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ID0112403500

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 124. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. März 1951 4733 124. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 8. März 1951. Geschäftliche Mitteilungen . 4734A, 4746C, 4756D Zustimmung des Bundesrats zu den Gesetzen über Errichtung von Bundesgrenzschutzbehörden 4734B Aufhebung des § 29 des Gesetzes zur Milderung dringender sozialer Notstände . 4734B Vermittlung der Annahme an Kindes Statt 4734B Rechtswirkungen des Ausspruchs einer nachträglichen Eheschließung . . . 4734B Anleihegesetz von 1950 4734B Verlängerung der Geltungsdauer des Güterfernverkehrs-Änderungsgesetzes 4734B vermögensrechtliche Verhältnisse der Bundeswasserstraßen 4734B Sammlung von Nachrichten über Kriegsgefangene, festgehaltene oder verschleppte Zivilpersonen und Vermißte 4734B Beschlußfassung des Bundesrats zum Gesetz über Leistungen aus vor der Währungsreform eingegangenen Renten- und Pensionsversicherungen (Nr. 2010 der Drucksachen) 4734B Anfrage Nr. 155 der Zentrumsfraktion betr. Gewerkschaft Elwerath (Nrn. 1809, 2009 der Drucksachen) 4734C Anfrage Nr. 162 der Abg. Strauß, Kemmer, Dr. Jaeger u. Gen. betr. Vergünstigung für die im Ring der politischen Jugend zusammengeschlossenen parteilichen Jugendgruppen (Nrn. 1943 und 2012 der Drucksachen) 4734C Änderungen der Tagesordnung 4734C Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses über den Entwurf eines Gesetzes über Leistungen aus vor der Währungsreform eingegangenen Renten- und Pensionsversicherungen (Nrn. 1972, 2010, 2011 der Drucksachen) . . . . 4734C Dr. Oellers (FDP), Berichterstatter 4734D Beschlußfassung 4'735B Erste Beratung des vom Deutschen Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Verlängerung des Wirtschaftsstrafgesetzes (Nr. 1998 der Drucksachen) 4735B Ausschußüberweisung 4735C Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsiedlung von Heimatvertriebenen aus den Ländern Bayern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein (Nr. 1618 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Heimatvertriebene (22. Ausschuß) (Nr. 1987 der Drucksachen; Änderungsantrag Umdruck Nr. 95) . . . 4735C Pfender (CDU), Berichterstatter . . 4735D Tichi (BHE-DG) 4737A Kuntscher (CDU) 4738A Priebe (SPD) 4739B Dr. Zawadil (FDP) 4740B Dr. Fink (BP) 4741C Willenberg (Z) 4742C Tobaben (DP) 4743A Müller (Frankfurt) (KPD) 4743D Paschek (WAV) 4744D Strauß (CSU) 4745A Abstimmungen 4745D Zweite und dritte Beratung des von den Abg. Dr. Oellers, Schröter u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über eine Bundeshilfe für das Land SchleswigHolstein im Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1867 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 2000 der Drucksachen) 4746C Dr. Gülich (SPD), Berichterstatter 4746D Abstimmungen 4748D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Ausbau der Nordstrecke des Dortmund-Ems-Kanals (Nrn. 1329, 1830 der Drucksachen) 4749A Schulze-Pellengahr (CDU), Berichterstatter 4749B Abstimmungen 4750A Beratung des Antrags der Fraktion des Zentrums betr. Neugliederung des Bundesgebietes (Nr. 1966 der Drucksachen) . . . 4750A Dr. Bertram (Z), Antragsteller . . 4750B Bettgenhäuser (SPD) 4751B Mehs (CDU) 4752A Beschlußfassung 4752B Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Sicherungsmaßnahmen für den sozialen Wohnungsbau 1951 (Nr. 1970 der Drucksachen) 4752B Erler (SPD), Antragsteller 4752C Huth (CDU) 4754C Wildermuth, Bundesminister für Wohnungsbau 4756A Ausschußüberweisung 4756D Nächste Sitzung 4756D Die Sitzung wird um 13 Uhr 31 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Nach dem Vorschlag des Ältestenrates sollte eine Aussprache nicht stattfinden. Mir ist im übrigen ein Änderungsantrag zugegangen. Die Herren Antragsteller des Änderungsantrages verzichten auf eine mündliche Begründung. Der Antrag der Abgeordneten Schmücker, Kühling, Eckstein und Dannemann hat folgenden Wortlaut:
    Der Bundestag wolle beschließen:
    Dem Antrag des 27. Ausschusses Drucksache Nr. 1830 ist folgender dritter Absatz hinzuzufügen:
    Bei der Durchführung ist weitestgehend auf wasserwirtschaftliche Belange der Landwirtschaft Rücksicht zu nehmen.
    Ich glaube, daß es einer besonderen Debatte nicht bedarf. —

    (Abg. Dr. Schäfer: Nein, der Kanal ist voll! — Heiterkeit.)

    Meine Damen und Herren, ich lasse zunächst über den Abänderungs- bzw. Ergänzungsantrag der Abgeordneten Schmücker und Genossen abstimmen. Ich bitte die Damen und Herren, die dem Abänderungsantrag zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Angenommen.
    Ich komme unter Berücksichtigung dieser Abänderung zur Abstimmung über den Antrag Drucksache Nr. 1830. Ich bitte die Damen und Herren, die dem Antrag des Ausschusses, der jetzt also drei Absätze umfaßt, zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Das ist einstimmig angenommen.
    Ich rufe auf Punkt 7 der Tagesordnung:
    Beratung des Antrages der Fraktion des
    Zentrums betreffend Neugliederung des
    Bundesgebietes (Nr. 1966 der Drucksachen).
    Der Ältestenrat schlägt Ihnen eine Begründungszeit von 10 Minuten und eine Aussprachezeit von 60 Minuten vor.
    Zur Begründung hat das Wort der Abgeordnete Dr. Bertram.


Rede von Dr. Helmut Bertram
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)
Meine Damen und Herren! Der Anlaß dieses Antrages war die Beratung des Gesetzes über den Finanzausgleich. Bei der Beratung des Gesetzes über den Finanzausgleich innerhalb der deutschen Bundesländer hat sich herausgestellt, daß die finanzielle Schwäche einzelner deutscher Bundesländer noch viel weiter fortgeschritten war, als wir es angenommen hatten. Der Art. 29 des Grundgesetzes hat zum Ziele, leistungsfähige Länder zu schaffen:

(1) Das Bundesgebiet ist unter Berücksichtigung der landsmannschaftlichen Verbundenheit, der geschichtlichen und kulturellen Zusammenhänge, der wirtschaftlichen Zweckmäßigkeit und des sozialen Gefüges durch Bundesgesetz neu zu gliedern. Die Neugliederung soll Länder schaffen, die nach Größe und Leistungsfähigkeit die ihnen obliegenden Aufgaben wirksam erfüllen können.

So hat es seinerzeit der Parlamentarische Rat im
Grundgesetz verankert.
Die Neuordnung des Bundesgebietes sollte zunächst durch die Vereinbarung der Länder erfolgen. Daß das damals nicht zustande gekommen ist, ist verständlich; denn es fehlte über den Ländern noch eine übergeordnete Bundesinstanz. Wenn daher später die Hohen Kommissare zwar die Billigung des Grundgesetzes ausgesprochen, aber in ihrem Billigungsschreiben erklärt haben, sie seien nicht damit einverstanden. daß Art. 29 des Grundgesetzes zur Anwendung komme, so ist das eine
Stellungnahme, die damals vielleicht verständlich gewesen ist, die uns aber jetzt als dauernde und endgültige Stellungnahme der Hohen Kommissare wahrscheinlich nicht mehr entgegentreten kann. Art. 29 des Grundgesetzes ist an sich in Kraft. Seine Anwendung ist nur durch dieses Billigungsschreiben der Hohen Kommissare einstweilen nicht möglich. Nachdem durch die Revision des Besatzungsstatutes der Deutschen Bundesrepublik weitgehende neue Rechte zugewiesen worden sind, sollte man annehmen, daß die Nichtaufhebung dieser Einschränkung tatsächlich nur ein Vergessen bedeutet, aber nicht eine grundsätzliche Konzeption der Hohen Kommissare. Dies um so weniger, als sie seinerzeit vor Inkrafttreten des Grundgesetzes mit einer Neugliederung des gesamten deutschen Raumes einverstanden gewesen waren. Wenn wir deshalb mit unserem Antrage die Bundesregierung bitten, eine entsprechende Entscheidung der Hohen Kommissare herbeizuführen, so glauben wir nicht, daß wir in dieser Beziehung auf unüberwindliche Schwierigkeiten stoßen werden.
Es kommt hinzu, daß gerade die Neugliederung des Staatsgebietes doch eines der Grundrechte eines souveränen Staates ist, das sich nur nach innen auswirkt und deshalb irgenwelche außenpolitischen Bedenken nicht auszulösen braucht. Wenn Art. 25 des Grundgesetzes sogar deutsche Rechtsnormen dem Völkerrecht unterordnet, dann besteht für die innere Neuordnung die Konsequenz, daß' wir die Notwendigkeiten des Ganzen über irgendwelche Zufälligkeiten bei der Einzelgliederung zu stellen haben.
Die Bedenken, die von mancher Seite gegen die deutschen Fähigkeiten, den deutschen Raum neu zu gliedern, geäußert worden sind und die vor allem im Zusammenhang mit der Erörterung über das Südwest-Problem aufgetaucht sind, teile ich nicht. Art. 29 des Grundgesetzes hat nämlich ein sehr vereinfachtes Verfahren geschaffen: die Möglichkeit, durch einfaches Bundesgesetz eine Neugliederung vorzunehmen. Es ist doch anzunehmen, daß eine derartige Neugliederung in Form eines einfachen Bundesgesetzes hier eine Mehrheit finden wird. Wir müssen die Frist von drei Jahren beachten, die im Art. 29 des Grundgesetzes ausgesprochen ist. Die Vorbereitungen für die Neugliederung werden gewiß noch einige Zeit dauern, so daß wir gar nicht früh genug mit den Vorarbeiten anfangen können.
Nun hat man eingewandt, daß die Neugliederung des gesamten deutschen Raumes kein so entscheidendes und vordringliches Problem darstelle, daß wir ausgerechnet jetzt, in einer Zeit der außenpolitischen Hochspannung und der äußersten wirtschaftspolitischen Erschwernisse damit anzufangen hätten. Gerade der letzte Gesichtspunkt sollte uns veranlassen, mit aller Energie und mit aller Beschleunigung an die Neugliederung heranzugehen. Die Verwaltungsreform der Länder ist doch ein Problem, das uns unerhört stark auf den Nägeln brennt. Die Ausgaben, die für eine unzweckmäßige Verwaltung und für einen unzweckmäßigen Verwaltungsaufbau gemacht werden müssen — man denke allein an die Vielzahl von Ministerien, die bei einem Zusammenlegen der Länder verschwinden könnten —, sollten berücksichtigt werden. Die Sparsamkeitsgesichtspunkte sollten gerade in dem gegenwärtigen Zeitpunkt, in dem große Anforderungen an unseren Bundesstaat gestellt werden, als dringende Notwendigkeit anerkannt werden.
Es kommt hinzu, daß ein wahrer Föderalismus auch nur in Ländern möglich ist, die ein kräftiges


(Dr. Bertram)

Eigenleben leben können. Wie kann aber ein Land zu einem kräftigen Eigenleben überhaupt emporwachsen, wenn es tatsächlich, wie wir es eben bei Schleswig-Holstein erlebt haben, in jedem Gesetz wieder um Hilfe des Bundes oder um Hilfe der anderen Länder oder bei allen Verwaltungsmaßnahmen um Berücksichtigung bitten muß. In diesen Fällen kann sich ein gesundes staatliches Eigenleben überhaupt nicht entwickeln. Wir laufen Gefahr, daß durch die Existenz solcher sogenannter Länder der Föderalismus als solcher und daß der wahre und gute Gedanke des Föderalismus durch die Übertreibungen, die in diesen Länderfiguren entstehen, in dem deutschen Volksbewußtsein tatsächlich weitgehend in Mißkredit gerät.
Für die Lösung zentraler Aufgaben, wie sie uns jetzt in Wirtschaft, in Verkehr, in Wohnungsbau, in Lastenausgleich, bei der Regelung der Frage der Arbeitslosen usw. entgegentreten, sind ebenfalls gesunde, starke Selbstverwaltungskörper, gesunde, starke Länder die unumgängliche Voraussetzung. Ich glaube deshalb, daß wir im Augenblick überhaupt gar kein wichtigeres und produktiveres Problem haben, um unnütze Kosten zu sparen, unnütze Reibungen zu verhindern und eine Stärkung des Staatsbewußtseins zu erreichen, als gerade das Problem der Neugliederung des gesamten deutschen Raumes.
Um zu diesem Ziel zu gelangen, bezweckt unser Antrag, das formelle Hindernis, das in dem Billigungsschreiben der Hohen 'Kommissare noch enthalten ist, zu beseitigen. Ich bitte Sie deshalb, unserem Antrage zuzustimmen.

(Beifall beim Zentrum.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich eröffne die Aussprache.
    Das Wort hat Herr Abgeordneter Bettgenhäuser im Rahmen der Redezeit von 60 Minuten.