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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 122. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. März 1951 4647 122. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 1. März 1951 Geschäftliche Mitteilungen 4648B Änderungen der Tagesordnung 4648B Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung und Ergänzung von Vorschriften auf dem Gebiete der Mineralölwirtschaft (Nr. 1969 [neu] der Drucksachen) 4648B, C Dr. Preusker (FDP), Antragsteller . . 4648C Ausschußüberweisung 4648D Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Spätheimkehrer (Nr. 1788 der Drucksachen) 4649A Pohle (SPD), Interpellant 4649A Storch, Bundesminister für Arbeit 4651A Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Verbesserung von Versicherungs- und Fürsorgeleistungen (Nr. 1937 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Auskunft über Maßnahmen für die Sozial- und Rentenversicherung (Nr. 1948 der Drucksachen) sowie mit der Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Sanierung der Rentenversicherungsträger und Erhöhung der Renten in der Sozialversicherung (Nr. 1971 der Drucksachen) 4651D Frau Korspeter (SPD), Interpellantin 4651D Frau Kalinke (DP), Antragstellerin . . 4654A, 4665B, 4668A Arndgen (CDU), Antragsteller . . . . 4655B Storch, Bundesminister für Arbeit 4656D Willenberg (Z) 4658A Freidhof (SPD) 4658C Kohl (Stuttgart) (KPD) 4660B Dr. Atzenroth (FDP) 4661C Horn (CDU) 4661D Schoettle (SPD) 4663B Richter (Frankfurt) (SPD) 4664B1 Degener (CDU) 4666C Dr. Wellhausen (FDP) 4667A Dr. Ott (BHE-DG) 4667B Abstimmungen 4667C, 4668A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes über Leistungen aus vor der Währungsreform eingegangenen Renten- und Pensionsrentenversicherungen (Nr. 1973 der Drucksachen) 4668B Dr. Klein, Senator von Berlin, Berichterstatter 4668B Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 4669C Beschlußfassung 4669C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Reimann (Nr. 1992 der Drucksachen) 4648B, 4669D Ritzel (SPD): als Berichterstatter 4669D als Abgeordneter 4671C Müller (Frankfurt) (KPD) 4670A Mellies (SPD) 4671A Beschlußfassung 4672B Einspruch des Deutschen Bundesrates gegen den Entwurf eines Preisgesetzes (Nr. 1950 der Drucksachen) 4672B Beschlußfassung 4672C Antrag auf Aufsetzung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Verlängerung der Geltungsdauer des Preisgesetzes (Nr. 1993 der Drucksachen) auf die Tagesordnung 4672D Dr. Schröder (Düsseldorf) (CDU) (zur Geschäftsordnung) 4672C Widerspruch gegen die Aufsetzung . . 4672D Fortsetzung der zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1500 der Drucksachen); Mündliche Berichte des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß): Einzelplan XIV — Haushalt des Bundesministeriums für Wohnungsbau (Nr. 1915 der Drucksachen) 4672D Dr.-Ing. Decker (BP), Berichterstatter 4673A Dr. Leuchtgens (DP) 4673C Erler (SPD) 4675A Dr. Preusker (FDP) 4678C Albers (CDU) 4679B Wildermuth, Bundesminister für Wohnungsbau 4680B Beschlußfassung 4681B Einzelplan XVII — Haushalt des Bundesministeriums für Angelegenheiten des Bundesrates (Nr. 1918 der Drucksachen) 4681B Frühwald (FDP), Berichterstatter . . 4681C Dr. Bärsch (SPD) 4682A Bausch (CDU) 4683C Beschlußfassung 4683D Einzelplan XX — Haushalt des Bundesrechnungshofes (Nr. 1919 der Drucksachen) 4683D Dr. Wuermeling (CDU), Berichterstatter 4684A Beschlußfassung 4684B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Strauß gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 17. Januar 1951 (Nr. 1951 der Drucksachen) 4684C Dr. Mende (FDP), Berichterstatter . . 4684C Beschlußfassung 4684D Nächste Sitzung 4684D Die Sitzung wird um 13 Uhr 30 durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Erwin Schoettle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich nicht in die Auseinandersetzung über das Thema einmischen, auf welcher Seite in diesem Zusammenhang mehr und auf welcher weniger Agitation beabsichtigt ist. Ich glaube, das ist im Verhältnis zur Gesamtfrage, die hier zur Debatte steht, gar nicht so wichtig. Ich habe nur die Absicht, einige Bemerkungen zum Thema der Deckungsvorschläge zu machen. Mir scheint, daß wir da, um es einmal auf schwäbisch zu sagen, nebeneinander feilhaben. Die Anträge der CDU bezüglich der Deckung sind ja so vage, daß man von Deckungsvorschlägen schon nicht mehr reden kann.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Denn wenn Sie sagen:
    Zur dauernden Deckung der Rentenerhöhungen sollen die erforderlichen Mittel vom Bund aus neuen Steuerquellen, z. B. durch Einführung einer Giral-Steuer bereitgestellt werden,
    dann muß ich erklären, daß Sie der Bundesregierung da eine so große Spannweite für die Auswahl der Mittel lassen, daß es einige Zeit dauern wird, bis das richtige Mittel gefunden worden ist. Also wenn es sich um Deckungsvorschläge im echten Sinne handeln sollte, würde ich, Herr Kollege Arndgen, das nicht als einen Deckungsvorschlag im Sinne des § 48 a der Geschäftsordnung betrachten.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Auf der andern Seite ist der Deckungsvorschlag im SPD-Antrag etwas konkreter. Er entspricht nämlich den tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen, unter denen Finanzvorlagen für einen kommenden Haushaltsplan — und darum handelt es sich ja —

    (Sehr richtig! bei der SPD)

    eingebracht werden müssen. Ich habe nicht die Absicht, dem Herrn Präsidenten hier eine Belehrung zu erteilen. Er hat durchaus recht gehabt, als er darauf hinwies, daß es sich um eine Finanzvorlage handelt. Aber ich darf darauf aufmerksam machen, daß es im Antrag der SPD ausdrücklich heißt, daß die Renten — als Sammelbegriff — ab 1. April 1951 um 25°/n erhöht werden sollen, und daß die Notlage der Rentner eine Erhöhung der Renten ab 1. April 1951 geboten erscheinen läßt, scheint mir gar nicht strittig zu sein. Die Notlage besteht ja nicht erst von diesem Termin an, sondern schon viel länger, und eine Abhilfe wäre schon lange notwendig gewesen. Gerade aber weil der Termin so gewählt worden ist, daß er mit dem Beginn des neuen Haushaltsjahres zusammenfällt, ist es gar nicht notwendig, einen Deckungsvorschlag in dem Sinne zu machen, daß man sagt, woher die Mittel kommen sollen, sondern es genügt nach den allgemeinen Grundsätzen, die in dieser Frage bisher angewendet worden sind, daß der Antrag sagt: Die Mittel sind im ordentlichen Haushalt 1951 zu veranschlagen. Das haben wir bisher stets, wenn es sich um das kommende Haushaltsjahr, das heißt um einen noch nicht bestehenden Haushalt handelt, so gehandhabt, und ich habe eine entsprechende Abänderung des sozialdemokratischen Antrags hier vorzulegen. Ich werde den korrigierten Antrag dem Herrn Präsidenten übergeben und bitte, diesen sozialdemokratischen Antrag anzunehmen.
    Der Vorschlag des Herrn Kollegen Horn, den CDU-Antrag ohne Ausschußberatung zu verabschieden und den SPD-Antrag abzulehnen, bedeutet ja in der Sache gar nichts anderes, als daß die Bundesregierung sich mit den Problemen noch sehr lange Zeit beschäftigen kann und daß den Rentnern nicht geholfen wird.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren, ich glaube, daß es nach all den Erörterungen, die stattgefunden haben, doch nötig wird, daß wir über die Frage des § 48 a der Geschäftsordnung einmal einige Doktorarbeiten anfertigen lassen.

(Heiterkeit.)

Ich darf den Herren Universitätsprofessoren unter uns den Vorschlag machen, vielleicht einmal in die Erwägung dieser Frage einzutreten.


(Präsident Dr. Ehlers)

Ich stelle fest, daß der Herr Abgeordnete Schoettle den Antrag abgeändert hat. Es heißt jetzt: „sind dieselben" — nämlich diese Mehrkosten — „im ordentlichen Bundeshaushalt 1951 zu veranschlagen".
Gestatten Sie, daß ich einen Hinweis gebe, Herr Kollege Schoettle. Ich bin mir nicht ganz sicher, ob die Abgeordneten, die damals den § 48 a formuliert haben, der Auffassung gewesen sind, daß allein der Hinweis auf den neuen Haushaltsplan bereits eine hinreichende Deckungsvorlage ist. Denn im Abs. 2 des § 48 a der Geschäftsordnung —

(Abg. Schoettle: In der Geschäftsordnung, Herr Präsident, kann man gesetzliche Voraussetzungen auch nicht ändern!)

— Herr Kollege Schoettle, es ist mir immer ein besonderer Genuß, mich mit Ihnen über die Geschäftsordnung und den Haushaltsplan zu unterhalten, und ich möchte Ihnen auch einen Satz dazu sagen, wenn Sie gestatten —,

(Abg. Schoettle: Bitte!)

im Abs. 2 des § 48 a der Geschäftsordnung heißt es: „Finanzvorlagen sind alle Vorlagen der Bundesregierung ... , die geeignet sind, für die Gegenwart oder die Zukunft auf die öffentlichen Finanzen einzuwirken, also namentlich solche, die den Haushalt ... über alle diese Gegenstände betreffen." Es scheint mir keineswegs abwegig zu sein, daraus die Folgerung zu ziehen, daß der Hinweis auf den Haushalt allein noch nicht ausreicht, sondern daß auch die Erhöhung von haushaltsplanmäßigen Ausgaben eine Deckungsvorlage erforderlich macht. Ich möchte weiterhin die Frage im Hinblick auf den Antrag der CDU/CSU aufwerfen — ich habe mir das natürlich auch überlegt —, ob der Antrag eine hinreichende Deckungsvorlage ist oder ob ich sie nicht im Einvernehmen mit dem Ältestenrat zunächst dem Haushaltsausschuß überweisen müßte. Es scheint mir die Frage aufzutauchen, ob ein Ersuchen an die Bundesregierung, einen Gesetzentwurf vorzulegen, für den ganz bestimmte Richtlinien, und zwar nicht als Muß-, sondern als Soll-Bestimmungen vorgesehen sind, schon unter § 48 a fällt oder ob nicht erst die Vorlage der Bundesregierung, die daraufhin ergeht und deren Inhalt nicht im einzelnen und auch nicht finanziell abschließend festgelegt ist, eine solche Finanzvorlage darstellt. Ich wollte das gesagt haben, meine Damen und Herren, ohne hier eine weitere Erörterung aufzunehmen. Wir sind uns nach meiner Überzeugung über die praktische Handhabung der jetzt vorliegenden Frage einig.
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Richter.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Willi Richter


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es wurde sowohl von Frau Kalinke zur Begründung des Antrags der Deutschen Partei wie auch zuletzt von Herrn Kollegen Horn die Frage des Treuhänderausschusses in Berlin aufgeworfen. Ich möchte mit aller Deutlichkeit hierzu sagen, daß die SPD-Fraktion schon jahrelang die Verwaltung der Vermögenswerte der alten Versicherungsträger durch einen von der Militärregierung eingesetzten Treuhänder für verfehlt angesehen und immer wieder die Forderung aufgestellt hat, daß dieser Treuhänder durch die Versicherungsträger bzw. durch die Organe der Selbstverwaltung dieser Versicherungsträger abgelöst werden sollte. Die Sozialdemokratie und auch die Gewerkschaften waren es, die vor Jahren dem Gedanken, den von der Militärregierung eingesetzten Treuhänder durch einen Treuhänderausschuß abzulösen, zugestimmt haben.
    Dabei war die Frage, wie der Treuhänderausschuß zusammengesetzt werden sollte, nicht entscheidend. Es ist unsere Auffassung, daß die Bundesregierung mit den Vermögenswerten der Sozialversicherungsträger nichts zu tun hat, sondern daß die Sozialversicherungsträger in der Selbstverwaltung ihre eigenen Vermögenswerte zu wahren und zu betreuen haben.
    Nun zu den vorliegenden Anträgen. Die CDU/ CSU-Fraktion bringt in Ziffer 2 ihres Antrages klar zum Ausdruck, daß die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung im Durchschnitt um 25 vom Hundert erhöht werden sollen. Gleichzeitig soll die Rentenhöhe stärker als bisher von der Anzahl und der Höhe der entrichteten Beiträge abhängig gemacht werden. Sie sehen aus der Formulierung dieses Antrags, daß jeder einzelne Rentenfall neu berechnet werden müßte, daß für jeden einzelnen Rentenfall eine eminente Verwaltungsarbeit erforderlich wäre. Selbst wenn dieses Gesetz von der Bundesregierung nach all den dazugehörenden Formalitäten über Bundesrat usw. bald an den Bundestag überwiesen würde, würde es noch lange dauern, bis die Rentenversicherungsträger mit dem ihnen zur Verfügung stehenden Apparat überhaupt in der Lage wären, dieses komplizierte Gesetz durchzuführen. Kompliziert muß es ja werden. Wenn die Erhöhung durchschnittlich 25 % betragen soll, wird sie für den einzelnen Fall verschieden sein, verschieden, wie es hier heißt, nach der Höhe der entrichteten Beiträge. Die Rentenversicherungsträger müssen dann jeden einzelnen Rentenfall, jede Witwenrente und jede Waisenrente gesondert nach den neuen gesetzlichen Bestimmungen behandeln.
    So lange sollen die Rentner, die Witwen und Waisen — anders geht es doch nicht, meine Damen und Herren — warten, bis die jetzigen Renten erhöht werden. Die Mindestrenten betragen pro Monat 50 DM für den Rentner, 40 DM für die Witwe, 30 DM für die Waise. Wir wissen aus den Berechnungen des Arbeitsministeriums, daß die Mindestrente in der Invalidenversicherung im Durchschnitt bei ungefähr 62 DM liegt. Ein Mann, der jahrzehntelang als Facharbeiter gearbeitet und jahrzehntelang seine Beiträge geleistet hat, bekommt ganze 62 oder 63 DM an Rente. Wenn ich den Durchschnitt zugrunde lege, sind das also pro Tag zwei Mark, mit denen er leben soll. Meine Damen und Herren, machen Sie sich bitte einmal darüber Gedanken, wie ein Rentner dieses Kunststück fertigbringen kann. Wenn sie den alten verdienten Facharbeiter nicht zwingen wollen, zum Wohlfahrtsamt zu gehen und zusätzlich die Fürsorge in Anspruch zu nehmen — der Bundesarbeitsminister ist leider nicht mehr da, der mir dies auf einen Zwischenruf geantwortet hat —, um überhaupt das Notwendigste zum Leben, zum nackten Leben beschaffen zu können, dann müssen Sie hier etwas tun. Die Ansicht des Herrn Bundesarbeitsministers teilen meine Fraktion und ich nicht. Daß man den alten, verdienten Arbeiter. der jahrzehntelang ehrlich und treu dem Staat und der Gesellschaft gedient hat, zum Wohlfahrtsamt schickt, das machen wir nicht mit.
    Das sind unsere Erwägungen. Wir denken weiter an die Tatsache, daß man es im Juli vergangenen Jahres in diesem Hause seitens der Regierungsparteien für richtig befunden hat, den Antrag der SPD der Regierung als Material zu überweisen. Man hat es damals abgelehnt, unseren Antrag dem Ausschuß für Sozialpolitik zur sachlichen Beratung


    (Richter [Frankfurt])

    zu überweisen, damit dieser dem Hause die Sache zur Beschlußfassung vorlegt. Meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, das haben Sie damals abgelehnt. Deswegen kommt unsere Interpellation; denn seit Juli vorigen Jahres ist trotz weiterer Preissteigerungen, wie allgemein anerkannt wurde, für die Ärmsten der Armen von der Bundesregierung noch nichts zur Hilfe getan worden.
    Nun kommt hier die Deutsche Partei mit einem Antrag, und gleichzeitig glaubt auch die CDU/CSU, sie müsse einen wohldurchdachten, detaillierten Antrag, wie es gesagt wurde, einreichen. Schön, die 25 % sind nicht viel, aber sie sind wenigstens etwas. Die 25 % stehen aber nur auf dem Papier, wenn sie den Antrag der CDU/CSU der Regierung überweisen, ohne einen Termin festzulegen, von dem ab den Rentnern die Erhöhung gegeben wird.
    Meine Damen und Herren, wenn Sie wirklich die Not lindern und Hilfe leisten wollen, dann können Sie es nicht anders machen, als daß sie für j e de Rente, für jedes Witwen- und Waisengeld eine Erhöhung um 25 % vornehmen. Wenn Sie helfen wollen, können Sie nicht so verfahren, wie es in dem CDU/CSU-Antrag empfohlen wird; denn danach müßte jeder einzelne Fall von den hunderttausend Fällen von Renten und Witwen- und Waisengeldern berechnet werden. Dann würde es nicht nur Weihnachten dieses Jahres, sondern dann würde es nächstes Jahr, wer weiß wann, werden. Unser Antrag sagt dagegen einfach und schlicht, daß an alle Empfänger zu ihren Renten, an alle Witwen und Waisen zu ihren Witwen- und Waisengeldern eine Erhöhung von 25 % gewährt werden soll. Was 25 % Zuschlag zu den Beträgen, die jetzt die Post zahlt, ausmachen, kann jeder Postbeamte selber ausrechnen, und schon zum nächsten Monat kann die Post die 25 % den in Not Befindlichen auszahlen.
    Ich bitte Sie also dringend, im Interesse der Ärmsten der Armen, wie sie auch der Bundesarbeitsminister genannt hat, unserem Antrag zuzustimmen, damit ab 1. April dieses Jahres den Rentnern, Witwen und Waisen auch wirklich geholfen wird.

    (Beifall bei der SPD.)