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ID0112701500

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Metadaten
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 127. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1951 4835 127. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 15. März 1951. Geschäftliche Mitteilungen 4836C, 4840D, 4862C, 4863D, 4879A Urlaubsgesuch des Abg. Nuding . . . 4836C, 4840D Änderungen der Tagesordnung 4836D Erste, zweite und dritte Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, BP, des Zentrums, der WAV und der Gruppe BHE-DG betr. Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Wahlperiode der Landtage der Länder Baden und Württemberg-Hohenzollern (Nr. 2057 der Drucksachen) 4837A Euler (FDP) (schriftliche Begründung 4837A, 4880A Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) 4837A Beschlußfassung 4837B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Nr. 2007 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der KPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abänderung von Bestimmungen in dem Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (AVAVG) vom 16. Juli 1927 (RGBl. I S. 187) in der zur Zeit geltenden Fassung (Nr. 1958 der Drucksachen) und in Verbindung mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Bemessung und Höhe der Arbeitslosenfürsorgeunterstützung (Nr. 2008 der Drucksachen) 4837B Storch, Bundesminister für Arbeit 4837C, 4841C, 4843B Kohl (Stuttgart) (KPD), Antragsteller . . . . 4838C, 4847A, 4849A Dr. Ott (BHE-DG) 4841A Keuning (SPD) 4841D Sabel (CDU) 4843C, 4850A Dr. Schäfer (FDP) 4845A Frau Kalinke (DP) 4845D Richter (Frankfurt) (SPD) 4848B Abstimmungen 4849A, 4850A Ausschußüberweisung des Antrags der KPD Nr. 1958 der Drucksachen . . . . 4850B Beratung des Antrags der Fraktion der BP betr. Rückgabe nichtgenutzter, von der Besatzungsmacht beschlagnahmter Wohnungen (Nr. 1995 der Drucksachen) . . . 4850B Dr. Seelos (BP), Antragsteller . 4850B, 4858B Hoecker (SPD) 4851D Fisch (KPD) 4853B Strauß (CSU) 4854B Wirths (FDP) 4855C Dr. Reismann (Z) 4856C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 4857B Beschlußfassung 4858C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über den Ablauf der durch Kriegsoder Nachkriegsvorschriften gehemmten Fristen (Nr. 1985 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 2055 der Drucksachen) 4858C Majonica (CDU), Berichterstatter . 4858C Beschlußfassung 4859B Zweite und dritte Beratung des vom Deutschen Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Verlängerung des Wirtschaftsstrafgesetzes (Nr. 1998 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) (Nr. 2043 der Drucksachen) 4859B Stegner (FDP), Berichterstatter 4859C, 4861A Dr. Greve (SPD) 4860B Mellies (SPD) 4860D Beschlußfassung 4861B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über das Schiffsregister (Nr. 1370 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 1999 der Drucksachen) 4861C Dr. Greve (SPD), Berichterstatter . 4861D Dr. Reismann (Z) 4862C Beschlußfassung 4862C, D Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die vorläufige Haushaltsführung der Bundesverwaltung im Rechnungsjahr 1951 (Nr. 2044 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) (Nr. 2056 der Drucksachen) 4863B Blachstein (SPD), Berichterstatter . 4863B Beschlußfassung 4863D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse des Reichsvermögens und der preußischen Beteiligungen (Nr. 1853 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 2032 der Drucksachen) 4864A Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP): als Berichterstatter 4864A als Abgeordneter 4874B Dr. Greve (SPD): zur Geschäftsordnung 4866C zur Sache 4869C Dr. Laforet (CSU) 4866D Dr. Etzel (Bamberg) (BP) . . . 4867C, 4875D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 4868C Dr. Schmid (Tübingen) (SPD) . . . 4870D Pelster (CDU) 4872A Dr. Oesterle (CSU) 4872D Dr. Gülich (SPD) 4874A Dr. von Merkatz (DP) 4875A Beschlußfassung 4875D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundsteuergesetzes (Nrn. 1787, 1947 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 2013 der Drucksachen) 4876A Zur Geschäftsordnung: Lausen (SPD) 4876A Dr. Kneipp (FDP) 4876B Zurückverweisung an den Ausschuß . . 4876C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Dr. Schumacher gem. Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 15. Dezember 1950 (Nr. 2004 der Drucksachen) . . . . 4876C Kahn (CSU), Berichterstatter . . . 4876D Beschlußfassung 4877B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Dr. Freiherrn von Fürstenberg gem. Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 8. Januar 1951 und Schreiben des Rechtsanwalts Dr. Berthold (München) vom 6. Dezember 1950 (Nr. 2005 der Drucksachen) 4877B Ritzel (SPD) : als Berichterstatter 4877B als Abgeordneter 4878C Donhauser (Unabhängig) 4877D Strauß (CSU) 4878B Zurückverweisung an den Ausschuß . . 4878D Antrag der SPD betr. Aufsetzung der zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in Unternehmen des Bergbaues sowie der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung 4878D Nächste Sitzung 4879C Anlage: Schriftliche Begründung zum interfraktionellen Antrag betr. Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Wahlperiode der Landtage der Länder Baden und Württemberg-Hohenzollern (Nr. 2057 der Drucksachen) 4880 Die Sitzung wird um 13 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Anlage zum Stenographischen Bericht der 127. Sitzung Schriftliche Begründung zum Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, BP, Z, WAV und der Gruppe BHE-DG betreffend Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Wahlperiode der Landtage der Länder Baden und .Württemberg-Hohenzollern (Nr. 2057 der Drucksachen) Der Entwurf eines Bundesgesetzes über die Neugliederung in dem die Länder Baden, WürttembergBaden und Württemberg-Hohenzollern umfassenden Gebiete gemäß Art. 118 Satz 2 des Grundgesetzes ist am 16. März 1951 im Ausschuß für innergebietliche Neuordnung verabschiedet und dem Rechtsausschuß zugeleitet worden. Der Gesetzentwurf sollte ursprünglich eine Bestimmung über die Verlängerung der Wahlperiode der Landtage der Länder Baden und WürttembergHohenzollern für die Zeit bis zum Außerkrafttreten der beiden Länderverfassungen enthalten, wie in § 25 des vom Ausschuß für innergebietliche Neuordnung seiner Arbeit zugrunde gelegten Antrages der Abgeordneten Gengler, Kiesinger, Bauknecht und Genossen, Drucksache Nr. 1849, vorgesehen. Es hat sich als notwendig erwiesen, diese Bestimmung zum Gegenstand des vorliegenden Gesetzentwurfs zu machen, weil die Legislaturperiode des Landtags des Landes Baden bereits am 28. April 1951 und die des Landtags des Landes Württemberg-Hohenzollern bereits am 17. Mai 1951 abläuft und in beiden Ländern die Volksabstimmungen über die Verlängerung der Legislaturperiode der beiden Landtage bereits für den 8. April 1951 vorgesehen sind. Die Landtage der beiden Länder haben die Verlängerung ihrer Legislaturperioden durch verfassungänderndes Gesetz beschlossen, das nach den Verfassungen von Baden und Württemberg-Hohenzollern der Bestätigung durch Volksabstimmung bedarf, damit die in den Verlängerungen der Legislaturperioden liegende Änderung der Verfassungen der beiden Länder wirksam werden kann. Diese Volksabstimmungen sind, wie erwähnt, für den 8. April 1951 vorgesehen. Es kam dem Ausschuß für innergebietliche Neuordnung darauf an, die für den 8. April vorgesehene Volksabstimmung in den Ländern Baden und Württemberg-Hohenzollern zu vermeiden. Die beiden beteiligten Länder haben ein dringendes Interesse daran, daß diese Volksabstimmungen nicht stattzufinden brauchen. Ihre Durchführung wäre mit erheblichen Kosten verbunden; sie wäre ferner aus staatspolitischen Gründen unerwünscht, weil die Wahlbeteiligung unzweifelhaft nur eine außerordentlich geringe sein würde. In den beiden Ländern hat bereits eine Volksbefragung über das Zustandekommen des Südweststaats stattgefunden. Das Bundesgesetz über die Neugliederung in den Ländern Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern wird in den kommenden Monaten eine weitere Volksabstimmung notwendig machen. Die Bevölkerung der drei beteiligten Länder wird dann wiederum nach einigen Monaten zum dritten Male zur Wahlurne gerufen, weil nach dem Volksentscheid gemäß Art. 118 Satz 2 des Grundgesetzes die verfassunggebende Landesversammlung des Südweststaats oder aber die verfassunggebenden Landesversammlungen der wiederhergestellten alten Länder Baden und Württemberg zu wählen sind. In Anbetracht dieser Häufung von Wahlen in den Ländern des Südwestraums ist es staatspolitisch dringend erwünscht, die Volksabstimmungen vom 8. April 1951 über die Verlängerung der Legislaturperioden der Landtage von Baden und Württemberg-Hohenzollern zu vermeiden. Dies ist möglich, wenn das mit dem vorliegenden Antrag aller Parteien und .Gruppen des Bundestages angestrebte Bundesgesetz rechtzeitig wirksam wird. Im Ausschuß für innergebietliche Neuordnung, dem Abgeordnete aus dem Lande Baden und aus dem Lande Württemberg-Hohenzollern angehören, bestand volle Einmütigkeit darüber, daß durch das mit dem vorliegenden Antrag angestrebte Bundesgesetz die Volksabstimmungen vom 8. April vermieden werden sollten. Das Gesetz begegnet keinen rechtlichen Bedenken. Es hat den unmißverständlichen Charakter eines Sondergesetzes, das sich auf einen Ausnahmetatbestand gründet. Wenn der Verfassunggeber die Gesetzgebungsorgane des Bundes ermächtigt hat, die Neugliederung in dem die Länder Baden, Württemberg-Baden, und Württemberg-Hohenzollern umfassenden Gebiete durch Bundesgesetz zu regeln, und ihnen damit die Möglichkeit gegeben hat, eine Regelung zum Gesetz werden zu lassen, die über die Volksabstimmung zur Aufhebung der bisherigen Länder Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern führt, dann ist in dieser Befugnis auch die weit mindere Befugnis enthalten, eine Verlängerung der Legislaturperioden der Landtage in den beteiligten Ländern anzuordnen, um vermeidbare Volksabstimmungen auszuschließen. Bonn, den 15. März 1951. Euler
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dietrich Keuning


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich muß sagen, daß uns einiges in den beiden von der Regierung vorgelegten Entwürfen und auch in den Ausführungen des Bundesarbeitsministers mit Freude erfüllt, wenn auch nur in sehr geringem Maße. Uns erfüllt mit Freude, daß man den veränderten Verhältnissen Rechnung tragen will. Wir haben schon lange auf solch eine Vorlage gewartet. In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, daß diese Fragen schon im Juli des vorigen Jahres in einem Antrag der Sozialdemokratischen Partei angesprochen wurden. Es wird also spät dazu Stellung genommen. Es freut uns aber, wie man langsam erkennt, daß diese Fragen doch brennender sind, als es damals in der Debatte hingestellt wurde.
    Ich möchte auch darauf aufmerksam machen, daß die große sozialpolitische Debatte in der 122. Sitzung des Deutschen Bundestages am 1. März dieses Jahres durch eine Interpellation der Sozialdemokratischen Partei ausgelöst wurde, die sich auf den Antrag des vorigen Jahres bezog. Der Antrag forderte, daß von der Regierung nun end-


    (Keuning)

    lieh Maßnahmen ergriffen werden, die erkennen lassen, daß man der Not entgegentreten will.
    Zu der Notlage der betroffenen Kreise möchte ich keine allgemeinen Ausführungen machen. Ich möchte nur an die von uns gemachten sehr ausführlichen Darlegungen erinnern, die in der sozialpolitischen Debatte in dieser Richtung gemacht worden sind. Auch die gestrige Debatte in diesem Hause hat noch einmal aufgezeigt, wie wir zu dieser Frage stehen.
    Zu dem Gesetzentwurf Drucksache Nr. 2007 möchte ich sagen, es ist erfreulich, daß nun hinsichtlich der langfristig Arbeitslosen, und zwar solcher, die früher in anderen Berufen tätig waren und in der letzten Zeit eine nicht ihrer Ausbildung entsprechende Beschäftigung übernommen haben, welche eine entsprechend geringere Entlohnung und weiter eine entsprechend geringere Unterstützung mit sich gebracht hat, ein Schritt vorwärtsgegangen wird. Wir begrüßen das sehr. Ich möchte aber darauf hinweisen, daß in dem § 2 Abs. 3 gesagt wird, diese Maßnahme solle auf laufende Unterstützungsfälle nicht angewendet werden. Ich hoffe, das richtig zu verstehen. Es würde dann dazu kommen, daß in einer Gruppe zwei verschieden hohe Unterstützungssätze gezahlt werden — wenn ich es nicht richtig verstanden haben sollte, würde ich mich sogar freuen, aber ich sehe gerade, daß Sie, Herr Bundesarbeitsminister, den Kopf schütteln —; das wäre ja eine Ungerechtigkeit. In Abs. 3 des § 2 heißt es:
    Auf laufende Unterstützungsfälle im Sinne des Absatzes 2 findet § 105 Absätze 2 und 3 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung in der Fassung dieses Gesetzes keine Anwendung.
    Ich kann leider diesem Wortlaut keine andere Deutung geben als die, daß dann praktisch zwei verschiedene Berechnungsarten nebeneinander bestehen, daß derjenige, der heute erwerbslos wird, die Unterstützung nach den neuen Berechnungsgrundlagen bekommt, und derjenige, der schon länger erwerbslos ist, nicht.
    Die Tabelle in der Vorlage Drucksache Nr. 2007 ist auch für uns nicht gerade erfreulich. Es wird in der Regierungsvorlage davon gesprochen, daß angestrebt wird, bis zu 80 % des Arbeitsverdienstes an Unterstützung zu zahlen. Bei den aufgeführten Berechnungsbeispielen muß ich feststellen, daß das nur bei den untersten Sätzen in Frage kommt. Bei den Gruppen, deren Angehörige heute als Normalverdiener — 50 bis 60 Mark Wochenverdienst — anzusehen sind, wird der Prozentsatz lange nicht erreicht. Er liegt bei einem Arbeitslosen mit sechs Familienangehörigen bei zirka 70 %. Wir glauben, Herr Arbeitsminister, daß man hier doch nicht an die Grenze des Möglichen gegangen ist. Bei aller Anerkennung der Überlegungen, wie weit man gehen kann, um den Arbeitswillen nicht erlahmen zu lassen, glauben wir doch, daß man hier nicht bis an die Grenze gegangen ist, also einem Unterstützungssatz, der die Not in dem höchstmöglichen Maße zu lindern vermag und bei dem trotzdem noch der Wille erhalten wird, sich um eine ordentlich bezahlte Arbeit zu bemühen.
    Wir glauben also, im Ausschuß entsprechende Vorschläge machen zu müssen. Ich stelle fest, daß der von der KPD vorgelegte Entwurf hier einen Satz von 90 % vorsieht, daß also der Arbeitslose 90 % des normalen Einkommens bekommen soll, während die Regierungsvorlage von 80 % spricht.
    Aber in den wenigsten Fällen werden 80 % ausgezahlt werden. In den meisten Fällen bewegt sich der Satz zwischen 50 bis 55, höchstens 60 %. Das ist nach unserer Ansicht zu niedrig.
    Herr Arbeitsminister, es hat uns gefreut, daß Sie uns in Ihrem Ministerium einen Einblick in die Entwicklung der Sozialversicherung gegeben haben. Es wäre uns sehr angenehm gewesen, wenn Sie auch in dieser brennenden Frage den gleichen Kreis, den Ausschuß für Arbeit und den Ausschuß für Sozialpolitik, zu sich eingeladen hätten, um diesem Kreis Unterlagen darüber zu geben, was an Stock vorhanden ist. Denn ein gewisser Stock ist ja neben dem, was laufend einkommt, vorhanden. Dann wäre man doch wohl zu anderen Sätzen gekommen, als sie hier in der Vorlage niedergelegt sind.
    Zu der Vorlage Drucksache Nr. 2008 ist in groben Zügen das gleiche zu sagen. Die Vorlage beschäftigt sich mit den Alfu-Empfängern. Wir begrüßen auch, daß in ihrer Begründung die Notwendigkeit zwischenzeitlicher Überprüfung der Unterstützung im Hinblick auf das tatsächlich auf dem Arbeitsmarkt vorherrschende Lohnniveau nochmals betont wird. Wir sehen hier den Angelpunkt zu. einer in den Debatten der letzten Zeit immer hervorgehobenen Frage, nämlich der Einführung einer sogenannten gleitenden Skala für Unterstützungen. Wir lesen in Ihrer Begründung, daß praktisch seit 1947 die gleichen Sätze maßgebend sind. Es heißt dort wörtlich:
    Die Regelung der Unterstützungssätze verträgt jedoch keinen Aufschub, da diese ebenso wie die Sätze der Arbeitslosenversicherung auf der Wirtschaftslage des Jahres 1947 fußen.
    Wir müssen betonen, Sie kommen sehr, sehr spät. Trotzdem ist das Geringe, das heute hier vorgetragen wurde, schon erfreulich. Auf Grund der Hinweise, die auch heute in der Begründung des Herrn Arbeitsministers gegeben wurden, werden wir, wie gesagt, im Ausschuß vor allen Dingen die Frage der gleitenden Skala für Unterstützungen aufgreifen.
    Zu der Vorlage der KPD wollen wir jetzt keine Stellung nehmen. Wie Sie wissen, Herr Kollege Kohl, liegt eine Vorlage fast gleicher Art seitens der Sozialdemokratischen Partei bereits seit dem vorigen Jahr vor und hat auch im Ausschuß einige Male zur Beratung gestanden; Sie waren leider nicht da. Wir haben von der Regierung das Versprechen bekommen, daß in nächster Zeit eine generelle Überholung des AVAVG erfolgen wird. Sie ist soeben angekündigt worden. Wir hoffen, daß die Überholung ohne jede Verzögerung erfolgt, damit die wirklich brennenden Fragen bald geklärt werden können. Wir haben den Eindruck, Herr Arbeitsminister — und ich habe von dieser Stelle aus schon einige Male unsere Unzufriedenheit über die langsame Behandlung von Anträgen aus diesem Hohen Hause zum Ausdruck gebracht —, daß Ihre vielgepriesene Sparsamkeit auf Kosten dessen betrieben wird, was notwendig ist. Sie würden bei der Haushaltsberatung unsere volle Unterstützung haben, wenn wir dabei den Eindruck gewinnen würden, daß die entsprechenden Stellen so arbeiten können, wie es den Notwendigkeiten der Zeit entspricht. Wir glauben, daß sie Ihre Sparsamkeit teils am falschen Platze üben.
    In dem Entwurf der KPD wird auf den § 74 AVAVG hingewiesen. Wir haben von Ihnen in der damaligen Debatte das Versprechen bekommen, daß Sie diese Regelung jeden Tag mitmachen


    (Keuning)

    würden. Fast 200 Tage sind ins Land gegangen, und es ist nichts geschehen.

    (Hört! Hört! links.)

    Die arbeitslosen jungen Menschen, die nun nach Beendigung der Lehrzeit vor den Werkstätten stehen, werden zu den Wohlfahrtsämtern gehen müssen. Wenn auch gesagt wird, es wird Alfu gezahlt, so ist doch immer die Bedürftigkeit nachzuweisen. Ich richte also nochmals den Appell an Sie, nicht falsche Sparsamkeit zu üben, sondern in Ihrem Ministerium die Leute einzusetzen, die die dringenden Vorlagen auch schnellstens bearbeiten können.
    Wir werden der Überweisung an den Ausschuß für Arbeit und Sozialpolitik zustimmen. Wir haben immer wieder auf die Not der betroffenen Kreise hingewiesen; in diesen Vorlagen sehen wir eine Anerkennung unseres Drängens. Wenn man an die sozialpolitische Debatte und an manchen Zwischenruf denkt, der protokollarisch festgelegt ist, dann muß man sich fragen, wieweit noch ein echtes soziales Verständnis vorhanden ist. Wir haben bei den meisten Vorlagen den Eindruck, daß sie aus dem Geiste des „so sozial wie möglich" erfolgen. Das heißt, daß nicht der Druck der harten Tatsachen dahintersteht. Wir haben von dieser Stelle aus mehrfach erklärt, daß die Sozialpolitik von dem Grundsatz aus „so sozial wie nötig" betrieben werden muß. Das heißt, daß man unablässig und mit stärkstem Druck daran gehen muß, die Not zu beseitigen. Bei aller Anerkennung der materiellen Schwierigkeiten der Regierung in der gesetzlichen Regelung dieser Fragen sind wir doch der Ansicht, daß hier nicht das Entsprechende getan wird. Diese Vorlagen entsprechen in der letzten Erfüllung nicht den Vorstellungen der Sozialdemokratie. Ich habe soeben schon gesagt, es sind einige erfreuliche Fortschritte zu verzeichnen. Wir werden im Ausschuß mithelfen, eine Vorlage zu erarbeiten, die der Not der Zeit gerecht wird. Es ist soviel von der Not gesprochen worden. Es ist notwendig, auf dem schnellsten Wege hier eine gute Regelung zu schaffen, notwendig in dem tiefsten Sinne des Wortes, um „die Not zu wenden".

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Abgeordnete Sabel. — Ich bitte um Entschuldigung; Herr Bundesminister Storch möchte zwischendurch das Wort nehmen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Anton Storch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin meinem Vorredner für seine Ausführungen sehr dankbar. Er hat sich wenigstens ernstlich Mühe gegeben, in die Gesetzentwürfe, die heute vor uns liegen, hineinzudringen. Ich bin auch offen genug, Ihnen zu sagen, daß ich gern bereit bin, bei der Bearbeitung dieser beiden Vorlagen im Ausschuß berechtigte und zur Zeit schnell durchführbare Erweiterungen mitzumachen. Ich möchte Sie nur darauf aufmerksam machen, daß wir in diesem Gesetz nicht festlegen können, daß auf Grund der Tatsache, daß die Löhne gehoben worden sind, nun die laufenden Unterstützungen von heute auf morgen oder in kurzer Zeit überprüft werden müssen. Mit einer derartigen Arbeit würden die Arbeitsämter einfach nicht fertig werden.

    (Abg. Keuning: Stellen Sie einige arbeitslose Angestellte ein, Herr Minister!)

    — Wir haben bereits eine derartig aufgeblähte Arbeitsverwaltung, daß wir uns, wenn die Dinge jetzt
    neu gestaltet werden, allen Ernstes fragen müssen, ob der Verwaltungsapparat in dieser Größe gehalten werden kann. Im Rahmen des Möglichen bin ich jederzeit bereit, den Weg mitzugehen, damit der Arbeitslose, der seinen Beitrag im Verhältnis zu seinem Arbeitslohn gezahlt hat, auch die jeweilige Unterstützung nach dem Prozentverhältnis zu dem dann gültigen Lohn erhält. In dieser Hinsicht dürfen Sie auf meine Mitarbeit und die meiner Beamten im Ministerium unbedingt rechnen.
    Ich bin vorhin auf die von der Kommunistischen Partei gestellten Anträge nicht eingegangen. Aber für den Fall, daß der eine oder andere aus dem Hohen Hause zu den Dingen Stellung nehmen will, möchte ich Ihnen einige Auswirkungen der kommunistischen Anträge zeigen. Nach den kommunistischen Anträgen würde jemand, der einen Beitrag entsprechend einem Wochenverdienst von 12 DM gezahlt hat, einen Unterstützungsanspruch von 20,40 DM haben. Derjenige, der die Beiträge für 30 DM Wochenlohn bezahlt hat, würde 45,30 DM und derjenige, der Beiträge für einen Wochenlohn von 60 DM entrichtet hat, würde 68,10 DM an Unterstützung bekommen. Ich glaube, unter solchen Umständen würde kein Mensch mehr arbeiten.

    (Beifall bei den Regierungsparteien. — Zurufe von der KPD.)