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ID0112302300

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 123. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. März 1951 4685 123. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 7. März 1951. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 4686C, 4687A, 4718A, 4732C Änderung der Tagesordnung 4686D Anfrage Nr. 159 der Fraktion der SPD betr. Überschwemmungsschäden in Niedersachsen und Schleswig-Holstein (Nrn 1861 und 1979 der Drucksachen) 4687A Zwischenbericht des Bundesministers der Finanzen über die Frage der Freigabe historischer Gold- und Silbermünzen (Nr 1981 der Drucksachen) 4687A Bericht des Bundeskanzlers über Kredite und steuerliche Begünstigungen für Flüchtlingsbetriebe (Nrn. 1286 und 1986 der Drucksachen) 4687B Beratung der Interpellation der Fraktion der FDP betr. Uraltkonten in West-Berlin, deren Berechtigte im Gebiete der Bundesrepublik wohnen (Nr. 1786 der Drucksachen) 4687B Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP), Interpellant 4687B Schäffer, Bundesminister der Finanzen 4688A Frau Schroeder (Berlin) 4689A Dr. Reif (FDP) 4689D Frau Kalinke (DP) 4690A Dr. Krone (CDU) 4690B Ausschußüberweisung 4690C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes (ESt- und KSt-Änderungsgesetz 1951) (Nr. 1982 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes und des Beförderungsteuergesetzes (Nr. 1983 der Drucksachen) . . . 4690C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 4690D, 4710D Dr. Koch (SPD) 4695D Dr. Bertram (Z) 4701B Neuburger (CDU) 4703D Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP) . . 4707A Ewers (DP) 4713A Loritz (WAV) 4714C Müller (Frankfurt) (KPD) 4716A Ausschußüberweisung 4718A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Sozialversicherung nebst Schlußprotokoll (Nr 1977 der Drucksachen) 4718A Sauerborn, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit , . . 4718A Ausschußüberweisung 4719A Erste, zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur weiteren Verlängerung der Geltungsdauer des Preisgesetzes (Nr. 1993 der Drucksachen; Anträge Umdruck Nrn. 93 und 94) 4687A, 4719A Dr. Schröder (Düsseldorf), Antragsteller 4719A, 4724D Frau Strobel (SPD) 4719D Dr. Dr. Müller (Bonn) (CDU) . . . 4721D Dr. Niklas, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 4723A Kriedemann (SPD) 4723C Dr. Preusker (FDP) 4724C Abstimmungen 4725A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Wertpapierbereinigungsgesetzes (Nr. 1654 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (12. Ausschuß) (Nr. 1984 der Drucksachen) 4725C Neuburger (CDU), Berichterstatter 4725C Abstimmungen 4726A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und 4 Gewährleistungen im Ausfuhrgeschäft (Nr. 1845 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (14. Ausschuß) (Nr. 1972 der Drucksachen) 4726C Degener (CDU), Berichterstatter . 4726C Beschlußfassung 4726D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Verlängerung der Prioritätsfristen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes (Nr. 1731 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Patentrecht und gewerblichen Rechtsschutz (16. Ausschuß) (Nr 1980 der Drucksachen) 4727A Dr. Schatz (CSU), Berichterstatter . . 4727B Beschlußfassung 4728A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Fragen der Jugendfürsorge (33. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Dr. Mende u. Gen. betr. Programm für die Betreuung der deutschen Jugend (Nrn. 1030, 1968 der Drucksachen) . . . 4728A Kemmer (CSU), Berichterstatter . . 4728B Strauß (CSU) 4728D Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 4730A Beschlußfassung 4731C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen (18. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Gebührenbefreiung beim Kleinwohnungsbau (Nrn. 1467, 1978 der Drucksachen) . . 4731C Erler (SPD), Berichterstatter . . . . 4731C Beschlußfassung 4732A Beratung der Übersicht Nr. 21 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen (Umdruck Nr. 87) 4732A Beschlußfassung 4732C Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 91) 4732C Beschlußfassung 4732C Nächste Sitzung 4732C Die Sitzung wird um 13 Uhr 31 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von August Neuburger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Steuern haben immer etwas Unangenehmes an sich, entweder wenn man Steuern bezahlen muß oder wenn man, wie ich es jetzt hier tue, eine Steuervorlage zu vertreten und zu verteidigen hat, die zusätzliche steuerliche Belastungen bringt. Ich bin daher an sich nicht überrascht, daß ich bis jetzt im wesentlichen nur Kritik gehört habe. Aber mit Kritik allein läßt sich der Etat nun einmal nicht füllen; und dafür, daß der Etat in Ordnung ist, daß also für die Ausgaben auch die Einnahmen da sind, ist nicht nur der Finanzminister, sondern meines Erachtens sogar noch sehr viel mehr das Hohe Haus verantwortlich.

    (Abg. Dr. Wuermeling: Sehr richtig!)

    Es ist primär und um so mehr verantwortlich, als ja wir vorweg die Höhe der Ausgaben eigentlich erst bestimmen und der Finanzminister dann gezwungen ist, danach zu sehen, welche Vorschläge er uns in Anbetracht der Höhe dieser Ausgaben zum Zwecke der Deckung machen kann. Das heißt


    (Neuburger)

    mit anderen Worten: die Verantwortung liegt auch bezüglich der Höhe bei uns.
    Eine Tatsache müssen wir in den Mittelpunkt unserer Erörterungen und Überlegungen — auch der kritischen Überlegungen — stellen, nämlich die Tatsache, daß von einem Sozialprodukt von nicht ganz 100 Milliarden der steuerliche Anteil indirekter und direkter Steuern rund 25 Milliarden, also über 25 %, beträgt. Diese Steuerhöhe ist die eigentliche Ursache all unserer Steuerkalamitäten. Sie ist die Ursache dafür, daß wir finanz- und steuerpolitisch nicht mehr denken können, ohne zugleich im ursprünglichsten Sinne wirtschaftspolitisch zu denken und zu überlegen. Die Steuerhöhe ist die Ursache dafür, daß wir immer um den Grundsatz der Vereinfachung kämpfen müssen, und die Steuerhöhe ist mit verantwortlich und mit ursächlich dafür, daß wir einen beinahe uferlosen und teilweise aussichtslosen Kampf gegen die Steuerunehrlichkeit führen müssen.
    Ich komme zunächst auf die Finanzpolitik im Verhältnis zur Wirtschaftspolitik zu sprechen. Betrügen die Steuersätze nur 5 oder 10 % unseres Sozialproduktes, so brauchten wir nur fiskalische Überlegungen anzustellen. Der Finanzminister brauchte dann wirklich nur ein Finanzminister zu sein und hätte seinen Etat nur nach fiskalischen Gesichtspunkten in Ordnung zu halten. Die Steuern sind aber so hoch, daß jede finanzpolitische Maßnahme wirtschaftspolitische Auswirkungen hat. Wir nähern uns der gefährlichen und inhaltsschweren Situation, daß die Steuer zum Steuerungsmittel der Wirtschaft wird. Deshalb ist es kein Zufall, daß schon bei der ersten Steuervorlage vor einem Jahr die wirtschaftspolitischen Erwägungen im Vordergrund standen und daß auch bei der I heutigen Vorlage vom Finanzminister neben den fiskalischen Gesichtspunkten ausdrücklich wirtschaftspolitische Gesichtspunkte zur Begründung vorgetragen und herangezogen wurden. Vorhin fiel das Wort, man müsse damit aufhören, in jedem Frühjahr neue Steuervorlagen einzubringen. Weiter wurde gesagt: daß der Finanzminister nicht jedes Jahr wie ein Weihnachtsmann kommen solle. Dazu sage ich: Lösen Sie durch die Senkung der Steuersätze die Verkoppelung mit der Wirtschaftspolitik, dann ist auch eine stetige Steuer- und Finanzpolitik möglich!

    (Abg. Seuffert: Sprechen wir heute über Senkung?)

    — Das ist mit unsere Aufgabe, daß wir zu einer Senkung dieser Steuersätze kommen.

    (Abg. Seuffert: Auf diesem Wege?)

    — Darüber werden wir uns noch unterhalten. (Abg. Seuffert: Das wird Zeit!)

    — Vielleicht komme ich sogar nachher selbst noch bei meinen Ausführungen dazu.

    (Zuruf von der SPD: Sogar?)

    Eine gewisse abhängige Beweglichkeit der Steuerpolitik ist also zwangsläufig, weil die Wirtschaft selbst sich ständig in Bewegung befindet und damit wechselnde wirtschaftliche Anforderungen auftreten; und dies alles verschärft mit Rücksicht darauf, daß wir mit rund 25 % unserer Wirtschaft von Faktoren abhängig sind, die außerhalb unserer Macht und außerhalb unseres Landes liegen.
    Die Situation, vor die sich unsere Wirtschaft vor einem Jahr gestellt sah, war eine völlig andere als die, in der wir jetzt stehen. War die Situation vor einem Jahr dadurch gekennzeichnet, daß es unserer Wirtschaft an Aufträgen mangelte, daß wir
    sozusagen eine Wirtschaftsstagnation hatten, so ist
    es heute umgekehrt so, daß die Wirtschaft mit Aufträgen überlastet ist. Damals galt es daher, die
    Wirtschaft durch das Mittel der Steuer in Bewegung zu bringen. Wenn behauptet wird, das sei
    nicht richtig gewesen, und wenn behauptet wird, die
    Auswirkungen seien schädlich gewesen, so ist das die
    unrichtigste Behauptung, die je aufgestellt wurde.

    (Abg. Ewers: Sehr richtig! — Gegenrufe von der SPD. — Abg. Seuffert: Sagen Sie das dem Bundesfinanzminister!)

    Durch die Steuerreform vor einem Jahr sind die Selbstfinanzierung, die Eigenfinanzierung und die Kapitalbildung angeregt worden.

    (Abg. Dr. Koch: Und wo bleiben die Engpässe?)

    — Komme ich drauf! — Jeder Arbeitsplatz, der neu gebildet wird, bedarf vorweg einer Investition. Allein in der Zeit vom März 1950 bis September 1950 sind zusätzlich rund eine Million Menschen neu in Arbeit gekommen. In der gleichen Zeit des Vorjahres betrug die Sparkapitalbildung rund 0,8 Milliarden, also 800 Millionen. — Herr Kollege, ich habe die Statistik nachgesehen: in den 1,4 Milliarden, die Sie als Sparkapital dos Jahres 1949 nennen, sind sämtliche Beträge enthalten, die nachträglich auf Grund der Aufwertung bzw. der Reste, die bei der Währungsreform noch verblieben, gutgeschrieben wurden.

    (Abg. Dr. Koch: Nein! Nein!)

    Das Jahr 1949 hat uns eine Sparkapitalbildung von einer Milliarde gebracht. Das Jahr 1950 — das ist richtig — hat uns eine Sparkapitalbildung von ebenfalls einer Milliarde gebracht. Vom Februar bis September 1950 haben wir eine Sparkapitalbildung von 800 Millionen, und erst ab September hat sich dann die Sparkapitalbildung sehr stark verlangsamt.

    (Abg. Seuffert: Bis zur Entsparung, bis zur Abnahme!)

    Wir haben dafür aber auf dem Sektor Bausparkassen und auf dem Sektor Lebensversicherungen eine zusätzliche Sparkapitalbildung gehabt, so daß wir im Jahre 1950 insgesamt eine Sparkapitalbildung von über 2 Milliarden haben, immerhin eine Summe, die sich sehen lassen kann.
    In diesem Zusammenhang möchte ich gleich noch auf die Einwendung eingehen, die Steuereinnahmen seien rückläufig. Seinerzeit, vor einem Jahr, wurde ausdrücklich erklärt, daß ein solcher steuerlicher Impuls, der zunächst mit Steuervergünstigungen auf dem Gebiet der Eigenfinanzierung arbeitet, selbstverständlich zunächst einen Steuerausfall bringen wird. Ich kann den Steuerausfall nicht dadurch errechnen, daß ich diese 3/4 Jahre mit dem Jahr vorher vergleiche. Wir können vielmehr erst Vergleiche ziehen, wenn das Finanzjahr per 31. März abgeschlossen ist. Dann werden wir feststellen, daß wir keine Steuerausfälle zu verzeichnen haben. Die Eigenfinanzierung, die wir damals bewußt eingeführt haben, diente in erster Linie also dem Zweck, der Wirtschaft wieder Aufträge und eine gewisse Auftragsfreudigkeit zu geben und damit neue Arbeitsplätze zu schaffen. Das ist geschehen. Das Sozialprodukt hat sich erweitert. Weil sich das Sozialprodukt erweitert hat, sind — was niemand bestreiten kann — die Käufer immer zurückhaltender geworden, und die Preise sind bis September langsam, aber stetig gesunken. Es hat etwas dazu gehört, die Waren abzusetzen.


    (Neuburger)

    Wenn ich nun die wirtschaftliche Lage von heute betrachte, so muß ich folgendes sagen. Wenn Ihr Standpunkt richtig wäre, dann müßte die heutige wirtschaftliche Situation gerade durch die Eigenfinanzierung bedingt sein. Nun kennen wir aber doch die Ursachen der Gleichgewichtsstörung von heute. Die Gleichgewichtsstörung unserer Wirtschaft von heute ist doch nicht dadurch bedingt, daß wir leerstehende Produktionsstätten oder Überkapazitäten haben, sondern die Gleichgewichtsstörung beruht in erster Linie darauf, daß wir eine einseitigeVerlagerung in die Konsumsphäre haben. Diese Verlagerung haben wir, weil sich unser Preisgefüge nicht hat halten können. Wir wissen aber, wenn wir ehrlich mit uns zu Rate gehen, die Ursachen dafür, daß sich das Preisgefüge nicht hat halten können. Jedenfalls liegt das nicht an steuerpolitischen Maßnahmen.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Mehr will ich dazu jetzt nicht sagen. Ich kann jedenfalls die Eigenfinanzierung in keiner Weise verantwortlich machen a) für die Preisentwicklung und b) für die Konsumverlagerung.
    Wenn Sie sagen, die Engpässe hätten Investitionen gebraucht, dann will ich Ihnen folgendes sagen. Gerade zu der Zeit, im Juni und Juli, konnten die Zechen die Kohlen nicht absetzen. Ich selbst bin in Süddeutschland angegangen worden, weil die Gaswerke ihren Koks nicht absetzen konnten. Wenn wir die Korea-Krise nicht bekommen hätten, dann würde unsere Kohlenproduktion mehr als ausreichen. Es wäre nicht das erste Mal, daß wir hier im europäischen Wirtschaftsraum eine Kohlenschwemme gehabt hätten. Wir würden dann sagen, daß all die Gelder, die wir dafür investiert haben, Fehlinvestitionen sind. Ob etwas fehlinvestiert ist, entscheidet doch erst die Wirtschaftskonjunktur, die nachher kommt.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Mit anderen Worten, die sogenannten Engpässe von heute sind in keiner Weise dadurch bedingt, daß seinerzeit die §§ 7 a, 10 a und 32 a eingeführt wurden.

    (Abg. Dr. Koch: Lesen Sie doch einmal das Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats!)

    — Das sind meine Erfahrungen und meine Erkenntnisse, die ich hier vortrage.
    So komme ich also zu dem Ergebnis, daß die Steuerreform von damals, weil sie eben mit Rücksicht auf die Steuerhöhe wirtschaftspolitische Gesichtspunkte haben mußte, gerechtfertigt war und ihren Zweck voll erfüllte. Weil diese Voraussetzungen heute wegfallen, müssen diese steuerpolitischen Vorteile eben zwangsläufig in Wegfall kommen. Daher sind wir uns grundsätzlich darüber einig, daß der § 7 a wegfallen muß. Ob die §§ 10 a und 32 a ebenfalls wegfallen müssen, möchte ich persönlich bezweifeln. Ich hätte es gern gesehen, wenn zumindest der § 10 a noch die Möglichkeit einer gewissen Eigenfinanzierung vorsehen würde.
    Was die Investierungsraten des Jahres 1950 betrifft, so möchte ich Ihnen folgendes sagen. Im Jahre 1950 wurden etwas über 15 Milliarden DM investiert; darunter 35 % aus öffentlichen Mitteln, 23 % aus Mitteln des Kapitalmarktes, 10 % aus Mitteln der Gegenwertfonds und rund 27 % aus normalen Investierungen, aus Bankkrediten und aus diesen steuerbegünstigten Investierungen. Das sind etwa 4,5 Milliarden DM. Sie haben vorhin den Betrag von 5 Milliarden DM genannt. Wenn
    Sie von diesen 4,5 Milliarden DM die sogenannten normalen Investierungen, die Sie ja unserer Wirtschaft zubilligen müssen, absetzen, dann kommen Sie über diese Steuerbegünstigungen glücklich noch zu einer Investierung von rund 2 Milliarden DM. Dafür haben wir über eine Million Leute neu in Arbeit gebracht, und das Sozialprodukt hat sich entsprechend erhöht. Auf Grund des Memorandums, das der Minister vorgelegt hat, soll sich durch die Erweiterung unserer Wirtschaft das Steueraufkommen ohne Änderung unserer Steuergesetze um über 2 Milliarden DM erhöhen. Denn der Minister verlangt von den 4,5 Milliarden DM auf Grund neuer Steuergesetze nur 2,2 Milliarden DM, während der normale Gesundungsprozeß unserer Wirtschaft 2,2 Milliarden DM zusätzlich erbringt. Wenn also diese Investierungen sich nicht gelohnt haben und wenn das Wirtschaftsprogramm und die Finanzpolitik nicht zweckentsprechend waren, dann gibt es nichts mehr, was sich lohnt und volkswirtschaftlich richtig ist.

    (Sehr gut! in der Mitte. — Abg. Seuffert: Das wollen wir mal sehen! — Abg. Dr. Koch: Für wen?)

    Auf einem Gebiet sind die Auffassungen heute wie vor einem Jahr die gleichen, auf dem Gebiet der Kapitalnot. Daher sind mit Recht die Bestimmungen betreffend den Wohnungsbau, die Lebensversicherungen und die Bausparkassen geblieben. Nicht ganz einverstanden bin ich, wie ich bereits vorhin gesagt habe, damit, daß die anderen Vergünstigungen abgebaut werden, ohne daß in dieser Steuervorlage zugleich echte neue Kapitalquellen durch steuerliche Vergünstigungen erschlossen werden. Ich persönlich denke hier daran, daß es möglich sein müßte, den Sparer wieder an den Pfandbrief zu bringen. Der Sparer müßte auch wieder an die Obligation gebracht werden. Aber wir müssen bezüglich dieser beiden Papiere neue 'rechtliche Wege gehen. Wir müssen Pfandbrief und Obligation an einen echten Sachwert koppeln, um nach all dem, was wir bisher erlebt haben, bei diesen beiden Papieren — den Standardpapieren des Sparens und der Investition — das Prinzip der Wertbeständigkeit juristisch zu verwirklichen.
    Die Steuerhöhe ist auch ein Feind jeder Vereinfachung. Denn je höher der Steuersatz ist, desto mehr Vergünstigungen und Ausweichmöglichkeiten muß man mit Rücksicht auf die Vielfalt des Lebens gewähren. Deshalb stehe ich auch Ihren (zur SPD) beiden Vorschlägen der Investitionsabgabe und der sogenannten Verbrauchssteuer oder Mehrumsatzsteuer etwas skeptisch gegenüber. Denn Sie werden dann in dieselben Schwierigkeiten kommen. Bei der Investitionsabgabe wäre es doch so, daß unter Umständen derjenige, der gerade besonders günstig verdient, investiert. Ob das volkswirtschaftlich gerade das Richtige ist, steht auf einem anderen Blatt. Das läßt sich im Augenblick der Investition meistens nicht zutreffend beurteilen.

    (Abg. Dr. Koch: Falsch verstanden!)

    Bei der Mehrverbrauchssteuer ist selbstverständlich der Gedanke richtig, zu sagen: Wer sich den Luxus erlaubt, von seinen Einnahmen mehr als üblich zu verbrauchen, der soll dafür eine gewisse Steuer zahlen. Aber welcher tägliche Umsatz, mein lieber Herr Kollege Koch, ist dann in diesem Sinne steuerunschädlich? Stellen Sie sich einmal die Vielfalt des Lebens vor, denken Sie an Familienzuwachs, an notwendige Anschaffungen für den Haushalt, an Krankheit, an Erziehungsausgaben für die Kinder, an eigene Ausgaben für Erholung oder


    (Neuburger)

    für Krankheit, an Umzug oder sonstige Fälle. Sie kämen ohne einen großen Kalender nicht aus, den Sie dann eben von der anderen Seite her aufbauen müßten, und schließlich kämen Sie noch zu einer zweiten Steuerveranlagung. Es ist die Frage, ob d a s dann eine Vereinfachung darstellt. Ebenso ist es mit der Betriebssteuer, die wir doch praktisch bei den Kapitalgesellschaften haben. Solange die Steuersätze so hoch sind, wird jedes Steuersystem kompliziert bleiben.
    Dasselbe gilt nun leider auch für den Grundsatz der Steuerehrlichkeit, für den wir nicht genug streiten können und für den wir immer wieder streiten müssen. Niemand zahlt gern seine Steuern richtig, wenn er weiß, daß der andere umgekehrt den Steuerfiskus in irgendeiner Form betrügt. Die Steuerehrlichkeit hat aber zwei natürliche Feinde, einmal die Steuerhöhe und weiter die Unstetigkeit unserer Steuern wegen der Kopplung der Steuerpolitik mit der Wirtschaftspolitik.

    (Zuruf vor der CDU: Und die mangelnde Steuergerechtigkeit von seiten des Staates!) — Das möchte ich auch sagen.

    Heute ist auf Grund des Grundgesetzes die Steuerveranlagung, die Steuerüberprüfung auf die einzelnen Länder verlagert. Die einzelnen Länder selber sind gegenseitig Unterstützungszahler und Unterstützungsempfänger. Die Steuermeßzahlen bei den Ländern liegen von rund 40 % auf der einen Seite bis rund 150 % auf der anderen Seite. Mit anderen Worten, Sie verlangen, wenn Sie von den Ländern eine steuergerechte Eintreibung fordern, von den steuerstarken Ländern, daß sie ihre Steuerzahler beknien, damit diese alle Steuern bezahlen, um diese Steuern dann an das andere Land geben zu können. Umgekehrt soll das steuerschwache Land ebenfalls das Letzte herausholen, um nicht soviel fordern zu müssen. Aber in dem Kampf des Steuerausgleichs zwischen den Ländern spielen die umgekehrten Positionen die entscheidende Rolle. Der eine will möglichst wenig in seiner Kasse haben, damit er viel verlangen kann; der andere will möglichst wenig in seiner Kasse haben, damit er wenig zu geben braucht. Wenn ich aus der Erfahrung spreche — ich möchte niemandem zu nahe treten — und mir überlege, was hinsichtlich der Verlagerung und der Neuansiedlung von Betrieben alles an Steuervergünstigungen gegeben und versprochen wird, dann muß ich sagen, daß der Begriff der Steuergleichheit — ich möchte in bezug auf die Länder nicht von Steuerehrlichkeit sprechen, sondern von Steuergleichheit — ein sehr relativer Begriff ist. Ich muß sagen, meines Erachtens werden wir auf diesem Gebiete niemals zu gesunden Verhältnissen kommen, wenn es uns nicht in diesem Hohen Hause sowie im Bundesrat gelingt, die Dinge verantwortlich und real zu sehen und mindestens zu einem einheitlichen Steuerprüfungs- und Steuerfahndungsdienst zu kommen.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Als ich seinerzeit hier in dem Hohen Hause bei der Auseinandersetzung zwischen steuerschwachen und steuerstarken Ländern gehört habe, daß damit, daß im Grundgesetz ein Steuerausgleich vorgesehen sei, auch eine Existenzberechtigung für steuerschwache Länder gegeben sei, ist mir der Gedanke gekommen: weil wir eine Krüppelfürsorge haben, haben wir auch Rechtsansprüche darauf, Krüppel zu haben.

    (Zustimmung in der Mitte. — Zurufe links.) — Es ist aber so.

    Abschließend möchte ich folgendes sagen. Die Steuernovelle muß unter dem Gesichtspunkt betrachtet werden, daß wir jetzt diese Steuerhöhe haben und daß uns diese Steuerhöhe zwangsläufig in diese Kalamitäten bringt.

    (Abg. Seuffert: Wie ist es eigentlich mit der Umsatzsteuer?)

    — Darauf komme ich noch. Um unserer Wirtschaft entscheidend zu helfen, müssen wir die Kapitalbildung auf jede Weise und in echter Form so fördern, daß der Sparer auch das Gefühl hat, daß er in keiner Weise mehr mit einer nominellen Entwertung seines Spargeldes zu rechnen hat.
    Nun die Umsatzsteuer. Sie lehnen die Umsatzsteuer völlig ab, betonen aber auf der anderen Seite, völliges Verständnis dafür zu haben, daß die Ausgaben zu leisten sind.

    (Hört! Hört! in der Mitte.)

    Für zusätzliche Ausgaben allein für die äußere Sicherheit — ich will jetzt nicht vom inneren, sozialen Frieden sprechen — sind 1,7 Milliarden Mark angefordert. Die Umsatzsteuer soll 1,2 Milliarden Mark bringen. Ja ist jemand hier im Hause oder ist jemand in unserem Volke, der nicht verpflichtet wäre, für diese Sicherheit einen Geldbeitrag zu leisten? Man darf auf keinen Fall der Versuchung erliegen, die Umsatzsteuer als indirekte Steuer allein zu betrachten, sondern man muß immer die Gesamtsteuerbelastung sehen — und unter dem Gesichtspunkt der Zusammenrechnung von Umsatzsteuer und Einkommensteuer haben wir immer noch eine sozial sehr gestufte Steuer.

    (Lebhafte Rufe von der SPD: Oh! Oh! — Abg. Dr. Koch: Das ist eine Auffassung! Die ist sehr „sozial"!)

    Was noch den § 33 a betrifft, so werden weite Kreise der Betroffenen zweifellos verlangen, daß diese Bestimmung aufrechterhalten bleibt, obwohl andererseits unter dem Gesichtspunkt der Vereinfachung und in Verbindung mit der Erhöhung der Freibeträge vielleicht ein Ausgleich gefunden werden könnte.
    Zu begrüßen ist, daß die Leistungen der freien Wohlfahrtspflege umsatzsteuerfrei werden sollen. Ich würde es aber noch mehr begrüßen, wenn im Hinblick auf die geradezu turbulente Rechtslage von heute in den verschiedenen Ländern der Herr Bundesfinanzminister sich entschließen könnte, einen einheitlichen Stundungserlaß für diese Steuer rückwirkend ab 1. April 1950 herauszugeben.

    (Sehr richtig! in der Mitte. — Zuruf rechts: Höchste Zeit!)

    Zusammenfassend möchte ich sagen: Wir können an diese Steuervorlage mit gar nicht genug Verantwortung herangehen. Die Steuersätze haben meines Erachtens jetzt eine Höhe erreicht, die nicht mehr überschritten werden kann.

    (Zurufe links: Aha! Sehr richtig! — Abg. Seuffert: Das hat allerdings der Herr Finanzminister schon vor einem halben Jahre gesagt!)

    Man kann auch in der staatlichen Verwaltung übertreiben. Wir haben seinerzeit den Zusammenbruch des Bewirtschaftungssystems erlebt, wir haben auch schon Zusammenbrüche auf dem Preissektor erlebt. Deshalb müssen wir uns auf dem Gebiete der Ausgabenwirtschaft, und zwar sowohl hier in diesem Hause wie als einzelne, die größte Disziplin auferlegen. Bringen wir diese Disziplin nicht auf, dann fürchte ich für unsere Zukunft, nicht nur für


    (Neuburger)

    unsere wirtschaftliche, sondern auch für unsere soziale und demokratische Zukunft.

    (Beifall in der Mitte.)



Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Herr Abgeoranete Dr. Hupker-Aschoff.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Höpker-Aschoff


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Meine Damen und Herren! Es ist schon einmal das Wort „Steuerbewilligungsmaschine" gefallen. Ich glaube, Herr Finanzminister, das, was darüber in den Zeitungen berichtet wurde und was ich heute morgen auch mit einiger Bestürzung gelesen habe, entspricht wohl nicht ganz den Tatsachen. Denn wenn diese Rede im bayerischen Grenzland so gelautet haben sollte, wie die Zeitungen es berichten, müßte ich allerdings sehr energisch dagegen Verwahrung einlegen, daß wir hier zu einer „Steuerbewilligungsmaschine" degradiert werden sollen. Im übrigen werden wir auch die Rechte der Steuerzahler wahrzunehmen haben, dazu sind wir nun einmal berufen. Wenn ich dabei auch nicht so sehr daran denke, daß es gilt, den einzelnen Steuerzahler zu schonen, so steht doch soviel fest, daß wir Steuergesetze unmöglich ohne Rücksicht auf ihre wirtschaftlichen Auswirkungen verabschieden können.
    In diesem Zusammenhang noch eine andere Bemerkung. Herr Finanzminister, Ihre Gesetze, sowohl das Einkommensteuergesetz wie das Umsatzsteuergesetz, enthalten eine Fülle von Ermächtigungen, die bei uns gewisse Bedenken auslösen. Wenn alle diese Ermächtigungen Ihnen wirklich' erteilt werden sollten, würde unsere Arbeitszeit hier im Hause vielleicht verkürzt werden; aber wir hätten dann zugleich das Gefühl, einfach an die Seite geschoben zu werden.

    (Sehr richtig! bei der FDP.) .

    Ich glaube also nicht, daß Sie darauf rechnen können, daß wir Ihnen diese Ermächtigungen in dem gewünschten Umfange erteilen werden.

    (Sehr gut! bei der FDP.)

    Sie mögen vielleicht der Meinung sein, daß die Gesetzgebungsmaschine zu schwerfällig arbeite und daß infolgedessen an die Stelle der Gesetze Rechtsverordnungen treten müßten. Nun, wenn die Gesetzgebungsmaschine etwas schwerfällig arbeitet, so liegt das, glaube ich, nicht so sehr am Bundestag, sondern es liegt an der unglückseligen Konstruktion unseres Grundgesetzes,

    (Sehr richtig! links)

    das eine zweite gesetzgebende Körperschaft zweimal in den Ablauf der Gesetzgebung einschaltet. Einmal wird ihr die Vorlage von der Bundesregierung zugeleitet, und dann kann sie mit einer Überlegungsfrist von 21 Tagen zu dieser Vorlage Stellung nehmen. Dann geht die Vorlage an den Bundestag, und nach Beratung im Bundestag geht sie erneut an den Bundesrat, der nun wiederum überlegen kann, ob er dem Gesetz zustimmen oder Einspruch einlegen will. Ich denke manchmal, daß wir besser gefahren wären, wenn wir im Parlamentarischen Rat auf die Vorschläge eingegangen wären, die damals von meinen engeren Freunden gemacht worden sind, nämlich der Zweiten Kammer die Form eines Senates zu geben. Hätten wir das gemacht, so würden alle Gesetzesvorlagen zunächst an den Bundestag herankommen, und der Bundesrat in der Form des Senates hätte dann nur noch die Möglichkeit, einmal zu dieser Vorlage Stellung zu nehmen.
    Meine Damen und Herren! Das Memorandum, das der Vorlage der Regierung beigelegt ist, errechnet einen erschreckenden Mehrbedarf. Ich bin der Meinung, daß diese Berechnung nicht ganz ohne Widerspruch hingenommen und zur Grundlage unserer Entschließung gemacht werden kann. Ich habe dabei vor allen Dingen den einen großen Posten, Mehrausgaben für Besatzungskosten 1 700 Millionen DM, im Auge. Ich bin mir darüber im klaren, daß der Herr Finanzminister und sein Ministerium sich alle erdenkliche Mühe geben werden, diese Besatzungskosten zu vermindern. Was heute der Herr Minister selbst bereits gesagt hat, daß er am liebsten das Wort Besatzungskosten vermeiden würde und daß er in diesen Besatzungskosten nur einen Sicherheitsbeitrag sehen könnte, ist uns ganz gewiß aus dem Herzen gesprochen. Aber wenn das nun alles richtig ist, können wir diesen Posten von 1 700 Millionen DM als eine unausweichliche Mehrausgabe nicht ohne weiteres hinnehmen. Ich darf auf die Untersuchung des Tübinger Instituts über die Höhe der Besatzungskosten hinweisen und bin der Meinung, daß wir auf dieser Grundlage alles versuchen müßten, um diese Mehrausgabe an Besatzungskosten in engeren Grenzen zu halten.
    Ich habe neulich schon einmal darauf hingewiesen, daß die Wandlung der Verhältnisse, wenn nunmehr die Besatzungsmächte bereit sind, uns ein höheres Maß von Selbstverwaltung und eigener Regierung einzuräumen, auch manche Änderungen bedingt. Ich habe damals darauf hingewiesen: Warum müssen noch Residenten der Militärregierung in allen Kreisstädten, in allen Landkreisen und bei allen Regierungen sitzen, Residenten mit großen Stäben, die ihre Aufgabe nur darin sehen, irgendwie in die uns zustehende Verwaltung einzugreifen?

    (Lebhafte Zustimmung.)

    Wenn diese Dinge einmal bereinigt würden. würden die Besatzungskosten eine sehr erhebliche Verminderung erfahren können.
    Dann noch einige Bemerkungen darüber, ob die Schätzungen des Mehrbedarfs insofern richtig sind, als das Mehraufkommen der laufenden Steuern eingeschätzt worden ist. Wir haben in diesen Tagen die Mitteilung über das Aufkommen der Steuern in den ersten drei Vierteljahren hekommen, auch die Mitteilung über das Aufkommen der Steuern im Monat. Januar. Die Ergebnisse erscheinen außergewöhnlich günstig. Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß, obwohl der Herr Finanzminister bei der Aufstellung des Haushalts für das Jahr 1950 bereits erhebliche Mehreinnahmen in Rechnung gestellt hatte, diese Mehreinnahmen noch überschritten werden und daß das Ergebnis des Jahres 1950 ein Mehraufkommen an Steuern über die Haushaltsansätze hinaus sein wird, das nach meinen Berechnungen bei etwa einer halben Milliarde liegen wird.

    (Hört! Hört! bei der FDP.)

    Ich möchte auch meinen, daß die Landesfinanzminister, wenn einmal die Abschlußzahlungen zur Einkommen- und Körperschaftsteuer für das Jahr 1950 erfolgen werden, eine freudige Überraschung erleben werden.

    (Abg. Schoettle: Aber Sie werden es uns nicht zeigen, Herr Kollege!)

    Sie werden mehr erhalten, als sie bisher erwarten konnten.


    (Dr. Dr. Höpker-Aschoff)

    In diesem Zusammenhang noch ein besonderer Hinweis! Wir stehen vor der Verabschiedung eines neuen Zolltarifes und haben auf Grund der Verabschiedung dieses neuen Zolltarifes jetzt erheblich höhere Einnahmen aus Zöllen zu erwarten. Ich vermisse die Einrechnung dieser erhöhten Mehreinnahmen bei den Berechnungen des Finanzministeriums. Also auch das bedarf noch der Nachprüfung.
    Dann, meine Damen und Herren, ein weiterer Punkt, den bereits Herr Kollege Dr. Bertram berührt hat, das Verhältnis des Bundes zu den Ländern. Wir sollen hier nicht nur eine Erhöhung der Umsatzsteuer, sondern auch Erhöhungen der Einkommensteuer beschließen, also einer Steuer, die in die Kassen der Länder fließen würde. Der Herr Finanzminister scheint darauf hinaus zu wollen, obwohl das weder im Memorandum noch in der Begründung im einzelnen ausgeführt ist, von der Einkommen- und Körperschaftsteuer den Ländern im kommenden Jahr 30 % abzunehmen, dafür aber auf die Interessenquote zu verzichten. Wenn dieser Plan durchgeführt werden könnte, würde der Finanzminister an der Interessenquote rund 1130 Millionen verlieren und auf der anderen Seite einen Betrag von vielleicht zwei Milliarden gewinnen, würde also tatsächlich an dem Mehraufkommen an Einkommen- und Körperschaftsteuer als Hauptempfänger beteiligt sein. Aber das würde davon abhängen, daß zunächst einmal Abänderungsgesetze ergehen. Ich halte es mit dem Herrn Kollegen Dr. Bertram in der Tat für völlig unmöglich, daß wir die Erhöhung der Einkommen-und Körperschaftsteuer bewilligen, ohne gleichzeitig in Gesetzesform darüber zu beschließen, daß ein Teil dieser Einkommen- und Körperschaftsteuer, also etwa 30 %, gemäß Art. 106 Abs. 3 in die Bundeskasse fließt. Sonst würde der seltsame Zustand eintreten: die Einkommen- und Körperschaftsteuer ist erhöht, der Ertrag fließt zunächst in die Kassen der Länder, und es hängt nunmehr von der Zustimmung der Länder ab — die Inanspruchnahme des Art. 106 Abs. 3 setzt nämlich ein Zustimmungsgesetz voraus —, ob der Bund tatsächlich an dem Mehraufkommen der Steuern beteiligt wird. Es wird also eine Verkopplung der Verabschiedung des Gesetzes über die Einkommen-und Körperschaftsteuer und des Gesetzes, das das Verhältnis zwischen Bund und Ländern auf Grund des Art. 106 Abs. 3 ändert, unter allen Umständen 'hergestellt werden müssen. Ob die Länder überhaupt Mehreinnahmen brauchen — sie würden auch dann noch gewisse Mehreinnahmen haben, und den Gemeinden würden mehr Einnahmen zufließen, weil mit der Verschärfung der Einkommensteuer dann auch die Gewerbeertragsteuer hochgehen würde —, ist eine Frage, die ich hier im einzelnen nicht behandeln will. Aber wenn heute immer wieder in allen Ländern von der Notwendigkeit einer durchgreifenden Verwaltungs- reform gesprochen wird, so wäre vielleicht ein solcher Mehrbedarf nicht mehr da, wenn mit einer solchen Verwaltungsreform endlich einmal ernst gemacht würde.
    Meine Damen und Herren! Wir begrüßen es, daß in der Vorlage für die Einkommensteuer der Tarif unangetastet bleibt. Ich weiß, daß wir uns hier im Gegensatz gerade zu der Sozialdemokratischen Partei befinden, die ja die Senkung des Tarifes durch die vorjährige Novelle immer bekämpft hat und uns heute angekündigt hat, daß ihr Wunsch dahin gehen würde, den Tarif der Einkommensteuer noch zu verschärfen. Ich weiß nicht, Herr Kollege Dr. Koch, ob es einen Sinn hat, auf diese alte Kontroverse noch einzugehen. Aber eins möchte ich Sie doch bitten zu überlegen. Denken Sie einmal an die Vergangenheit. Wir haben die scharfen Kriegszuschläge während des zweiten Weltkrieges erlebt; sie trafen in der Hauptsache die mittleren und höheren Einkommen. Wir haben die drakonischen Steuergesetze des Kontrollrats erlebt; sie trafen in der Hauptsache die mittleren und hohen Einkommen. Wir haben dann die Steuerreform von 1948 erlebt, das Gesetz Nr. 64 im Zusammenhang mit der Währungsreform; sie kam nur den unteren Einkommen bis zu 4500 Mark zugute, die mittleren und höheren Einkommen gingen leer aus. Wenn nach dieser geschichtlichen Entwicklung der Gesetzgeber sich nun endlich dazu aufraffte,

    (Zuruf des Abg. Seuffert)

    den Tarif auch auf der Ebene der mittleren und höheren Einkommen zu ändern, so glaube ich nicht, daß Sie das Recht haben, das als eine unsoziale Steuerreform zu betrachten.

    (Beifall rechts und in der Mitte.)

    Daß diese Ermäßigung des Tarifs im Laufe des vergangenen Jahres ihre Früchte getragen hat, indem sie ein starkes Stück zur Belebung der Wirtschaft beigetragen hat, ich glaube, das kann nicht bestritten werden.

    (Zurufe links.)

    Nun hätte man vielleicht damals daran denken können, einige der Bestimmungen, die j a nicht wir im vorigen Jahr geschaffen haben, sondern die durch die Steuernovelle vom April 1949 geschaffen wurden, also die Begünstigung der Selbstfinanzierung, wieder zu beseitigen. Diese Bestimmungen sind jedoch unter dem Zwang der Verhältnisse geschaffen worden, weil die Besatzungsmächte rundweg abgelehnt hatten, irgendeine Änderung des Tarifs zugunsten der mittleren und höheren Einkommen herbeizuführen. Daher mußte schlechthin ein Ausweg gesucht werden, wenn man der Wirtschaft irgendeine Möglichkeit geben wollte, auf dem Wege der Selbstfinanzierung ihre Unternehmungen wieder aufzubauen. Damals gab es ebensowenig wie heute einen Kapitalmarkt.

    (Zuruf links.)

    — Nun gewiß, man hätte vielleicht damals daran denken können, aber hat sich das nicht auch im vorigen Jahr bezahlt gemacht? Sie sprechen immer von Fehlinvestitionen. Ich will ohne weiteres zugeben, daß unter den Investitionen Fehlinvestitionen vorgekommen sind; aber Sie tun ja beinahe so, als ob die ganze Fülle dieser Investitionen nur aus Fehlinvestitionen bestanden habe. Davon kann doch gar keine Rede sein!

    (Zuruf von der SPD: Aber zum größten Teil!)

    Herr Kollege Koch, Sie gehen doch auch mit offenen Augen im Lande herum und sehen, was in diesen Jahren geschaffen worden ist. Sie werden mir zugeben, daß manches nicht hätte geschaffen werden können, wenn diese Begünstigung der Investitionen, diese Begünstigung der Eigenfinanzierung nicht dagewesen wäre.

    (Abg. Dr. Greve: Aber auf wessen Kosten?) Und diese Dinge haben sich bezahlt gemacht.

    Sie haben dann in diesem Zusammenhang eine merkwürdige Verkoppelung mit den Engpässen hergestellt, die in der Wirtschaft vorhanden ge-


    (Dr. Dr. Höpker-Aschoff)

    wesen seien. Ja, Herr Kollege Koch, könnte man
    nicht umgekehrt argumentieren, wenn wir dieselbe
    Möglichkeit der Eigenfinanzierung beispielsweise
    dem Bergbau gegeben hätten und wenn der Bergbau nicht durch Zwangswirtschaft an unzureichende
    Preise gebunden worden wäre, dann hätten wir die
    Engpässe vielleicht heute nicht. Das wäre vielleicht
    der logische Schluß dieser Argumentation gewesen.

    (Lebhafter Beifall rechts und in der Mitte. — Abg. Dr. Greve: Wer hätte die teuren Kohlen bezahlen sollen?)

    Nun, meine Damen und Herren, möchte ich auf einige Einzelheiten der uns vorliegenden Gesetzentwürfe eingehen, zunächst auf den § 10 des Einkommensteuergesetzes, die Sonderausgaben. Wir haben es damals begrüßt, daß hier eine gewisse Begünstigung des Kleinsparens im Gesetz vorgesehen wurde. Nun gewiß, diese Bestimmungen sollen nicht beseitigt werden durch die Novelle, aber im Gesetz ist für diese Sonderausgaben eine Grenze vorgesehen: 1200 + 400 + 400 DM und bei den alten Leuten 1600 + 800 + 800 DM. Nun tritt hier, zwar nicht für das Jahr 1951, aber vom 1. Januar 1952 ab eine entscheidende Änderung ein. Es fällt nämlich der höhere Grenzbetrag für die alten Leute über 50 Jahre weg, und gerade das würden meine Freunde außerordentlich bedauern;

    (Sehr richtig! rechts)

    denn wir hatten gerade entscheidenden Wert darauf gelegt, bei der Begünstigung des Sparens vor allen Dingen auch an die alten Leute zu denken, die nun nicht mehr allzuviele Jahre vor sich haben, wenn sie für ihre alten Tage einige Ersparnisse zurücklegen wollen. Außerdem sind in dem bisher freigegebenen Rahmen auch langfristige Sparverträge mit Bausparkassen oder Lebensversicherungsgesellschaften abgeschlossen worden. Wird nun der Rahmen der Sonderausgaben für die alten Leute herabgedrückt, so sind sie gezwungen, diese Verträge irgendwie rückgängig zu machen, unter Umständen mit erheblichen Verlusten. Hier haben wir also sehr erhebliche Bedenken gegen das, was vorgeschlagen ist.

    (Sehr richtig! rechts)

    In diesem Zusammenhang, Herr Minister, noch eine andere Bemerkung. Wir haben mit vieler Mühe Vergünstigungen für Spenden zur wissenschaftlichen Forschung in das Gesetz hereingebracht. Die Geschichte wird jetzt in § 10 gestrichen, erscheint dann aber in § 10 b an einer anderen Stelle, leider jedoch halbiert; denn bisher waren es 100/0 und jetzt sind es nur noch 5%. Ich glaube also, daß wir diese Kürzung der Steuerfreiheit für die Zuwendungen zur wissenschaftlichen Forschung unter keinen Umständen hinnehmen können.

    (Abg. Kunze: Auch nicht zur Wohlfahrtspflege!)

    Nun zu den Bestimmungen der §§ 10 a und 32 a. Wenn wir einen Kapitalmarkt hätten, gut, dann könnte man sich mit der Streichung des § 10 a abfinden. Aber da dieser Kapitalmarkt nicht da ist und da ich im Augenblick auch nicht weiß, wie er entwickelt werden soll, und da ich insbesondere noch nicht sehe, wie der Erhardsche Plan des gebundenen Sparens oder des erzwungenen Sparens verwirklicht werden soll, so muß ich doch im Namen meiner Freunde ausdrücken, daß wir ganz erhebliche Bedenken gegen die völlige Streichung des § 10 a haben. Wir lassen mit uns darüber reden, wenn man einen Weg findet, an die Stelle der Fremdfinanzierung eine Begünstigung des Kapitalsparens im Rahmen des § 10 a zu setzen. Darüber ließe sich reden; aber den § 10 a völlig zu streichen, ohne anstatt der Eigenfinanzierung eine Finanzierung über den Kapitalmarkt zu gewährleisten, scheint uns ein sehr großes Wagnis zu sein.

    (Sehr richtig! bei der FDP.)

    Bei dem § 32 a mag in der Möglichkeit, für alle Personalgesellschaften die Besteuerung nach den Grundsätzen der Körperschaftsteuer zu verlangen, ein gewisser Ersatz liegen. Aber so, wie es heute in dem Gesetz vorgeschlagen ist, ist es wahrscheinlich völlig undurchführbar. Denken Sie an Gesellschaften, offene Handelsgesellschaften mit mehreren Gesellschaftern oder gar an Kommanditgesellschaften mit 6 oder 10 Gesellschaftern, Familiengesellschaften. In welcher Form soll denn das durchgeführt werden? Einmütiger unwiderruflicher Antrag? Das ist bei einer Gesellschaft mit mehreren Gesellschaftern, insbesonder aber bei einer Kommanditgesellschaft, gar nicht beizubringen. Also hier werden nach meinem Dafürhalten auch noch einige Abänderungen eingebaut werden müssen.
    Ich habe noch im Interesse der Vertriebenen auf eines hinzuweisen. Der § 7 a enthielt bisher in der Vorlage noch eine Ausnahme zugunsten der Vertriebenen. blieb für die Vertriebenen aufrechterhalten. Der Bundesrat hat das gestrichen. Nun will der Finanzminister hier mit Subventionen aushelfen. Ob das gerade ein willkommener und guter Weg ist, das ist mir außerordentlich fraglich.
    Dieselbe Frage wird auch bei § 10 a auftauchen. Wir haben ja Gott sei Dank eine ganze Reihe von Vertriebenen, denen es gelungen ist, hier im Westgebiet einen eigenen Betrieb wieder aufzubauen und mit einigem Erfolg zu arbeiten. Diesen Betrieben muß doch unter allen Umständen die Möglichkeit gegeben werden, aus etwaigen Gewinnen nun ihren Betrieb weiter aufzubauen, Kapital zu bilden. Also da würde sich die ersatzlose Streichung des § 10 a besonders schlimm auswirken. Ich habe nun allerdings die Worte des Herrn Finanzministers so verstanden, daß Subventionen an die Vertriebenen nicht nur im Falle des § 7 a, sondern auch im Falle des § 10 a gegeben werden sollen. Das wäre ein kleiner Trost; aber ob dieser kleine Trost als ausreichend betrachtet werden kann, ist mir auch noch recht fraglich.
    Noch ein Wort zu den Betriebsprüfern. Wenn der Bund nun auf einen Teil der Einkommensteuer zurückgreift, wird er wohl auch das Recht haben müssen, die Veranlagung der Einkommensteuer durch die Landesfinanzverwaltungen zu überwachen. Das ist ja nun der Punkt, wo der Herr Finanzminister einhaken und seine Bundesbetriebsprüfer einsetzen will. Ich begrüße es sehr, daß dieser Versuch unternommen wird. Es kann gar keinem Zweifel unterliegen, daß die Veranlagung in den verschiedenen Ländern nach verschiedenen Grundsätzen durchgeführt wird und daß wir eine wirklich sorgfältige und einheitliche Veranlagung nur dann bekommen werden, wenn wir diese Bundesbetriebsprüfer haben werden.

    (Zurufe: Sehr richtig!)

    Aber wir gehen hier einen krummen und krausen Weg, und wir werden auf einen geraden Weg erst kommen — Herr Bundesfinanzminister, ich hoffe, daß Sie mir heute darin zustimmen werden —, wenn wir die einheitliche Bundesfinanzverwaltung haben.

    (Starker Beifall bei der FDP.)

    Dann wird sich diese Frage viel leichter abwickeln.
    Nun noch ein paar Bemerkungen zu der Umsatzsteuer. Ich will nur die Fragen herausheben, die


    (Dr. Dr. Höpker-Aschoff)

    wahrscheinlich auch Gegenstand der Auseinandersetzungen unter uns und insbesondere im Finanz-und Steuerausschuß sein werden, also zunächst die Sonderbesteuerung für die Großbetriebe, Konsumvereine und Warenhäuser. Wir haben doch diese Frage im vorigen Jahre hier zur Entscheidung gestellt und haben uns in einer namentlichen Abstimmung dafür entschieden, diese Sondersteuer beizubehalten.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Wir haben das getan, weil wir der Meinung waren, daß darin ein gewisser Schutz der mittelständischen Betriebe liege.

    (Sehr gut! in der Mitte.)

    Ich weiß nicht, warum wir unsere Meinung nun von heute auf morgen ändern sollen.

    (Sehr richtig! in der Mitte und rechts.) Meine Parteifreunde sind gewillt, an dieser Sondersteuer festzuhalten, und werden hier nicht auf eine Hilfe verzichten, die für den Mittelstand nicht ohne Bedeutung ist.

    Dann will ich noch auf etwas anderes hinweisen, das ist die Frage der Besteuerung der mehrstufigen Betriebe. Diese Besteuerung mehrstufiger Betriebe haben wir heute nur bei den sogenannten Spinnwebern. Nun ist es eine Ungerechtigkeit, wenn man diese Besteuerung der Innenumsätze nur an einer bestimmten Stelle durchführt. Man wird also diese Sonderregelung für die Spinnweber entweder beseitigen müssen oder man wird den Gedanken der Besteuerung der Innenumsätze in vertikalen Vertrustungen weiter ausdehnen müssen. Nun geht aber die Vorlage, wenn ich von der Begründung ausgehe, offenbar einen ganz anderen Weg. Sie will diese Steuerbefreiung der Innenumsätze nunmehr auch auf die Organgesellschaften ausdehnen. Diesen Gedanken betrachten meine Parteifreunde mit einer gewissen Sorge, weil das ja die Tendenz zur Konzernbildung, zur Vertrustung noch verstärken würde. Wir werden also auch diese Frage, glaube ich, einer sehr eingehenden Betrachtung unterziehen müssen, und ich möchte meinen, Herr Finanzminister, wenn wir heute eine Verbindung zwischen Produktionsbetrieben und Einzelhandelsgeschäften haben, sollten wir unter allen Umständen darauf bestehen, daß die Umsatzsteuer zweimal gezahlt wird. Es ist ein Unding, wenn sich heute große Produktionsstätten Einzelhandelsgeschäfte angliedern und dem Einzelhandel Konkurrenz machen und dabei den Vorsprung einer Steuerbegünstigung haben.

    (Zuruf: Ausgezeichnet!)

    Dasselbe ist dann der Fall, wenn Einzelhandelsunternehmungen sich von sich aus mit einem Produktionsbetrieb verbinden und dadurch auch den Vorsprung im Wettbewerb durch eine Ersparung an Steuern gewinnen.
    Sodann ein paar Worte zu der Exportförderung. Wir haben gehört, daß uns ein besonderes Gesetz über die Exportförderung vorgelegt werden soll. Was über eine Erhöhung der Ausfuhrhändlervergütung im Entwurf drinsteht, ist eigentlich nur eine Konsequenz der Erhöhung der Steuersätze und keine besondere Begünstigung des Exports. Aber aus Verlautbarungen der Zeitungen erfahren wir ja, daß eine gewisse Förderung des Exports durch Steuerbegünstigungen geplant ist und daß diese Steuerbegünstigungen nicht nur im Rahmen der Umsatzsteuer, sondern vielleicht auch der Einkommensteuer liegen würden. Herr Finanzminister, wir bitten Sie dringend, dafür zu sorgen, daß wir diese Vorlage im Zusammenhang mit diesem Gesetz verabschieden können. Ich halte das für durchaus möglich, selbst dann, wenn Sie eine besondere Gesetzesvorlage machen wollen. Dann möge sie uns in den Finanz- und Steuerausschuß nachgeschickt werden.
    Dann muß ich leider noch auf eine andere Frage hinweisen. Ich fürchte, daß ich damit dem Herrn Bundesfinanzminister einen Kummer mache. Wir haben uns im Finanz- und Steuerausschuß sehr eingehend auch mit anderen indirekten Steuern befaßt: Tabaksteuer und Kaffeesteuer. Wir sind in unseren Berechnungen zu dem Ergebnis gekommen, daß eine Senkung der Steuersätze bei diesen Steuern möglich ist, ohne daß es dem Herrn Finanzminister einen Pfennig Geld kosten würde.

    (Abg. Kemper: Ebenfalls Schaumweinsteuer!) Ich bin auch nicht der Meinung, daß man, wenn man die Umsatzsteuer erhöhte, die Tabaksteuer und die Kaffeesteuer nicht senken könnte. Warum nicht? Ich bin im Gegenteil der Meinung, daß diese Verkoppelung etwas Willkommenes sein würde, weil eine Senkung der Tabaksteuer und der Kaffeesteuer dazu beitragen würde, die reale Kaufkraft des Einkommens zu erhöhen. Ich glaube, wir werden im Finanz- und Steuerausschuß — ich möchte beinahe annehmen. daß ich und meine Parteifreunde nicht alleine stehen werden — auf diese Frage doch noch einmal zurückkommen müssen.

    Das, meine Damen und Herren, war das Wesentliche, was ich hier ausführen wollte. Daß wir als Partei der Regierungskoalition uns unserer Verantwortung bewußt sind und dazu beitragen müssen, daß der Haushalt ausgeglichen wird, brauche ich hier nicht besonders zu betonen. Denn wenn dies nicht geschehen würde, blieben nur zwei Möglichkeiten: entweder der Staatsbankrott oder die Deckung der Ausgaben durch Geldschöpfung, also eine inflatorische Entwicklung. Wir haben die Verpflichtung, den Ausgleich des Haushalts herbeizuführen, um so mehr, als wir ja durch unsere Beschlüsse aus wohlüberlegten sozialen Erwägungen und um einer sozialen Verpflichtung zu genügen, manche Ausgaben über die Vorschläge der Bundesregierung hinaus beschlossen haben.

    (Sehr richtig! rechts.)

    Wer also damals angesichts der sozialen Verpflichtung A gesagt hat, der muß heute auch B sagen, und dieser Verpflichtung werden wir uns bei den weiteren Arbeiten bewußt bleiben.

    (Lebhafter Beifall bei den Regierungsparteien.)