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ID0112702400

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 127. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1951 4835 127. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 15. März 1951. Geschäftliche Mitteilungen 4836C, 4840D, 4862C, 4863D, 4879A Urlaubsgesuch des Abg. Nuding . . . 4836C, 4840D Änderungen der Tagesordnung 4836D Erste, zweite und dritte Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, BP, des Zentrums, der WAV und der Gruppe BHE-DG betr. Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Wahlperiode der Landtage der Länder Baden und Württemberg-Hohenzollern (Nr. 2057 der Drucksachen) 4837A Euler (FDP) (schriftliche Begründung 4837A, 4880A Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) 4837A Beschlußfassung 4837B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Nr. 2007 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der KPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abänderung von Bestimmungen in dem Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (AVAVG) vom 16. Juli 1927 (RGBl. I S. 187) in der zur Zeit geltenden Fassung (Nr. 1958 der Drucksachen) und in Verbindung mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Bemessung und Höhe der Arbeitslosenfürsorgeunterstützung (Nr. 2008 der Drucksachen) 4837B Storch, Bundesminister für Arbeit 4837C, 4841C, 4843B Kohl (Stuttgart) (KPD), Antragsteller . . . . 4838C, 4847A, 4849A Dr. Ott (BHE-DG) 4841A Keuning (SPD) 4841D Sabel (CDU) 4843C, 4850A Dr. Schäfer (FDP) 4845A Frau Kalinke (DP) 4845D Richter (Frankfurt) (SPD) 4848B Abstimmungen 4849A, 4850A Ausschußüberweisung des Antrags der KPD Nr. 1958 der Drucksachen . . . . 4850B Beratung des Antrags der Fraktion der BP betr. Rückgabe nichtgenutzter, von der Besatzungsmacht beschlagnahmter Wohnungen (Nr. 1995 der Drucksachen) . . . 4850B Dr. Seelos (BP), Antragsteller . 4850B, 4858B Hoecker (SPD) 4851D Fisch (KPD) 4853B Strauß (CSU) 4854B Wirths (FDP) 4855C Dr. Reismann (Z) 4856C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 4857B Beschlußfassung 4858C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über den Ablauf der durch Kriegsoder Nachkriegsvorschriften gehemmten Fristen (Nr. 1985 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 2055 der Drucksachen) 4858C Majonica (CDU), Berichterstatter . 4858C Beschlußfassung 4859B Zweite und dritte Beratung des vom Deutschen Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Verlängerung des Wirtschaftsstrafgesetzes (Nr. 1998 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) (Nr. 2043 der Drucksachen) 4859B Stegner (FDP), Berichterstatter 4859C, 4861A Dr. Greve (SPD) 4860B Mellies (SPD) 4860D Beschlußfassung 4861B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über das Schiffsregister (Nr. 1370 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 1999 der Drucksachen) 4861C Dr. Greve (SPD), Berichterstatter . 4861D Dr. Reismann (Z) 4862C Beschlußfassung 4862C, D Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die vorläufige Haushaltsführung der Bundesverwaltung im Rechnungsjahr 1951 (Nr. 2044 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) (Nr. 2056 der Drucksachen) 4863B Blachstein (SPD), Berichterstatter . 4863B Beschlußfassung 4863D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse des Reichsvermögens und der preußischen Beteiligungen (Nr. 1853 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 2032 der Drucksachen) 4864A Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP): als Berichterstatter 4864A als Abgeordneter 4874B Dr. Greve (SPD): zur Geschäftsordnung 4866C zur Sache 4869C Dr. Laforet (CSU) 4866D Dr. Etzel (Bamberg) (BP) . . . 4867C, 4875D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 4868C Dr. Schmid (Tübingen) (SPD) . . . 4870D Pelster (CDU) 4872A Dr. Oesterle (CSU) 4872D Dr. Gülich (SPD) 4874A Dr. von Merkatz (DP) 4875A Beschlußfassung 4875D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundsteuergesetzes (Nrn. 1787, 1947 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 2013 der Drucksachen) 4876A Zur Geschäftsordnung: Lausen (SPD) 4876A Dr. Kneipp (FDP) 4876B Zurückverweisung an den Ausschuß . . 4876C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Dr. Schumacher gem. Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 15. Dezember 1950 (Nr. 2004 der Drucksachen) . . . . 4876C Kahn (CSU), Berichterstatter . . . 4876D Beschlußfassung 4877B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Dr. Freiherrn von Fürstenberg gem. Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 8. Januar 1951 und Schreiben des Rechtsanwalts Dr. Berthold (München) vom 6. Dezember 1950 (Nr. 2005 der Drucksachen) 4877B Ritzel (SPD) : als Berichterstatter 4877B als Abgeordneter 4878C Donhauser (Unabhängig) 4877D Strauß (CSU) 4878B Zurückverweisung an den Ausschuß . . 4878D Antrag der SPD betr. Aufsetzung der zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in Unternehmen des Bergbaues sowie der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung 4878D Nächste Sitzung 4879C Anlage: Schriftliche Begründung zum interfraktionellen Antrag betr. Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Wahlperiode der Landtage der Länder Baden und Württemberg-Hohenzollern (Nr. 2057 der Drucksachen) 4880 Die Sitzung wird um 13 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Anlage zum Stenographischen Bericht der 127. Sitzung Schriftliche Begründung zum Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, BP, Z, WAV und der Gruppe BHE-DG betreffend Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Wahlperiode der Landtage der Länder Baden und .Württemberg-Hohenzollern (Nr. 2057 der Drucksachen) Der Entwurf eines Bundesgesetzes über die Neugliederung in dem die Länder Baden, WürttembergBaden und Württemberg-Hohenzollern umfassenden Gebiete gemäß Art. 118 Satz 2 des Grundgesetzes ist am 16. März 1951 im Ausschuß für innergebietliche Neuordnung verabschiedet und dem Rechtsausschuß zugeleitet worden. Der Gesetzentwurf sollte ursprünglich eine Bestimmung über die Verlängerung der Wahlperiode der Landtage der Länder Baden und WürttembergHohenzollern für die Zeit bis zum Außerkrafttreten der beiden Länderverfassungen enthalten, wie in § 25 des vom Ausschuß für innergebietliche Neuordnung seiner Arbeit zugrunde gelegten Antrages der Abgeordneten Gengler, Kiesinger, Bauknecht und Genossen, Drucksache Nr. 1849, vorgesehen. Es hat sich als notwendig erwiesen, diese Bestimmung zum Gegenstand des vorliegenden Gesetzentwurfs zu machen, weil die Legislaturperiode des Landtags des Landes Baden bereits am 28. April 1951 und die des Landtags des Landes Württemberg-Hohenzollern bereits am 17. Mai 1951 abläuft und in beiden Ländern die Volksabstimmungen über die Verlängerung der Legislaturperiode der beiden Landtage bereits für den 8. April 1951 vorgesehen sind. Die Landtage der beiden Länder haben die Verlängerung ihrer Legislaturperioden durch verfassungänderndes Gesetz beschlossen, das nach den Verfassungen von Baden und Württemberg-Hohenzollern der Bestätigung durch Volksabstimmung bedarf, damit die in den Verlängerungen der Legislaturperioden liegende Änderung der Verfassungen der beiden Länder wirksam werden kann. Diese Volksabstimmungen sind, wie erwähnt, für den 8. April 1951 vorgesehen. Es kam dem Ausschuß für innergebietliche Neuordnung darauf an, die für den 8. April vorgesehene Volksabstimmung in den Ländern Baden und Württemberg-Hohenzollern zu vermeiden. Die beiden beteiligten Länder haben ein dringendes Interesse daran, daß diese Volksabstimmungen nicht stattzufinden brauchen. Ihre Durchführung wäre mit erheblichen Kosten verbunden; sie wäre ferner aus staatspolitischen Gründen unerwünscht, weil die Wahlbeteiligung unzweifelhaft nur eine außerordentlich geringe sein würde. In den beiden Ländern hat bereits eine Volksbefragung über das Zustandekommen des Südweststaats stattgefunden. Das Bundesgesetz über die Neugliederung in den Ländern Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern wird in den kommenden Monaten eine weitere Volksabstimmung notwendig machen. Die Bevölkerung der drei beteiligten Länder wird dann wiederum nach einigen Monaten zum dritten Male zur Wahlurne gerufen, weil nach dem Volksentscheid gemäß Art. 118 Satz 2 des Grundgesetzes die verfassunggebende Landesversammlung des Südweststaats oder aber die verfassunggebenden Landesversammlungen der wiederhergestellten alten Länder Baden und Württemberg zu wählen sind. In Anbetracht dieser Häufung von Wahlen in den Ländern des Südwestraums ist es staatspolitisch dringend erwünscht, die Volksabstimmungen vom 8. April 1951 über die Verlängerung der Legislaturperioden der Landtage von Baden und Württemberg-Hohenzollern zu vermeiden. Dies ist möglich, wenn das mit dem vorliegenden Antrag aller Parteien und .Gruppen des Bundestages angestrebte Bundesgesetz rechtzeitig wirksam wird. Im Ausschuß für innergebietliche Neuordnung, dem Abgeordnete aus dem Lande Baden und aus dem Lande Württemberg-Hohenzollern angehören, bestand volle Einmütigkeit darüber, daß durch das mit dem vorliegenden Antrag angestrebte Bundesgesetz die Volksabstimmungen vom 8. April vermieden werden sollten. Das Gesetz begegnet keinen rechtlichen Bedenken. Es hat den unmißverständlichen Charakter eines Sondergesetzes, das sich auf einen Ausnahmetatbestand gründet. Wenn der Verfassunggeber die Gesetzgebungsorgane des Bundes ermächtigt hat, die Neugliederung in dem die Länder Baden, Württemberg-Baden, und Württemberg-Hohenzollern umfassenden Gebiete durch Bundesgesetz zu regeln, und ihnen damit die Möglichkeit gegeben hat, eine Regelung zum Gesetz werden zu lassen, die über die Volksabstimmung zur Aufhebung der bisherigen Länder Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern führt, dann ist in dieser Befugnis auch die weit mindere Befugnis enthalten, eine Verlängerung der Legislaturperioden der Landtage in den beteiligten Ländern anzuordnen, um vermeidbare Volksabstimmungen auszuschließen. Bonn, den 15. März 1951. Euler
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Rudolf Kohl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (KPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (KPD)

    Meine Damen und Herren! Wir werden von seiten der kommunistischen Fraktion der ersten, zweiten und dritten Beratung der Regierungsvorlage nicht widersprechen. Wir werden uns allerdings erlauben, zur zweiten Beratung in bezug auf die materielle Seite einen Abänderungsantrag zu stellen, weil, wie ich bereits ausgeführt habe, der Satz einer Erhöhung von 10 °/o als absolut unzulänglich zu betrachten ist.
    Aber ich möchte noch einige Bemerkungen zu dem machen, was von einzelnen Herren in der Debatte zum Ausdruck gebracht worden ist. Ich hätte sehr gewünscht, der Herr Bundesarbeitsminister hatte wenigstens den Versuch unternommen, sich ernsthaft mit dem Problem einer fortschrittlichen Arbeitsiosenhilfe auseinanderzusetzen. Er hätte wenigstens den Versuch unternehmen sollen, vor dem Hause zu sagen, nach welcher Grundrichtung er nun eine Reform des Arbeitslosenversicherungsgesetzes durchzuführen gedenkt. Man hätte dabei schon erkennen können, wieweit die Reform-vorschlage der Bundesregierung gediehen sind. Aber ich glaube, daß noch sehr viel Zeit ins Land gehen wird, denn Herr Bundesminister Storch machte ausdrücklich die Einschränkung, daß er erst dann an die Arbeit gehen wird, wenn die Vorschläge der Länder vorliegen werden.
    Ich hätte weiter gewünscht, der Herr Bundesarbeitsminister hätte einmal eindeutig dem Hause gegenüber zum Ausdruck gebracht, wie hoch die Steigerung der Lebenshaltungskosten ist, welchen Prozentsatz sie angenommen hat und in welchem Verhältnis dazu das Einkommen eines Arbeitslosen, der also eine Arbeitslosenunterstützung bezieht, oder das Einkommen eines Menschen steht, der auf die Arbeitslosenfürsorgeunterstützung angewiesen ist, weil wir dann die Möglichkeit gehabt hätten, einmal die unmögliche Diskrepanz zwischen diesen beiden Sätzen sehr eindeutig beleuchtet zu erhalten.
    Meine Damen und Herren! Wir haben hier in sehr eingehendem Maße über die Frage der Vollbeschäftigung diskutiert. Ich glaube, man kann mit Recht auf die gestrige Debatte hinweisen, wo ebenfalls die Frage der verhängnisvollen Wirtschaftspolitik der Bundesregierung als der stärkste Hemmschuh für eine Vollbeschäftigung überhaupt angesprochen worden ist. Meine Damen und Herren, damit möchte ich auch dem Herrn Kollegen Sabel eine Antwort geben. Herr Kollege Sabel, ich habe die Dinge sehr ernst durchdacht. Sie können mir das schon zumuten. Ich bin nicht der Auffassung, daß sich die Problematik der Arbeitslosigkeit in irgendeiner Form zur Agitation eignet, sondern wir wollen eine ernsthafte Hilfe für die Erwerbslosen erreichen. Sie werden zugeben müssen, daß mit irgendwelchen platonischen Versprechungen von seiten der Bundesregierung — es liegen ja genügend Erfahrungen vor — weder den Arbeitslosen noch denen gedient ist, die hier im Parlament sitzen und die Verantwortung für die Dinge zu übernehmen haben. Wenn die Arbeitslosen draußen auf Vollbeschäftigung warten, dann sterben sie allmählich aus. Ich bin schon der Meinung, Herr Kollege Sabel, daß das angeblich starke Absinken der Arbeitslosenzahl — und man kann hier die amtlichen Zahlen der Bundesregierung zitieren — wirklich nichts an meiner Feststellung über das Vorhandensein einer strukturellen Arbeitslosigkeit ändert

    (Abg. Sabel: Nicht bestritten!)

    und daß das kleine Absinken der Arbeitslosenzahl durch saisonbedingte Einflüsse und Ursachen bewerkstelligt worden ist. Das soll man eindeutig feststellen.

    (Abg. Sabel: Ich dachte, es wäre die Rüstung!)

    Und nun noch eines, Herr Kollege Sabel. Sie haben sich mit unserem Gesetzentwurf auseinandergesetzt. Ich glaube allerdings, wenn Sie meine Begründung eingehend verfolgt haben, dann werden Sie zugeben mussen: ich habe nicht davon gesprochen, dab in den Arbeitsämtern Gebuhren für die Arbeitsvermittlung erhoben werden, sondern ich habe davon gesprochen, daß in dem alten AVAVG immer noch der Passus vorhanden ist, daß Gebühren erhoben werden konnen. Ich sehe nicht ein, warum man nicht an der Streichung eines solchen Paragraphen interessiert sein soll. Dagegen spricht nichts, sondern alles spricht für die Streichung eines solchen unmöglichen Paragraphen. Herr Kollege Sabel, Sie sind j a Arbeitsamtsdirektor und verfügen über Erfahrungen. Sie wissen genau, daß Sie, wenn Sie heute irgendeiner Gemeindeverwaltung delegieren, die Arbeitsvermittlung durchzuführen, einen unmöglichen Zustand in ihrem gesamten Arbeitsamtsbezirk erhalten.
    Dann eine andere Frage, nämlich die der Vermittlung bei Streiks, Herr Kollege Sabel. Ich gehe nicht ganz mit Ihnen einig, daß der bisherige § 63 ausreicht. Sie haben die Meinung vertreten, daß die Vermittlung bei Streiks nach unserer Formulierung eigentlich zuerst gegeben sei. Herr Kollege Sabel, wir sagen in unserem Antrage eindeutig: Bei Ausstand und Aussperrung darf keine Vermittlung von Arbeitskräften vorgenommen werden, wahrend der bisherige § 63 kautschukartig jedem Arbeitsamt die Möglichkeit gibt

    (Sehr wahr! bei der KPD)

    — ich darf es Ihnen vorlesen —, eine Arbeitsvermittlung auch bei Streiks und Aussperrungen dann vorzunehmen, wenn es der Arbeitslose verlangt.

    (Abg. Sabel: Ja!)

    Der Abs. 3 von § 63 des AVAVG lautet eindeutig: Ebenso dürfen ausständige oder ausgesperrte Arbeitnehmer nur vermittelt werden, wenn die Tatsache des Ausstandes oder der Aussperrung dem Arbeitgeber vorher bekanntgegeben war.
    Also dieser Paragraph beinhaltet eindeutig die Möglichkeit der Arbeitsvermittlung während eines Streiks oder einer Aussperrung und muß geändert werden, weil er in der Vergangenheit — das werden Ihnen die Leute mit Erfahrung bestätigen können — dazu geführt hat, daß durch die Not getriebene Arbeitslose zu Streikbrechern gepreßt worden sind.

    (Unruhe. — Glocke des Präsidenten.)



    (Kohl [Stuttgart])

    Eine andere Frage ist der § 90. Herr Kollege Sabel, ich denke gar nicht daran, nun Ihre Argumentation anzuerkennen, daß ich damit den Pendlerverkehr treffe. Kein Mensch denkt daran, den Pendlerverkehr, der gegeben ist, damit irgendwie zu schädigen.

    (Zuruf: Aber möglich!)

    Aber wir wehren uns dagegen, den Arbeitsämtern Befugnisse in bezug auf Umschichtungen zu übertragen, die weder aus sozialen Gesichtspunkten heraus gerechtfertigt noch Aufgabe der Arbeitsämter sind. Wenn Sie einen Umschichtungsprozeß der Arbeitskräfte, der Facharbeiter, durchführen wollen, die in dem einen Gebiet vorhanden sind und in dem andern Gebiet benötigt werden, dann haben Sie wirtschaftspolitisch andere Voraussetzungen für diese Dinge zu schaffen.
    Und nun, meine Damen und Herren, noch eine Frage: Zwang zur Fortbildung. Was wir mit unserem Antrage verlangen, ist doch wirklich nicht zuviel. Wir verlangen, daß die Kosten der Fortbildung restlos von den Arbeitsämtern getragen werden. Herr Kollege Sabel, ich habe ja auch eine kleine Ahnung, wie die Fortbildung bei den Arbeitsämtern betrieben wird. Ich darf für mich in Anspruch nehmen, daß ich immer der Meinung gewesen bin — und auch meine Freunde sind immer der Meinung gewesen —, daß die Heranbildung eines qualifizierten Nachwuchses und die Heranbildung guter Facharbeiter von uns mit allen Mitteln, die wir zur Verfügung haben, gefördert werden muß. Wir sehen das Aufgabengebiet der Arbeitsämter darin, den schuldlos arbeitslos gewordenen Menschen nicht absinken zu lassen, sondern ihm während der Zeit seiner Arbeitslosigkeit die realen Grundlagen der Fortbildung zu geben.

    (Abg. Sabel: Darin sind wir einig!)

    — Schön, dann verstehe ich nicht, warum Sie dagegen polemisierten. Hier können die Arbeitsämter bedeutend mehr tun, als sie bisher getan haben.
    Nun noch ein Wort zum Herrn Bundesarbeitsminister. Ich glaube, Herr Bundesarbeitsminister, Sie müssen sich besser beraten lassen. § 105, bei dem Sie sich in einer etwas fulminanten Form mit einigen Sätzen einen guten Abgang verschaffen wollten, besagt: Die Hauptunterstützung beträgt wöchentlich für jede Reichsmark bis zu 12 Mark 72 v. H. des Arbeitsentgelts nach Abs. 1. Sie wollen die Erhöhung um 10 %. Wir wollen beispielsweise hier eine Erhöhung um 15 %. Wie Sie zu dieser Milchmädchenrechnung kommen, bleibt Ihr Geheimnis. Aber verlassen Sie sich darauf: die Arbeitslosen werden die Form Ihrer Demokratie ablehnen, nämlich der Demokratie, in der es Armen wie Reichen gleichermaßen verboten ist, unter Brücken zu nächtigen oder zu betteln.

    (Bravo! bei der KPD.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Abgeordnete Richter.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Willi Richter


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben die Drucksachen Nr. 2007 und Nr. 2008 begrüßt, haben aber trotzdem Kritik zu üben. Bereits im Juni 1950 haben wir durch einen Antrag das Hohe Haus gebeten, die Bundesregierung zu ersuchen, eine den Preis-und Lohnverhältnissen gerecht werdende Erhöhung der Arbeitslosenunterstützungssätze und der Alfu-Unterstützungssätze zu beschließen. Damals hat das Hohe Haus auf Antrag der Vertreter der Regierungsparteien beschlossen, unseren Antrag als Material der Bundesregierung zu überweisen, anstatt ihn, wie wir es vorgeschlagen haben, dem Ausschuß für Sozialpolitik zuzuleiten, um zu den Dingen sachlich Stellung zu nehmen und Ihnen Vorschläge zu unterbreiten. Hätten Sie das getan, dann hätte, wovon ich überzeugt bin, der Sozialpolitische Ausschuß Ihnen schon viel früher Vorschläge auf Erhöhung der Unterstützungssätze und Renten unterbreitet und sicherlich auch in einem weitergehenden Maße, als es hier vorgesehen ist. Wir bedauern sehr, daß die Bundesregierung so lange Zeit gebraucht hat, um uns endlich diese kärgliche Vorlage zu unterbreiten.
    Mein Kollege Keuning hat im Namen unserer Fraktion bereits angedeutet, daß eine Erhöhung der im allgemeinen 10%igen Aufbesserung der Unterstützungssätze vorgesehen werden müßte. Er hat weiterhin darauf hingewiesen, daß man die Unterstützungssätze den Lohnsätzen anpassen sollte, d. h., daß man nicht mehr jahrelang eine Unterstützung auf Grund eines viel geringeren Lohnes geben soll, obwohl sich inzwischen der Lohn durch Tariferhöhungen usw. gesteigert hat. Wir sind der Meinung, daß im Gesetz eine Regelung gefunden werden muß und auch gefunden werden kann, nach der von Zeit zu Zeit die laufenden Unterstützungsfälle nach den jeweils geltenden Tariflöhnen ihrer Berufsgruppe neu berechnet werden. Das schafft einen gewissen Ausgleich zu dem sich laufend ändernden und im Steigen befindlichen Preisgefüge. Drittens sind wir der Auffassung, daß diese Vorlage eine Mindestunterstützung hätte vorsehen müssen. Wenn Sie sich diese Tabelle ansehen, werden Sie über die geringen Unterstützungen erschrecken, die einem Arbeitslosen gewährt werden können.
    Im Interesse der Arbeitslosen selbst aber, die nun schon monatelang auf Erhöhung ihrer Unterstützung warten, wünschen wir nicht nur, wie es auch der Kollege Sabel zum Ausdruck gebracht hat, sondern beantragen, daß die zweite und dritte Lesung der beiden Gesetzentwürfe vorgenommen wird. Wir werden Ihnen in aller Kürze in einer neuen Vorlage unsere weitergehenden Wünsche unterbreiten.

    (Bravo! bei der SPD und bei der CDU.)