Rede von
Heinrich Georg
Ritzel
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Auftrage des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität habe ich hier folgenden Bericht zu erstatten:
Der Ausschuß für Geschäftsordnung und Immunität hatte am 28. Februar 1951 Gelegenheit, eine Darstellung des Bundesministeriums der Justiz über die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen den Abgeordneten Reimann in der Angelegenheit Abgeordneter Kurt Müller entgegenzunehmen. Danach steht fest, daß die Einstellung des Ermittlungsverfahrens erfolgt ist, nachdem der Abgeordnete Reimann es verstanden hat, sich durch wiederholten Wohnungswechsel und Unterbindung der Zustellung von Vorladungen und eines Vorführungsbefehls der richterlichen Vernehmung mit Erfolg dauernd zu entziehen. Hiergegen erhebt der Ausschuß begründete Einwendungen und vertritt die Auffassung, daß das Ermittlungsverfahren weiterzuführen ist.
Der Ausschuß ist ferner der Auffassung, daß der vom Deutschen Bundestag in seiner 80. Sitzung am 27. Juli 1950 gefaßte Beschluß, die Immunität des Abgeordneten Reimann aufzuheben, auch bei Fortsetzung des Ermittlungsverfahrens wirksam ist.
Daher stellt der Ausschuß folgenden Antrag: Der Bundestag wolle beschließen:
Der Deutsche Bundestag stellt fest, daß er durch die zwangsweise Behinderung des Abgeordneten Kurt Müller an der Ausübung seines Mandats in seinen Rechten verletzt ist. Der Bundestag verlangt die Fortsetzung des Ermittlungsverfahrens gegen den Abgeordneten Reimann. Die Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Reimann wird bestätigt und festgestellt, daß alle strafprozessualen Maßnahmen einschließlich der Verhaftung ergriffen werden können.
Ich bitte das Hohe Haus, dem Antrag des Ausschusses zuzustimmen.