Rede von
Dr.
Hermann
Schäfer
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Antrage des Ausschusses zustimmen, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Der Antrag ist gegen wenige Stimmen angenommen.
— Gegen zwei Stimmen.
Ich rufe nunmehr auf Punkt 5 der Tagesordnung: Einspruch des Deutschen Bundesrates gegen den Entwurf eines Preisgesetzes .
Meine Damen und Herren! In der gemeinsamen Geschäftsordnung des Bundestages und des Bundesrates für den Ausschuß nach Art. 77 des Grundgesetzes ist in § 9 vorgesehen:
Ein Änderungsvorschlag des Ausschusses ist alsbald auf die Tagesordnung des Bundestages zu setzen. Ein vom Ausschuß bestimmtes Mitglied berichtet im Bundestag.
Der Bundestag stimmt nur über den Änderungsvorschlag ab. Zu dem Vorschlag können vor der Abstimmung Erklärungen abgegeben werden. Ein anderer Antrag zur Sache ist nicht zulässig.
Ich glaube, daß wir diese Bestimmung auch auf den hier vorliegenden Einspruch gegen den Entwurf eines Preisgesetzes anwenden müssen. Unter diesen Umständen kommen wir ohne Aussprache zur Abstimmung. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung den Gesetzentwurf mit einer Mehrheit von mehr als zwei Dritteln abgelehnt. Infolgedessen kann ihn der Bundestag nur mit einer Zweidrittelmehrheit überstimmen. Um die Auszählung in diesem Falle zu ermöglichen, gibt es kein anderes Verfahren als den Hammelsprung.
Ich bitte die Damen und Herren Schriftführer, ihre Zählposten an den Türen einzunehmen. Ich bitte diejenigen Abgeordneten, die dem Einspruch des Bundesrates zustimmen, durch die Ja-Tür zu kommen, und diejenigen, die den Einspruch des Bundesrates ablehnen, durch die Nein-Tür.
Ich bitte, die Türen zu schließen. — Die Abstimmung beginnt. Ich bitte, die Türen zu öffnen.
Ich bitte, die Türen wieder zu schließen. Die Abstimmung ist beendet.
Meine Damen und Herren! Ich möchte das Ergebnis der Abstimmung bekanntgeben. Mit Ja haben 110 Abgeordnete gestimmt, mit Nein 200 Abgeordnete. Damit ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht. Es ist aber auch nicht die Mindestzahl erreicht; denn eine Überstimmung eines Einspruchs ist nach Art. 77 Abs. 4 des Grundgesetzes nur mit einer Mehrheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Bundestages möglich. Auch diese Mehrheit der Mitglieder des Bundestages ist nicht erreicht worden. Infolgedessen ist dem Einspruch des Bundesrates zunächst stattgegeben.
— Herr Abgeordneter Schröder zur Geschäftsordnung! — Meine Damen und Herren, darf ich Sie bitten, Platz zu nehmen. Die Sitzplätze sind dazu da, daß sie benutzt werden.