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ID0112703100

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 127. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1951 4835 127. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 15. März 1951. Geschäftliche Mitteilungen 4836C, 4840D, 4862C, 4863D, 4879A Urlaubsgesuch des Abg. Nuding . . . 4836C, 4840D Änderungen der Tagesordnung 4836D Erste, zweite und dritte Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, BP, des Zentrums, der WAV und der Gruppe BHE-DG betr. Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Wahlperiode der Landtage der Länder Baden und Württemberg-Hohenzollern (Nr. 2057 der Drucksachen) 4837A Euler (FDP) (schriftliche Begründung 4837A, 4880A Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) 4837A Beschlußfassung 4837B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Nr. 2007 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der KPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abänderung von Bestimmungen in dem Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (AVAVG) vom 16. Juli 1927 (RGBl. I S. 187) in der zur Zeit geltenden Fassung (Nr. 1958 der Drucksachen) und in Verbindung mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Bemessung und Höhe der Arbeitslosenfürsorgeunterstützung (Nr. 2008 der Drucksachen) 4837B Storch, Bundesminister für Arbeit 4837C, 4841C, 4843B Kohl (Stuttgart) (KPD), Antragsteller . . . . 4838C, 4847A, 4849A Dr. Ott (BHE-DG) 4841A Keuning (SPD) 4841D Sabel (CDU) 4843C, 4850A Dr. Schäfer (FDP) 4845A Frau Kalinke (DP) 4845D Richter (Frankfurt) (SPD) 4848B Abstimmungen 4849A, 4850A Ausschußüberweisung des Antrags der KPD Nr. 1958 der Drucksachen . . . . 4850B Beratung des Antrags der Fraktion der BP betr. Rückgabe nichtgenutzter, von der Besatzungsmacht beschlagnahmter Wohnungen (Nr. 1995 der Drucksachen) . . . 4850B Dr. Seelos (BP), Antragsteller . 4850B, 4858B Hoecker (SPD) 4851D Fisch (KPD) 4853B Strauß (CSU) 4854B Wirths (FDP) 4855C Dr. Reismann (Z) 4856C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 4857B Beschlußfassung 4858C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über den Ablauf der durch Kriegsoder Nachkriegsvorschriften gehemmten Fristen (Nr. 1985 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 2055 der Drucksachen) 4858C Majonica (CDU), Berichterstatter . 4858C Beschlußfassung 4859B Zweite und dritte Beratung des vom Deutschen Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Verlängerung des Wirtschaftsstrafgesetzes (Nr. 1998 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) (Nr. 2043 der Drucksachen) 4859B Stegner (FDP), Berichterstatter 4859C, 4861A Dr. Greve (SPD) 4860B Mellies (SPD) 4860D Beschlußfassung 4861B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über das Schiffsregister (Nr. 1370 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 1999 der Drucksachen) 4861C Dr. Greve (SPD), Berichterstatter . 4861D Dr. Reismann (Z) 4862C Beschlußfassung 4862C, D Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die vorläufige Haushaltsführung der Bundesverwaltung im Rechnungsjahr 1951 (Nr. 2044 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) (Nr. 2056 der Drucksachen) 4863B Blachstein (SPD), Berichterstatter . 4863B Beschlußfassung 4863D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse des Reichsvermögens und der preußischen Beteiligungen (Nr. 1853 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 2032 der Drucksachen) 4864A Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP): als Berichterstatter 4864A als Abgeordneter 4874B Dr. Greve (SPD): zur Geschäftsordnung 4866C zur Sache 4869C Dr. Laforet (CSU) 4866D Dr. Etzel (Bamberg) (BP) . . . 4867C, 4875D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 4868C Dr. Schmid (Tübingen) (SPD) . . . 4870D Pelster (CDU) 4872A Dr. Oesterle (CSU) 4872D Dr. Gülich (SPD) 4874A Dr. von Merkatz (DP) 4875A Beschlußfassung 4875D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundsteuergesetzes (Nrn. 1787, 1947 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 2013 der Drucksachen) 4876A Zur Geschäftsordnung: Lausen (SPD) 4876A Dr. Kneipp (FDP) 4876B Zurückverweisung an den Ausschuß . . 4876C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Dr. Schumacher gem. Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 15. Dezember 1950 (Nr. 2004 der Drucksachen) . . . . 4876C Kahn (CSU), Berichterstatter . . . 4876D Beschlußfassung 4877B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Dr. Freiherrn von Fürstenberg gem. Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 8. Januar 1951 und Schreiben des Rechtsanwalts Dr. Berthold (München) vom 6. Dezember 1950 (Nr. 2005 der Drucksachen) 4877B Ritzel (SPD) : als Berichterstatter 4877B als Abgeordneter 4878C Donhauser (Unabhängig) 4877D Strauß (CSU) 4878B Zurückverweisung an den Ausschuß . . 4878D Antrag der SPD betr. Aufsetzung der zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in Unternehmen des Bergbaues sowie der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung 4878D Nächste Sitzung 4879C Anlage: Schriftliche Begründung zum interfraktionellen Antrag betr. Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Wahlperiode der Landtage der Länder Baden und Württemberg-Hohenzollern (Nr. 2057 der Drucksachen) 4880 Die Sitzung wird um 13 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Anlage zum Stenographischen Bericht der 127. Sitzung Schriftliche Begründung zum Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, BP, Z, WAV und der Gruppe BHE-DG betreffend Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Wahlperiode der Landtage der Länder Baden und .Württemberg-Hohenzollern (Nr. 2057 der Drucksachen) Der Entwurf eines Bundesgesetzes über die Neugliederung in dem die Länder Baden, WürttembergBaden und Württemberg-Hohenzollern umfassenden Gebiete gemäß Art. 118 Satz 2 des Grundgesetzes ist am 16. März 1951 im Ausschuß für innergebietliche Neuordnung verabschiedet und dem Rechtsausschuß zugeleitet worden. Der Gesetzentwurf sollte ursprünglich eine Bestimmung über die Verlängerung der Wahlperiode der Landtage der Länder Baden und WürttembergHohenzollern für die Zeit bis zum Außerkrafttreten der beiden Länderverfassungen enthalten, wie in § 25 des vom Ausschuß für innergebietliche Neuordnung seiner Arbeit zugrunde gelegten Antrages der Abgeordneten Gengler, Kiesinger, Bauknecht und Genossen, Drucksache Nr. 1849, vorgesehen. Es hat sich als notwendig erwiesen, diese Bestimmung zum Gegenstand des vorliegenden Gesetzentwurfs zu machen, weil die Legislaturperiode des Landtags des Landes Baden bereits am 28. April 1951 und die des Landtags des Landes Württemberg-Hohenzollern bereits am 17. Mai 1951 abläuft und in beiden Ländern die Volksabstimmungen über die Verlängerung der Legislaturperiode der beiden Landtage bereits für den 8. April 1951 vorgesehen sind. Die Landtage der beiden Länder haben die Verlängerung ihrer Legislaturperioden durch verfassungänderndes Gesetz beschlossen, das nach den Verfassungen von Baden und Württemberg-Hohenzollern der Bestätigung durch Volksabstimmung bedarf, damit die in den Verlängerungen der Legislaturperioden liegende Änderung der Verfassungen der beiden Länder wirksam werden kann. Diese Volksabstimmungen sind, wie erwähnt, für den 8. April 1951 vorgesehen. Es kam dem Ausschuß für innergebietliche Neuordnung darauf an, die für den 8. April vorgesehene Volksabstimmung in den Ländern Baden und Württemberg-Hohenzollern zu vermeiden. Die beiden beteiligten Länder haben ein dringendes Interesse daran, daß diese Volksabstimmungen nicht stattzufinden brauchen. Ihre Durchführung wäre mit erheblichen Kosten verbunden; sie wäre ferner aus staatspolitischen Gründen unerwünscht, weil die Wahlbeteiligung unzweifelhaft nur eine außerordentlich geringe sein würde. In den beiden Ländern hat bereits eine Volksbefragung über das Zustandekommen des Südweststaats stattgefunden. Das Bundesgesetz über die Neugliederung in den Ländern Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern wird in den kommenden Monaten eine weitere Volksabstimmung notwendig machen. Die Bevölkerung der drei beteiligten Länder wird dann wiederum nach einigen Monaten zum dritten Male zur Wahlurne gerufen, weil nach dem Volksentscheid gemäß Art. 118 Satz 2 des Grundgesetzes die verfassunggebende Landesversammlung des Südweststaats oder aber die verfassunggebenden Landesversammlungen der wiederhergestellten alten Länder Baden und Württemberg zu wählen sind. In Anbetracht dieser Häufung von Wahlen in den Ländern des Südwestraums ist es staatspolitisch dringend erwünscht, die Volksabstimmungen vom 8. April 1951 über die Verlängerung der Legislaturperioden der Landtage von Baden und Württemberg-Hohenzollern zu vermeiden. Dies ist möglich, wenn das mit dem vorliegenden Antrag aller Parteien und .Gruppen des Bundestages angestrebte Bundesgesetz rechtzeitig wirksam wird. Im Ausschuß für innergebietliche Neuordnung, dem Abgeordnete aus dem Lande Baden und aus dem Lande Württemberg-Hohenzollern angehören, bestand volle Einmütigkeit darüber, daß durch das mit dem vorliegenden Antrag angestrebte Bundesgesetz die Volksabstimmungen vom 8. April vermieden werden sollten. Das Gesetz begegnet keinen rechtlichen Bedenken. Es hat den unmißverständlichen Charakter eines Sondergesetzes, das sich auf einen Ausnahmetatbestand gründet. Wenn der Verfassunggeber die Gesetzgebungsorgane des Bundes ermächtigt hat, die Neugliederung in dem die Länder Baden, Württemberg-Baden, und Württemberg-Hohenzollern umfassenden Gebiete durch Bundesgesetz zu regeln, und ihnen damit die Möglichkeit gegeben hat, eine Regelung zum Gesetz werden zu lassen, die über die Volksabstimmung zur Aufhebung der bisherigen Länder Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern führt, dann ist in dieser Befugnis auch die weit mindere Befugnis enthalten, eine Verlängerung der Legislaturperioden der Landtage in den beteiligten Ländern anzuordnen, um vermeidbare Volksabstimmungen auszuschließen. Bonn, den 15. März 1951. Euler
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Falls es nicht eingesetzt wird, gelten die Bestimmungen des Grundgesetzes. Wollen Sie das heutige Datum einsetzen?

    (Abg. Richter [Frankfurt]: 1. April dieses Jahres! — Weitere Zurufe: 1. April!)

    — Herr Bundesminister für Arbeit? (Bundesarbeitsminister Storch: 1. April! — Abg. Kohl [Stuttgart]: 1. März!)

    Ist das Haus damit einverstanden, daß das Datum des 1. April eingesetzt wird?

    (Abg. Kohl [Stuttgart] : Ich beantrage „1. März"! — Gegenrufe rechts und in der Mitte.)

    — Meine Damen und Herren, es liegt ein Abänderungsantrag der Fraktion der KPD vor, das Datum des 1. März einzusetzen. Ich bitte die Damen und Herren, die dafür sind, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Der Antrag ist abgelehnt.
    Ich darf also unterstellen, daß das Haus damit einverstanden ist, daß in § 2 Zeile 1 des Abs. 1 eingesetzt wird: „1. April 1951".

    (Zustimmung.)

    Nachdem das geklärt ist, komme ich zur Schlußabstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung. Ich bitte die Damen und Herren, die dem Gesetz zuzustimmen wünschen, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Das Gesetz' ist einstimmig angenommen.
    Meine Damen und Herren! Ich komme weiter zur, Vorlage Drucksache Nr. 2008: Entwurf eines Gesetzes über die Bemessung und Höhe der Arbeitslosenfürsorgeunterstützung. Hinsichtlich der Änderungsvorschläge des Deutschen Bundesrats gilt das gleiche, was ich vorhin gesagt habe.
    Ich komme zur Einzelbesprechung der zweiten Beratung. Ich rufe auf § 1. — Wortmeldungen liegen nicht vor.
    Ich komme zur Abstimmung über § 1. Ich bitte die Damen und Herren, die dem § 1 zuzustimmen wünschen, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Der Paragraph ist angenommen.
    § 2. Ich darf annehmen, daß auch hier in Zeile 1 der 1. April 1951 als Termin des Inkrafttretens eingesetzt werden soll. — Das Haus ist darüber einig. Wortmeldungen liegen zu § 2 nicht vor.
    Ich komme zur Abstimmung. Ich bitte die Damen und Herren, die dem § 2 unter Einsetzung des Datums „1. April 1951" zuzustimmen wünschen, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Der Paragraph ist in dieser Form angenommen.
    § 3. — Keine Wortmeldungen.
    Einleitung und Überschrift. —
    Ich lasse abstimmen über § 3, Einleitung und Überschrift des Gesetzes. Ich bitte die Damen und Herren, die zuzustimmen wünschen, die Hand zu erheben. — Einstimmig angenommen. Ich schließe die zweite Beratung.
    Ich komme zur
    dritten Beratung.
    Ich eröffne die Gesamtbesprechung der dritten Beratung. — Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Gesamtbesprechung.


    (Präsident Dr. Ehlers)

    Ich komme zur Einzelbesprechung und rufe auf § 1,— § 2, — § 3, — Einleitung und Überschrift. — Keine Wortmeldungen. Ich schließe die Einzelbesprechung über § 1, § 2, § 3, Einleitung und Überschrift.
    Ich lasse abstimmen über die genannten Paragraphen, die Einleitung und Überschrift. Ich bitte die Damen und Herren, die zuzustimmen wünschen, die Hand zu erheben. — Einstimmig angenommen.
    Ich komme zur Schlußabstimmung über den Entwurf eines Gesetzes über die Bemessung und Höhe der Arbeitslosenfürsorgeunterstützung. Ich bitte die Damen und Herren, die dem Gesetz in der Schlußabstimmung zuzustimmen wünschen, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das Gesetz ist einstimmig angenommen.

    (Beifall rechts. — Lachen links.)

    Für die Drucksache Nr. 1958 liegt der Antrag auf Ausschußüberweisung vor. Meine Damen und Herren, welchen Ausschüssen soll die Drucksache Nr. 1958 überwiesen werden?

    (Zuruf von der Mitte: Ausschuß für Arbeit! — Zurufe von der SPD: Ausschuß für Sozialpolitik! — Abg. Sabel: Ich möchte dazu sprechen!)

    — Der Abgeordnete Sabel hat zur Frage der Ausschußüberweisung das Wort.


Rede von Anton Sabel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren! Die Fragen der Arbeitslosenversicherung sind bisher stets nur im Ausschuß für Arbeit beraten worden. Ich halte es für abwegig und auch für unzweckmäßig, nun auch noch einen weiteren Ausschuß mit dieser Arbeit zu betrauen.

(Sehr richtig! in der Mitte.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren, hinsichtlich der Überweisung an den Ausschuß für Arbeit besteht Einmütigkeit.
    Es ist weiterhin der Antrag gestellt worden, den Gesetzentwurf auch an den Ausschuß für Sozialpolitik zu überweisen. Ich bitte die Damen und Herren, die für die Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik sind, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Stimmenthaltungen? — Ich sehe zwei Enthaltungen. Meine Damen und Herren, das zweite war die Mehrheit. Damit ist die Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik abgelehnt.
    Ich rufe weiter auf den Punkt 11 der gestrigen Tagesordnung:
    Beratung des Antrags der Fraktion der Bayernpartei betreffend Rückgabe nichtgenutzter, von der Besatzungsmacht beschlagnahmter Wohnungen (Nr. 1995 der Drucksachen).
    Der. Ältestenrat schlägt Ihnen eine Begründungszeit von 15 Minuten und eine Aussprachezeit von 60 Minuten vor. — Das Haus ist damit einverstanden.
    Das Wort zur Begründung des Antrags hat Herr Abgeordneter Dr. Seelos.
    Dr. Seelos -(BP), Antragsteller: Meine Damen und Herren! Wir hatten bereits vor acht Wochen eine ganz ausführliche Debatte über Besatzungsfragen. Ich möchte in keiner Weise diese Debatte wiederholen. Das erlaubt unsere Zeit nicht. Aber es ist notwendig, von Zeit zu Zeit immer wieder auf gewisse drängende Fragen in den Besatzungsangelegenheiten hinzuweisen, insbesondere da die kleine Revision des Besatzungsstatuts für die Bevölkerung keine Erleichterung des unmittelbaren Druckes gebracht hat. Deshalb drängen diese für den politischen und finanziellen Status der Bundesrepublik wichtigsten Fragen von selbst immer wieder nach vorn. Es ist wichtig, daß der unmittelbare Druck, den die Bevölkerung spürt, von ihr genommen wird, damit auch die ganze psychologische Haltung des Volkes zur Besatzung in normale, objektive Bahnen kommt. Es ist auch nicht tragbar, daß in der Entwicklung zu normalen Verhältnissen in bezug auf Besatzungsangelegenheiten wegen bevorstehender Konferenzen längere Pausen eintreten. Wir haben nun seit vielen Jahren alle sechs Monate wieder einmal eine „wichtigste Konferenz", die dann in der Entwicklung der Besatzungsfragen einen entscheidenden Schritt bedeuten soll, und immer wieder sind dadurch nur Pausen eingetreten, die für die Bevölkerung untragbar sind.
    Ich möchte auch vorausschicken, daß bei diesen ganzen Diskussionen unbedingte Sachlichkeit von beiden Seiten walten muß, sowohl von seiten der Besatzungsmacht wie auch von deutscher Seite. Es geht z. B. nicht an, daß die Alliierten, die Gesetze erlassen haben, in denen sie für vor der Währungsreform entstandene Schäden einen Satz von 10:1 festsetzten, dann behaupten, daß das mit Zustimmung der Bundesregierung erfolgt sei, wenn das in keiner Weise wahr ist. Das vergiftet nur die Atmosphäre.
    Andererseits dürfen aber auch von deutscher Seite nicht Dinge verbreitet werden, die einfach unwahr sind. Zum Beispiel mißbillige ich es, daß, veranlaßt durch eine Anfrage einiger Abgeordneten, durch ganz Deutschland und durch die Welt die in dieser Form falsche Meldung gegangen ist, als ob in Garmisch-Partenkirchen eine Kegelbahn mit 400 000 Mark Kosten eingerichtet worden sei.

    (Abg. Stücklen: Es wurde nur gefragt!)

    Durch diese Anfrage ist in der ganzen öffentlichkeit ein falscher Eindruck entstanden. Tatsache ist, daß nur 85,000 DM an Kosten für das Gebäude für sieben Kegelbahnen entstanden und daß die ganzen Kegel, die halbmechanische Einrichtung und auch die Bestuhlung unmittelbar von Amerika geliefert worden sind. Ich sage das, um die Atmosphäre herzustellen, die notwendig ist, um eine sehr heikle Frage gerecht und objektiv zu regeln. Denn es ist nun einmal schwierig, zwei Interessen auszugleichen, das Bequemlichkeitsinteresse einer Besatzungsarmee und das Lebensinteresse eines Volkes.

    (Sehr gut! in der Mitte.)

    Dieser Antrag will sich also sehr beschränken, auch nicht einmal die gesamte Wohnungsfrage, die Wohnungsbelegung, das Zusammenwohnen behandeln. Diese Fragen sind ja schon in der letzten allgemeinen Besatzungsdebatte sehr eingehend behandelt worden, bei der verschiedene Anträge auch der SPD vorlagen. Dieser Antrag will vielmehr in einem ganz speziellen Punkt, der für die Bevölkerung besonders unverständlich ist, eine Änderung erreichen. Wir beantragen nämlich, daß Wohnungen, Gast- und Erholungsstätten und andere Objekte, die drei Monate lang nicht von der Besatzungsmacht genutzt werden, automatisch an die deutschen Wohnungsberechtigten bzw. Nutzungsberechtigten zurückfallen sollen. Nach dem mir vorliegenden Material haben wir ungefähr mit an die 1000 leerstehenden Häusern und Wohnungen zu rechnen, die seit mehr als drei Monaten ungenutzt


    (Dr. Seelos)

    sind. Ich habe hier Listen von der Vereinigung der Besatzungsgeschädigten. In Amberg z. B. stehen 22 Häuser leer, teilweise seit dreiviertel Jahren, in Bad Kissingen sind es 24 leerstehende Familienhäuser. In Regensburg sind 61 Wohnungen mit 202 Räumen seit über drei Monaten nicht belegt. Aus Neheim-Hüsten in der englischen Zone habe ich hier, alles mit Adressenangabe, zwei Objekte benannt, die seit 1947 leer stehen. Ich habe diese mir vorliegenden Listen über etwa 508 Objekte nachgeprüft und in einigen Telefongesprächen festgestellt, daß sie in keiner Weise genau und korrekt sind. Aus Grünwald bei München habe ich zwei Objekte genannt bekommen, die leer stehen, die aber in der Liste nicht enthalten sind. Aus Kempten hat man mir gemeldet, daß von den 71 beschlagnahmten Häusern bis vor kurzem die Hälfte leergestanden hat, daß in den nächsten Tagen bis zu 85 % der beschlagnahmten Wohnungen leer stehen und daß sich darunter Häuser befinden, die 10, 12 und 15 Monate ununterbrochen nicht belegt waren. All diese Objekte sind in meinen Sammellisten, die mir von den Interessentenverbänden gegeben worden sind, nicht enthalten. Man kann also wohl mit Sicherheit sagen, daß an die 1000 Häuser mehr als drei Monate leer stehen. Das ist doch bei der furchtbaren Wohnungsnot, die wir haben, einfach nicht tragbar.

    (Sehr richtig!)

    Die Besatzungsmacht kann auch nicht, was sie in der letzten Zeit zu tun versucht, einige Objekte zuruckgeben und dann die deutschen Nutzungsberechtigten sich verpflichten lassen, daß sie jederzeit auf Anforderung innerhalb von sieben Tagen das Objekt wieder räumen. Das nützt uns gar nichts. Es geht auch nicht an, daß, wie es in den letzten Monaten geschah, eine Hortungspolitik getrieben wird und die normale geringe Freigabe, die wir im letzten Jahre zu verzeichnen hatten, seit einigen Monaten völlig stockt, weil man nicht genau weiß, was die Zukunft bringt. Ich bin der Auffassung, daß zum Beispiel die Zurückziehung der Besatzungsverwaltung auf der niedrigsten, auf der Kreisebene in Deutschland etwa 700 Häuser freistellen würde, die bestimmt für eine Armee nicht gebraucht werden. Wenn wir nun schon alles tun, um diese Divisionen, die vielleicht kommen sollen, unterzubringen, dann sind doch dafür Kasernen da. Dafür braucht man doch nicht die Privatvillen in irgendwelchen abgelegenen Orten.
    Also ich bin der Auffassung, daß hier schon mehr getan werden muß. Bei dem Mangel an Material, das die amtlichen Stellen haben, müssen sich auch die amtlichen Stellen nun bemühen, endlich, nach sechs Jahren, ein verläßliches Material zu bekommen. Bis vor kurzem haben sich die Besatzungsmächte geweigert, mit uns zusammenzuarbeiten. Sie erinnern sich, daß wir hier schon einmal einen Antrag behandelt und uns dagegen gewehrt haben, daß es im Volkszählungsgesetz verboten war, die von den Besatzungsmächten beschlagnahmten Objekte mitaufzunehmen. Das sind Dinge, die aufhören müssen; sonst werden wir uns die Angaben mit anderen Mitteln beschaffen. Das ist ja nun möglich, aber das würde sofort dieser Untersuchung eine Tendenz gegen die Besatzung geben, und wir wollen ja gar nicht irgendeinen Streit, sondern wir wollen diese Dinge in Harmonie zusammen mit den Besatzungsmächten regeln.
    Um verläßliche Angaben zu bekommen, ist es notwendig, daß die Gemeinden regelmäßig melden, wie der Stand der nicht benutzten Wohnungen ist.
    Darauf bezieht sich der zweite Absatz unseres Antrages, der darum ersucht:
    Zur Durchführung dieser Maßnahme sollen die Gemeinden angehalten werden, monatlich die von der Besatzungsmacht beschlagnahmten Wohnungen und andere Objekte zu melden, die länger als drei Monate nicht genutzt werden.
    In welcher Form das dann mit den Ländern im einzelnen vereinbart wird, ist völlig Sache der Exekutive.
    Ich glaube, es ist nicht notwendig, diesen Antrag, der in sich selbst verständlich und geschlossen ist, noch erst an den Ausschuß zu verweisen. Die Exekutive kann ja die Einzelheiten durchführen, wie sie es für richtig hält. Ich würde dankbar sein, wenn der Antrag im Interesse der Sache sofort hier im Plenum angenommen würde.
    Bevor ich schließe, möchte ich aber noch diesen Appell nicht an die Besatzungsstellen, sondern an Washington, an London usw. richten, an die Stellen, wo wirklich die Entscheidungen gegen die Bequemlichkeit von Besatzungsarmeen getroffen werden: Sie sollen doch endlich die Besatzungsfragen so regeln, daß wir uns diese Debatten ersparen können, die uns bis daher stehen. Sie werden sich ja immer wiederholen und werden kommen mit steigendem Nachdruck, mit wachsender Stärke und auch mit wachsender Erbitterung, wenn berechtigten Forderungen des deutschen Volkes nicht Rechnung getragen wird. Wir wollen deshalb diese Fragen in friedlichem Geist regeln, so wie wir es von einer Freundschaftsbesatzung erwarten. Unberechtigte Forderungen müssen jetzt endlich aufhören, wenn die Besatzung nicht in den Geruch einer Zwangsbesatzung kommen soll.

    (Beifall.)