der Besatzungskosten gibt, und ich habe darauf aufmerksam gemacht, daß die Bundesregierung bemüht ist, diese unerfreulichen Erscheinungen möglichst bald der Vergangenheit angehören zu lassen. Ich bin natürlich dankbar, wenn der Bundestag die Bundesregierung in dem Bemühen, diese unerfreulichen Erscheinungen zu überwinden, unterstützt, und ich sehe auch in diesem Antrag ein solches Bemühen.
Zu dem Antrage selbst darf ich wie folgt Stellung nehmen. Nach Berichten der Landesfinanzministerien waren im Bundesgebiet am 1. April 1950 insgesamt rund 65 000 bebaute und unbebaute Grundstücke der privaten und öffentlichen Hand requiriert. Davon sind Wohngrundstücke, Hotels, Fremdenheime, Kuranstalten und Gaststätten insgesamt 43 856, von denen insgesamt 1736 nicht genutzt gewesen sind. Die Aufgliederung ergibt sich aus folgender Übersicht: Einfamilienhäuser: requiriert 16 235, nicht genutzt davon 631; Mietwohngrundstücke: requiriert 11 111, nicht genutzt davon 491; Baracken: requiriert 679, davon nicht genutzt 26; Einzelwohnungen: requiriert 13 928, davon nicht genutzt 533; Hotels und Fremdenheime: requiriert 1207, davon nicht genutzt 34; Kuranstalten: requiriert 93, genutzt alle; Gaststätten: requiriert 603, nicht genutzt 21. Feststellungen darüber, wie langE die 1736 Objekte schon nicht genutzt stehen, waren seinerzeit von den Landesfinanzministerien nicht getroffen worden..
Die Arbeitsgemeinschaft der Besatzungsgeschädigten in Frankfurt am Main hat nach dem Stand vom Dezember 1950 eine Zusammenstellung der in der amerikanischen und britischen Zone requirierten Wohnungen gefertigt, die seit über drei Monaten nicht genutzt sind. In dieser Zusammenstellung werden insgesamt 508 Objekte aufgeführt.
Hiernach kann es keinem Zweifel unterliegen, daß ein nicht unwesentlicher Teil der requirierten Wohnungen, Hotels, Fremdenheime, Kuranstalten und Gaststätten nicht oder doch nicht vollständig genutzt ist. Eine genaue Erfassung aller nicht oder nicht voll genutzten Objekte begegnet noch immer erheblichen Schwierigkeiten, da die Besatzungsdienststellen dem Personal der deutschen Behörden der Besatzungslastenverwaltung den Zutritt zu den requirierten Objekten zumeist verbieten. Teilweise sind auch Gebäudekomplexe oder Ortsteile eingezäunt und stehen unter militärischer Bewachung.
Die Bundesregierung hat wiederholt mündlich und schriftlich die Alliierte Hohe Kommission und ihre Unterausschüsse auf diese Sachlage hingewiesen und um Freigabe der nicht oder nicht ausreichend genutzten Objekte gebeten. In einem Memorandum vom 2. Januar 1951 hat der Bundeskanzler die Alliierte Hohe Kommission ersucht, bei der Erstellung von neuen Besatzungsbauten die Anforderungen an Raumgröße und Zahl der Zimmer so herabzusetzen, daß mit den verplanten Mitteln mindestens die doppelte Anzahl von Wohnungsbauten errichtet werden könne, und requirierte Wohnungen mit den Einrichtungsgegenständen Zug um Zug nach der Errichtung der neuen Besatzungsbauten freizugeben.
Das Bundesministerium der Finanzen hat in einem Memorandum vom 30. Dezember 1950 den alliierten Unterausschuß für Besatzungskosten unter Überreichung einer genauen Liste um die Freigabe bestimmter nicht genutzter, unterbelegter oder zweckfremd genutzter Hotels, Kuranstalten und Fremdenheime gebeten. Eine Antwort darauf ist von seiten der Besatzungsmächte bis heute leider noch nicht ergangen.

(Hört! Hört! rechts.)

Die Bundesregierung wird sich auch in Zukunft nachdrücklich dafür einsetzen, daß der Gesamtbestand an requirierten Objekten, gleichviel ob es sich um Wohnungen oder gewerbliche Betriebe der privaten Hand handelt, unter Zuziehung von deutschen Sachverständigen einer eingehenden Überprüfung daraufhin unterzogen wird, ob nicht eine vollständige oder wenigstens teilweise Freigabe möglich ist. Hierbei darf allerdings nicht verkannt werden, daß, solange die Maßnahmen zur Verstärkung der alliierten Streitkräfte noch nicht abgeschlossen sind, in manchen Fällen eine Freigabe von gegenwärtig leerstehenden Objekten sich nicht durchsetzen lassen wird, weil ,diese für die Belegung mit neuen Streitkräften in Aussicht genommen sind.
Im übrigen wird zu dein Antrag noch folgendes bemerkt. Der in dem Antrag vorgeschlagene Weg einer automatischen Freigabe von requirierten Wohnungen, Gaststätten, Erholungsstätten und anderen Objekten, sofern sie von der Besatzungsmacht drei Monate lang nicht genutzt werden, wird


(Bundesfinanzminister Schiffer)

sich leider nicht durchführen lassen. Es wird viel-. mehr immer eine formelle Freigabe durch die Besatzungsmacht erforderlich sein, da alle Zahlungen für die Nutzungsentschädigung, für Ansprüche auf Besatzungsschäden usw. zu Lasten des alliierten Besatzungskosten- und Auftragsausgabenhaushalts gehen.
Bei der Sonderabteilung Besatzungslastenverwaltung des Bundesministeriums der Finanzen ist die Errichtung einer sogenannten Objektkartei in Angriff genommen worden, in der alle von den Besatzungsmächten requirierten Grundstücke erfaßt werden sollen. Die Unterlagen zur Führung dieser Kartei, die in Zukunft laufend fortgeschrieben wird, erhält die Sonderabteilung von den Behörden der Besatzungslastenverwaltung. Die Sonderabteilung wird sich von diesen Behörden wenn möglich auch melden lassen, ob requirierte Objekte zweckfremd genutzt, unterbelegt oder seit welcher Zeit sie von der Besatzungsmacht überhaupt nicht oder nur unzureichend genutzt werden. Bei diesen Arbeiten werden sich die Behörden der Besatzungslastenverwaltung selbstverständlich der Mithilfe der Gemeinden bedienen.
Das Bundesministerium der Finanzen wird nach einem Beispiel, das bereits in Bremen durchgeführt ist, bei den Besatzungsmächten die Einsetzung von gemischten Kommissionen aus Deutschen und aus Angehörigen der Besatzungsmächte beantragen, damit diese von Fall zu Fall Nachprüfungen vornehmen und die Freigabe solcher Räume erwirken können, die nicht unbedingt und sofort für Besatzungszwecke benötigt werden.
Die Bundesregierung hat daneben trotz der beengten Finanzlage des Haushalts im Haushaltsjahr 1950/51 im Einzelplan XXVII bereits 35 Millionen DM für einen Fonds eingesetzt, aus dem Ersatzbauten für die durch die Besatzung verdrängten Deutschen geschaffen werden sollten. Es darf damit gerechnet werden, daß in den nächsten Monaten mehrere Tausend dieser Wohnungen bereits fertiggestellt werden und zur Unterbringung der besatzungsverdrängten deutschen Bevölkerung zur Verfügung stehen.
Die Bundesregierung wird die Besatzungsmächte auch veranlassen, daß sie Zug um Zug mit der Errichtung von Besatzungswohnbauten durch die öffentliche Hand die requirierten bürgerlichen Wohnungen freigeben, so daß die Besatzungsbehörden dann endlich ausschließlich in öffentlichen Gebäuden untergebracht und die privaten bürgerlichen Wohnungen sämtlich freigegeben sind. Diese Maßnahmen verlangen nach der finanziellen Seite Wieder Opfer von dem deutschen Steuerzahler. Aber diese Opfer müssen wohl um der Beruhigung der Bevölkerung willen gebracht werden.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Abgeordnete Seelos.