Rede von
Dr.
Hermann
Ehlers
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Sie haben auch der Beratung des Punktes 2 widersprochen.
Meine Damen und Herren! Die Bestimmung des § 36, daß die Beratungen frühestens am dritten Tage nach Verteilung der Drucksachen beginnen dürfen, ist zwingend. Das Haus kann davon absehen, wenn nicht zehn Abgeordnete widersprechen. Durch die Erklärungen der Herren Abgeordneten Mellies und Euler steht fest, daß hinsichtlich der Punkte 3, 4 und 5 dieser Widerspruch vorliegt.
Darf ich annehmen, daß das Haus damit einverstanden ist, diese Punkte morgen auf die Tagesordnung zu setzen?
— Dann ist vorzusehen, sie auf die Tagesordnung der Sitzung vom Freitag zu setzen. Damit ist die geschäftsordnungsmäßige Frist gewahrt. Ich stelle das ausdrücklich fest.
Darf ich fragen, ob der Widerspruch des Herrn Abgeordneten Renner gegen die erste Beratung des Punktes 2 der Tagesordnung außer von den anwesenden sechs Mitgliedern seiner Fraktion auch von anderen Mitgliedern des Hauses unterstützt wird? — Das ist nicht der Fall. Es wird kein Widerspruch von zehn Mitgliedern erhoben. Damit ist der Widerspruch des Herrn Abgeordneten Renner wirkungslos. Die Beratung des Punktes 2 der Tagesordnung findet statt.
Ich rufe auf Punkt 1 der Tagesordnung:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes über den Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung einer Bundesstelle für den Warenverkehr der gewerblichen Wirtschaft (Nrn. 1974, 586 [berichtigt] und 1843 der Drucksachen).
Als Berichterstatter hat das Wort Herr Abgeordneter Dr. Oellers.