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ID0112306000

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 123. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. März 1951 4685 123. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 7. März 1951. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 4686C, 4687A, 4718A, 4732C Änderung der Tagesordnung 4686D Anfrage Nr. 159 der Fraktion der SPD betr. Überschwemmungsschäden in Niedersachsen und Schleswig-Holstein (Nrn 1861 und 1979 der Drucksachen) 4687A Zwischenbericht des Bundesministers der Finanzen über die Frage der Freigabe historischer Gold- und Silbermünzen (Nr 1981 der Drucksachen) 4687A Bericht des Bundeskanzlers über Kredite und steuerliche Begünstigungen für Flüchtlingsbetriebe (Nrn. 1286 und 1986 der Drucksachen) 4687B Beratung der Interpellation der Fraktion der FDP betr. Uraltkonten in West-Berlin, deren Berechtigte im Gebiete der Bundesrepublik wohnen (Nr. 1786 der Drucksachen) 4687B Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP), Interpellant 4687B Schäffer, Bundesminister der Finanzen 4688A Frau Schroeder (Berlin) 4689A Dr. Reif (FDP) 4689D Frau Kalinke (DP) 4690A Dr. Krone (CDU) 4690B Ausschußüberweisung 4690C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes (ESt- und KSt-Änderungsgesetz 1951) (Nr. 1982 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes und des Beförderungsteuergesetzes (Nr. 1983 der Drucksachen) . . . 4690C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 4690D, 4710D Dr. Koch (SPD) 4695D Dr. Bertram (Z) 4701B Neuburger (CDU) 4703D Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP) . . 4707A Ewers (DP) 4713A Loritz (WAV) 4714C Müller (Frankfurt) (KPD) 4716A Ausschußüberweisung 4718A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Sozialversicherung nebst Schlußprotokoll (Nr 1977 der Drucksachen) 4718A Sauerborn, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit , . . 4718A Ausschußüberweisung 4719A Erste, zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur weiteren Verlängerung der Geltungsdauer des Preisgesetzes (Nr. 1993 der Drucksachen; Anträge Umdruck Nrn. 93 und 94) 4687A, 4719A Dr. Schröder (Düsseldorf), Antragsteller 4719A, 4724D Frau Strobel (SPD) 4719D Dr. Dr. Müller (Bonn) (CDU) . . . 4721D Dr. Niklas, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 4723A Kriedemann (SPD) 4723C Dr. Preusker (FDP) 4724C Abstimmungen 4725A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Wertpapierbereinigungsgesetzes (Nr. 1654 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (12. Ausschuß) (Nr. 1984 der Drucksachen) 4725C Neuburger (CDU), Berichterstatter 4725C Abstimmungen 4726A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und 4 Gewährleistungen im Ausfuhrgeschäft (Nr. 1845 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (14. Ausschuß) (Nr. 1972 der Drucksachen) 4726C Degener (CDU), Berichterstatter . 4726C Beschlußfassung 4726D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Verlängerung der Prioritätsfristen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes (Nr. 1731 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Patentrecht und gewerblichen Rechtsschutz (16. Ausschuß) (Nr 1980 der Drucksachen) 4727A Dr. Schatz (CSU), Berichterstatter . . 4727B Beschlußfassung 4728A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Fragen der Jugendfürsorge (33. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Dr. Mende u. Gen. betr. Programm für die Betreuung der deutschen Jugend (Nrn. 1030, 1968 der Drucksachen) . . . 4728A Kemmer (CSU), Berichterstatter . . 4728B Strauß (CSU) 4728D Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 4730A Beschlußfassung 4731C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen (18. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Gebührenbefreiung beim Kleinwohnungsbau (Nrn. 1467, 1978 der Drucksachen) . . 4731C Erler (SPD), Berichterstatter . . . . 4731C Beschlußfassung 4732A Beratung der Übersicht Nr. 21 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen (Umdruck Nr. 87) 4732A Beschlußfassung 4732C Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 91) 4732C Beschlußfassung 4732C Nächste Sitzung 4732C Die Sitzung wird um 13 Uhr 31 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Emil Kemmer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Ausschuß für Jugendfürsorge hat einmütig den in dem Mündlichen Bericht vorliegenden Beschluß zu dem Antrag der Abgeordneten Mende und Genossen Drucksache Nr. 1030 gefaßt. Danach sind auf Grund des Bundesjugendplans die Punkte 4 bis 8 erledigt.
    Zu Punkt 1, Durchführung gesamtdeutscher Veranstaltungen auf kultureller und sportlicher Ebene und Einführung eines „Tages der deutschen Jugend", bittet der Ausschuß die Bundesregierung, mit den Landesregierungen und den zuständigerr Spitzenorganisationen, insbesondere mit dem Bundesjugendring, in Verbindung zu treten und solche Veranstaltungen zu beraten und einzuleiten. Dabei ist in keiner Weise daran gedacht, daß der Staat diese Veranstaltungen trägt oder gar anordnet, sondern die Ansätze, die in den verschiedenen Ländern und in den Jugendverbänden in ihrer Vielgestaltigkeit und Buntheit schon vorhanden sind, sollen einmal im Jahr schwerpunktmäßig in Form eines deutschen Jugendtages oder einer gesamtdeutschen Jugendwoche zusammengefaßt werden, in der die Jugendverbände und auch die nichtorganisierte Jugend unter einem besonderen Gesichtspunkt an den Staat herangeführt werden, wobei der Staat helfend zur Seite stehen soll. Initiative, Gestaltung und Durchführung liegen bei der Jugend selbst. In der gleichen Form sollen auch sportliche Wettkämpfe aller Art nicht nur der Sportverbände, sondern auch der Schulen einmal im Jahr am gleichen Wochentage stattfinden, wie das auch in der Weimarer Zeit schon eingeführt war und sich eingespielt hatte.
    In Punkt 3 werden Berufswettkämpfe auf Bundesebene vorgeschlagen. In manchen Ländern werden solche in Verbindung mit den Berufsorganisationen schon durchgeführt. Die Bundesregierung soll nun in Besprechungen mit den Spitzenorganisationen der Wirtschaft diesen echten Berufswettbewerb zur Heranbildung und auch zur Auslese eines guten Nachwuchses in allen Berufen auch auf Bundesebene einführen.
    Außerdem wird die Bundesregierung ersucht, neuerdings mit den Hohen Kommissaren zu verhandeln, damit die einschränkenden Bestimmungen auf dem Gebiete des Amateurfunkwesens sowie das Verbot des Segelfliegens aufgehoben werden. Das Segelfliegen gehört in der Ostzone längst zum Sport der FDJ und wird von dieser in Westdeutschland als besonderes Propagandamittel bei der Jugend verwendet. Der Ausschuß bittet die Bundesregierung dringend, auch unserer Jugend diesen Sport, der keine NS-Erfindung und keine Kriegserfindung ist, wieder zugänglich zu machen.
    Der Ausschuß bittet die Regierung, bis zum 1. Juni dem Hohen Hause über die Verhandlungen zu berichten. Ich darf Sie bitten, dem Antrag des Ausschusses zuzustimmen.

    (Beifall rechts.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Ich eröffne die Besprechung. Das Wort hat Herr Abgeordneter Strauß.

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    Rede von Dr. Franz Josef Strauß


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir halten es für dringend erforderlich, daß die Bundesregierung diese Entschließung des Ausschusses für Fragen der Jugendfürsorge zu den Punkten 1 bis 3 und zu den Punkten 9 und 10 als sehr bedeutungsvoll, sehr ernst und sehr dringlich ansieht. Niemand von uns und von unseren politischen Freunden denkt daran, etwa wieder einen Tag der deutschen Jugend im Sinne einer ehemaligen Staatsjugend einzuführen mit dem Hintergedanken, daß der Staat nicht für die Jugend, sondern die Jugend für den Staat da ist. Wohl aber halten wir es für notwendig, daß im gesamten öffentlichen Leben unseres Volkes, ob es sich um Leistungswettbewerbe der Berufe, ob es sich um Sportwettkämpfe, ob es sich um soziale Einrichtungen handelt, die Notwendigkeiten und der Zukunftsanspruch unserer Jugend vom Staate und vom gesamten deutschen Volk ernst genommen werden und nach außen in Erscheinung treten. Nur so ist, kurz gesagt, unsere Bitte und unsere Aufforderung zu verstehen, wobei wir den Anträgen des Ausschusses für Fragen der JugendfürSorge zu den Punkten 1, 2 und 3 in vollem Umfange zustimmen und die Bundesregierung bitten, diese bestimmt nicht leichten Verhandlungen zu führen. Sie werden ohne Zweifel mit der Vielfait der Organisationen nicht so einfach zu führen sein wie früher, als ein Reichsjugendführer bestimmen konnte.
    Ich möchte aber bei dieser Gelegenheit, nachdem die Punkte 4 bis 8 des Antrages von Dr. Mende auf Grund der Durchführung des Bundesjugendplans für erledigt erklärt worden sind, noch eine


    (Strauß)

    Bemerkung anfügen. Im Bundesjugendplan ist unter anderem ein Kredit des Bundeswirtschaftsministeriums zur Schaffung zusätzlicher Lehrstellen vorgesehen. Dieser Kredit in Höhe von 20 Millionen DM ist bis heute infolge der Schwierigkeiten, die hauptsächlich von der Bank deutscher Länder gemacht worden sind, nicht bewilligt worden und nicht zur Ausschüttung gekommen. Wir werden in wenigen Wochen die Schulentlassenen aus der Volksschule haben; aus diesem Grunde möchten wir sowohl das Innenministerium dringend bitten, beim Wirtschaftsministerium auf eine Ausschüttung dieses Kredites hinzuwirken, wie auch den Herrn Bundeswirtschaftsminister sehr dringlich bitten, diesen 20-Millionen-Kredit—gleichgültig bei welchen der verschiedenen Programme oder wie auf die einzelnen Kreditprogramme verteilt — nun auszugeben, damit für die heuer zur Schulentlassung kommende Jugend eine wirksame Hilfe in der Vermittlung der Lehrstellen oder der Schaffung zusätzlicher Lehrstellen gewährt werden kann.
    Wir möchten auch den Herrn Innenminister bitten, daß der Vorgriff bei der Durchführung der übrigen Punkte des Jugendplanes von einer Million DM durch besonderen und dringlichen Antrag beim Bundesfinanzministerium auf 5 Millionen DM erhöht wird, damit der Bundesjugendplan 1950/51, der normalerweise am 31. März ablauft, bei der Vielzahl der vorliegenden Gesuche rasch abgewickelt werden kann.
    Ich möchte aber hier noch etwas zum Ausdruck bringen, worüber wir uns in allen Fraktionen weitgehend einig sind: daß dieser Bundesjugendplan 1950/51 nur ein Beginn gewesen sein kann, und wir darauf bestehen, daß es auch einen Bundesjugendplan 1951/52 usw. gibt, weil die mit dem ersten Bundesjugendplan begonnene Arbeit fortgesetzt werden muß, damit das angestrebte Ziel erreicht werden kann. Ich glaube, es liegt im Interesse des gesamten Volkes, im Interesse aller Jugendverbände, aller Wohlfahrtsverbände, der wirtschaftlichen Organisationen wie auch im Interesse des Staates, gerade auf diesem Gebiet der Berufsausbildung der Jugend und der Vermittlung in Arbeitsstellen wirksame Maßnahmen zu ergreifen.
    Wir haben es schon damals, am 18. Dezember, als der Bundesjugendplan hier in diesem Saale verkündet wurde, nicht sehr gern gesehen, daß dieser Bundesjugendplan von den Jugendverbänden mit einer gewissen Skepsis betrachtet worden ist, so als ob der Staat die Millionen gewissermaßen nur aufbringen wolle, um ihnen die Freiheit und Selbständigkeit zu nehmen. Inzwischen haben sich diese Bedenken von selbst zerstreut. Das von den Jugendverbänden und ihren Vertrauensmännern in der Hauptsache besetzte Kuratorium hat ja viele dieser Mittel jetzt im Vorgriff verteilt, und niemand konnte dabei den Eindruck gewinnen, daß der Staat irgendwie in das freie Leben der Verbände oder Organisationen eingreifen oder übergreifen will. Umgekehrt sind jetzt gerade auch auf seiten des Bundesjugendringes die damals bestehenden Bedenken zurückgestellt worden.
    Um so unverständlicher ist es, wenn heute von einer allerdings nicht sehr bedeutenden Organisation in der Zeitung „Der Fortschritt" in der Nummer vom 2. März 1951 ein Artikel veröffentlicht wird, den man nur als geradezu grotesk bezeichnen kann. Wenn der Herr Präsident es genehmigt, will ich gern einige Sätze daraus verlesen. — Der Artikel trägt die Überschrift „Generalangriff auf die Bünde?" und stammt von Henning Meincke, Bundesführer der Gefährtenschaft Hamburg: Hier heißt es:
    Zehn Millionen DM
    —an sich sind es mehr! —
    sind viel Geld. Und die Idee, soviel für den „Ausbau der Jugendorganisationen" zu geben, ist neu. Das wilhelminische- Deutschland hatte dem Wandervogel keinen Pfennig gegeben,
    — „o selige Zeiten" möchte man dazu rufen! —
    er hatte auch nicht darum gebeten. Das Deutschland von Weimar hatte die Bündischen nicht finanziert, sie hatten ebenfalls nicht darum gebeten. Und wir? Auch wir erbitten nichts. Aber wir nehmen an! Schon seit 1945: Lizenzen, Heime, Fahrgelderlaß, Fahrtenausrüstungen, Beaufsichtigungen, Kontrollen, Rat und Tat, Bespitzeltwerden.
    Wie schön und wahr: Wer die Jugend hat, hat die Zukunft! Diesmal möchte man das Wort durch ein ganz sanftes System der Organisiererei verwirklichen, durch Kauf en und Gekauft wer den, dadurch, daß der letzte Rest aufbruchbereiten Jugendtums in dieses System unverantworteten Lebens eingespannt wird — und sich einspannen läßt. Aber dazu muß man uns erst gleichschalten, umschalten, umerziehen, und als Belohnung dafür, daß wir uns so bereitwillig abziehen lassen von unserem eigentlichen Auftrag, vom Selbstsein, dafür werden wir eben bezahlt, mit zehn Millionen DM.
    Diese zehn Millionen DM
    — so heißt es dann weiter —
    sind der Generalangriff auf die letzten Reste wachen und selbstbereiten Jungentums.
    — Und es heißt zum Schluß:
    Die von jenem Geld gekauften Klampfen werden nie bundrein, Fahrtenbrot von diesem Geld wird immer bitter sein und die von ihm gekauften Halstücher werden zu Stricken werden, die uns erwürgen, wenn die lebendigen und gestaltungsfähigen Bünde nicht auf der Stelle kehrtmachen.
    Ich kann es dem Hohen Hause ersparen, noch weitere Einzelheiten aus diesem Artikel zur Kenntnis zu nehmen. Für mich und den Kreis meiner Freunde aber darf ich feststellen: Alle Organisationen, die auf diesem Gebiet tätig sind, haben mit Recht vom Staat ein Eingreifen gefordert. Sie haben mit Recht vom Staat, also von der öffentlichen Hand, verlangt, daß die Mittel, die praktisch der Steuerzahler aufzubringen hat, gerade für die Sicherung der Zukunft unserer Jugend verwendet werden. Von keiner Partei, von keiner Stelle des Hauses ist jemals ein Ausspruch der Art gefallen, daß mit diesem Geld irgendwelche Auflagen verbunden würden. Das Geld, das der Ausschuß für Fragen der Jugendfürsorge auf Grund der Anträge der verschiedenen Parteien vermittelt hat und das dann auch zur Verwirklichung des Bundesjugendplanes geführt hat, hat lediglich den einen Zweck, die Freiheit und Selbständigkeit der Jugendverbände wie die Sicherung der Zukunft und der Berufsausbildung der Jugend zu gewährleisten. Das ist der alleinige Zweck, der mit diesen Mitteln verfolgt wird. Man soll nicht auf der einen Seite dem Staat Vorwürfe machen, daß er zu wenig für
    4730 Deutscher Bundestag — 1n. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. März 1951

    (Strauß)

    die Jugend tut, und auf der anderen Seite, wenn er dann Mittel auswirft, behaupten, daß er damit in die freie Sphäre der Jugendverbände eingreift. Die Zeit der Betätigung des Wandervogels im Stile der wilhelminischen oder der Weimarer Zeit ist heute bei Gott wahrlich vorbei. Wir haben mit dem Bundesjugendplan einen ganz anderen Zweck verfolgt, und wir hoffen auch, mit diesen Mitteln zum Ziel zu kommen.
    Sodann bitten wir den Herrn Bundesinnenminister auch noch darum, in den Verhandlungen mit der Hohen Kommission doch darauf hinzuweisen, daß es für die westdeutsche Jugend, für die Jugend der Bundesrepublik, ja nicht gerade ein Vergnügen wäre, wenn sie in die Ostzone gehen müßte, um dort den Segelflugsport zu erlernen, denn für die sogenannte Freie Deutsche Jugend ist er bekanntlich erlaubt. Das Segelfliegen gehört nicht zu den kriegs- oder militärähnlichen Betätigungen. Man sollte daher bei der Revision des Besatzungsstatuts auch eine Lockerung auf diesem Gebiet herbeiführen und unserer Jugend den Segelflugsport und den allgemein motorischen Flugsport wieder gestatten.

    (Beifall in der Mitte.)