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ID0112203000

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 122. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. März 1951 4647 122. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 1. März 1951 Geschäftliche Mitteilungen 4648B Änderungen der Tagesordnung 4648B Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung und Ergänzung von Vorschriften auf dem Gebiete der Mineralölwirtschaft (Nr. 1969 [neu] der Drucksachen) 4648B, C Dr. Preusker (FDP), Antragsteller . . 4648C Ausschußüberweisung 4648D Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Spätheimkehrer (Nr. 1788 der Drucksachen) 4649A Pohle (SPD), Interpellant 4649A Storch, Bundesminister für Arbeit 4651A Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Verbesserung von Versicherungs- und Fürsorgeleistungen (Nr. 1937 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Auskunft über Maßnahmen für die Sozial- und Rentenversicherung (Nr. 1948 der Drucksachen) sowie mit der Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Sanierung der Rentenversicherungsträger und Erhöhung der Renten in der Sozialversicherung (Nr. 1971 der Drucksachen) 4651D Frau Korspeter (SPD), Interpellantin 4651D Frau Kalinke (DP), Antragstellerin . . 4654A, 4665B, 4668A Arndgen (CDU), Antragsteller . . . . 4655B Storch, Bundesminister für Arbeit 4656D Willenberg (Z) 4658A Freidhof (SPD) 4658C Kohl (Stuttgart) (KPD) 4660B Dr. Atzenroth (FDP) 4661C Horn (CDU) 4661D Schoettle (SPD) 4663B Richter (Frankfurt) (SPD) 4664B1 Degener (CDU) 4666C Dr. Wellhausen (FDP) 4667A Dr. Ott (BHE-DG) 4667B Abstimmungen 4667C, 4668A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes über Leistungen aus vor der Währungsreform eingegangenen Renten- und Pensionsrentenversicherungen (Nr. 1973 der Drucksachen) 4668B Dr. Klein, Senator von Berlin, Berichterstatter 4668B Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 4669C Beschlußfassung 4669C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Reimann (Nr. 1992 der Drucksachen) 4648B, 4669D Ritzel (SPD): als Berichterstatter 4669D als Abgeordneter 4671C Müller (Frankfurt) (KPD) 4670A Mellies (SPD) 4671A Beschlußfassung 4672B Einspruch des Deutschen Bundesrates gegen den Entwurf eines Preisgesetzes (Nr. 1950 der Drucksachen) 4672B Beschlußfassung 4672C Antrag auf Aufsetzung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Verlängerung der Geltungsdauer des Preisgesetzes (Nr. 1993 der Drucksachen) auf die Tagesordnung 4672D Dr. Schröder (Düsseldorf) (CDU) (zur Geschäftsordnung) 4672C Widerspruch gegen die Aufsetzung . . 4672D Fortsetzung der zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1500 der Drucksachen); Mündliche Berichte des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß): Einzelplan XIV — Haushalt des Bundesministeriums für Wohnungsbau (Nr. 1915 der Drucksachen) 4672D Dr.-Ing. Decker (BP), Berichterstatter 4673A Dr. Leuchtgens (DP) 4673C Erler (SPD) 4675A Dr. Preusker (FDP) 4678C Albers (CDU) 4679B Wildermuth, Bundesminister für Wohnungsbau 4680B Beschlußfassung 4681B Einzelplan XVII — Haushalt des Bundesministeriums für Angelegenheiten des Bundesrates (Nr. 1918 der Drucksachen) 4681B Frühwald (FDP), Berichterstatter . . 4681C Dr. Bärsch (SPD) 4682A Bausch (CDU) 4683C Beschlußfassung 4683D Einzelplan XX — Haushalt des Bundesrechnungshofes (Nr. 1919 der Drucksachen) 4683D Dr. Wuermeling (CDU), Berichterstatter 4684A Beschlußfassung 4684B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Strauß gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 17. Januar 1951 (Nr. 1951 der Drucksachen) 4684C Dr. Mende (FDP), Berichterstatter . . 4684C Beschlußfassung 4684D Nächste Sitzung 4684D Die Sitzung wird um 13 Uhr 30 durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Willi Richter


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es wurde sowohl von Frau Kalinke zur Begründung des Antrags der Deutschen Partei wie auch zuletzt von Herrn Kollegen Horn die Frage des Treuhänderausschusses in Berlin aufgeworfen. Ich möchte mit aller Deutlichkeit hierzu sagen, daß die SPD-Fraktion schon jahrelang die Verwaltung der Vermögenswerte der alten Versicherungsträger durch einen von der Militärregierung eingesetzten Treuhänder für verfehlt angesehen und immer wieder die Forderung aufgestellt hat, daß dieser Treuhänder durch die Versicherungsträger bzw. durch die Organe der Selbstverwaltung dieser Versicherungsträger abgelöst werden sollte. Die Sozialdemokratie und auch die Gewerkschaften waren es, die vor Jahren dem Gedanken, den von der Militärregierung eingesetzten Treuhänder durch einen Treuhänderausschuß abzulösen, zugestimmt haben.
    Dabei war die Frage, wie der Treuhänderausschuß zusammengesetzt werden sollte, nicht entscheidend. Es ist unsere Auffassung, daß die Bundesregierung mit den Vermögenswerten der Sozialversicherungsträger nichts zu tun hat, sondern daß die Sozialversicherungsträger in der Selbstverwaltung ihre eigenen Vermögenswerte zu wahren und zu betreuen haben.
    Nun zu den vorliegenden Anträgen. Die CDU/ CSU-Fraktion bringt in Ziffer 2 ihres Antrages klar zum Ausdruck, daß die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung im Durchschnitt um 25 vom Hundert erhöht werden sollen. Gleichzeitig soll die Rentenhöhe stärker als bisher von der Anzahl und der Höhe der entrichteten Beiträge abhängig gemacht werden. Sie sehen aus der Formulierung dieses Antrags, daß jeder einzelne Rentenfall neu berechnet werden müßte, daß für jeden einzelnen Rentenfall eine eminente Verwaltungsarbeit erforderlich wäre. Selbst wenn dieses Gesetz von der Bundesregierung nach all den dazugehörenden Formalitäten über Bundesrat usw. bald an den Bundestag überwiesen würde, würde es noch lange dauern, bis die Rentenversicherungsträger mit dem ihnen zur Verfügung stehenden Apparat überhaupt in der Lage wären, dieses komplizierte Gesetz durchzuführen. Kompliziert muß es ja werden. Wenn die Erhöhung durchschnittlich 25 % betragen soll, wird sie für den einzelnen Fall verschieden sein, verschieden, wie es hier heißt, nach der Höhe der entrichteten Beiträge. Die Rentenversicherungsträger müssen dann jeden einzelnen Rentenfall, jede Witwenrente und jede Waisenrente gesondert nach den neuen gesetzlichen Bestimmungen behandeln.
    So lange sollen die Rentner, die Witwen und Waisen — anders geht es doch nicht, meine Damen und Herren — warten, bis die jetzigen Renten erhöht werden. Die Mindestrenten betragen pro Monat 50 DM für den Rentner, 40 DM für die Witwe, 30 DM für die Waise. Wir wissen aus den Berechnungen des Arbeitsministeriums, daß die Mindestrente in der Invalidenversicherung im Durchschnitt bei ungefähr 62 DM liegt. Ein Mann, der jahrzehntelang als Facharbeiter gearbeitet und jahrzehntelang seine Beiträge geleistet hat, bekommt ganze 62 oder 63 DM an Rente. Wenn ich den Durchschnitt zugrunde lege, sind das also pro Tag zwei Mark, mit denen er leben soll. Meine Damen und Herren, machen Sie sich bitte einmal darüber Gedanken, wie ein Rentner dieses Kunststück fertigbringen kann. Wenn sie den alten verdienten Facharbeiter nicht zwingen wollen, zum Wohlfahrtsamt zu gehen und zusätzlich die Fürsorge in Anspruch zu nehmen — der Bundesarbeitsminister ist leider nicht mehr da, der mir dies auf einen Zwischenruf geantwortet hat —, um überhaupt das Notwendigste zum Leben, zum nackten Leben beschaffen zu können, dann müssen Sie hier etwas tun. Die Ansicht des Herrn Bundesarbeitsministers teilen meine Fraktion und ich nicht. Daß man den alten, verdienten Arbeiter. der jahrzehntelang ehrlich und treu dem Staat und der Gesellschaft gedient hat, zum Wohlfahrtsamt schickt, das machen wir nicht mit.
    Das sind unsere Erwägungen. Wir denken weiter an die Tatsache, daß man es im Juli vergangenen Jahres in diesem Hause seitens der Regierungsparteien für richtig befunden hat, den Antrag der SPD der Regierung als Material zu überweisen. Man hat es damals abgelehnt, unseren Antrag dem Ausschuß für Sozialpolitik zur sachlichen Beratung


    (Richter [Frankfurt])

    zu überweisen, damit dieser dem Hause die Sache zur Beschlußfassung vorlegt. Meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, das haben Sie damals abgelehnt. Deswegen kommt unsere Interpellation; denn seit Juli vorigen Jahres ist trotz weiterer Preissteigerungen, wie allgemein anerkannt wurde, für die Ärmsten der Armen von der Bundesregierung noch nichts zur Hilfe getan worden.
    Nun kommt hier die Deutsche Partei mit einem Antrag, und gleichzeitig glaubt auch die CDU/CSU, sie müsse einen wohldurchdachten, detaillierten Antrag, wie es gesagt wurde, einreichen. Schön, die 25 % sind nicht viel, aber sie sind wenigstens etwas. Die 25 % stehen aber nur auf dem Papier, wenn sie den Antrag der CDU/CSU der Regierung überweisen, ohne einen Termin festzulegen, von dem ab den Rentnern die Erhöhung gegeben wird.
    Meine Damen und Herren, wenn Sie wirklich die Not lindern und Hilfe leisten wollen, dann können Sie es nicht anders machen, als daß sie für j e de Rente, für jedes Witwen- und Waisengeld eine Erhöhung um 25 % vornehmen. Wenn Sie helfen wollen, können Sie nicht so verfahren, wie es in dem CDU/CSU-Antrag empfohlen wird; denn danach müßte jeder einzelne Fall von den hunderttausend Fällen von Renten und Witwen- und Waisengeldern berechnet werden. Dann würde es nicht nur Weihnachten dieses Jahres, sondern dann würde es nächstes Jahr, wer weiß wann, werden. Unser Antrag sagt dagegen einfach und schlicht, daß an alle Empfänger zu ihren Renten, an alle Witwen und Waisen zu ihren Witwen- und Waisengeldern eine Erhöhung von 25 % gewährt werden soll. Was 25 % Zuschlag zu den Beträgen, die jetzt die Post zahlt, ausmachen, kann jeder Postbeamte selber ausrechnen, und schon zum nächsten Monat kann die Post die 25 % den in Not Befindlichen auszahlen.
    Ich bitte Sie also dringend, im Interesse der Ärmsten der Armen, wie sie auch der Bundesarbeitsminister genannt hat, unserem Antrag zuzustimmen, damit ab 1. April dieses Jahres den Rentnern, Witwen und Waisen auch wirklich geholfen wird.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat Frau Abgeordnete Kalinke.

(Rufe bei der SPD: Aha!)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Margot Kalinke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Leider hat die Debatte so wenig neue Argumente und so wenig konstruktive Gedanken zur Lösung des Problems der Sanierung und Reform gebracht, daß ich Sie namens meiner Fraktion bitten möchte, dem CDU-Antrag, der sich mit unserem Antrag weitgehend deckt und den wir bejahen, noch einige Gedanken hinzufügen zu dürfen.
    Wir bejahen die Ausführungen des Herrn Arbeitsministers; aber ich möchte namens meiner Fraktion erklären, daß es für uns eine Fragestellung „ob Versicherung oder Volksfürsorge" nicht mehr gibt. Für uns ist genau so wie für unsere Koalitionspartner — und ich habe die Ausführungen meines Kollegen Horn mit Freuden gehört —klar, daß der Gedanke einer umfassenden Staatsfürsorge nicht nur durch deutsche Experimente, sondern auch durch die für uns sehr interessanten Beispiele Englands, Frankreichs und nicht zuletzt des Ursprungslandes dieser Dinge, nämlich Rußlands, ad absurdum geführt ist.

    (Zuruf von der KPD.)

    Was nun die Ausführungen im einzelnen anlangt, so möchte ich mir ersparen, darauf einzugehen. Ich möchte nur dem Herrn Kollegen Freidhof antworten, daß die Fraktion der Deutschen Partei bereits 1949 den Antrag, der die Nr. 35 trägt, auf Überprüfung des Sozialversicherungs-Anpassungsgegesetzes gestellt hat. Wir sind der Auffassung, daß nunmehr, nachdem die mathematischen Bilanzen da sind, der Zeitpunkt gekommen ist, nicht etwa, wie es sich Herr Richter so einfach vorstellt, pauschal eine Erhöhung vorzunehmen, sondern gleichzeitig die Revision der Gesetzgebung durchzuführen, die notwendig geworden ist, weil elf verschiedene Ländergesetze die Sozialversicherungsgesetzgebung beeinflußt haben.
    Zu Punkt 1 des Antrages der CDU möchte ich noch hinzufügen, daß es für den Herrn Arbeitsminister wichtig sein wird, sich zu überlegen, ob bei der Frage der Vermögensverluste der Sozialversicherung, wobei auch die CDU, wenn ich recht verstanden habe, nicht nur die Rentenversicherung gemeint hat, nicht auch überprüft werden sollte, wieweit die Vermögensverluste der Krankenversicherung davon betroffen sind. Der Herr Kollege Kohl hat schon darauf hingewiesen, daß allein die Ortskrankenkassen einen ganz wesentlichen Vermögensverlust gehabt haben. Ich möchte weiter darauf hinweisen, daß in der sozialen Krankenversicherung sehr verschiedene Kassenarten bestehen, von denen die einen laut Reichsversicherungsordnung eine Garantie besitzen, während für die anderen eine solche Garantie nicht besteht. Meine Fraktion ist nicht der Meinung, daß die Krankenversicherung einen Staatszuschuß bekommen soll, sie erwartet aber eine Anerkennung der Vermögensverluste mit Rücksicht auf die Verpflichtung zu vermehrten Leistungen, die der Krankenversicherung aufgetragen worden sind. Ich brauche nur weniges aufzuzählen: Kriegseinwirkungen, Krankheitshäufigkeit, steigende Zahl der Rentner, steigende Zahl der Krankenhausfälle durch Wohnungsnot, der Nachkriegshunger mit seinen schweren Folgen für den Gesundheitszustand des deutschen Volkes und nicht zuletzt das Problem unserer Ärzte, dessen Lösung ebenfalls nicht allein auf dem Rücken der Sozialversicherten ausgetragen werden kann.

    (Sehr gut! rechts.)

    In der Krankenversicherung sind einzelne Kassenarten unter § 23 des Umstellungsgesetzes gefallen, während sie auf Grund ihrer Konstruktion, nämlich der Tatsache, daß sie nach dem Recht der Vertragsversicherung noch unter Vorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes fallen, unter § 24 des Umstellungsgesetzes hätten fallen müssen. Wir hoffen, daß der Herr Arbeitsminister diese Dinge sehr sorgfältig prüft, und wir werden im Sozialpolitischen Ausschuß dann das Unsere dazu tun.
    Wir freuen uns über den Punkt 2 des Antrages der CDU und hoffen, daß gleichzeitig die Fehler der zweiten Aufbauverordnung, nämlich hinsichtlich der Steigerungssätze in der Angestelltenversicherung, die nur 0,% gegenüber 1,2 % in der Invalidenversicherung betragen, endlich beseitigt werden. Wir bejahen auch die Beseitigung der Rechtsvorschriften, die seit 1911 bestehen und unbedingt überprüft werden müssen. Im Zusammenhang mit der Überprüfung des § 1279 der Reichsversicherungsordnung und des § 40 des Angestell-


    (Frau Kalinke)

    tenversicherungsgesetzes und auch im Zusammenhang mit den §§ 1274 und 1275 der RVO sind wir aber der Meinung, daß noch weitere Dinge richtiggestellt werden müssen, die damit in ursächlichem Zusammenhang stehen. Selbstverständlich ist es notwendig, daß eine volle Anrechnung überall da eintritt, wo eine doppelte Beitragsleistung erfolgt ist. Ich denke an die vielen Beispiele von Witwen, die im Kriege berufstätig waren und sich dann weiterversichert haben, um zu ihrer kleinen Rente, die sie aus der Hinterbliebenenversicherung erhalten, eine zusätzliche Rente zu gewinnen. Diese Witwen bekommen heute nur eine Rente und werden für ihren Sparsinn und für ihren Vorsorgewillen geradezu vom Staat bestraft.
    Ein altes Anliegen der weiblichen Angestellten, dessen Verwirklichung der Verband der weiblichen Angestellten schon vor dem Kriege gefordert hat, ist auch heute wieder hoch aktuell. Es ist bekannt, daß die §§ 46, 1 und 47, 1 des Angestelltenversicherungsgesetzes die Frage der „Erstattung der Beiträge beim Tode eines Versicherten" oder „bei der Heirat einer Versicherten" sehr unterschiedlich angewandt werden. Der § 46, 1 ist in der britischen Zone durch die Sozialversicherungsdirektive 13 suspendiert, in der amerikanischen Zone ebenfalls. Er gilt aber noch für Rheinland-Pfalz und Südbaden. Dasselbe gilt für den § 47, 1 — „Erstattung der Beiträge bei Eheschließungen" —, der auch nur noch in zwei Ländern der französischen Zone gültig ist. Hier teilt meine Fraktion die Meinung des Verbandes der weiblichen Angestellten, die gleichzeitig die ledigen Männer und alle diejenigen betrifft, die durch die Folgen des Krieges trotz großer Unterhaltsverpflichtungen heute nicht in den Genuß des Ergebnisses ihrer Beitragszahlung für die Sicherstellung ihrer hinterbliebenen Angehörigen kommen. Wir werden also in den Ausschußberatungen erneut die notwendige Forderung aufgreifen, aus der Beitragsleistung neben der Witwen- und Witwerrente auch die Hinterbliebenenrente zu gewähren. Wir sind der Meinung, daß die Frage der Beitragsehrlichkeit und der Beitragsgerechtigkeit auch zu einer Gerechtigkeit in der Leistung führen muß, die schon nach dem Grundsatz der Gleichberechtigung für Arbeiterinnen und Angestellte weiblichen Geschlechts nicht anders aussehen kann als für Versicherte männlichen Geschlechts. Auch insofern werden wir die Frage der Gleichberechtigung in der Sozialversicherung in die Gesetzes-Praxis bringen und werden in dem Gespräch um die Verwirklichung dieser Gleichberechtigung in der Praxis wirksam mitarbeiten.
    Schließlich darf ich noch zu der Deckungsvorlage der CDU sagen, daß meine Fraktion gewisse Bedenken gegen die Verteuerung des bargeldlosen Verkehrs hat, die sich aus einer Giralsteuer ergeben würde, daß sie aber trotz dieser Bedenken der Vorlage zustimmen wird. Meine Fraktion glaubt, daß das Arbeitsministerium und mit ihm die Bundesregierung alles tun wird, um die Bedenken der Sozialdemokratischen Partei, die nicht aus demagogischen Gründen, aber im Interesse der notleidenden Rentner auch unsere Bedenken sind, zu zerstreuen und sehr bald eine ausreichende und gute Regierungsvorlage zur Lösung dieses ernsten sozialen Problems einzubringen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)