Rede:
ID0112702200

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 6
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. Herr: 1
    5. Abgeordneter: 1
    6. Kohl.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 127. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1951 4835 127. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 15. März 1951. Geschäftliche Mitteilungen 4836C, 4840D, 4862C, 4863D, 4879A Urlaubsgesuch des Abg. Nuding . . . 4836C, 4840D Änderungen der Tagesordnung 4836D Erste, zweite und dritte Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, BP, des Zentrums, der WAV und der Gruppe BHE-DG betr. Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Wahlperiode der Landtage der Länder Baden und Württemberg-Hohenzollern (Nr. 2057 der Drucksachen) 4837A Euler (FDP) (schriftliche Begründung 4837A, 4880A Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) 4837A Beschlußfassung 4837B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Nr. 2007 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der KPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abänderung von Bestimmungen in dem Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (AVAVG) vom 16. Juli 1927 (RGBl. I S. 187) in der zur Zeit geltenden Fassung (Nr. 1958 der Drucksachen) und in Verbindung mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Bemessung und Höhe der Arbeitslosenfürsorgeunterstützung (Nr. 2008 der Drucksachen) 4837B Storch, Bundesminister für Arbeit 4837C, 4841C, 4843B Kohl (Stuttgart) (KPD), Antragsteller . . . . 4838C, 4847A, 4849A Dr. Ott (BHE-DG) 4841A Keuning (SPD) 4841D Sabel (CDU) 4843C, 4850A Dr. Schäfer (FDP) 4845A Frau Kalinke (DP) 4845D Richter (Frankfurt) (SPD) 4848B Abstimmungen 4849A, 4850A Ausschußüberweisung des Antrags der KPD Nr. 1958 der Drucksachen . . . . 4850B Beratung des Antrags der Fraktion der BP betr. Rückgabe nichtgenutzter, von der Besatzungsmacht beschlagnahmter Wohnungen (Nr. 1995 der Drucksachen) . . . 4850B Dr. Seelos (BP), Antragsteller . 4850B, 4858B Hoecker (SPD) 4851D Fisch (KPD) 4853B Strauß (CSU) 4854B Wirths (FDP) 4855C Dr. Reismann (Z) 4856C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 4857B Beschlußfassung 4858C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über den Ablauf der durch Kriegsoder Nachkriegsvorschriften gehemmten Fristen (Nr. 1985 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 2055 der Drucksachen) 4858C Majonica (CDU), Berichterstatter . 4858C Beschlußfassung 4859B Zweite und dritte Beratung des vom Deutschen Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Verlängerung des Wirtschaftsstrafgesetzes (Nr. 1998 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) (Nr. 2043 der Drucksachen) 4859B Stegner (FDP), Berichterstatter 4859C, 4861A Dr. Greve (SPD) 4860B Mellies (SPD) 4860D Beschlußfassung 4861B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über das Schiffsregister (Nr. 1370 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 1999 der Drucksachen) 4861C Dr. Greve (SPD), Berichterstatter . 4861D Dr. Reismann (Z) 4862C Beschlußfassung 4862C, D Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die vorläufige Haushaltsführung der Bundesverwaltung im Rechnungsjahr 1951 (Nr. 2044 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) (Nr. 2056 der Drucksachen) 4863B Blachstein (SPD), Berichterstatter . 4863B Beschlußfassung 4863D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse des Reichsvermögens und der preußischen Beteiligungen (Nr. 1853 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 2032 der Drucksachen) 4864A Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP): als Berichterstatter 4864A als Abgeordneter 4874B Dr. Greve (SPD): zur Geschäftsordnung 4866C zur Sache 4869C Dr. Laforet (CSU) 4866D Dr. Etzel (Bamberg) (BP) . . . 4867C, 4875D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 4868C Dr. Schmid (Tübingen) (SPD) . . . 4870D Pelster (CDU) 4872A Dr. Oesterle (CSU) 4872D Dr. Gülich (SPD) 4874A Dr. von Merkatz (DP) 4875A Beschlußfassung 4875D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundsteuergesetzes (Nrn. 1787, 1947 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 2013 der Drucksachen) 4876A Zur Geschäftsordnung: Lausen (SPD) 4876A Dr. Kneipp (FDP) 4876B Zurückverweisung an den Ausschuß . . 4876C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Dr. Schumacher gem. Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 15. Dezember 1950 (Nr. 2004 der Drucksachen) . . . . 4876C Kahn (CSU), Berichterstatter . . . 4876D Beschlußfassung 4877B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Dr. Freiherrn von Fürstenberg gem. Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 8. Januar 1951 und Schreiben des Rechtsanwalts Dr. Berthold (München) vom 6. Dezember 1950 (Nr. 2005 der Drucksachen) 4877B Ritzel (SPD) : als Berichterstatter 4877B als Abgeordneter 4878C Donhauser (Unabhängig) 4877D Strauß (CSU) 4878B Zurückverweisung an den Ausschuß . . 4878D Antrag der SPD betr. Aufsetzung der zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in Unternehmen des Bergbaues sowie der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung 4878D Nächste Sitzung 4879C Anlage: Schriftliche Begründung zum interfraktionellen Antrag betr. Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Wahlperiode der Landtage der Länder Baden und Württemberg-Hohenzollern (Nr. 2057 der Drucksachen) 4880 Die Sitzung wird um 13 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
  • folderAnlagen
    Anlage zum Stenographischen Bericht der 127. Sitzung Schriftliche Begründung zum Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, BP, Z, WAV und der Gruppe BHE-DG betreffend Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Wahlperiode der Landtage der Länder Baden und .Württemberg-Hohenzollern (Nr. 2057 der Drucksachen) Der Entwurf eines Bundesgesetzes über die Neugliederung in dem die Länder Baden, WürttembergBaden und Württemberg-Hohenzollern umfassenden Gebiete gemäß Art. 118 Satz 2 des Grundgesetzes ist am 16. März 1951 im Ausschuß für innergebietliche Neuordnung verabschiedet und dem Rechtsausschuß zugeleitet worden. Der Gesetzentwurf sollte ursprünglich eine Bestimmung über die Verlängerung der Wahlperiode der Landtage der Länder Baden und WürttembergHohenzollern für die Zeit bis zum Außerkrafttreten der beiden Länderverfassungen enthalten, wie in § 25 des vom Ausschuß für innergebietliche Neuordnung seiner Arbeit zugrunde gelegten Antrages der Abgeordneten Gengler, Kiesinger, Bauknecht und Genossen, Drucksache Nr. 1849, vorgesehen. Es hat sich als notwendig erwiesen, diese Bestimmung zum Gegenstand des vorliegenden Gesetzentwurfs zu machen, weil die Legislaturperiode des Landtags des Landes Baden bereits am 28. April 1951 und die des Landtags des Landes Württemberg-Hohenzollern bereits am 17. Mai 1951 abläuft und in beiden Ländern die Volksabstimmungen über die Verlängerung der Legislaturperiode der beiden Landtage bereits für den 8. April 1951 vorgesehen sind. Die Landtage der beiden Länder haben die Verlängerung ihrer Legislaturperioden durch verfassungänderndes Gesetz beschlossen, das nach den Verfassungen von Baden und Württemberg-Hohenzollern der Bestätigung durch Volksabstimmung bedarf, damit die in den Verlängerungen der Legislaturperioden liegende Änderung der Verfassungen der beiden Länder wirksam werden kann. Diese Volksabstimmungen sind, wie erwähnt, für den 8. April 1951 vorgesehen. Es kam dem Ausschuß für innergebietliche Neuordnung darauf an, die für den 8. April vorgesehene Volksabstimmung in den Ländern Baden und Württemberg-Hohenzollern zu vermeiden. Die beiden beteiligten Länder haben ein dringendes Interesse daran, daß diese Volksabstimmungen nicht stattzufinden brauchen. Ihre Durchführung wäre mit erheblichen Kosten verbunden; sie wäre ferner aus staatspolitischen Gründen unerwünscht, weil die Wahlbeteiligung unzweifelhaft nur eine außerordentlich geringe sein würde. In den beiden Ländern hat bereits eine Volksbefragung über das Zustandekommen des Südweststaats stattgefunden. Das Bundesgesetz über die Neugliederung in den Ländern Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern wird in den kommenden Monaten eine weitere Volksabstimmung notwendig machen. Die Bevölkerung der drei beteiligten Länder wird dann wiederum nach einigen Monaten zum dritten Male zur Wahlurne gerufen, weil nach dem Volksentscheid gemäß Art. 118 Satz 2 des Grundgesetzes die verfassunggebende Landesversammlung des Südweststaats oder aber die verfassunggebenden Landesversammlungen der wiederhergestellten alten Länder Baden und Württemberg zu wählen sind. In Anbetracht dieser Häufung von Wahlen in den Ländern des Südwestraums ist es staatspolitisch dringend erwünscht, die Volksabstimmungen vom 8. April 1951 über die Verlängerung der Legislaturperioden der Landtage von Baden und Württemberg-Hohenzollern zu vermeiden. Dies ist möglich, wenn das mit dem vorliegenden Antrag aller Parteien und .Gruppen des Bundestages angestrebte Bundesgesetz rechtzeitig wirksam wird. Im Ausschuß für innergebietliche Neuordnung, dem Abgeordnete aus dem Lande Baden und aus dem Lande Württemberg-Hohenzollern angehören, bestand volle Einmütigkeit darüber, daß durch das mit dem vorliegenden Antrag angestrebte Bundesgesetz die Volksabstimmungen vom 8. April vermieden werden sollten. Das Gesetz begegnet keinen rechtlichen Bedenken. Es hat den unmißverständlichen Charakter eines Sondergesetzes, das sich auf einen Ausnahmetatbestand gründet. Wenn der Verfassunggeber die Gesetzgebungsorgane des Bundes ermächtigt hat, die Neugliederung in dem die Länder Baden, Württemberg-Baden, und Württemberg-Hohenzollern umfassenden Gebiete durch Bundesgesetz zu regeln, und ihnen damit die Möglichkeit gegeben hat, eine Regelung zum Gesetz werden zu lassen, die über die Volksabstimmung zur Aufhebung der bisherigen Länder Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern führt, dann ist in dieser Befugnis auch die weit mindere Befugnis enthalten, eine Verlängerung der Legislaturperioden der Landtage in den beteiligten Ländern anzuordnen, um vermeidbare Volksabstimmungen auszuschließen. Bonn, den 15. März 1951. Euler
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Margot Kalinke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Die Fraktion der Deutschen Partei begrüßt die Absichten der Bundesregierung, in der Frage der Erhöhung der Unterstützungssätze der Arbeitslosenversicherung und der Arbeitslosenfürsorge einen Versuch zu machen, der dringenden Not in etwa zu steuern, und wir freuen uns, daß gleichzeitig mit dieser Vorlage endlich auch die Rechtseinheit auf dem Gebiet der Arbeitslosenversicherung und der Arbeitslosenfürsorge hergestellt


    (Frau Kalinke)

    wird, daß durch einheitliche Tariftabellen, durch einheitliche Erhöhung der Sätze die Rechtszersplitterung nicht nur beseitigt wird, sondern darüber hinaus auch die Grundlage für einen echten und notwendigen Finanzausgleich geschaffen wird. Insofern bejahen und begrüßen wir diese Vorlage.
    Was aber die beabsichtigte Erhöhung der Unterstützungssätze und die bisherige Konstruktion der Gesetzgebung, auf die Herr Dr. Schäfer eben schon hingewiesen hat, angeht, so sind wir der Auffassung, daß die Vorlage ein Notverband auf eine langeiternde Wunde ist, von der wir glauben, daß an ihr endlich einmal von einem geschickten Chirurgen operiert werden sollte.

    (Sehr gut! bei der DP.)

    Insofern möchte ich, ohne die Grundsatzdebatte etwa zu eröffnen, nur auf zwei Probleme hinweisen, die wir bei der von uns sehr begrüßten Novelle zum AVAVG dann im Rahmen sehr gründlicher Mitarbeit im Ausschuß vertiefen wollen. Ich möchte also darauf aufmerksam machen, daß es sich j a um gar keine Arbeitslosenversicherung handelt und daß wir niemals eine wahre Versicherung nach einem echten Versicherungsprinzip besessen haben. Die Höhe und die Erhebung der Beiträge erfolgen zwar nach einem versicherungstechnischen Prinzip; aber auch in der zur Debatte stehenden Vorlage werden die Leistungen nicht nach denselben Prinzipien begründet, sondern sie erfolgen weitgehend wie bisher nach dem Fürsorgeprinzip.
    Um ein einfaches, verständliches Beispiel zu nennen: Ein Arbeiter oder Angestellter, der 30 Jahre lang Beiträge bezahlt hat, wird nun im Alter arbeitslos. Er übernimmt eine minderbezahlte, geringerwertige Beschäftigung und bekommt dann, wenn er erneut arbeitslos ist. die Leistungen nicht nach den 30 Jahre lang gezahlten Beiträgen, sondern nach den vielleicht im letzten Jahr oder im letzten halben Jahr gezahlten Beiträgen, weil sich die Leistungen ja nach dieser Zeit errechnen. Mit diesem primitiven Beispiel meine ich anschaulich gemacht zu haben, worum es uns geht, nämlich bei der Novelle zum AVAVG klarzustellen: Ist überhaupt die Frage der Arbeitslosigkeit mit einer Arbeitslosenversicherung konstruktiv zu lösen — was in der öffentlichen Diskussion seit dem Bestand der Arbeitslosenversicherung mit Recht weitgehend bestritten wird —, oder müssen wir uns in der Frage der Arbeitslosenfiirsorge bemühen, neue und bessere Wege zu finden?
    Der Herr Minister hat in seiner Begründung, die er uns zur Gesetzesvorlage gegeben hat, darauf hingewiesen, daß die Erhöhung der Unterstützungssätze nur um durchschnittlich 10 vom Hundert möglich ist und daß weitergehende Erhöhungen nicht nur geeignet sein würden, den Arbeitswillen zu lähmen, sondern auch die Tragfähigkeit der Arbeitslosenversicherung erheblich schmälern, j a geradezu eine Gefahr der Illiquidität der Arbeitslosenversicherung heraufbeschwören würden. In diesem Zusammenhang würde es meine Fraktion allerdings sehr begrüßen, wenn uns der Herr Minister sehr bald einmal ein klares Bild über die Verwendung der Mittel des Reichsstocks auch hinsichtlich der von meinem Vorredner angeschnittenen Frage des sozialen Wohnungsbaus geben könnte. Ebenso würde es uns freuen, wenn uns der Herr Minister eine Erklärung geben könnte über die von ihm in letzter Zeit oft angeschnittene Frage der möglichen Senkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge oder gar der beabsichtigten
    Verwendung der Mittel der Arbeitslosenversicherung für die Sanierung der Rentenversicherung. Alle diese Dinge sind außerordentlich wichtig, und meine Fraktion hofft, daß hier bei der Novelle zum AVAVG von Grund auf klare und übersichtliche Verhältnisse für eine Neuordnung, die für Jahre hinaus Wert haben soll, geschaffen werden.
    Ich hoffe außerdem, daß die von der Regierung beabsichtigte Erhöhung der Sätze besonders in den Flüchtlingsländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein eine spürbare Erleichterung bringen wird. Meine Fraktion begrüßt alle Maßnahmen, die — um mit den Worten des Vorredners der SPD zu sprechen — so sozial wie möglich und so sozial wie nötig sein werden. Sie ist aber in der Auffassung, was sozial ist, wahrscheinlich in der Problematik der „Prinzipien der Fürsorge" und „des echten Versicherungsprinzips" anderer Auffassung als die Opposition.
    Zusammenfassend möchte ich sagen: In der Frage der Arbeitslosenfürsorge werden wir alles begrüßen, was der werteschaffenden Arbeitslosenfürsorge dient, wodurch Unterstützungsgelder in Arbeit umgewandelt werden. Wir sind mit der Regierung darin einig, daß die Höhe der Fürsorgesätze immer nur so sein kann, daß der echte Anreiz zur Arbeit nicht verlorengeht und eine echte Relation zum Lohn- und Preisgefüge bestehen bleibt.

    (Abg. Müller [Frankfurt] : Auch wenn der Arbeitslose dabei verhungern muß, Frau Kalinke?)

    Auf den KPD-Antrag möchte ich nicht eingehen, weil wir ihn bei der Grundsatzdebatte über die Novelle zum AVAVG gründlicher erörtern können und erörtern werden.
    Ich möchte noch ein Wort zu der Einbeziehung Berlins sagen. Der Herr Minister hat nichts darüber gesagt; er hat aber bei seinem vorletzten Besuch — wie ich aus der Presse erfahren habe — den Berlinern diese Zusage gegeben. Ich begrüße es sehr, daß unsere Berliner Arbeitslosen in diese Verbesserung der gesetzlichen Bestimmungen einbezogen werden. Ich möchte die Gelegenheit nicht versäumen, den Wunsch zum Ausdruck zu bringen, daß die Berliner Abgeordneten in diesem Hause alles tun möchten, um auch in diesem Zusammenhang eine echte Anpassung an die Sozialgesetzgebung der Bundesrepublik für jeden Berliner Arbeiter und Angestellten nun, nachdem es so oft versprochen wurde, endlich zu ermöglichen.
    Dem Antrag des Herrn Kollegen Sabel, dieses Gesetz heute auch noch in zweiter und dritter Lesung zu verabschieden, stimmen wir zu. Wir sind der Auffassung — und ich beziehe mich da auf die gestrige Debatte zur Geschäftsordnung, die so unerfreuliche Formen angenommen hat, als die Opposition forderte, noch am gestrigen Tage das Mitbestimmungsrecht in zweiter Lesung zu verabschieden —, daß es wichtiger und vielen Arbeitslosen dienlicher wäre, wenn wir dieses Gesetz ohne Ausschußberatungen mit allergrößter Beschleunigung verabschieden könnten.

    (Zustimmung bei der DP. — Abg. Schoettle: Können Sie haben!)

    Wir glauben, daß damit sofort geholfen werden kann, während den Arbeitern mit den Wünschen, die Sie geäußert haben, vor dem 31. Dezember 1951 in keinem Falle geholfen würde. Ich möchte außerdem bitten, daß sich auch die Opposition dieser unserer Forderung in voller Verantwortung anschließt,

    (Zurufe bei der SPD)



    (Frau Kalinke)

    weil sie ja „so sozial wie möglich" handeln will. Falls sie es nicht tut, möchte ich den Vorsitzenden des Ausschusses bitten, zu überlegen, was dann notwendigerweise sofort im Ausschuß zu beraten ist und was dem Wohl der arbeitenden Bevölkerung mehr dient. In diesem Sinne sind wir mit den anderen Regierungsparteien darin einig, ohne Bedenken und ohne jede unnötige Verzögerung durch Debatten im Ausschuß diese Vorlage so anzunehmen, wie sie die Regierung vorgelegt hat.

    (Beifall bei der DP und in der Mitte.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat Herr Abgeordneter Kohl.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Rudolf Kohl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (KPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (KPD)

    Meine Damen und Herren! Wir werden von seiten der kommunistischen Fraktion der ersten, zweiten und dritten Beratung der Regierungsvorlage nicht widersprechen. Wir werden uns allerdings erlauben, zur zweiten Beratung in bezug auf die materielle Seite einen Abänderungsantrag zu stellen, weil, wie ich bereits ausgeführt habe, der Satz einer Erhöhung von 10 °/o als absolut unzulänglich zu betrachten ist.
    Aber ich möchte noch einige Bemerkungen zu dem machen, was von einzelnen Herren in der Debatte zum Ausdruck gebracht worden ist. Ich hätte sehr gewünscht, der Herr Bundesarbeitsminister hatte wenigstens den Versuch unternommen, sich ernsthaft mit dem Problem einer fortschrittlichen Arbeitsiosenhilfe auseinanderzusetzen. Er hätte wenigstens den Versuch unternehmen sollen, vor dem Hause zu sagen, nach welcher Grundrichtung er nun eine Reform des Arbeitslosenversicherungsgesetzes durchzuführen gedenkt. Man hätte dabei schon erkennen können, wieweit die Reform-vorschlage der Bundesregierung gediehen sind. Aber ich glaube, daß noch sehr viel Zeit ins Land gehen wird, denn Herr Bundesminister Storch machte ausdrücklich die Einschränkung, daß er erst dann an die Arbeit gehen wird, wenn die Vorschläge der Länder vorliegen werden.
    Ich hätte weiter gewünscht, der Herr Bundesarbeitsminister hätte einmal eindeutig dem Hause gegenüber zum Ausdruck gebracht, wie hoch die Steigerung der Lebenshaltungskosten ist, welchen Prozentsatz sie angenommen hat und in welchem Verhältnis dazu das Einkommen eines Arbeitslosen, der also eine Arbeitslosenunterstützung bezieht, oder das Einkommen eines Menschen steht, der auf die Arbeitslosenfürsorgeunterstützung angewiesen ist, weil wir dann die Möglichkeit gehabt hätten, einmal die unmögliche Diskrepanz zwischen diesen beiden Sätzen sehr eindeutig beleuchtet zu erhalten.
    Meine Damen und Herren! Wir haben hier in sehr eingehendem Maße über die Frage der Vollbeschäftigung diskutiert. Ich glaube, man kann mit Recht auf die gestrige Debatte hinweisen, wo ebenfalls die Frage der verhängnisvollen Wirtschaftspolitik der Bundesregierung als der stärkste Hemmschuh für eine Vollbeschäftigung überhaupt angesprochen worden ist. Meine Damen und Herren, damit möchte ich auch dem Herrn Kollegen Sabel eine Antwort geben. Herr Kollege Sabel, ich habe die Dinge sehr ernst durchdacht. Sie können mir das schon zumuten. Ich bin nicht der Auffassung, daß sich die Problematik der Arbeitslosigkeit in irgendeiner Form zur Agitation eignet, sondern wir wollen eine ernsthafte Hilfe für die Erwerbslosen erreichen. Sie werden zugeben müssen, daß mit irgendwelchen platonischen Versprechungen von seiten der Bundesregierung — es liegen ja genügend Erfahrungen vor — weder den Arbeitslosen noch denen gedient ist, die hier im Parlament sitzen und die Verantwortung für die Dinge zu übernehmen haben. Wenn die Arbeitslosen draußen auf Vollbeschäftigung warten, dann sterben sie allmählich aus. Ich bin schon der Meinung, Herr Kollege Sabel, daß das angeblich starke Absinken der Arbeitslosenzahl — und man kann hier die amtlichen Zahlen der Bundesregierung zitieren — wirklich nichts an meiner Feststellung über das Vorhandensein einer strukturellen Arbeitslosigkeit ändert

    (Abg. Sabel: Nicht bestritten!)

    und daß das kleine Absinken der Arbeitslosenzahl durch saisonbedingte Einflüsse und Ursachen bewerkstelligt worden ist. Das soll man eindeutig feststellen.

    (Abg. Sabel: Ich dachte, es wäre die Rüstung!)

    Und nun noch eines, Herr Kollege Sabel. Sie haben sich mit unserem Gesetzentwurf auseinandergesetzt. Ich glaube allerdings, wenn Sie meine Begründung eingehend verfolgt haben, dann werden Sie zugeben mussen: ich habe nicht davon gesprochen, dab in den Arbeitsämtern Gebuhren für die Arbeitsvermittlung erhoben werden, sondern ich habe davon gesprochen, daß in dem alten AVAVG immer noch der Passus vorhanden ist, daß Gebühren erhoben werden konnen. Ich sehe nicht ein, warum man nicht an der Streichung eines solchen Paragraphen interessiert sein soll. Dagegen spricht nichts, sondern alles spricht für die Streichung eines solchen unmöglichen Paragraphen. Herr Kollege Sabel, Sie sind j a Arbeitsamtsdirektor und verfügen über Erfahrungen. Sie wissen genau, daß Sie, wenn Sie heute irgendeiner Gemeindeverwaltung delegieren, die Arbeitsvermittlung durchzuführen, einen unmöglichen Zustand in ihrem gesamten Arbeitsamtsbezirk erhalten.
    Dann eine andere Frage, nämlich die der Vermittlung bei Streiks, Herr Kollege Sabel. Ich gehe nicht ganz mit Ihnen einig, daß der bisherige § 63 ausreicht. Sie haben die Meinung vertreten, daß die Vermittlung bei Streiks nach unserer Formulierung eigentlich zuerst gegeben sei. Herr Kollege Sabel, wir sagen in unserem Antrage eindeutig: Bei Ausstand und Aussperrung darf keine Vermittlung von Arbeitskräften vorgenommen werden, wahrend der bisherige § 63 kautschukartig jedem Arbeitsamt die Möglichkeit gibt

    (Sehr wahr! bei der KPD)

    — ich darf es Ihnen vorlesen —, eine Arbeitsvermittlung auch bei Streiks und Aussperrungen dann vorzunehmen, wenn es der Arbeitslose verlangt.

    (Abg. Sabel: Ja!)

    Der Abs. 3 von § 63 des AVAVG lautet eindeutig: Ebenso dürfen ausständige oder ausgesperrte Arbeitnehmer nur vermittelt werden, wenn die Tatsache des Ausstandes oder der Aussperrung dem Arbeitgeber vorher bekanntgegeben war.
    Also dieser Paragraph beinhaltet eindeutig die Möglichkeit der Arbeitsvermittlung während eines Streiks oder einer Aussperrung und muß geändert werden, weil er in der Vergangenheit — das werden Ihnen die Leute mit Erfahrung bestätigen können — dazu geführt hat, daß durch die Not getriebene Arbeitslose zu Streikbrechern gepreßt worden sind.

    (Unruhe. — Glocke des Präsidenten.)



    (Kohl [Stuttgart])

    Eine andere Frage ist der § 90. Herr Kollege Sabel, ich denke gar nicht daran, nun Ihre Argumentation anzuerkennen, daß ich damit den Pendlerverkehr treffe. Kein Mensch denkt daran, den Pendlerverkehr, der gegeben ist, damit irgendwie zu schädigen.

    (Zuruf: Aber möglich!)

    Aber wir wehren uns dagegen, den Arbeitsämtern Befugnisse in bezug auf Umschichtungen zu übertragen, die weder aus sozialen Gesichtspunkten heraus gerechtfertigt noch Aufgabe der Arbeitsämter sind. Wenn Sie einen Umschichtungsprozeß der Arbeitskräfte, der Facharbeiter, durchführen wollen, die in dem einen Gebiet vorhanden sind und in dem andern Gebiet benötigt werden, dann haben Sie wirtschaftspolitisch andere Voraussetzungen für diese Dinge zu schaffen.
    Und nun, meine Damen und Herren, noch eine Frage: Zwang zur Fortbildung. Was wir mit unserem Antrage verlangen, ist doch wirklich nicht zuviel. Wir verlangen, daß die Kosten der Fortbildung restlos von den Arbeitsämtern getragen werden. Herr Kollege Sabel, ich habe ja auch eine kleine Ahnung, wie die Fortbildung bei den Arbeitsämtern betrieben wird. Ich darf für mich in Anspruch nehmen, daß ich immer der Meinung gewesen bin — und auch meine Freunde sind immer der Meinung gewesen —, daß die Heranbildung eines qualifizierten Nachwuchses und die Heranbildung guter Facharbeiter von uns mit allen Mitteln, die wir zur Verfügung haben, gefördert werden muß. Wir sehen das Aufgabengebiet der Arbeitsämter darin, den schuldlos arbeitslos gewordenen Menschen nicht absinken zu lassen, sondern ihm während der Zeit seiner Arbeitslosigkeit die realen Grundlagen der Fortbildung zu geben.

    (Abg. Sabel: Darin sind wir einig!)

    — Schön, dann verstehe ich nicht, warum Sie dagegen polemisierten. Hier können die Arbeitsämter bedeutend mehr tun, als sie bisher getan haben.
    Nun noch ein Wort zum Herrn Bundesarbeitsminister. Ich glaube, Herr Bundesarbeitsminister, Sie müssen sich besser beraten lassen. § 105, bei dem Sie sich in einer etwas fulminanten Form mit einigen Sätzen einen guten Abgang verschaffen wollten, besagt: Die Hauptunterstützung beträgt wöchentlich für jede Reichsmark bis zu 12 Mark 72 v. H. des Arbeitsentgelts nach Abs. 1. Sie wollen die Erhöhung um 10 %. Wir wollen beispielsweise hier eine Erhöhung um 15 %. Wie Sie zu dieser Milchmädchenrechnung kommen, bleibt Ihr Geheimnis. Aber verlassen Sie sich darauf: die Arbeitslosen werden die Form Ihrer Demokratie ablehnen, nämlich der Demokratie, in der es Armen wie Reichen gleichermaßen verboten ist, unter Brücken zu nächtigen oder zu betteln.

    (Bravo! bei der KPD.)