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ID0112400800

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    Deutscher Bundestag — 124. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. März 1951 4733 124. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 8. März 1951. Geschäftliche Mitteilungen . 4734A, 4746C, 4756D Zustimmung des Bundesrats zu den Gesetzen über Errichtung von Bundesgrenzschutzbehörden 4734B Aufhebung des § 29 des Gesetzes zur Milderung dringender sozialer Notstände . 4734B Vermittlung der Annahme an Kindes Statt 4734B Rechtswirkungen des Ausspruchs einer nachträglichen Eheschließung . . . 4734B Anleihegesetz von 1950 4734B Verlängerung der Geltungsdauer des Güterfernverkehrs-Änderungsgesetzes 4734B vermögensrechtliche Verhältnisse der Bundeswasserstraßen 4734B Sammlung von Nachrichten über Kriegsgefangene, festgehaltene oder verschleppte Zivilpersonen und Vermißte 4734B Beschlußfassung des Bundesrats zum Gesetz über Leistungen aus vor der Währungsreform eingegangenen Renten- und Pensionsversicherungen (Nr. 2010 der Drucksachen) 4734B Anfrage Nr. 155 der Zentrumsfraktion betr. Gewerkschaft Elwerath (Nrn. 1809, 2009 der Drucksachen) 4734C Anfrage Nr. 162 der Abg. Strauß, Kemmer, Dr. Jaeger u. Gen. betr. Vergünstigung für die im Ring der politischen Jugend zusammengeschlossenen parteilichen Jugendgruppen (Nrn. 1943 und 2012 der Drucksachen) 4734C Änderungen der Tagesordnung 4734C Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses über den Entwurf eines Gesetzes über Leistungen aus vor der Währungsreform eingegangenen Renten- und Pensionsversicherungen (Nrn. 1972, 2010, 2011 der Drucksachen) . . . . 4734C Dr. Oellers (FDP), Berichterstatter 4734D Beschlußfassung 4'735B Erste Beratung des vom Deutschen Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Verlängerung des Wirtschaftsstrafgesetzes (Nr. 1998 der Drucksachen) 4735B Ausschußüberweisung 4735C Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsiedlung von Heimatvertriebenen aus den Ländern Bayern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein (Nr. 1618 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Heimatvertriebene (22. Ausschuß) (Nr. 1987 der Drucksachen; Änderungsantrag Umdruck Nr. 95) . . . 4735C Pfender (CDU), Berichterstatter . . 4735D Tichi (BHE-DG) 4737A Kuntscher (CDU) 4738A Priebe (SPD) 4739B Dr. Zawadil (FDP) 4740B Dr. Fink (BP) 4741C Willenberg (Z) 4742C Tobaben (DP) 4743A Müller (Frankfurt) (KPD) 4743D Paschek (WAV) 4744D Strauß (CSU) 4745A Abstimmungen 4745D Zweite und dritte Beratung des von den Abg. Dr. Oellers, Schröter u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über eine Bundeshilfe für das Land SchleswigHolstein im Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1867 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 2000 der Drucksachen) 4746C Dr. Gülich (SPD), Berichterstatter 4746D Abstimmungen 4748D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Ausbau der Nordstrecke des Dortmund-Ems-Kanals (Nrn. 1329, 1830 der Drucksachen) 4749A Schulze-Pellengahr (CDU), Berichterstatter 4749B Abstimmungen 4750A Beratung des Antrags der Fraktion des Zentrums betr. Neugliederung des Bundesgebietes (Nr. 1966 der Drucksachen) . . . 4750A Dr. Bertram (Z), Antragsteller . . 4750B Bettgenhäuser (SPD) 4751B Mehs (CDU) 4752A Beschlußfassung 4752B Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Sicherungsmaßnahmen für den sozialen Wohnungsbau 1951 (Nr. 1970 der Drucksachen) 4752B Erler (SPD), Antragsteller 4752C Huth (CDU) 4754C Wildermuth, Bundesminister für Wohnungsbau 4756A Ausschußüberweisung 4756D Nächste Sitzung 4756D Die Sitzung wird um 13 Uhr 31 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Hans Tichi


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (WAV)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (WAV)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Deutsche Bundestag hat sich wiederholt in langatmigen Debatten mit der Frage der Umsiedlung beschäftigt, und es ist beschämend, daß man die Aufnahmeländer durch ein Gesetz zwingen muß, ihre Pflicht im Rahmen einer uns allen auferlegten Schicksalsgemeinschaft zu erfüllen. Es wäre Pflicht des Bundesrates, der legitimen Körperschaft der Länderinteressen, die Aufnahmeländer zu belehren, daß es so nicht weitergeht. Hier scheint der Bundesrat den Mut zu verlieren, während er sich in anderen die Heimatvertriebenen betreffenden Fragen, der des Lastenausgleichs und auch der des Unterbringungsgesetzes, gegen die Interessen der Heimatvertriebenen gestellt hat.
    Das, was man Umsiedlung nennen will, und das, was nicht nur die Aufnahmeländer, sondern auch die anscheinend unfähige und kopflose Bürokratie in den Abgabeländern sich geleistet haben, ist ein Skandal erster Sorte und ein frevelhaftes Spiel mit dem Schicksal dieser armen Menschen, die ihre letzte Hoffnung in die Umsiedlung gesetzt haben, um in Gebiete zu kommen, wo sie bessere Wohnungen, Arbeit und Brot finden. Die Heimatvertriebenen melden sich zur Umsiedlung, lösen ihre Arbeitsverhältnisse und kündigen ihre Wohnungen. Man nennt ihnen bereits den Tag der Abreise, sie stehen mit ihrem eingepackten Hausrat reisebereit, und plötzlich wird der Abtransport abgeblasen. In einem Falle stand bereits der Eisenbahnzug auf dem Bahnhof bereit.
    In den Aufnahmeländern ist es nicht besser. Die avisierten Transporte kommen an; die Leute müssen oft tagelang in den Waggons zubringen, um dann auswaggoniert in ein Massenlager eingewiesen zu werden, in dem sie monatelang verbleiben. Ich habe selbst in einigen Fällen vergebens gebeten, weitere Transporte nicht zu expedieren, solange sich noch die Heimatvertriebenen der früheren Transporte im Lager befänden. Es wäre in solchen Fällen — das ist unsere Überzeugung — fast besser, die Leute in ihren jetzigen Heimatländern zu belassen, als daß man sie in eine so unangenehme Situation bringt.
    In der letzten Zeit versuchen die Aufnahmeländer, sich dadurch, daß sie alle möglichen Schwierigkeiten machen, ihren Verpflichtungen zu entziehen.
    Sie erklären, die Umsiedlung nur dann fortsetzen zu wollen, wenn ihnen für die Bereitstellung von Wohnungen die zugesagte Vollfinanzierung gesichert werde. Nach dem Umsiedlungsprogramm stehen, wie sie von dem Berichterstatter gehört haben, für das Jahr 1951 für diese Zwecke 400 Millionen DM auf dem Papier zur Verfügung, die von der öffentlichen Hand bereitgestellt werden müssen. Bis jetzt sind 145 Millionen DM greifbar.
    Das von den Regierungen vorgesehene Umsiedlungsprogramm sollte am 1. April anlaufen. Bis zur Stunde — also drei Wochen vor diesem Termin — existiert noch kein Plan über den mit der Umsiedlung verbundenen Wohnungsbau; es ist auch nicht mehr im Ernst damit zu rechnen, so daß das ganze Umsiedlungsprojekt in dem vorgesehenen Rahmen scheitern wird.
    So stehen die Dinge. Nach den Erfahrungen der früheren Umsiedlungsaktionen verlangen wir weiter, daß die Kommissionen der Aufnahmeländer angewiesen werden, nicht nur arbeitsfähige Umsiedler, sondern auch mindestens 50 % Umsiedler, die nicht handwerklichen oder landwirtschaftlichen Berufen angehören, sondern auch Angehörige geistiger Berufe und solche, die arbeitsunfähig sind, aufzunehmen. Es handelt sich doch um eine Umsiedlung im weitesten Sinne, nicht um eine Bereitstellung von irgendwelchen Arbeitskulis. Denn letzten Endes ist das Umsiedlungsproblem nicht nur ein wirtschaftliches, sondern auch ein soziales Problem, eine deutsche Frage erster Ordnung. Es ist seit langem allgemein bekannt, daß sich der weitaus größte Teil der Arbeitslosigkeit im Bundesgebiet seit der Währungsreform auf die ausgesprochenen Flüchtlingsaufnahmeländer konzentriert und damit ein strukturelles Gepräge angenommen hat. Dieser strukturelle Charakter zeigt sich in noch größerer Deutlichkeit bei der Dauerarbeitslosigkeit. Im allgemeinen kann man feststellen, daß diese Dauerarbeitslosigkeit in erster Linie ein Sonderproblem der Flüchtlingsabgabeländer ist, auf die fast 80 % aller Arbeitslosen entfallen.
    Aber noch eines muß gesagt werden. Wir wehren uns dagegen, daß aus der Umsiedlungsaktion wiederum politisches Kapital geschlagen wird. Schon bei der letzten Debatte in diesem Hohen Hause kam es — meinerseits ungewollt — zwischen mir und dem damaligen Vorsitzenden der Bayernpartei, Dr. Baumgartner, zu einer sehr scharfen Auseinandersetzung, die durch eine unangebrachte Äußerung Dr. Baumgartners die kleine Koalition in Bayern zerschlagen hat. Nun hat dieser Tage der Vizepräsident des Bayerischen Landtages, der bekannte Herr Fischbacher, die Umsiedlung von mindestens 750 000 Heimatvertriebenen aus Bayern verlangt, also das Zehnfache von dem, was die Gesetzesvorlage vorsieht. Wir haben schon damals erklärt und müssen es auch heute erklären, daß es den Antragstellern nicht darum geht, die Menschen besser unterzubringen, ihnen ein besseres Schicksal zuteil werden zu lassen, als sie es bis jetzt gehabt haben, sondern ganz einfach darum, sie loszuwerden. Wenn der Herr Fischbacher erklärt, die Bayernpartei sei bereit, 1,2 Millionen Sudetendeutschen, die gleichen Stammes sind, das Heimatrecht zu geben — Schlesier und alle anderen Heimatvertriebenen müßten heraus —, dann verstehen wir ganz genau, was damit gemeint ist: Man will die Heimatvertriebenen landsmannschaftlich gegeneinander ausspielen. Als Sudetendeutscher erkläre ich, daß wir ein solches Angebot der Bayernpartei aus Gründen der Schicksalsgemeinschaft mit allen Ver-


    (Tichi)

    triebenen auf das entschiedenste ablehnen und als unwürdig betrachten.

    (Beifall beim BHE-DG.)

    Wir werden dem Entwurf des Gesetzes zur Umsiedlung zustimmen. Wir appellieren vor allem an den Bundesrat, die Aufnahmeländer anzuweisen, für eine humane Durchführung der Umsiedlung zu sorgen.

    (Beifall beim BHE-DG.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Abgeordnete Kuntscher.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Ernst Kuntscher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am 13. Dezember vorigen Jahres hat das Hohe Haus in einer dreistündigen Generalaussprache das Problem der Umsiedlung von Heimatvertriebenen aus den drei Abgabeländern Bayern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein erschöpfend behandelt. Ich glaube, daß es, nachdem wir heute in der zweiten Lesung stehen, wahrhaftig nicht notwendig ist, nun noch einmal eine Grundsatzaussprache über die Dringlichkeit des Problems herbeizuführen.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Alle gesammelten Erfahrungen und aufgetretenen Unebenheiten des nicht erfüllten Solls der vorjährigen Umsiedlungsaktion wurden bei der Ausschußarbeit weitestgehend verwertet und berücksichtigt. Selbst hinsichtlich der Höchstzahl der Umzusiedelnden wurde zwischen dem Gesetzentwurf, der 300 000 Personen vorsieht, und der Verordnung der Regierung, die nur von 200 000 spricht, in den Ausschußberatungen eine tragbare Synthese gefunden. Die größte Schwierigkeit bereitet aber nach wie vor die Wohnraumbeschaffung in jenen Gegenden, in denen nach menschlicher Voraussicht auch Arbeitsplätze für die Umzusiedelnden geschaffen werden können.
    Meine politischen Freunde werden dem Gesetzentwurf, wie er nach den Ausschußberatungen vorliegt, in der zweiten und dritten Lesung zustimmen. Wir haben jedoch zwei Anliegen dem Hohen Hause vor Abschluß der zweiten Lesung vorzutragen.
    Das erste Anliegen geht dahin, in der Fassung des Gesetzentwurfes die heimatvertriebenen Spätheimkehrer bei der Umsiedlung besonders zu berücksichtigen. Zweitens sind wir der Meinung, daß das Problem der Rücksiedlung der Evakuierten noch einer Besprechung bedarf.
    Am Donnerstag voriger Woche behandelten wir hier im Plenum eine Interpellation betreffend die Spätheimkehrer. Für diesen Personenkreis wurde als Problem Nr. 1 mit Recht die Beschaffung eines Arbeitsplatzes und eine menschenwürdige Unterbringung bezeichnet. Die gut und fürsorglich gemeinten Bedingungen, die das Heimkehrergesetz aufstellt, können aber in den übervölkerten und industriearmen Gebieten Niedersachsens und Schleswig-Hosteins nicht restlos erfüllt werden. Nach dem Spätheimkehrergesetz darf dem Spätheimkehrer ein ehemals innegehabter Arbeitsplatz nicht vorenthalten werden. Ferner ist bestimmt, daß der Spätheimkehrer bei der Zuweisung von Arbeitsplätzen vom Arbeitsamt bevorzugt zu behandeln ist. Die erste Bestimmung kommt für heimatvertriebene Spätheimkehrer überhaupt nicht in Betracht, und die zweite Forderung kann deshalb nicht erfüllt werden, weil die Zahl der Arbeitsplätze zu klein ist. Auch die Bestimmung, daß dem Spätheimkehrer bevorzugt Wohnraum zuzuweisen
    sei, nützt in den überfüllten Ländern nichts, weil eben die Wohnraumdecke zu kurz ist. Trotz dieser wirtschaftlichen Notlage sind die meisten heimatvertriebenen Spätheimkehrer in diese Gebiete gekommen. Nach wochenlangem Warten in den Durchgangslagern und nach Einschaltung des Suchdienstes fanden sie ihre Familien in diesen Gebieten. Ohne die strukturelle wirtschaftliche Eigenart dieser rein landwirtschaftlichen, also industriearmen Gebiete zu kennen, haben sie, wie nicht anders zu erwarten ist, ihre Entlassung zu ihren Familien in diese Gebiete beantragt. Die Bemühungen der Arbeitsämter, ihnen Arbeitsplätze zu beschaffen, sind bis auf wenige Ausnahmen gescheitert, so daß dieses Bemühen bis heute im allgemeinen ein vergebliches Beginnen geblieben ist.
    Zur Illustration möchte ich Ihnen einige Zahlen nennen. Bei den drei Arbeitsämtern des an und für sich kleinen Regierungsbezirks Stade im nördlichen Niedersachsen sind über 2800 arbeitslose Spätheimkehrer gemeldet. Beim Arbeitsamt Stade allein beträgt die Zahl der arbeitslos gemeldeten Spätheimkehrer über 1000 bei insgesamt 23 000 Arbeitslosen in diesem Arbeitsamtsbezirk. Die Zahl der Arbeitslosen beträgt im Land Niedersachsen im Durchschnitt 18 %, ist also fast doppelt so hoch wie die Durchschnittsziffer im Bundesgebiet. Im Arbeitsamtsbezirk Stade beträgt der Durchschnitt der Arbeitslosenzahl 23 % aller Erwerbstätigen und liegt also noch um 5 % über dem Landesdurchschnitt von Niedersachsen.
    Zur teilweisen Behebung dieses Notstandes beantragen wir zu § 4 a die Hinzufügung eines zweiten Absatzes. Unseren ursprünglichen Antrag auf Umdruck Nr. 95 ziehen wir zugunsten eines interfraktionellen Antrags zurück, der dem Sinne nach das gleiche will, aber konkreter zum Ausdruck bringt, wer Spätheimkehrer ist. Ich möchte Sie bitten, diesen Antrag, der folgenden Wortlaut hat, anzunehmen:
    Der Bundestag wolle beschließen:
    Der § 4 a in dem Gesetzentwurf Drucksache Nr. 1987 wird in der vorgelegten Fassung Abs. 1. Dem § 4 a wird ein neuer Abs. 2 mit folgender Fassung eingefügt:

    (2) Heimatvertriebene Heimkehrer, die nach § 9 des Heimkehrergesetzes vom 19. Juni 1950 (BGBl. S. 221) bevorzugt in freie Arbeitsstellen zu vermitteln sind, haben auch Anspruch auf bevorzugte Berücksichtigung bei der Umsiedlung.

    Das war unser erstes Anliegen, während das zweite die Evakuierten betrifft. Daß dieses Problem in den Ausschußberatungen über das Umsiedlungsgesetz einer eingehenden Prüfung unterzogen wurde, haben Sie bereits aus den Ausführungen des Berichterstatters gehört. Der Ausschuß für innere Verwaltung wollte, daß in die Gesamtzahl der nach diesem Gesetz Umzusiedelnden eine Quote von 10 % Evakuierter aufgenommen wird. Wir haben volles Verständnis für das dringende Verlangen der Evakuierten, in ihre alte Heimat zurückzukehren, aber der bestehende Wohnraummangel hat dieses Verlangen bis heute nicht Wirklichkeit werden lassen. Trotz unseres zum Ausdruck gebrachten Verständnisses für die Wünsche der Evakuierten bitten wir Sie, dem Verlangen des Ausschusses für innere Verwaltung nicht zuzustimmen; denn es handelt sich hier um zwei wesentlich verschieden gelagerte Probleme, und wir möchten diese an und für sich dringende Aktion nicht mit dem Umsiedlungsgesetz ver-


    (Kuntscher)

    knüpft sehen. In den meisten Fällen der Umsiedlung von Evakuierten geht es darum, daß Maßnahmen innerhalb des eigenen Landes zu treffen sind. Nur in den angrenzenden Gebieten der Hansestädte und im westlichen Niedersachsen — zum Teil auch in Bayern — wird diese Aktion die Landesgrenzen überschneiden.
    Wir vertreten den Standpunkt, daß bei der Bereitstellung von Bundesmitteln für den sozialen Wohnungsbau zweckgebundene Beträge für die Brennpunkte aufgewandt werden müssen, die vordringlich für die Rücksiedlung von Evakuierten in Frage kommen, um dadurch den entsprechenden Wohnraum zu beschaffen, so daß auch für die Evakuierten die Rückführung in die zerstörten Großstädte ermöglicht wird. Durch eine solche Maßnahme wäre auch auf dem Wohnungsmarkt eine wesentliche Erleichterung für die angrenzenden Gebiete der Hansestädte und der stark belegten Abgabeländer zu erreichen.
    Diese grundsätzliche Feststellung der für die Evakuierten erforderlichen Hilfsmaßnahmen soll eine Voranmeldung für zeitgerecht einzubringende Anträge meiner politischen Freunde sein. In der Angelegenheit der Umsiedlung der heimatvertriebenen Spätheimkehrer bitte ich Sie nunmehr, dem interfraktionellen Antrag Ihre Zustimmung nicht zu versagen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)