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ID0112702000

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Metadaten
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    4. Frau: 1
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    6. Kalinke.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 127. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1951 4835 127. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 15. März 1951. Geschäftliche Mitteilungen 4836C, 4840D, 4862C, 4863D, 4879A Urlaubsgesuch des Abg. Nuding . . . 4836C, 4840D Änderungen der Tagesordnung 4836D Erste, zweite und dritte Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, BP, des Zentrums, der WAV und der Gruppe BHE-DG betr. Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Wahlperiode der Landtage der Länder Baden und Württemberg-Hohenzollern (Nr. 2057 der Drucksachen) 4837A Euler (FDP) (schriftliche Begründung 4837A, 4880A Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) 4837A Beschlußfassung 4837B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Nr. 2007 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der KPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abänderung von Bestimmungen in dem Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (AVAVG) vom 16. Juli 1927 (RGBl. I S. 187) in der zur Zeit geltenden Fassung (Nr. 1958 der Drucksachen) und in Verbindung mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Bemessung und Höhe der Arbeitslosenfürsorgeunterstützung (Nr. 2008 der Drucksachen) 4837B Storch, Bundesminister für Arbeit 4837C, 4841C, 4843B Kohl (Stuttgart) (KPD), Antragsteller . . . . 4838C, 4847A, 4849A Dr. Ott (BHE-DG) 4841A Keuning (SPD) 4841D Sabel (CDU) 4843C, 4850A Dr. Schäfer (FDP) 4845A Frau Kalinke (DP) 4845D Richter (Frankfurt) (SPD) 4848B Abstimmungen 4849A, 4850A Ausschußüberweisung des Antrags der KPD Nr. 1958 der Drucksachen . . . . 4850B Beratung des Antrags der Fraktion der BP betr. Rückgabe nichtgenutzter, von der Besatzungsmacht beschlagnahmter Wohnungen (Nr. 1995 der Drucksachen) . . . 4850B Dr. Seelos (BP), Antragsteller . 4850B, 4858B Hoecker (SPD) 4851D Fisch (KPD) 4853B Strauß (CSU) 4854B Wirths (FDP) 4855C Dr. Reismann (Z) 4856C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 4857B Beschlußfassung 4858C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über den Ablauf der durch Kriegsoder Nachkriegsvorschriften gehemmten Fristen (Nr. 1985 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 2055 der Drucksachen) 4858C Majonica (CDU), Berichterstatter . 4858C Beschlußfassung 4859B Zweite und dritte Beratung des vom Deutschen Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Verlängerung des Wirtschaftsstrafgesetzes (Nr. 1998 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) (Nr. 2043 der Drucksachen) 4859B Stegner (FDP), Berichterstatter 4859C, 4861A Dr. Greve (SPD) 4860B Mellies (SPD) 4860D Beschlußfassung 4861B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über das Schiffsregister (Nr. 1370 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 1999 der Drucksachen) 4861C Dr. Greve (SPD), Berichterstatter . 4861D Dr. Reismann (Z) 4862C Beschlußfassung 4862C, D Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die vorläufige Haushaltsführung der Bundesverwaltung im Rechnungsjahr 1951 (Nr. 2044 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) (Nr. 2056 der Drucksachen) 4863B Blachstein (SPD), Berichterstatter . 4863B Beschlußfassung 4863D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse des Reichsvermögens und der preußischen Beteiligungen (Nr. 1853 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 2032 der Drucksachen) 4864A Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP): als Berichterstatter 4864A als Abgeordneter 4874B Dr. Greve (SPD): zur Geschäftsordnung 4866C zur Sache 4869C Dr. Laforet (CSU) 4866D Dr. Etzel (Bamberg) (BP) . . . 4867C, 4875D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 4868C Dr. Schmid (Tübingen) (SPD) . . . 4870D Pelster (CDU) 4872A Dr. Oesterle (CSU) 4872D Dr. Gülich (SPD) 4874A Dr. von Merkatz (DP) 4875A Beschlußfassung 4875D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundsteuergesetzes (Nrn. 1787, 1947 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 2013 der Drucksachen) 4876A Zur Geschäftsordnung: Lausen (SPD) 4876A Dr. Kneipp (FDP) 4876B Zurückverweisung an den Ausschuß . . 4876C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Dr. Schumacher gem. Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 15. Dezember 1950 (Nr. 2004 der Drucksachen) . . . . 4876C Kahn (CSU), Berichterstatter . . . 4876D Beschlußfassung 4877B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Dr. Freiherrn von Fürstenberg gem. Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 8. Januar 1951 und Schreiben des Rechtsanwalts Dr. Berthold (München) vom 6. Dezember 1950 (Nr. 2005 der Drucksachen) 4877B Ritzel (SPD) : als Berichterstatter 4877B als Abgeordneter 4878C Donhauser (Unabhängig) 4877D Strauß (CSU) 4878B Zurückverweisung an den Ausschuß . . 4878D Antrag der SPD betr. Aufsetzung der zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in Unternehmen des Bergbaues sowie der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung 4878D Nächste Sitzung 4879C Anlage: Schriftliche Begründung zum interfraktionellen Antrag betr. Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Wahlperiode der Landtage der Länder Baden und Württemberg-Hohenzollern (Nr. 2057 der Drucksachen) 4880 Die Sitzung wird um 13 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Anlage zum Stenographischen Bericht der 127. Sitzung Schriftliche Begründung zum Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, BP, Z, WAV und der Gruppe BHE-DG betreffend Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Wahlperiode der Landtage der Länder Baden und .Württemberg-Hohenzollern (Nr. 2057 der Drucksachen) Der Entwurf eines Bundesgesetzes über die Neugliederung in dem die Länder Baden, WürttembergBaden und Württemberg-Hohenzollern umfassenden Gebiete gemäß Art. 118 Satz 2 des Grundgesetzes ist am 16. März 1951 im Ausschuß für innergebietliche Neuordnung verabschiedet und dem Rechtsausschuß zugeleitet worden. Der Gesetzentwurf sollte ursprünglich eine Bestimmung über die Verlängerung der Wahlperiode der Landtage der Länder Baden und WürttembergHohenzollern für die Zeit bis zum Außerkrafttreten der beiden Länderverfassungen enthalten, wie in § 25 des vom Ausschuß für innergebietliche Neuordnung seiner Arbeit zugrunde gelegten Antrages der Abgeordneten Gengler, Kiesinger, Bauknecht und Genossen, Drucksache Nr. 1849, vorgesehen. Es hat sich als notwendig erwiesen, diese Bestimmung zum Gegenstand des vorliegenden Gesetzentwurfs zu machen, weil die Legislaturperiode des Landtags des Landes Baden bereits am 28. April 1951 und die des Landtags des Landes Württemberg-Hohenzollern bereits am 17. Mai 1951 abläuft und in beiden Ländern die Volksabstimmungen über die Verlängerung der Legislaturperiode der beiden Landtage bereits für den 8. April 1951 vorgesehen sind. Die Landtage der beiden Länder haben die Verlängerung ihrer Legislaturperioden durch verfassungänderndes Gesetz beschlossen, das nach den Verfassungen von Baden und Württemberg-Hohenzollern der Bestätigung durch Volksabstimmung bedarf, damit die in den Verlängerungen der Legislaturperioden liegende Änderung der Verfassungen der beiden Länder wirksam werden kann. Diese Volksabstimmungen sind, wie erwähnt, für den 8. April 1951 vorgesehen. Es kam dem Ausschuß für innergebietliche Neuordnung darauf an, die für den 8. April vorgesehene Volksabstimmung in den Ländern Baden und Württemberg-Hohenzollern zu vermeiden. Die beiden beteiligten Länder haben ein dringendes Interesse daran, daß diese Volksabstimmungen nicht stattzufinden brauchen. Ihre Durchführung wäre mit erheblichen Kosten verbunden; sie wäre ferner aus staatspolitischen Gründen unerwünscht, weil die Wahlbeteiligung unzweifelhaft nur eine außerordentlich geringe sein würde. In den beiden Ländern hat bereits eine Volksbefragung über das Zustandekommen des Südweststaats stattgefunden. Das Bundesgesetz über die Neugliederung in den Ländern Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern wird in den kommenden Monaten eine weitere Volksabstimmung notwendig machen. Die Bevölkerung der drei beteiligten Länder wird dann wiederum nach einigen Monaten zum dritten Male zur Wahlurne gerufen, weil nach dem Volksentscheid gemäß Art. 118 Satz 2 des Grundgesetzes die verfassunggebende Landesversammlung des Südweststaats oder aber die verfassunggebenden Landesversammlungen der wiederhergestellten alten Länder Baden und Württemberg zu wählen sind. In Anbetracht dieser Häufung von Wahlen in den Ländern des Südwestraums ist es staatspolitisch dringend erwünscht, die Volksabstimmungen vom 8. April 1951 über die Verlängerung der Legislaturperioden der Landtage von Baden und Württemberg-Hohenzollern zu vermeiden. Dies ist möglich, wenn das mit dem vorliegenden Antrag aller Parteien und .Gruppen des Bundestages angestrebte Bundesgesetz rechtzeitig wirksam wird. Im Ausschuß für innergebietliche Neuordnung, dem Abgeordnete aus dem Lande Baden und aus dem Lande Württemberg-Hohenzollern angehören, bestand volle Einmütigkeit darüber, daß durch das mit dem vorliegenden Antrag angestrebte Bundesgesetz die Volksabstimmungen vom 8. April vermieden werden sollten. Das Gesetz begegnet keinen rechtlichen Bedenken. Es hat den unmißverständlichen Charakter eines Sondergesetzes, das sich auf einen Ausnahmetatbestand gründet. Wenn der Verfassunggeber die Gesetzgebungsorgane des Bundes ermächtigt hat, die Neugliederung in dem die Länder Baden, Württemberg-Baden, und Württemberg-Hohenzollern umfassenden Gebiete durch Bundesgesetz zu regeln, und ihnen damit die Möglichkeit gegeben hat, eine Regelung zum Gesetz werden zu lassen, die über die Volksabstimmung zur Aufhebung der bisherigen Länder Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern führt, dann ist in dieser Befugnis auch die weit mindere Befugnis enthalten, eine Verlängerung der Legislaturperioden der Landtage in den beteiligten Ländern anzuordnen, um vermeidbare Volksabstimmungen auszuschließen. Bonn, den 15. März 1951. Euler
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Schäfer.
    Dr. Schäfer: (FDP): Meine Damen und Herren! In den Ausführungen des Herrn Arbeitsministers hat uns ganz besonders die Ankündigung interessiert, daß sehr bald mit einer Novelle zu dem Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung zu rechnen ist. Wir glauben allerdings an die Dringlichkeit einer Revision dieses ganzen Gesetzgebungswerkes, weil die strukturell gewandelten wirtschaftlichen Verhältnisse und die besonderen Umstände der Nachkriegswirtschaft eine Erneuerung und eine Vervollkommnung des Gesetzes sowohl auf dem Gebiet der Arbeitslosenversicherung als auch auf dem Gebiet der Arbeitsvermittlung notwendig machen. In diesem Rahmen bedeutet das heutige Ergänzungsgesetz, das sich in erster Linie mit einer Verbesserung der Unterstützungssätze befaßt, nur einen kleinen Schritt. Es paßt sie auf der bisherigen gesetzlichen Grundlage nur den veränderten materiellen Bedingungen der Arbeitslosen an.
    Wir meinen aber, daß es notwendig ist, baldigst darüber hinaus an eine weitgehende Veränderung des Systems heranzugehen. Wir begrüßen in dieser Hinsicht bei den zu Erörterung stehenden Vorlagen, daß man vor allen Dingen da, wo die langfristige Erwerbslosigkeit ganz besonders drückend empfunden wird, wenigstens verbesserte Berechnungsgrundlagen für die Höhe der Unterstützungssätze eingebaut hat. Wir haben aber Bedenken gegen den Vorschlag, der von einem Herrn Kollegen, der vor mir gesprochen hat — ich weiß nicht mehr, wer es war —, vorgetragen worden ist, so etwas einzuführen wie eine gleitende Skala der Unterstützungssätze. Da, meine Damen und Herren, rühren wir an sehr gefährliche Dinge. Wenn wir in irgendeinem Zweig öffentlicher Leistungen zu gleitenden Skalen übergehen, dann begeben wir uns nicht nur in ein Gefahrengebiet hinein, das währungspolitisch sehr unerwünschte Folgen enthalten könnte, sondern wir begeben uns auch der Möglichkeit, dem jeweiligen Wechsel angepaßte Veränderungen zweckentsprechend vorzunehmen. Es erscheint verlockend, gewissermaßen die Verantwortung von sich abzuschieben, indem man einen statistischen Mechanismus an die Stelle einer jeweiligen Entscheidung über die Höhe irgendwelcher sozialer Leistungen setzt. Aber man unterwirft sich damit zugleich auch dem Zwang, für die Frage der Beiträge und der Finanzierung der Leistungen ebenso gleitende Regelungen auftreten zu lassen. Unser ganzes wirtschaftliches Geschehen vollzieht sich auf keinem Gebiete schematisch, und eine echte Parallelität aller Erscheinungen ist auf dem LohnPreis-Gebiet, auf dem Gebiet des Beschäftigungsgrades usw. keineswegs zu verzeichnen. Wir würden uns mit einer gleitenden Skala der Gefahr aussetzen, daß wir eine Automatik, eine sehr mechanistische Automatik an die Stelle einer Entscheidung setzen, die doch jeweils von einer sehr sorgfältigen Analyse der wechselnden Gesamtsituationen ausgehen muß.
    Bei der Reform der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsvermittlung wird man sich natürlich auch den Fragen eines Mißbrauchs dieser Einrichtungen zuwenden müssen. Wir haben auf dem Gebiet der Sozialpolitik auf der einen Seite leider Gottes immer wieder die Verpflichtung, zu helfen, wo es notwendig ist; wir haben auf der anderen Seite aber auch Vorkehrungen dagegen zu treffen, daß die Hilfsmittel mißbraucht werden. Daß wir jedoch auf dem Gebiet, das heute zur Debatte steht, mancherlei Mißbrauchserscheinungen haben, ist Ihnen, meine Damen und Herren, bekannt. Es ist unvermeidlich, hier vor allen Dingen das unerfreuliche Gebiet der Schwarzarbeit noch einmal zu nennen, nämlich die leider nicht seltenen Versuche, einerseits zu Lasten derjenigen, die Arbeit leisten, Unterstützung in Anspruch zu nehmen und sich andererseits durch eine Arbeitsleistung, die nicht gemeldet wird, Einkünfte zu verschaffen. Hier sind, glaube ich, wirksamere Vorkehrungen als bisher notwendig.
    Es wird weiterhin nötig sein — und hier hängt das Gebiet, das wir jetzt streifen, mit dem sozialen Wohnungsbau zusammen —, um wirklich helfen zu können, es bei der Unterstützung für die Menschen nicht bewenden zu lassen, sondern ihnen die Möglichkeit der eigenen Existenzsicherung zu geben und ein größeres Maß von Freizügigkeit zu erreichen. Damit komme ich zu dem Gebiet der Arbeitsvermittlung, das mit der Unterstützung in Zusammenhang steht. Meine Damen und Herren, unendlich viele Menschen sind in der Nachkriegszeit durch die Gewalt der Zufälle oder durch die Willkür sogar gesetzlicher Normen und Bestimmungen in Existenzformen gebracht worden, die ihrer Neigung und Anlage nicht entsprechen. Es ist nicht nur damit getan, daß ein Mensch eine Arbeit bekommt, sondern es kommt darauf an, daß die Einheit von Leben und Beruf wiederhergestellt wird; denn die innere Spannung in einem Menschen, die schließlich zur sozialen Unruhe führt, entsteht dadurch, daß seine Tätigkeit zu seinen Neigungen und Anlagen nicht in einem ausgeglichenen Verhältnis steht. Hier muß eine größere Beweglichkeit, aber auch eine größere Wendigkeit, eine — wie soll ich sagen? — größere Genauigkeit der Ermittlung auf dem Gebiet der Arbeitsvermittlung herbeigeführt werden. Das wird eine Aufgabe sein, die nicht nur mit rein formalen, mit rein organisatorischen Mitteln zu lösen sein wird. Hier werden wir an die Qualität der Vermittlung gesteigerte Ansprüche stellen müssen. Wir werden uns daran gewöhnen müssen, zur Erhöhung des Wirkungsgrades der Berufsarbeit dafür zu sorgen, daß die besten mit betriebswirtschaftlicher Praxis ausgerüsteten Arbeitsvermittler gefunden werden, die die Menschen an die richtige Stelle weisen können, damit diese nach dem höchsten Maße ihrer individuellen Leistungsfähigkeit in die Lage versetzt werden, beste Leistungen letztendlich im Dienste der Volkswirtschaft zu vollbringen.

    (Beifall bei der FDP.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat Frau Abgeordnete Kalinke.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Margot Kalinke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Die Fraktion der Deutschen Partei begrüßt die Absichten der Bundesregierung, in der Frage der Erhöhung der Unterstützungssätze der Arbeitslosenversicherung und der Arbeitslosenfürsorge einen Versuch zu machen, der dringenden Not in etwa zu steuern, und wir freuen uns, daß gleichzeitig mit dieser Vorlage endlich auch die Rechtseinheit auf dem Gebiet der Arbeitslosenversicherung und der Arbeitslosenfürsorge hergestellt


    (Frau Kalinke)

    wird, daß durch einheitliche Tariftabellen, durch einheitliche Erhöhung der Sätze die Rechtszersplitterung nicht nur beseitigt wird, sondern darüber hinaus auch die Grundlage für einen echten und notwendigen Finanzausgleich geschaffen wird. Insofern bejahen und begrüßen wir diese Vorlage.
    Was aber die beabsichtigte Erhöhung der Unterstützungssätze und die bisherige Konstruktion der Gesetzgebung, auf die Herr Dr. Schäfer eben schon hingewiesen hat, angeht, so sind wir der Auffassung, daß die Vorlage ein Notverband auf eine langeiternde Wunde ist, von der wir glauben, daß an ihr endlich einmal von einem geschickten Chirurgen operiert werden sollte.

    (Sehr gut! bei der DP.)

    Insofern möchte ich, ohne die Grundsatzdebatte etwa zu eröffnen, nur auf zwei Probleme hinweisen, die wir bei der von uns sehr begrüßten Novelle zum AVAVG dann im Rahmen sehr gründlicher Mitarbeit im Ausschuß vertiefen wollen. Ich möchte also darauf aufmerksam machen, daß es sich j a um gar keine Arbeitslosenversicherung handelt und daß wir niemals eine wahre Versicherung nach einem echten Versicherungsprinzip besessen haben. Die Höhe und die Erhebung der Beiträge erfolgen zwar nach einem versicherungstechnischen Prinzip; aber auch in der zur Debatte stehenden Vorlage werden die Leistungen nicht nach denselben Prinzipien begründet, sondern sie erfolgen weitgehend wie bisher nach dem Fürsorgeprinzip.
    Um ein einfaches, verständliches Beispiel zu nennen: Ein Arbeiter oder Angestellter, der 30 Jahre lang Beiträge bezahlt hat, wird nun im Alter arbeitslos. Er übernimmt eine minderbezahlte, geringerwertige Beschäftigung und bekommt dann, wenn er erneut arbeitslos ist. die Leistungen nicht nach den 30 Jahre lang gezahlten Beiträgen, sondern nach den vielleicht im letzten Jahr oder im letzten halben Jahr gezahlten Beiträgen, weil sich die Leistungen ja nach dieser Zeit errechnen. Mit diesem primitiven Beispiel meine ich anschaulich gemacht zu haben, worum es uns geht, nämlich bei der Novelle zum AVAVG klarzustellen: Ist überhaupt die Frage der Arbeitslosigkeit mit einer Arbeitslosenversicherung konstruktiv zu lösen — was in der öffentlichen Diskussion seit dem Bestand der Arbeitslosenversicherung mit Recht weitgehend bestritten wird —, oder müssen wir uns in der Frage der Arbeitslosenfiirsorge bemühen, neue und bessere Wege zu finden?
    Der Herr Minister hat in seiner Begründung, die er uns zur Gesetzesvorlage gegeben hat, darauf hingewiesen, daß die Erhöhung der Unterstützungssätze nur um durchschnittlich 10 vom Hundert möglich ist und daß weitergehende Erhöhungen nicht nur geeignet sein würden, den Arbeitswillen zu lähmen, sondern auch die Tragfähigkeit der Arbeitslosenversicherung erheblich schmälern, j a geradezu eine Gefahr der Illiquidität der Arbeitslosenversicherung heraufbeschwören würden. In diesem Zusammenhang würde es meine Fraktion allerdings sehr begrüßen, wenn uns der Herr Minister sehr bald einmal ein klares Bild über die Verwendung der Mittel des Reichsstocks auch hinsichtlich der von meinem Vorredner angeschnittenen Frage des sozialen Wohnungsbaus geben könnte. Ebenso würde es uns freuen, wenn uns der Herr Minister eine Erklärung geben könnte über die von ihm in letzter Zeit oft angeschnittene Frage der möglichen Senkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge oder gar der beabsichtigten
    Verwendung der Mittel der Arbeitslosenversicherung für die Sanierung der Rentenversicherung. Alle diese Dinge sind außerordentlich wichtig, und meine Fraktion hofft, daß hier bei der Novelle zum AVAVG von Grund auf klare und übersichtliche Verhältnisse für eine Neuordnung, die für Jahre hinaus Wert haben soll, geschaffen werden.
    Ich hoffe außerdem, daß die von der Regierung beabsichtigte Erhöhung der Sätze besonders in den Flüchtlingsländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein eine spürbare Erleichterung bringen wird. Meine Fraktion begrüßt alle Maßnahmen, die — um mit den Worten des Vorredners der SPD zu sprechen — so sozial wie möglich und so sozial wie nötig sein werden. Sie ist aber in der Auffassung, was sozial ist, wahrscheinlich in der Problematik der „Prinzipien der Fürsorge" und „des echten Versicherungsprinzips" anderer Auffassung als die Opposition.
    Zusammenfassend möchte ich sagen: In der Frage der Arbeitslosenfürsorge werden wir alles begrüßen, was der werteschaffenden Arbeitslosenfürsorge dient, wodurch Unterstützungsgelder in Arbeit umgewandelt werden. Wir sind mit der Regierung darin einig, daß die Höhe der Fürsorgesätze immer nur so sein kann, daß der echte Anreiz zur Arbeit nicht verlorengeht und eine echte Relation zum Lohn- und Preisgefüge bestehen bleibt.

    (Abg. Müller [Frankfurt] : Auch wenn der Arbeitslose dabei verhungern muß, Frau Kalinke?)

    Auf den KPD-Antrag möchte ich nicht eingehen, weil wir ihn bei der Grundsatzdebatte über die Novelle zum AVAVG gründlicher erörtern können und erörtern werden.
    Ich möchte noch ein Wort zu der Einbeziehung Berlins sagen. Der Herr Minister hat nichts darüber gesagt; er hat aber bei seinem vorletzten Besuch — wie ich aus der Presse erfahren habe — den Berlinern diese Zusage gegeben. Ich begrüße es sehr, daß unsere Berliner Arbeitslosen in diese Verbesserung der gesetzlichen Bestimmungen einbezogen werden. Ich möchte die Gelegenheit nicht versäumen, den Wunsch zum Ausdruck zu bringen, daß die Berliner Abgeordneten in diesem Hause alles tun möchten, um auch in diesem Zusammenhang eine echte Anpassung an die Sozialgesetzgebung der Bundesrepublik für jeden Berliner Arbeiter und Angestellten nun, nachdem es so oft versprochen wurde, endlich zu ermöglichen.
    Dem Antrag des Herrn Kollegen Sabel, dieses Gesetz heute auch noch in zweiter und dritter Lesung zu verabschieden, stimmen wir zu. Wir sind der Auffassung — und ich beziehe mich da auf die gestrige Debatte zur Geschäftsordnung, die so unerfreuliche Formen angenommen hat, als die Opposition forderte, noch am gestrigen Tage das Mitbestimmungsrecht in zweiter Lesung zu verabschieden —, daß es wichtiger und vielen Arbeitslosen dienlicher wäre, wenn wir dieses Gesetz ohne Ausschußberatungen mit allergrößter Beschleunigung verabschieden könnten.

    (Zustimmung bei der DP. — Abg. Schoettle: Können Sie haben!)

    Wir glauben, daß damit sofort geholfen werden kann, während den Arbeitern mit den Wünschen, die Sie geäußert haben, vor dem 31. Dezember 1951 in keinem Falle geholfen würde. Ich möchte außerdem bitten, daß sich auch die Opposition dieser unserer Forderung in voller Verantwortung anschließt,

    (Zurufe bei der SPD)



    (Frau Kalinke)

    weil sie ja „so sozial wie möglich" handeln will. Falls sie es nicht tut, möchte ich den Vorsitzenden des Ausschusses bitten, zu überlegen, was dann notwendigerweise sofort im Ausschuß zu beraten ist und was dem Wohl der arbeitenden Bevölkerung mehr dient. In diesem Sinne sind wir mit den anderen Regierungsparteien darin einig, ohne Bedenken und ohne jede unnötige Verzögerung durch Debatten im Ausschuß diese Vorlage so anzunehmen, wie sie die Regierung vorgelegt hat.

    (Beifall bei der DP und in der Mitte.)