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ID0112105800

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    Deutscher Bundestag — 121. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. Februar 1951 4623 121. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 28. Februar 1951. Geschäftliche Mitteilungen 4624B Redaktionelle Änderungen zur Beschlußfassung über den Antrag der Abg. Schoettle, Dr. Wuermeling u. Gen. betr. Entwurf eines Gesetzes über das Amtsgehalt der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts (Nr. 1836 der Drucksachen) 4624B Zur Tagesordnung: Antrag auf Aufsetzung der Beratung des Antrags der KPD betr. Inhaftierung junger Deutscher wegen Protestaktion auf der Insel Helgoland 4624C Kohl (Stuttgart) (KPD) 4624C Widerspruch gegen die Aufsetzung . 4624D Antrag auf Absetzung der zweiten und dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundsteuergesetzes (Nrn. 1787 und 1947 der Drucksachen) 4624D Dr. Wellhausen (FDP) (zur Geschäftsordnung) 4625A Zurückverweisung an den Ausschuß 4625B Fortsetzung der zweiten und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Erbschaftsteuergesetzes (Nr. 1575 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 1850 der Drucksachen, Änderungsantrag Umdruck Nr. 79) 4625B Dr. Horlacher (CSU) 4625C Dr. Gülich (SPD) 4627B Zurückverweisung an den Ausschuß . . . 4627C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Freiherrn von Aretin gemäß Schreiben des Rechtsanwalts Dr. Hipp (München) vom 25. Januar 1951 (Nr. 1952 der Drucksachen) 4627C Ritzel (SPD), Berichterstatter . . . 4627C Beschlußfassung 4628A Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Führung von Parteinamen (Nr. 1939 der Drucksachen) . . 4628B, 4630D Ausschußüberweisung 4628B, 4630D Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung und Ergänzung von Vorschriften auf dem Gebiete der Mineralölwirtschaft (Nr. 1969 der Drucksachen) 4628B Beratung vertagt 4628B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet (Nr. 1372 der Drucksachen); Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 1960 der Drucksachen) 4628B Dr. Brill (SPD), Berichterstatter . 4628C Müller (Frankfurt) (KPD) 4629C Abstimmungen 4629B, 4630B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der BP betr. Gleichstellung der Kriegsgeschädigten (Nrn. 124, 1934 der Drucksachen) . . 4630D Schüttler (CDU), Berichterstatter 4630D Wartner (BP) 4631B Dr. Reismann (Z) 4631C Zurückverweisung an den Ausschuß . . 4631D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Dr. Dorls gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 30. Januar 1951 (Nr. 1953 der Drucksachen) 4632A Hoogen (CDU), Berichterstatter . 4632B Beschlußfassung 4632D Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Frage der Konzessionsabgaben (Nr. 1938 der Drucksachen) 4632A Ausschußüberweisung 4632A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Arnholz gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 30. Januar 1951 (Nr. 1954 der Drucksachen) 4632D Karpf (CDU), Berichterstatter . . 4632D Beschlußfassung 4633A Pressemeldung betr. Grußpflicht der Angestellten des Deutschen Bundestags gegenüber Abgeordneten 4633A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Verkehr mit Vieh und Fleisch (Vieh- und Fleischgesetz) (Nr. 1034 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) (Nr. 1892 der Drucksachen) 4633B Mensing (CDU): als Berichterstatter 4633B als Abgeordneter . 4635A, 4637B, 4643B, 4645A, D Dr. Schröder (Düsseldorf) (CDU) . . 4634C Kriedemann (SPD): zur Sache . 4636A, 4640D, 4642A, 4644B, 4646A persönliche Bemerkung 4646C Dr. Dr. Müller (Bonn) (CDU) 4636C, 4642D Dr. Horlacher (CSU): zur Sack . . . . 4636D, 4640B, 4643D persönliche Bemerkung 4646D Dannemann (FDP) 4638A, 4641D Struve (CDU) 4638D Tobaben (DP) 4639D Euler (FDP) 4642B Dr. Niklas, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 4642C Schoettle (SPD) 4645C Abstimmungen 4634D, 4638A, 4643A, 4645D, 4646B Beratung der Ubersicht Nr. 20 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen (Umdruck Nr. 85) 4646D Beschlußfassung 4646D Nächste Sitzung 4646D Die Sitzung wird um 13 Uhr 32 durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Herbert Kriedemann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es scheint doch verhältnismäßig schwierig zu sein, hinter den Formulierungen und hinter dem großen Aufwand an Rhetorik Glas zu erkennen, um was es sich hier wirklich handelt. Ich muß Ihnen gestehen, daß ich den Unterschied


    (Kriedemann)

    zwischen den beiden Fassungen nicht für so entscheidend halte, als daß ich diese Aufregung begreifen könnte.

    (Zuruf in der Mitte: Na! Na!)

    Wenn ich recht unterrichtet bin, dann hat sich der Wirtschaftsausschuß auf Grund eines Hinweises des Wirtschaftsministeriums zu seiner Umformulierung entschlossen. Als die veränderte Fassung an den Ernährungsausschuß zurückkam,. haben wir noch sehr ausführlich darüber gesprochen. Ich habe mich mit meinen Freunden schon damals einverstanden erklärt, diese Fassung in das Gesetz hineinzunehmen.
    Es handelt sich gar nicht darum, daß hier die Grundsätze der Marktordnung aufs Spiel gesetzt werden sollen. Es handelt sich auch gar nicht darum, daß nach der auch auf unserem Umdruck Nr. 88, in dem interfraktionellen Antrag vorgeschlagenen Formulierung die Spekulanten einführen können, was sie wollen, und andere Spekulanten wieder ausführen können, was sie wollen. Ich will versuchen, es Ihnen im einzelnen deutlich zu machen.
    Es heißt in der Neufassung, daß die Einfuhr-und Vorratsstelle die Aufgabe hat, nach Maßgabe der im Haushalt bereitgestellten Mittel eine Vorratshaltung durchzuführen.

    (Abg. Dr. Horlacher: Das reicht nicht aus!)

    - Wenn Sie sagen, Herr Kollege Horlacher, das reiche nicht aus, so möchte ich Ihnen sagen, daß es dann auch nicht ausreicht, wenn man, wie es in der Fassung des Ernährungsausschusses heißt, sagt: „je nach Marktlage unter Verwendung der im Haushalt bereitgestellten Mittel". Wenn etwa die im Haushalt bereitgestellten Mittel — und unser Haushalt macht mir ganz den Eindruck — nicht ausreichen sollten, die Marktlage zu berücksichtigen, dann wird die Einfuhr- und Vorratsstelle immer nur im Rahmen der im Haushalt bereitgestellten Mittel und ohne Rücksicht auf die Marktlage den Versuch machen können, Marktschwankungen und Preisschwankungen nach Möglichkeit auszugleichen. Dasselbe soll sie übrigens auch nach der Neufassung des § 16 Abs. 1, wie sie auf Umdruck Nr. 88 beantragt ist. Wenn ich wüßte, daß wir die Einfuhr- und Vorratsstelle mit so viel Haushaltsmitteln ausstatten können, daß sie der Aufgabe gerecht werden würde, die wir ihr zuschieben, dann, glaube ich, könnte man es bei dieser Fassung hier bewenden lassen. Das ist aber nicht der Fall. Nicht ohne Rücksicht darauf ist auch wohl in Abs. 7 der Ausschußfassung gesagt worden, daß die Einfuhr- und Vorratsstelle sich bei der Durchführung ihrer kaufmännischen und technischen Aufgaben der Einrichtungen der Wirtschaft bedienen soll.
    Tatsächlich glaube ich, daß wir uns bei dem Umfang, in dem aus dem Ausland Fleisch noch wird eingeführt werden müssen, sehr viel mehr auf die Finanzierungsmöglichkeiten der Importeure werden verlassen müssen als auf die Mittel, die der Herr Bundesfinanzminister für diesen Zweck zur Verfügung stellen kann. Aber, ganz egal in welchem Umfang eine Fleischeinfuhr notwendig ist, auch nach der Fassung, die der interfraktionelle Antrag vorschlägt, hat die Einfuhr- und Vorratsstelle es in vollem Umfang in der Hand, unerwünschte Fleischeinfuhren vom deutschen Markt fernzuhalten. Ich begrüße das; denn es ist die Ansicht aller Leute, die sich zur Marktordnung bekennen, daß es gerade Sinn der Marktordnung ist,
    unerwünschte Einfuhren zu bestimmten Zeiten
    fernhalten zu können.
    Es heißt hier, daß die Einfuhr- und Vorratsstelle Auflagen bezüglich des Zeitpunktes der Einfuhr machen kann, wenn sie selber eine Ware nicht in ihren eigenen Vorrat nehmen will oder wenn sie nicht ohne solche Auflagen der Durchführung der Einfuhr zustimmt. Es ist hier mit keinem Wort gesagt, daß eine solche zeitliche Auflage sich etwa nur auf 8 Tage erstrecken dürfte. Wenn die Einfuhr- und Vorratsstelle — und hoffentlich recht gut beraten durch ihren Verwaltungsrat — einem Einführer etwa die Auflage macht, diese Einfuhr erst in einem Jahre durchzuführen, dann ist das praktisch in genau der gleichen Weise ein Embargo wie jede andere Formulierung.
    Aber, meine Damen und Herren — lassen Sie mich das auch noch einmal ganz deutlich sagen —, es fällt einigen von uns schwer, sich mit der Tatsache abzufinden, daß wir die Handelsvertragspolitik nicht mit den Mitteln der Marktordnung hintenherum irgendwie korrigieren können. Wir haben uns mehr als einmal sagen lassen müssen, daß es ein absolutes Embargo in Wirklichkeit überhaupt nicht gibt. Es ist ja hoffentlich nicht so — und ich wünschte, das wäre hier gar nicht gesagt worden, nicht einmal so nebenbei gesagt worden —, daß wir mit den Handelsverträgen unseren Handelspartnern die Hoffnung erwecken, wir würden ihnen diese oder jene Ware — in diesem Falle Fleisch — abnehmen. Wenn wir uns in dem Handelsvertrag zu einer Fleischeinfuhr verpflichten, dann handelt es sich nicht um eine obenhin erweckte Hoffnung, sondern um eine echte Verpflichtung aus einem Vertrag. Diese Verpflichtungen müssen erfüllt werden und können auch durch ein Embargo der Einfuhr- und Vorratsstelle nicht aus der Welt geschafft werden. Das scheint mir selbstverständlich zu sein. Ich habe aber den Eindruck, daß es eine für manchen so unerfreuliche Selbstverständlichkeit ist, daß man nun im Wege der Formulierung einen gewissen Trost sucht, der dadurch aber nicht gegeben ist.
    Alles, was möglich ist, ist auch nach diesem Vorschlag möglich. Deswegen werden meine Freunde entsprechend unserem Verhalten im Ausschuß diesem Vorschlag zustimmen in der festen Überzeugung, daß damit der Einfuhr- und Vorratsstelle alle die Handhaben gegeben sind, die sie zum Ausgleich des Marktes, insbesondere also zum Fernhalten unerwünschter und unnötiger Einfuhren braucht, ohne daß sich aus der Formulierung irgendwelche Mißdeutungen ergeben können.


Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Dannemann.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Robert Dannemann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Kriedemann hat eben zum Ausdruck gebracht, daß er einen wesentlichen Unterschied zwischen der Fassung des Ausschusses für Wirtschaftspolitik und der Fassung des Ernährungsausschusses nicht sehe, da ja auch nach dem Vorschlag des Ausschusses für Wirtschaftspolitik jederzeit die Möglichkeit gegeben sei, Einfuhren, die etwas unbequem werden, hinauszuschieben oder auf eine bestimmte Zeit zu vertagen. Meine Damen und Herren, die Dinge liegen aber wesentlich anders als meinetwegen beim Gemüse, einem Gebiet, auf dem man die heimische Erzeugung zweifellos durch ein zeitlich begrenztes Embargo schützen kann, indem man zu der Zeit, in der das heimische Gemüse auf den


    (Dannemann)

    Markt drückt, die Einfuhr stoppt und es in einer Zeit erscheinen läßt, wenn wir selbst nicht liefern können.
    In der Viehwirtschaft liegen aber die Dinge doch wesentlich anders. Hier haben wir es mit der laufenden Fleischerzeugung aus der Schweine-, Rindvieh-, Pferde-, Ziegen- und Schafhaltung zu tun. Herr Kollege Kriedemann, Sie wissen genau so gut wie ich, daß mit einem zeitlichen Verschieben der Einfuhr nichts gewonnen ist, weil eines Tages die Übermengen doch auf den Markt drücken.

    (Abg. Kriedemann: Wenn sie im Vertrag drinstehen, müssen sie sowieso genommen werden!)

    Wir versetzen damit der heimischen Landwirtschaft einen schlimmen Schlag. Darin besteht der Kardinalunterschied zwischen den beiden Fassungen. Ich möchte Sie gerade wegen der schutzwürdigen Interessen der klein- und mittelbäuerlichen Betriebe dringend bitten, die Fassung des Ernährungsausschusses anzunehmen, weil sonst das ganze Gesetz — für die Landwirtschaft — jeglichen Reiz und Zweck verliert.

    (Zustimmung bei der FDP.)