Rede von
Dr.
Hugo
Decker
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(BP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auf keine der Sonderschöpfungen an Bundesministerien, die den Rahmen der klassischen -Ministerien so reichlich erweitert haben, sieht die Bevölkerung mit so großen Erwartungen wie auf das Wohnungsbauministerium.
In der Organisation des Wohnungsbauministeriums sind seit dem Vorjahr keine wesentlichen Änderungen vor sich gegangen. Das Verhältnis von ein Drittel Beamten zu zwei Dritteln Angestellten im Personalstand ist geblieben. Lediglich auf bei vorjährigen Etatberatungen geäußerte Wünsche hin wurde das Sonderreferat gebildet. Diesem Sonderreferat obliegt die Koordinierung der Bauaufgaben im Bundesgebiet, die Mitwirkung beim Wonnungsbau für Besatzungsverdrängte und vor allem auch die Betreuung des Wohnungsbaues für Bundesbedienstete im gesamten Bundesgebiet. Hierbei ist zur Zeit der Brennpunkt der Raum Bonn. Deshalb befindet sich beim Sonderreferat eine Unterabteilung, benannt „Amt Bundeszone", der diese letzteren Aufgaben zugewiesen sind. Das „Amt Bundeszone" ist eine nachgeordnete Stelle des Ministeriums. Es ist mit dem eigentlichen Sonderreferat durch die in einer Person vereinigte gemeinsame Leitung verbunden.
Die enge Koppelung infolge des durch die Ausweitung des Arbeitsgebietes erforderlichen Einsatzes von Sachbearbeitern bei Aufgaben beider Dienststellen erzielte zwar Personalersparnis, aber es ergeben sich durch sie verwaltungstechnische Schwierigkeiten. Die Bearbeitung gleicher Aufgaben unterscheidet sich dann bei den Dienststellen nur noch in der Form des Briefkopfes. Der Sachbearbeiter im Sonderreferat erhält aber Ministerialzulage; der aus dem Amt Bundeszone dagegen nicht. Im Haushaltsausschuß wurde deshalb darauf hingewiesen, daß bis zur nächsten Haushaltsberatung angestrebt werden solle, daß entweder eine Eingliederung des Amtes Bundeszone in das Bundesministerium oder eine klarere Abgrenzung der zu erledigenden Aufgaben zwischen dem Sonderreferat und dem Amt Bundeszone erfolge.
Die vom 10. Ausschuß vorgeschlagenen Änderungen im Haushaltsplan des Wohnungsbauministeriums gehen aus der Drucksache Nr. 1915 hervor. Der Ordentliche Haushalt schließt mit einem Zuschuß von 410 403100 DM ab, der Außerordentliche Etat mit 2,7 Millionen DM, so daß das Ministerium insgesamt einen Zuschußbedarf von 413 103 100 DM hat. Der ausschlaggebende Posten im Ordentlichen Etat sind die Mittel zur Förderung des sozialen Wohnungsbaues, die in Tit. 33 mit 365 800 000 DM eingesetzt sind, und der dazugehörige Tit. 34 mit 34 200 000 DM, der den Wohnungsbau für Verwaltungsangehörige des Bundes im gesamten Bundesgebiet umfaßt.
Im Außerordentlichen Etat befindet sich unter dem Titel „Bau von Wohnungen für Angehörige ausländischer Missionen" ein Ansatz von 2,7 Millionen. Der Haushaltsausschuß hat mit Rücksicht auf die unterschiedliche Behandlung der deutschen Auslandsvertretungen beschlossen, im Text hinzuzufügen:
Für diejenigen Staaten, bei denen Unterbringungsschwierigkeiten für das Personal der deutschen Vertretungen bestehen, sollen die Mittel nur verwandt werden, wenn Gegenseitigkeit gewährt wird.
Der Haushaltsausschuß bittet das Hohe Haus, den Einzelplan XIV mit den aus der Zusammenstellung auf Drucksache Nr. 1915 ersichtlichen Änderungen anzunehmen.