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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 122. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. März 1951 4647 122. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 1. März 1951 Geschäftliche Mitteilungen 4648B Änderungen der Tagesordnung 4648B Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung und Ergänzung von Vorschriften auf dem Gebiete der Mineralölwirtschaft (Nr. 1969 [neu] der Drucksachen) 4648B, C Dr. Preusker (FDP), Antragsteller . . 4648C Ausschußüberweisung 4648D Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Spätheimkehrer (Nr. 1788 der Drucksachen) 4649A Pohle (SPD), Interpellant 4649A Storch, Bundesminister für Arbeit 4651A Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Verbesserung von Versicherungs- und Fürsorgeleistungen (Nr. 1937 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Auskunft über Maßnahmen für die Sozial- und Rentenversicherung (Nr. 1948 der Drucksachen) sowie mit der Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Sanierung der Rentenversicherungsträger und Erhöhung der Renten in der Sozialversicherung (Nr. 1971 der Drucksachen) 4651D Frau Korspeter (SPD), Interpellantin 4651D Frau Kalinke (DP), Antragstellerin . . 4654A, 4665B, 4668A Arndgen (CDU), Antragsteller . . . . 4655B Storch, Bundesminister für Arbeit 4656D Willenberg (Z) 4658A Freidhof (SPD) 4658C Kohl (Stuttgart) (KPD) 4660B Dr. Atzenroth (FDP) 4661C Horn (CDU) 4661D Schoettle (SPD) 4663B Richter (Frankfurt) (SPD) 4664B1 Degener (CDU) 4666C Dr. Wellhausen (FDP) 4667A Dr. Ott (BHE-DG) 4667B Abstimmungen 4667C, 4668A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes über Leistungen aus vor der Währungsreform eingegangenen Renten- und Pensionsrentenversicherungen (Nr. 1973 der Drucksachen) 4668B Dr. Klein, Senator von Berlin, Berichterstatter 4668B Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 4669C Beschlußfassung 4669C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Reimann (Nr. 1992 der Drucksachen) 4648B, 4669D Ritzel (SPD): als Berichterstatter 4669D als Abgeordneter 4671C Müller (Frankfurt) (KPD) 4670A Mellies (SPD) 4671A Beschlußfassung 4672B Einspruch des Deutschen Bundesrates gegen den Entwurf eines Preisgesetzes (Nr. 1950 der Drucksachen) 4672B Beschlußfassung 4672C Antrag auf Aufsetzung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Verlängerung der Geltungsdauer des Preisgesetzes (Nr. 1993 der Drucksachen) auf die Tagesordnung 4672D Dr. Schröder (Düsseldorf) (CDU) (zur Geschäftsordnung) 4672C Widerspruch gegen die Aufsetzung . . 4672D Fortsetzung der zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1500 der Drucksachen); Mündliche Berichte des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß): Einzelplan XIV — Haushalt des Bundesministeriums für Wohnungsbau (Nr. 1915 der Drucksachen) 4672D Dr.-Ing. Decker (BP), Berichterstatter 4673A Dr. Leuchtgens (DP) 4673C Erler (SPD) 4675A Dr. Preusker (FDP) 4678C Albers (CDU) 4679B Wildermuth, Bundesminister für Wohnungsbau 4680B Beschlußfassung 4681B Einzelplan XVII — Haushalt des Bundesministeriums für Angelegenheiten des Bundesrates (Nr. 1918 der Drucksachen) 4681B Frühwald (FDP), Berichterstatter . . 4681C Dr. Bärsch (SPD) 4682A Bausch (CDU) 4683C Beschlußfassung 4683D Einzelplan XX — Haushalt des Bundesrechnungshofes (Nr. 1919 der Drucksachen) 4683D Dr. Wuermeling (CDU), Berichterstatter 4684A Beschlußfassung 4684B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Strauß gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 17. Januar 1951 (Nr. 1951 der Drucksachen) 4684C Dr. Mende (FDP), Berichterstatter . . 4684C Beschlußfassung 4684D Nächste Sitzung 4684D Die Sitzung wird um 13 Uhr 30 durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Es war vorgesehen, daß eine Aussprache nicht stattfinden soll. Damit würde die erste Beratung beendet sein. Ich nehme an, das Haus ist damit einverstanden, daß diese Vorlage ohne Aussprache an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik überwiesen wird. — Das Haus ist damit einverstanden. Damit ist der eingeschobene Punkt 1 erledigt.


    (Präsident Dr. Ehlers)

    Ich rufe auf Punkt 1 der gedruckten Tagesordnung:
    Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betreffend Spätheimkehrer (Nr. 1788 der Drucksachen).
    Der Ältestenrat schlägt Ihnen eine Begründungszeit von 15 Minuten und eine Aussprachezeit von 60 Minuten vor.
    Zur Begründung der Interpellation hat Herr Abgeordneter Pohle das Wort.
    Pohle (SPD), Interpellant: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Viele Leute hielten heute große Reden, und wenn sie dann im Parlament sitzen, wären sie vollgefressen und würden die vergessen, die sie hineingewählt hätten. — So zu lesen in der Heimkehrerzeitung „Hinter Stacheldraht", Sondernummer Weihnachten 1950.
    Einem Heimkehrer würde ich ohne Gewissens. bisse eine derartige Entgleisung verzeihen; denn ein Mann, der jahrelang die Segnungen russischer Kriegsgefangenschaft auskosten mußte, hat es schwer, sich von der Verbitterung, die diese Jahre in ihm angehäuft haben, wieder zu befreien. Er braucht dazu unser Verständnis und unsere Hilfe. Der diese Worte aussprach war jedoch kein Heimkehrer, sondern ein Mitglied dieses Hohen Hauses,

    (lebhafte Rufe: Hört! Hört!)

    — der Bundestagsabgeordnete Alfred Loritz!

    (Erneute Zurufe: Hört! Hört! — Unerhört!)

    Als ich diese Sätze las, habe ich mich für Herrn Loritz geschämt.

    (Allgemeine Zustimmung.)

    Ich neige dazu, zu empfehlen,

    (Abg. Mellies: Der soll mal sein Benzin bezahlen!)

    daß Abgeordnete, die ein Übermaß an Gallenproduktion aufzuweisen haben, doch lieber einen Arzt aufsuchen, und diese Galligkeit nicht in einem Kreis von Menschen abreagieren sollten,

    (lebhafter Beifall)

    die körperlich und seelisch schwer zu leiden hatten und es sowieso schon schwer genug haben, aus dem durchwanderten Irrgarten der Vernunft nun in Freiheit Anschluß an das zivile Leben zu gewinnen.
    Wenn Herr Abgeordneter Loritz dann auf dieser Kundgebung in München, die nach dem Bericht unter dem Protektorat des Herrn Bundesarbeitsministers Anton Storch stand,

    (Zurufe links: Hört! Hört!)

    weiter behauptete, daß bei Beratungen über das Heimkehrergesetz oft nur bis zu hundert Abgeordnete anwesend waren,

    (Abg. Matthes: Dabei fehlt er meistens!)

    dann bitte ich um eine Erklärung dafür, wie es
    möglich ist, daß in der 58. Sitzung des Bundestages in der zweiten Lesung dieses Gesetzes zu
    einem Antrag auf namentliche Abstimmung 155 Ja-
    Stimmen und 157-Nein-Stimmen abgegeben werden konnten. Nach Adam Riese waren also 312 Abgeordnete anwesend. Ich weiß nicht, wenn wir an den Eingängen zum Sitzungssaal Zeit-Stempeluhren aufstellen würden, ob Herr Abgeordneter Loritz auf seiner Kontrollkarte den Plenum-Sitzrekord aufzuweisen haben würde.

    (Sehr gut! und Heiterkeit.)

    Ich habe diese persönlichen Feststellungen meiner Begründung zur Interpellation Nr. 1788 der SPD-
    Fraktion vorausgeschickt, weil ich diese geistigen Vergiftungsversuche an Heimkehrern ablehne und sie für eine Schädigung des Ansehens dieses Hohen Hauses und eine Unterminierung des demokratischen Staatsgefüges halte.

    (Beifall bei der SPD und in der Mitte.)

    Wenn es in diesem Hause einen Abgeordneten geben sollte, der am Heimkehrer-Schicksal desinteressiert sein sollte, dann gehört er wahrlich nicht in den Bundestag und sollte sich freiwillig schleunigst empfehlen.

    (Sehr gut! bei der SPD.)

    Meine politischen Freunde wollen nun wahrhaftig auch mit dieser Interpellation keinen propagandistischen Wind machen; denn es steht auch für uns fest, daß in der zwölfjährigen Kostprobe des tausendjährigen Reiches sowie in den Nachkriegsmaßnahmen einzelner Siegernationen so viel körperliches, seelisches und materielles Unrecht angehäuft worden ist, wie von unserer Generation bei allen Anstrengungen allein nicht mehr gutgemacht werden kann.
    Das Heimkehrergesetz ist wirklich nicht als ein Vollkommenheitsprodukt der Gesetzgebung zu bezeichnen; aber immerhin haben sich drei Ausschüsse emsig und intensiv um seine Verbesserung bemüht, und der Kritik aus Heimkehrerkreisen darf ich noch einmal die Feststellung entgegensetzen, daß der Bundestag mit diesem Heimkehrergesetz kein Wiedergutmachungsgesetz, sondern ein Gesetz über Hilfsmaßnahmen für Heimkehrer beschlossen hat. Dennoch bleibt festzustellen, daß die Durchführung des Gesetzes in einer ganzen Reihe von Fällen enttäuscht hat, nicht allein wegen seiner in Heimkehrerkreisen gerügten inhaltlichen Unzulänglichkeit, sondern mehr in der Unzulänglichkeit seiner unterschiedlichen Durchführung.
    Diese Interpellation kommt geschäftsordnungsmäßig verspätet zur Beratung, weil das Bundesarbeitsministerium erst noch auf den Eingang der Berichte verschiedener Länderregierungen zur Beantwortung dieser Interpellation warten mußte. Hier liegt meiner Ansicht nach schon ein grundsätzlicher Fehler vor. Das Bundesarbeitsministerium sollte sich nicht erst durch eine Interpellation gedrängt fühlen, von den Länderregierungen über die Arbeitslosigkeit bzw. die Unterbringung eines Personenkreises von nahezu einer Million Bericht anzufordern, sondern es sollte sich diesen Bericht sowieso monatlich erstatten lassen, damit die Bundesregierung rechtzeitig Abwehr- und Aufbaumaßnahmen treffen kann, wenn sie nach den Berichten der Länderregierungen bzw. der Landesarbeitsämter erkennen muß, daß in Heimkehrerkreisen die Arbeitslosigkeit in einem Maße grassiert, das nach der menschlichen Besonderheit und dem furchtbaren Erlebnis der Heimkehrer zu einer staatspolitischen Belastung führt, der man nicht allein mit der Resignation begegnen kann, als sei nun einmal die Arbeitslosigkeit eine unabwendbare Schicksalsfügung.

    (Sehr wahr! bei der SPD.)

    Das Gesetz ist am 19. Juni 1950 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes wurde am 15. Juli 1950 veröffentlicht. In der Verordnung wird in § 7 gesagt: Heimkehrer, die vor der Verkündung dieser Verordnung entlassen wurden, müssen den Antrag spätestens drei Monate nach der Verkündung usw. beim Arbeitsamt einreichen. Ich persönlich habe mich gefreut, daß das Ministerium meiner im Aus-


    (Pohle)

    schuß gegebenen Anregung gefolgt ist, ein Merkblatt für Heimkehrer über Arbeitsvermittlung und Berufsfürsorge herauszugeben. Ich war nur über das Tempo etwas erschrocken, in dem das geschehen ist. Dem Heimkehrer wird in diesem Merkblatt gesagt, daß er, wenn er vor dem 15. Juli 1950 entlassen worden ist, den Antrag bis zum 15. Oktober 1950 stellen muß. Was fängt der arme Heimkehrer aber mit dieser an und für sich richtigen Belehrung an, wenn sie erst drei Tage vor dem Schlußtermin bei seinem zuständigen Arbeitsamt am Sitz des Landesarbeitsamtes eingeht?

    (Zurufe: Sehr richtig!)

    Ein Glückspilz unter den Heimkehrern, wenn 'er noch rechtzeitig dieses Merkblatt erhalten hat! In der Zwischenzeit hat jedoch jedes Arbeitsamt bzw. Landesarbeitsamt seine Sonderauskünfte erteilt, teils irrig, teils richtig; und es war beschämend für die Sachbearbeiter, welche den Heimkehrer beraten hatten, nun nach Eingang des Merkblattes zu erklären: Wir waren zu großzügig, weil es ja so von allen Fraktionen des Bundestages gewünscht worden war; doch nach den neuesten Anweisungen müssen wir kleinlicher sein. Dadurch, daß das Bundesarbeitsministerium den Länderregierungen nicht rechtzeitig und nicht klar genug seinen Standpunkt zur Auslegung strittiger Punkte in dem Gesetz bzw. in der Durchführungsverordnung mitteilte, ist ein unerträgliches Durcheinander in der Auslegung des Gesetzes in den Ländern entstanden. Vielleicht nimmt einmal der Herr Bundesarbeitsminister die Fachzeitschrift für Theorie und Praxis' der Arbeitsverwaltung „Das Arbeitsamt", Heft 12, vom 15. Dezember 1950 zur Hand. Es heißt dort u. a.:
    Es ist sehr unpopulär, einem Heimkehrerehepaar mit Kind klarzumachen, daß ein Unterhaltsbedarf mit 130 DM festgesetzt wurde und
    daß für den Verdienst der Ehefrau nur ein
    Freibetrag von 20 DM belassen wird. Die
    Praxis hat gezeigt, daß bei Zugrundelegung
    dieser Sätze gerade verantwortungsbewußte
    Heimkehrer auf eine Förderung überhaupt
    verzichten mußten und die Chance, die
    das Gesetz ihnen bieten wollte, überhaupt
    nicht akzeptieren konnten.
    Meine Damen und Herren, das Problem Nr. 1 beim Heimkehrer ist das Problem der Arbeit bzw. der Umschulung oder Berufsausbildung mit dem Ziel, einen Arbeitsplatz ausfüllen zu können. Deshalb fragen wir in den ersten vier Punkten der Interpellation, wieviel noch arbeitslos sind, weil die Arbeit der Heilfaktor für den Heimkehrer ist, den er am allerwenigsten entbehren kann.
    Der Punkt 5 der Interpellation ersucht die Bundesregierung um Auskunft über die Erfahrungen,
    die gesammelt werden konnten, über Schwierigkeiten, die bei der Inanspruchnahme des alten Arbeitsplatzes sehr zahlreich in Erscheinung getreten
    sind. Wenn eine der Bundesregierung unterstellte
    Behörde einem Heimkehrer, der sich zum Dienstantritt meldet, erklärt, ihn zwar einstellen zu
    wollen, aber einige Gehaltsgruppen tiefer, als er
    vor seiner Einberufung eingestuft war, und dann
    dem Heimkehrer auf seine Weigerung ganz kaltschnäuzig erklärt: Gut, dann die alte Gruppe, aber
    sofortige Kündigung, — dann, meine Damen und
    Herren, kennzeichne ich dieses Verhalten einer Verwaltungsstelle nur nicht mit dem einzig richtigen
    Wort, um den Herrn Präsidenten dieses Hohen
    Hauses nicht in die Verlegenheit zu setzen, mir
    meinen ersten Parlamentsordnungsruf zu erteilen.

    (Heiterkeit.)

    Es liegt mir fern, den zuständigen Herrn Bundesminister mit der Verantwortung für diesen Vorfall, der nicht vereinzelt dasteht, zu belasten. Er gibt mir jedoch den Mut, die Herren der Bundesregierung aufzufordern, einen frischen Heimkehrerwind auch durch die Amtsstuben der ihnen untergeordneten Verwaltungen durch einen „Großzügigkeitserlaß in Heimkehrerfragen" wehen zu lassen, der ja an und für sich nur ein Rechtserlaß wäre.

    (Sehr wahr! bei der SPD.)

    Der Appell, von dem in Punkt 6 der Interpellation die Rede ist, verlangt von der Bundesregierung die Aufrüttelung des Gewissens der Öffentlichkeit, der Unterbringung von Heimkehrern mehr Verständnis und mehr Bereitwilligkeit entgegenzubringen.
    Wenn von dem Herrn Bundesarbeitsminister die Frage 7 über die bisher beantragten und bewilligten Ausbildungsbeihilfen beantwortet worden ist, so wird er nach Kenntnis der Sachlage sicherlich dem Hohen Hause auch einen wertvollen positiven Beitrag zur Frage 8 vorlegen können, was in der Fortführung der Ausbildungs- bzw. Beruf sumschulungsaktion seitens der Bundesregierung geplant wird. Dabei hoffe ich, daß niemand, weder auf der Regierungsbank noch in den Reihen der Regierungsparteien, vor dem so oft mißbrauchten Worte „Planung" erschrickt.
    Mit der Schlußfrage Nr. 9 wünschen wir von dieser Stelle aus eine klare Antwort von der Bundesregierung zu erhalten, damit man in der Öffentlichkeit weiß, was hier wahrhaftig los ist, was Spreu und Weizen ist oder ob die ganze Angelegenheit nur aus der Spreu einer Pressenotiz besteht, die dann aber sehr viel Unheil im Bundesgebiet angerichtet hat und nur zur weiteren Verwirrung und zur Gründung von Interessengemeinschaften geführt hat.
    Meine Damen und Herren! Von der positiv zukunftsträchtigen Beantwortung dieser Interpellation durch die Bundesregierung wird es abhängen, welche Schritte meine Fraktion in diesem Hohen Hause in der Heimkehrerfrage unterlassen kann bzw. welche Maßnahmen sie ergreifen muß, um das Anliegen der Heimkehrer wegen des Arbeitsplatzes nachhaltiger zum Tragen zu bringen. Wir sind uns dabei bewußt, eine große Mehrheit in diesem Hause für alle möglichen durchführbaren und finanziell tragbaren positiven Ergänzungsmaßnahmen zum Heimkehrergesetz zu finden, da es in diesem Parlament sehr viele Mitglieder gibt, die wahrheitsgemäß gestehen müssen: das Kriegsgefangenenschicksal hätte auch uns treffen können, und als Heimkehrer möchten wir dann auch die Gewißheit haben, daß der Bundestag alle Möglichkeiten ausschöpft, um uns Hilfestellung beim Erwerb eines Arbeitsplatzes oder in der Erreichung eines Berufszieles zu geben. Und jeder Erfolg des Bundestags in der Erreichung dieser Ziele ist eine Hoffnung für den Heimkehrer, daß auch für den letzten unter ihnen alle parlamentarischen und alle Verwaltungsstellen, welche die Beschlüsse der gesetzgebenden Körperschaft durchzuführen haben, bestrebt sind, ihm das finstere Schweigen des Verzweifelten zu nehmen und sich als Mensch unter-Menschen zu fühlen.

    (Lebhafter Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Zur Beantwortung der Interpellation hat das Wort der Herr Bundesminister für Arbeit.


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    Rede von Anton Storch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe mich über das Temperament gefreut, mit dem die Dinge hier vorgetragen worden sind. Wenn Sie sich an die Bundesregierung wenden, sollten Sie aber auch immer vorher prüfen, wem die Durchführung dieses Gesetzes obliegt.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Sie obliegt den zuständigen Länderministern und den Landesarbeitsämtern, auf die wir von der Bundesregierung aus keinen direkten Einfluß ausüben können.

    (Sehr gut! in der Mitte.)

    Es ist hier gesagt worden, daß bei irgendeiner Behörde oder bei irgendeiner Stelle der Versuch gemacht worden ist, einen Spätheimkehrer besonders schlecht zu behandeln. Dabei hätte man aber auch ausführen sollen, ob es sich um eine Bundesbehörde oder um eine Landesbehörde handelt,

    (Zustimmung in der Mitte)

    und wenn es sich um eine Landesbehörde handelt, dann sollte man diese Frage in den entsprechenden Parlamenten vortragen.

    (Abg. Arndgen: Sehr richtig!)

    In Beantwortung Ihrer Interpellation möchte ich Ihnen aber folgendes sagen. Bei den Fragen, die Sie unter den Nummern 1, 2, 3 und 4 vorgetragen haben, handelt es sich um die Auswirkung von statistischem Unterlagenmaterial. Bis zum Ende des Jahres 1949 sind besondere statistische Erhebungen über die Heimkehrer nicht vorgenommen worden. Erst vom Jahre 1949 an haben wir die statistischen Unterlagen zusammentragen lassen. Jetzt haben wir über die zuständigen Ministerien an die Landesarbeitsämter eine Sonderbefragung und Erhebung ergehen lassen, um einmal festzustellen, was auf diesem Gebiet nun tatsächlich an schwerwiegenden Belastungen für uns vorhanden ist. Im Jahre 1948 sind insgesamt 506 373 Kriegsgefangene zurückgekehrt. Davon sind heute noch 13 734 arbeitslos. Die Zahl der entlassenen Kriegsgefangenen im Jahre 1949 beträgt 320 342. Davon sind heute noch 23 464 arbeitslos. Die Zahl der entlassenen Kriegsgefangenen aus dem Jahre 1950 beträgt bedauerlicherweise nur 50 028. Von ihnen sind zur Zeit noch 9254 arbeitslos. Die Gesamtzahl der arbeitslosen Kriegsgefangenen betrug im Juni 1950 66 000, davon waren rund 1800 weibliche, im Juli 59 000, davon 1900 weibliche, im August 53 000, im September 39 000, im Oktober 46 000, im November 45 000, im Dezember 47 000, und im Januar 1951 war die Zahl der arbeitslosen Kriegsgefangenen ungefähr dieselbe.
    Dann wird gefragt, ob die Eingliederung der Kriegsgefangenen in die früheren Arbeitsplätze besondere Schwierigkeiten macht. Das ist, Gott sei Dank, zu verneinen. Im allgemeinen bekommen wir aus den Ländern die Mitteilungen, daß diejenigen, die ein Anrecht auf einen alten Arbeitsplatz geltend machen können, in den Regelfällen auch zu ihrem Recht kommen.
    Ferner wird hier ein Appell an die Öffentlichkeit angeregt. Ich darf Ihnen sagen, daß sich mein Ministerium mehrfach nicht allein an die öffentlichen Behörden, sondern auch an die Arbeitgeberorganisationen gewandt hat, um eine größere Anzahl von Heimkehrern beschleunigt ins Arbeitsverhältnis zu bringen. Ich glaube, daß der noch an sich günstige Stand, den wir erzielen konnten, hauptsächlich darauf zurückzuführen ist. Wir arbeiten allerdings auch nach wie vor dahin, daß die
    Spätheimkehrer möglichst in der öffentlichen Verwaltung untergebracht werden können.
    Weiter wird gefragt, wieviele von den Heimkehrern Ausbildungsbeihilfen beantragt haben. Die Zahl derjenigen, die Ausbildungsbeihilfe beantragt haben, beträgt 35 489. Dazu kommen noch einmal 305, die pädagogische Hochschulen besuchen möchten, 761 sonstige Hochschüler und 1579 Lehrlinge und Anlernlinge. Bisher sind von diesen Anträgen ungefähr 11 000 genehmigt, ungefähr 4000 abgelehnt worden, und unerledigt liegen zur Zeit noch 20 000 Anträge vor.
    Zu der Frage, ob wir für die Berufsausbildung der Heimkehrer in Zukunft etwas tun wollen, ist zu sagen: wir haben für das Jahr 1950 im Etat insgesamt 16,8 Millionen DM für diesen Zweck eingesetzt. Für das Jahr 1951 sind 30 Millionen DM vorgesehen worden.
    Dann wird die Frage gestellt, was an den Gerüchten wahr ist, wonach günstig verlaufene Verhandlungen über den Transfer von Gebührnissen früherer Kriegsgefangener 'in den USA geführt worden sind. Ich muß Ihnen nach den neuesten Meldungen leider sagen, daß die Vereinigten Staaten uns ganz eindeutig erklärt haben, für einen derartigen Transfer von Gebührnissen früherer Kriegsgefangener sei zur Zeit bei ihnen keine Grundlage gegeben, so daß wir also mit derartigen Zahlungen an uns in absehbarer Zeit nicht rechnen können.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)