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ID0112700800

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 127. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1951 4835 127. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 15. März 1951. Geschäftliche Mitteilungen 4836C, 4840D, 4862C, 4863D, 4879A Urlaubsgesuch des Abg. Nuding . . . 4836C, 4840D Änderungen der Tagesordnung 4836D Erste, zweite und dritte Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, BP, des Zentrums, der WAV und der Gruppe BHE-DG betr. Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Wahlperiode der Landtage der Länder Baden und Württemberg-Hohenzollern (Nr. 2057 der Drucksachen) 4837A Euler (FDP) (schriftliche Begründung 4837A, 4880A Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) 4837A Beschlußfassung 4837B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Nr. 2007 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der KPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abänderung von Bestimmungen in dem Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (AVAVG) vom 16. Juli 1927 (RGBl. I S. 187) in der zur Zeit geltenden Fassung (Nr. 1958 der Drucksachen) und in Verbindung mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Bemessung und Höhe der Arbeitslosenfürsorgeunterstützung (Nr. 2008 der Drucksachen) 4837B Storch, Bundesminister für Arbeit 4837C, 4841C, 4843B Kohl (Stuttgart) (KPD), Antragsteller . . . . 4838C, 4847A, 4849A Dr. Ott (BHE-DG) 4841A Keuning (SPD) 4841D Sabel (CDU) 4843C, 4850A Dr. Schäfer (FDP) 4845A Frau Kalinke (DP) 4845D Richter (Frankfurt) (SPD) 4848B Abstimmungen 4849A, 4850A Ausschußüberweisung des Antrags der KPD Nr. 1958 der Drucksachen . . . . 4850B Beratung des Antrags der Fraktion der BP betr. Rückgabe nichtgenutzter, von der Besatzungsmacht beschlagnahmter Wohnungen (Nr. 1995 der Drucksachen) . . . 4850B Dr. Seelos (BP), Antragsteller . 4850B, 4858B Hoecker (SPD) 4851D Fisch (KPD) 4853B Strauß (CSU) 4854B Wirths (FDP) 4855C Dr. Reismann (Z) 4856C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 4857B Beschlußfassung 4858C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über den Ablauf der durch Kriegsoder Nachkriegsvorschriften gehemmten Fristen (Nr. 1985 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 2055 der Drucksachen) 4858C Majonica (CDU), Berichterstatter . 4858C Beschlußfassung 4859B Zweite und dritte Beratung des vom Deutschen Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Verlängerung des Wirtschaftsstrafgesetzes (Nr. 1998 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) (Nr. 2043 der Drucksachen) 4859B Stegner (FDP), Berichterstatter 4859C, 4861A Dr. Greve (SPD) 4860B Mellies (SPD) 4860D Beschlußfassung 4861B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über das Schiffsregister (Nr. 1370 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 1999 der Drucksachen) 4861C Dr. Greve (SPD), Berichterstatter . 4861D Dr. Reismann (Z) 4862C Beschlußfassung 4862C, D Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die vorläufige Haushaltsführung der Bundesverwaltung im Rechnungsjahr 1951 (Nr. 2044 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) (Nr. 2056 der Drucksachen) 4863B Blachstein (SPD), Berichterstatter . 4863B Beschlußfassung 4863D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse des Reichsvermögens und der preußischen Beteiligungen (Nr. 1853 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 2032 der Drucksachen) 4864A Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP): als Berichterstatter 4864A als Abgeordneter 4874B Dr. Greve (SPD): zur Geschäftsordnung 4866C zur Sache 4869C Dr. Laforet (CSU) 4866D Dr. Etzel (Bamberg) (BP) . . . 4867C, 4875D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 4868C Dr. Schmid (Tübingen) (SPD) . . . 4870D Pelster (CDU) 4872A Dr. Oesterle (CSU) 4872D Dr. Gülich (SPD) 4874A Dr. von Merkatz (DP) 4875A Beschlußfassung 4875D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundsteuergesetzes (Nrn. 1787, 1947 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 2013 der Drucksachen) 4876A Zur Geschäftsordnung: Lausen (SPD) 4876A Dr. Kneipp (FDP) 4876B Zurückverweisung an den Ausschuß . . 4876C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Dr. Schumacher gem. Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 15. Dezember 1950 (Nr. 2004 der Drucksachen) . . . . 4876C Kahn (CSU), Berichterstatter . . . 4876D Beschlußfassung 4877B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Dr. Freiherrn von Fürstenberg gem. Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 8. Januar 1951 und Schreiben des Rechtsanwalts Dr. Berthold (München) vom 6. Dezember 1950 (Nr. 2005 der Drucksachen) 4877B Ritzel (SPD) : als Berichterstatter 4877B als Abgeordneter 4878C Donhauser (Unabhängig) 4877D Strauß (CSU) 4878B Zurückverweisung an den Ausschuß . . 4878D Antrag der SPD betr. Aufsetzung der zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in Unternehmen des Bergbaues sowie der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung 4878D Nächste Sitzung 4879C Anlage: Schriftliche Begründung zum interfraktionellen Antrag betr. Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Wahlperiode der Landtage der Länder Baden und Württemberg-Hohenzollern (Nr. 2057 der Drucksachen) 4880 Die Sitzung wird um 13 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Anlage zum Stenographischen Bericht der 127. Sitzung Schriftliche Begründung zum Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, BP, Z, WAV und der Gruppe BHE-DG betreffend Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Wahlperiode der Landtage der Länder Baden und .Württemberg-Hohenzollern (Nr. 2057 der Drucksachen) Der Entwurf eines Bundesgesetzes über die Neugliederung in dem die Länder Baden, WürttembergBaden und Württemberg-Hohenzollern umfassenden Gebiete gemäß Art. 118 Satz 2 des Grundgesetzes ist am 16. März 1951 im Ausschuß für innergebietliche Neuordnung verabschiedet und dem Rechtsausschuß zugeleitet worden. Der Gesetzentwurf sollte ursprünglich eine Bestimmung über die Verlängerung der Wahlperiode der Landtage der Länder Baden und WürttembergHohenzollern für die Zeit bis zum Außerkrafttreten der beiden Länderverfassungen enthalten, wie in § 25 des vom Ausschuß für innergebietliche Neuordnung seiner Arbeit zugrunde gelegten Antrages der Abgeordneten Gengler, Kiesinger, Bauknecht und Genossen, Drucksache Nr. 1849, vorgesehen. Es hat sich als notwendig erwiesen, diese Bestimmung zum Gegenstand des vorliegenden Gesetzentwurfs zu machen, weil die Legislaturperiode des Landtags des Landes Baden bereits am 28. April 1951 und die des Landtags des Landes Württemberg-Hohenzollern bereits am 17. Mai 1951 abläuft und in beiden Ländern die Volksabstimmungen über die Verlängerung der Legislaturperiode der beiden Landtage bereits für den 8. April 1951 vorgesehen sind. Die Landtage der beiden Länder haben die Verlängerung ihrer Legislaturperioden durch verfassungänderndes Gesetz beschlossen, das nach den Verfassungen von Baden und Württemberg-Hohenzollern der Bestätigung durch Volksabstimmung bedarf, damit die in den Verlängerungen der Legislaturperioden liegende Änderung der Verfassungen der beiden Länder wirksam werden kann. Diese Volksabstimmungen sind, wie erwähnt, für den 8. April 1951 vorgesehen. Es kam dem Ausschuß für innergebietliche Neuordnung darauf an, die für den 8. April vorgesehene Volksabstimmung in den Ländern Baden und Württemberg-Hohenzollern zu vermeiden. Die beiden beteiligten Länder haben ein dringendes Interesse daran, daß diese Volksabstimmungen nicht stattzufinden brauchen. Ihre Durchführung wäre mit erheblichen Kosten verbunden; sie wäre ferner aus staatspolitischen Gründen unerwünscht, weil die Wahlbeteiligung unzweifelhaft nur eine außerordentlich geringe sein würde. In den beiden Ländern hat bereits eine Volksbefragung über das Zustandekommen des Südweststaats stattgefunden. Das Bundesgesetz über die Neugliederung in den Ländern Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern wird in den kommenden Monaten eine weitere Volksabstimmung notwendig machen. Die Bevölkerung der drei beteiligten Länder wird dann wiederum nach einigen Monaten zum dritten Male zur Wahlurne gerufen, weil nach dem Volksentscheid gemäß Art. 118 Satz 2 des Grundgesetzes die verfassunggebende Landesversammlung des Südweststaats oder aber die verfassunggebenden Landesversammlungen der wiederhergestellten alten Länder Baden und Württemberg zu wählen sind. In Anbetracht dieser Häufung von Wahlen in den Ländern des Südwestraums ist es staatspolitisch dringend erwünscht, die Volksabstimmungen vom 8. April 1951 über die Verlängerung der Legislaturperioden der Landtage von Baden und Württemberg-Hohenzollern zu vermeiden. Dies ist möglich, wenn das mit dem vorliegenden Antrag aller Parteien und .Gruppen des Bundestages angestrebte Bundesgesetz rechtzeitig wirksam wird. Im Ausschuß für innergebietliche Neuordnung, dem Abgeordnete aus dem Lande Baden und aus dem Lande Württemberg-Hohenzollern angehören, bestand volle Einmütigkeit darüber, daß durch das mit dem vorliegenden Antrag angestrebte Bundesgesetz die Volksabstimmungen vom 8. April vermieden werden sollten. Das Gesetz begegnet keinen rechtlichen Bedenken. Es hat den unmißverständlichen Charakter eines Sondergesetzes, das sich auf einen Ausnahmetatbestand gründet. Wenn der Verfassunggeber die Gesetzgebungsorgane des Bundes ermächtigt hat, die Neugliederung in dem die Länder Baden, Württemberg-Baden, und Württemberg-Hohenzollern umfassenden Gebiete durch Bundesgesetz zu regeln, und ihnen damit die Möglichkeit gegeben hat, eine Regelung zum Gesetz werden zu lassen, die über die Volksabstimmung zur Aufhebung der bisherigen Länder Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern führt, dann ist in dieser Befugnis auch die weit mindere Befugnis enthalten, eine Verlängerung der Legislaturperioden der Landtage in den beteiligten Ländern anzuordnen, um vermeidbare Volksabstimmungen auszuschließen. Bonn, den 15. März 1951. Euler
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Anton Storch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Ihnen hier vorliegenden Gesetzentwürfe über die Erhöhung der Bezüge für die Arbeitslosen und Arbeitslosenfürsorgeunterstützungsempfänger sollen keine grundsätzliche Neuordnung dieses Fragenkomplexes herbeiführen. In meinem Ministerium ist eine Novelle über die Neuordnung und Neugestaltung des AVAVG fertiggestellt worden. Es haben bereits Besprechungen mit den Ländervertretern und mit den Sozialpartnern stattgefunden, und alle diese Stellen wollen mir bis zum 4. April ihre endgültige Stellungnahme schriftlich zugehen lassen.
    Wir müssen uns bei dieser Gesetzesmaterie darüber klar sein, daß wir ein völlig auseinandergelaufenes Recht vor uns haben. In der britischen Zone haben wir in der Nachkriegszeit wieder ein einheitliches Recht bekommen, aber in den anderen Zonen ist das Gesetz so weit auseinandergelaufen, daß man heute von zehn verschiedenen Rechtsgrundlagen ausgehen muß. Wir wollen durch diese Ihnen jetzt vorliegenden Gesetzentwürfe erreichen, daß zumindest in der Unterstützungszahlung einheitliches Recht für das ganze Bundesgebiet herbeigeführt wird. Deshalb finden Sie im Anhang an diese Gesetzentwürfe die Unterstützungslisten, die Inhalt und Teil der Gesetze werden.
    Soweit es sich hier um die Fragen handelt, die die Arbeitslosenversicherung selbst angehen, handelt es sich hauptsächlich um eine Neugestaltung des § 105. Hier soll einem Übelstand abgeholfen werden, der dadurch entstanden ist, daß in der Vergangenheit der tatsächliche Arbeitsverdienst des Einzelnen zur Grundlage der Berechnung seiner Unterstützung herangezogen wurde. Die Folge davon war, daß, wenn der Mann in den letzten dreizehn Wochen seines Arbeitsverhältnisses krank war oder er aus irgendwelchen dringenden Gründen einen Urlaub nehmen mußte, er nachher mit einem zu geringen Arbeitsverdienst seine Unterstützung berechnet bekam. Diese Dinge sind abgeändert worden. Vor allen Dingen ist auch die Möglichkeit beseitigt worden, daß jemand eine Schädigung seiner Bezüge erfährt, weil er in den letzten dreizehn Wochen Kurzarbeit machen mußte. In der Zukunft wird für die Berechnung der Unterstützungssätze die tarifvertraglich für den betreffenden Beruf vorgesehene Arbeitszeit zugrunde gelegt sein. Nur wenn jemand aus eigenem Ermessen heraus Freizeiten eingelegt hat, wird er dadurch ein Schädigung erfahren.
    Weiter sind die Unterstützungssätze in der Arbeitslosenversicherung in der neuen Liste um 10 % erhöht worden. Bei der Arbeitslosenversicherung wirkt sich ein höheres Lohnniveau ja bereits dadurch wesentlich aus, daß der betreffende eben


    (Bundesarbeitsminister Storch)

    seine Unterstützungssätze nach den neuesten Tarifen bekommt. Darüber hinaus haben wir noch dafür gesorgt, daß, wenn jemand eine außerberufliche Arbeit vorübergehend angenommen hat — ich will einmal sagen: ein gelernter Facharbeiter der Metallindustrie ist irgendwie in der Landwirtschaft tätig gewesen' —, er seine Unterstützung nicht nach den Verdiensten der letzten dreizehn Wochen bekommt, sondern der Betreffende kann den Antrag stellen, daß ihm der durchschnittliche Verdienst der letzten 52 Wochen zugrunde gelegt wird, wenn das für ihn besser ist. Es wird auch noch die Frage zu prüfen sein, ob man diese Bestimmungen nicht so weit ausdehnt, daß auch eine in der Zwischenzeit eingetretene Erhöhung der Tariflöhne zusätzlich in Anrechnung gebracht werden kann.
    In diesem Gesetzentwurf finden Sie dann Bestimmungen über die Höchstarbeitsentgelte, die in der Arbeitslosenversicherung zugrunde gelegt werden können. Sie finden hier den täglichen Arbeitsverdienstsatz von 12,50 DM; er war seither 10 DM. Für den wöchentlichen Verdienst finden Sie 87,50 DM und für den Monatsverdienst 375 DM. Durch diese Bestimmungen werden die Höchstsätze, die zur Anrechnung gebracht werden können, um rund 25 °/o erhöht. Wenn Sie sich die hier vorgesehenen Bestimmungen in ihrer Gesamtheit ansehen, werden Sie davon sprechen können, daß die tatsächlichen Bezüge derjenigen, die arbeitslos werden 'oder arbeitslos sind, in einem höheren Rahmen als nur um 10 % erhöht werden.
    Wesentlich anders liegen die Dinge bei dem zweiten Gesetzentwurf, dem Entwurf über die Arbeitslosenfürsorgeunterstützungen. Hier handelt es sich an erster Stelle darum, daß wir jemanden, der vorübergehend Arbeit angenommen und noch keine neue Anwartschaft erworben hat, in der Zukunft nicht mehr nach seinem früheren Arbeitsverdienst einstufen, sondern nach dem Arbeitsverdienst, den er nun in den letzten dreizehn Wochen gehabt hat. Die Notlage ist ja bei den Arbeitslosenfürsorgeempfängern draußen am allergrößten, vor allen Dingen dann, wenn es sich um Menschen handelt, die jahrelang arbeitslos sind, wie wir sie leider Gottes in den Flüchtlingsländern finden. Um dieser besonderen Notlage zu steuern, sind wir in der Vorlage dazu übergegangen, diesen Leuten die Möglichkeit zu geben, ihre Unterstützungssätze umwandeln zu lassen, und zwar nach dem erhöhten Lohnniveau ihres Berufes. Wenn beispielsweise ein Bauarbeiter vor zwei Jahren arbeitslos geworden ist, damals einen Stundenlohn von einer Mark gehabt hat und sein Arbeitslosenfürsorgesatz nun auf dieser Grundlage errechnet ist, dann kann er beim Arbeitsamt den Antrag stellen, daß für seine Unterstützungsberechnung für die Zukunft der jetzige Tariflohn seines Gewerbes angerechnet wird. Wir haben darüber hinaus natürlich auch hier die Unterstützungssätze um 10 Prozent erhöht. Wir werden hierdurch vielleicht schon an der einen oder anderen Stelle in größere Schwierigkeiten wegen der Aufnahme von zumutbaren Arbeiten kommen.
    Zusammenfassend möchte ich Ihnen sagen, daß die Gesetzentwürfe nicht dazu angetan sind, das wirklich ernste Problem der Arbeitslosenversicherung und der Arbeitslosenfürsorge endgültig zu regeln. Hier handelt es sich darum, die schnellstmögliche Verabschiedung eines Gesetzes herbeizuführen, das den Arbeitslosen, vor allen Dingen den Arbeitslosenfürsorgeunterstützungsempfängern größere Beträge geben will, als es seither möglich war.
    Über den Kostenaufwand möchte ich Ihnen sagen, daß die zur Durchführung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes aufzubringenden Mittel natürlich den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung entnommen werden müssen. Wir rechnen damit, daß die Mehrkosten im Jahr 55 Millionen DM betragen. Die erhöhten Löhne und die damit erhöhten Eingänge an Arbeitslosenversicherungsbeiträgen setzen die Arbeitslosenversicherung instand, diese Mittel aufzubringen, ohne eine Gefährdung der Arbeitslosenversicherung herbeizuführen. Für den zweiten Gesetzentwurf müssen die finanziellen Grundlagen vom Bund erbracht werden. Es handelt sich dabei um Mehrausgaben für den Bund in Höhe von 80 Millionen DM im Jahr.


Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren,. Sie haben die Begründung der beiden Gesetzesvorlagen der Regierung gehört.
Zur Begründung des Gesetzesantrags der KPD — Drucksache Nr. 1958 — hat Herr Abgeordneter Kohl (Stuttgart) das Wort.
Der Ältestenrat schlägt Ihnen vor, für die Begründung 15 Minuten und für die Aussprache über diese drei Punkte der Tagesordnung eine Redezeit von 120 Minuten vorzusehen.
Kohl (Stuttgart) (KPD), Antragsteller: Meine Damen und Herren! Im Frühjahr 1950 wurde im Bundestag anläßlich einer Debatte über die stetig wachsende Zahl der Arbeitslosen durch Herrn Bundesarbeitsminister Storch die Meinung vertreten, daß diese Zahl bis zum Herbst 1950 stark im Absinken begriffen sein werde und daß ihre Senkung keinen besonderen Schwierigkeiten mehr begegnen würde. Sekundiert wurde der Herr Bundesarbeitsminister nicht nur hier in diesem Hause, sondern auch außerhalb dieses Hauses von dem Herrn Bundeswirtschaftsminister Dr. Erhard, der in der Behandlung der Prognosen der wirtschaftlichen Zukunftsentwicklung dieselbe Auffassung vertreten hat und der ja gestern erneut unter Beweis gestellt hat, wie wandlungsfähig er bei seinen Prognosen geworden ist. Wir haben die Tatsache zu verzeichnen, daß trotz aller Bemühungen der Bundesregierung, wie der Herr Bundesarbeitsminister meint, die Zweimillionengrenze der Arbeitslosenzahl in Sicht ist. Damit ist nach unserer Meinung der Höhepunkt noch nicht erreicht. Auch die offiziellen Pressemitteilungen, die von einem leichten Absinken der Arbeitslosenziffer sprechen, können über die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse nicht hinwegtäuschen. Es ist bereits gesternin diesem Hause ausgeführt worden, daß die Arbeitslosenziffer schon außerordentlich stabil ist, vielleicht die einzige Stabilität, die wir in Westdeutschland zu verzeichnen haben. Die Hoffnungen, die eine große Anzahl von Politikern auf die Folgen des Marshallplans gesetzt hat — deren Wirksamkeit von uns allerdings bestritten worden ist —, sind nicht erfüllt worden. Diese Abhängigkeit vom Marshallplan ist mit eine der Hauptursachen dafür, daß die Arbeitslosenzahl nicht absinkt, sondern weiter im Steigen begriffen ist. Wir sind der Meinung, daß gerade in der Tatsache des Vorhandenseins einer strukturellen Arbeitslosigkeit die koloniale Abhängigkeit Westdeutschlands erneut unter Beweis gestellt worden ist. Die Maßnahmen der Regierung, die in den letzten Monaten besonders kraß in Erscheinung getreten sind — ich erinnere nur an die Brotpreiserhöhung, an die Tatsache der kommenden Erhöhung der Margarinepreise, an die Erhöhung der Butterpreise und Kohlenpreise, an.


(Kohl [Stuttgart])

die diskutierte Mietpreiserhöhung und den Blütenstrauß neuer Steuergesetze, den der Bundesfinanzminister in einer der letzten Sitzungen dem Parlament serviert hat —, führen ganz zwangsläufig zu einer außerordentlichen Verschlechterung der Lebenshaltung im allgemeinen.
Besonders hart aber treffen diese geschaffenen wirtschaftlichen und politischen Tatsachen den Kreis der Arbeitslosen. Die unglaubliche Spanne zwischen Preis und Einkommen zeigt ihre Auswirkungen gerade bei den bald zwei Millionen Arbeitslosen, deren Erbitterung in Hunderten von Entschließungen dieser Kreise an dieses Haus und an die maßgebenden Regierungsstellen zum Ausdruck gekommen ist. Es wäre wirklich einmal zweckmäßig, wenn der Herr Bundeswirtschaftsminister nicht nur von der Tribüne dieses Hauses die Maßnahmen der Regierung, die sie auf dem wirtschaftlichen und Preissektor durchzuführen gedenkt, vor dem deutschen Volk vertreten, sondern wenn er seine Parole des Riemen-enger-Schnallens auch einmal in einer Arbeitslosenversammlung vertreten würde. Er zieht es allerdings vor, vor den Kreisen der Industrie- und Handelskammern zu sprechen, weil dort die Situation für ihn ungefährlicher ist.

(Sehr wahr! bei der KPD.)

Wir stellen die bedenkliche Tatsache fest, daß bei den langfristig Erwerbslosen, die den größten Teil der Arbeitslosen darstellen — weit über 60 %, der Anteil der Jugendlichen beträgt zirka 28 % —, sich die Lage durch die katastrophale Wirtschafts- und Steuerpolitik der Regierung bedeutend verschlechtert hat. Der Bundesarbeitsminister Storch, der gerade vor mir seinen Gesetzentwurf zur Änderung wenigstens in der Unterstützungsfrage begründet hat, glaubt nun, mit einer zehnprozentigen Erhöhung einen Ausgleich geschaffen und auf der anderen Seite auch — allerdings ist das illusionär — damit die Empörung der Erwerbslosen aufgefangen zu haben. Die Proteste, die bereits jetzt laut geworden sind, gipfeln immer wieder in der berechtigten Behauptung, daß dieser Gesetzentwurf eine Verhöhnung der Arbeitslosen darstellt. Dabei ist bezeichnend, daß für die Errichtung einer Bundesanstalt für Arbeitslosenversicherung, die jetzt noch vorhandenen zirka 700 Millionen DM Rücklage in diese neue Bundesanstalt miteingebracht werden sollen. Den Satz in der Begründung des Gesetzentwurfes über die zehnprozentige Erhöhung sollte man in Parallele setzen, daß nämlich mit diesen Gesetzesvorlagen die Möglichkeiten der Bundesregierung, den Erwerbslosen zu helfen, ausgeschöpft seien. Obwohl der Bundestag bereits Anfang vorigen Jahres die Meinung vertreten hat, daß eine grundlegende Reform des Gesetzes über Arbeitslosenversicherung und Arbeitsvermittlung eine zwingende Notwendigkeit ist, versucht man, mit kleinen Änderungen an der Gesamtproblematik dieser Frage vorbeizukommen, weil man das Steueraufkommen der arbeitenden Menschen für Zwecke der sogenannten Sicherheit benötigt. Dabei läßt man die soziale Seite, die vor allen Dingen für die bald 2 Millionen Arbeitslosen so lebenswichtig ist, vollkommen außer acht. Ich darf in diesem Zusammenhange darauf hinweisen, daß es nicht nur bedenklich ist, wenn nach den Erklärungen des Bundeswirtschaftsministers in der gestrigen Sitzung die Mittel der Sozialversicherung und der Arbeitslosenversicherung für Investitionszwecke in Anspruch genommen werden, sondern ich glaube, daß hier auch der schärfste Widerstand gegen diese
Pläne von seiten der Arbeiterschaft in Erscheinung treten dürfte.
Diese grundsätzliche Erkenntnis und die Tatsache, daß seit 1939 keine Änderung entscheidender Art an dem Gesetz über Arbeitslosenversicherung und Arbeitslosenfürsorge vorgenommen worden ist, hat uns veranlaßt, diesen Gesetzentwurf vorzulegen, der wenigstens in den grundsätzlichen Fragen eine längts fällige Reform des Arbeitslosenversicherungsgesetzes vorsieht. Wir erheben dabei keinen Anspruch darauf, mit unseren Vorschlägen alles das aus dem Gesetz ausgemerzt zu haben, was auszumerzen notwendig ist. Aber wir sind der Auffassung, daß, da die Bundesregierung bisher jede Initiative vermissen ließ und die Not bei den Erwerbslosen immer weiter steigt, endlich etwas getan werden muß, um diesem Personenkreis in bescheidenem Ausmaß zu helfen.
Schon seit Jahren wird beispielsweise in zuständigen Fachkreisen darüber diskutiert, ob es zweckmaßig sei, zwei verschiedene Unterstützungsarten zu haben, einmal die Arbeitslosenversicherung und zum zweiten die Arbeitslosenfürsorgeunterstützung. Die Kompliziertheit dieses Verfahrens bedingt einen riesigen Verwaltungsapparat, dessen Mittel man durch eine Vereinfachung einsparen könnte, indem man eine Unterstützungsart sicherstellt, auf die der Arbeitslose, soweit er in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis gestanden hat, für die Gesamtdauer seiner Arbeitslosigkeit einen Rechtsanspruch haben muß. Wir gingen dabei auch von dem Grundsatz aus, daß nach Ablauf der bestimmten Karenzzeit das Überwechseln von der Alu in die Alfu mit einer finanziellen Schlechterstellung verbunden ist, die weder moralisch noch sozial gerechtfertigt ist, weil ja mit der Länge der Arbeitslosigkeit die Lebenslage des Arbeitslosen immer weiter absinkt und ein niedrigerer Unterstützungssatz nicht verantwortet werden kann. Die Mittel der Arbeitslosenversicherung sind zweckgebunden und sollten nach unserer Meinung eindeutig den Anspruchberechtigten zugute kommen.
Wir legen weiter in unserem Gesetzesvorschlag den Gedanken fest, daß die Vermittlung und Berufsberatung unentgeltlich auszuführen sind, im Gegensatz zu dem bisher gültigen § 60 des alten Gesetzes, nach dem den Arbeitsämtern bei Arbeitsvermittlung immer noch die Erhebung von Gebühren gestattet ist.
Trotz dem Angebot des Herrn Bundeskanzlers — nach großem, allerdings untauglichem Vorbild —, auf Kosten der Arbeiter einen Burgfrieden abzuschließen, sind wir der Meinung, daß infolge der Politik der Bundesregierung Lohnkämpfe und, wenn die Entwicklung so weiter geht, sicherlich auch Arbeitszeitkämpfe unvermeidlich sein werden. Wir wollen deshalb in dieses Gesetz gewisse Sicherungen einbauen und sagen in unserem Gesetzesvorschlag, daß bei Ausständen oder Aussperrungen unter keinen Umständen eine Vermittlung von Arbeitslosen durch die Arbeitsämter durchgeführt werden darf. Wir stützen uns dabei auf die Erfahrungen in der Vergangenheit, wo man immer wieder versuchte, gerade bei Lohn- und Arbeitszeitkämpfen die Arbeitslosen gegenüber der um ihre Existenz ringenden Arbeiterschaft auszuspielen. Wir sind uns auch darüber im klaren, daß weite Kreise in Westdeutschland mit dem Gedanken spielen, einmal die Not der Arbeitslosen für ihre Rekrutierungsgelüste in der Frage der Remilitarisierung nutzbar zu machen.


(Kohl [Stuttgart])

Wir wollen weiter die Versicherungsfreiheit von Lehrlingen, Anlernlingen und Praktikanten bis 12 Monate vor Beendigung ihres vertraglichen Lehr- oder Arbeitsverhältnisses; für diese Zeit hat dann der Unternehmer die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zu tragen. Niemand wird bestreiten wollen, daß bei dem bisherigen Zustand gerade dieser Personenkreis kurz nach Beendigung seines Vertragsverhältnisses zum großen Teil entlassen wird und praktisch vor einem Nichts steht.
Einer der entscheidendsten Paragraphen ist § 87, in dem wir entsprechend unserer grundsätzlichen Einstellung eine Unterstützungsart verlangen, die jedem Anspruchsberechtigten für die Dauer seiner gesamten Arbeitslosigkeit die Arbeitslosenunterstützung garantiert. Die Anwartschaft muß als erfüllt betrachtet werden, wenn der Arbeitslose bei seiner Entlassung in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis gestanden hat.
Bei einem Blick auf die gegenwärtig von den Arbeitsämtern durchgeführten Aus- und Fortbildungskurse sind wir der Meinung, daß bedeutend mehr getan werden könnte, wenn man unseren Gesetzesvorschlag annimmt, der vorsieht, die Kosten für diese Fortbildung und auch das Fahrgeld durch die Arbeitsämter tragen zu lassen.
Die kommunistische Fraktion des Bundestages hat bereits im September vorigen Jahres dem Bundestag einen Antrag unterbreitet, der eine Erhöhung der Unterstützungssätze für Arbeitslose und Kurzarbeiter um 30 % vorsah. Die Antwort auf diesen Antrag ist nun der Gesetzentwurf der Bundesregierung, der eine zehnprozentige Erhöhung als ausreichend betrachtet. Wir halten es deshalb auch für notwendig, die Berechnungsgrundlage, die nach dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf des Herrn Bundesarbeitsministers um 10 % erhöht wird, in § 105 zu ändern, und zwar zugunsten der Erwerbslosen, indem angesichts der unerhört gestiegenen Lebenshaltungskosten der bisher unzulängliche Zuschlag für Angehörige von 20 bzw. 10 % auf 40 bzw. 30 % erhöht wird.
Wer selbst einmal das Schicksal eines Erwerbslosen hat auf sich nehmen müssen, der wird wissen, daß die in, § 110 festgelegte Karenzzeit eine Unmöglichkeit darstellt. Wir verlangen deshalb mit unserem Gesetzentwurf, die Arbeitslosenunterstützung vom Tage der Arbeitslosmeldung ab zu bezahlen. Die Zahlung der Kurzarbeiterunterstützung, die nach dem Gesetz eine Kannbestimmung ist, muß in eine Mußbestimmung geändert werden. Ebenso muß dem Erwerbslosen bei der Beschaffung einer neuen Arbeitsausrüstung geholfen werden. Mittel der Arbeitsämter sind dafür ohne Rückerstattung zur Verfügung zu stellen.
Die Tatsache, daß Arbeitslose aus langfristiger Arbeitslosigkeit in einen neuen Beruf vermittelt werden, in dem sie zuerst die notwendige Fertigkeit erlangen müssen, zwang dazu, einen Lohnausgleich aus den Mitteln der Arbeitslosenversicherung festzulegen, der so lange zu gewähren ist, bis der Arbeitende in seinem neuen Wirkungskreis die volle Fertigkeit erreicht hat.
Eine Unmöglichkeit stellt der bisherige Zustand dar, daß der Leiter des Arbeitsamtes bzw. des Landesarbeitsamtes bei der Durchführung von Notstandsarbeiten den Stundenlohn bestimmt bzw. festlegt. Wir verlangen, daß bei der Durchführung dieser Arbeiten der dafür vorgesehene Tariflohn unter allen Umständen zu bezahlen ist. Ebenso lehnen wir es ab, daß ausgesprochene Facharbeiter unter Androhung des Entzugs der Arbeitslosenunterstützung gezwungen werden können, einen anderen Beruf, in dem gegenwärtig Mangel besteht, aufzunehmen, und daß die Unterstützungszahlung davon abhängig gemacht wird.
Den Gemeinden und Gemeindeverbänden gestehen wir nicht mehr die Vermittlung von Arbeitslosen zu, weil wir, gestützt auf Erfahrungen, die Unmöglichkeit dieses Zustandes kennen.
Wir sind uns darüber im klaren, daß dieser von uns eingereichte Gesetzentwurf, wenn er gründlich und eingehend diskutiert wird, unter allen Umständen zweifelsohne eine fortschrittliche Arbeitslosenhilfe darstellt.
Wir sind uns weiter darüber im klaren, daß die Erwerbslosen in erster Linie die Katastrophenpolitik der Bundesregierung mit niedrigen Unterstützungssätzen und mit einem weiteren Ansteigen der Arbeitslosenzahl zu bezahlen haben. Nur zwei kurze Zitate: Die „Düsseldorfer Nachrichten" vom 9. März 1951 bringen unter der Überschrift „Höhere Preise, mehr Steuern, weniger Wohnungen, Bauverbote in Kürze zu erwarten" ein Bild über die tatsächlichen Zustände, wie wir sie gegenwärtig in Westdeutschland haben und wie sie sich weiter entwickeln werden. Einen Tag vorher veröffentlicht das Nürnberger „8-Uhr-Abendblatt" ebenfalls einen Bericht unter der Überschrift „Eine Milliarde für neue Kasernen für amerikanische Streitkräfte oder kasernierte deutsche Truppen". Wir sind der Meinung, meine Damen und Herren, die Mittel, die Sie in diesem Hause für einen sogenannten Verteidigungsbeitrag und für eine schlagkräftige Polizei bewilligen, sollten viel eher den Erwerbslosen zugutekommen. Sie sollten Ihre Politik därauf ausrichten, die Erwerbslosen in Arbeit zu bringen. Sie können sie in Arbeit bringen, wenn Sie eine Politik des Friedens und nicht eine Politik der Vorbereitung des Krieges betreiben.

(Zuruf rechts: Sowjetisierung!)

Deswegen glauben wir sagen zu müssen, daß der Gesetzentwurf im Ausschuß für Arbeit gründlich diskutiert werden soll. Wir beantragen die Überweisung an diesen Ausschuß.

(Beifall bei der KPD.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren! Bevor ich die allgemeine Aussprache eröffne, möchte ich folgendes bekanntgeben:
    Der Vorsitzende des Haushaltsausschusses bittet, bekanntzugeben, daß der Ausschuß um 16 Uhr 30 Minuten im Zimmer 02 des Südflügels seine Sitzung fortsetzt.
    Weiterhin bin ich darauf aufmerksam gemacht worden, daß der interfraktionelle Antrag über die Verlängerung der Legislaturperiode der Landtage von Württemberg-Hohenzollern und Baden, der vorhin zur Abstimmung kam, auch von der Fraktion der WAV unterschrieben ist. Ich weise ausdrücklich darauf hin.
    Schließlich habe ich auf Wunsch des Bundestages die ärztliche Bescheinigung des Dr. Dr. med. Meng, Stuttgart, über die Krankheit des Abgeordneten Nuding vom 5. März heranziehen lassen. Der Arzt weist darauf hin, daß Herr Kollege Nuding am 1. Dezember 1950 wegen eines chronischen Magengeschwürs operiert wurde. Der völlig reduzierte Allgemeinzustand zusammen mit erheblichen Kreislaufstörungen (Herzmuskelerkrankung, alte Lungentuberkulose) bedinge, daß die Erholung zu dem Zustand der Arbeitsfähigkeit wesentlich länger dauere und weiterhin benötigen werde als ohne die genannten Befunde. Zur Zeit sei der Patient noch völlig arbeitsunfähig. Voraussichtliche Dauer wei-


    (Präsident Dr. Ehlers)

    terhin 6 bis 8 Wochen. — Ich darf annehmen, daß
    der Bundestag unter diesen Umständen mit Erteilung des beantragten Urlaubs einverstanden ist.
    Meine Damen und Herren, ich eröffne die Besprechung der ersten Beratung der Gesetzentwürfe, die eben begründet worden sind, im Rahmen einer allgemeinen Redezeit von 120 Minuten.
    Als erster hat das Wort Herr Abgeordneter Dr. Ott.