Rede von
Peter
Tobaben
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(DP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist hier bereits gesagt worden: Nachdem die drei ersten Marktordnungsgesetze dieses Hohe Haus ohne besondere Schwierigkeiten passiert und auch in den Ausschüssen keinerlei besondere Schwierigkeiten hervorgerufen haben, scheint es, als ob dieses Gesetz nicht ohne besondere Schwierigkeiten zu erledigen wäre. Wir haben wiederholt verhandelt und das Für und Wider miteinander erwogen. Mir will aber scheinen, daß es nicht richtig ist, daß dieses Gesetz wegen seines weniger großen Wertes hinausgeschoben wurde, sondern daß dieses Gesetz gerade besonders wichtig ist; denn hier steht nicht nur der Ertrag des deutschen Ackers, sondern in erheblichem Maße auch die deutsche Bauernarbeit, die in den Produkten Vieh und Fleisch investiert ist, zur Entscheidung. Das ist hier bereits zum Ausdruck gebracht worden, und ich glaube, ich kann mich darum eigentlich sehr kurz fassen.
Was sind denn die Marktordnungsgesetze? Ich will auf ein paar Dinge eingehen, die uns immer wieder entgegengehalten werden. Die Marktordnungsgesetze sind offenbar in der Erkenntnis geschaffen worden, daß sich die Landwirtschaft aus
wohlerwogenen Gründen nun einmal nicht so für das freie Spiel der Kräfte eignet und deshalb die wesentlichsten Erzeugnisse der deutschen Landwirtschaft herausgenommen und die Einfuhren auf den tatsächlichen Bedarf beschränkt werden müssen. Wenn das Vollembargo aber nichts anderes will, glaube ich nicht, daß es dann irgendein Hindernis für die bestehenden oder noch abzuschließenden Handelsverträge bedeutet; denn Handelsverträge sollten doch letzten Endes auch nichts anderes sein. Es würde erst dann ein Hindernis sein, wenn die Handelsverträge etwas anderes wollen, und darum müssen wir gerade von bäuerlicher Seite auf der alten Fassung des § 16 bestehen, um zu verhindern, daß Handelsverträge etwas anderes wollen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist hier — und das wundert mich eigentlich — gar nicht zum Ausdruck gebracht worden, daß das Interesse der Verbraucher auf dem Spiel stehe. Das ist auch in der Tat nicht der Fall; denn da durch die Vorratsstelle übergroße Schwankungen vermieden werden und auf diese Weise Spekulanten die Möglichkeit entzogen wird, den Erzeuger und den Verbraucher in erheblichem Maße zu schädigen, und da im Verwaltungsrat auch der Wille des Verbrauchers entscheidend zur Geltung kommt, würde ein solcher Einwurf von vornherein auch hinfällig sein. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich das einmal offen aussprechen: Nicht die Verbraucher und deren Interesse, sondern andere Interessen sind es, um die es hier geht. Es geht um das Interesse der Importeure, die ohne Rücksicht auf den deutschen Markt importieren wollen, und es geht um das Interesse derjenigen, die exportieren wollen und den Export notfalls ohne Rücksichtnahme auf die Interessen der deutschen Eigenerzeugung in der Landwirtschaft erkaufen wollen. Das ist bei diesem Gesetz und bei § 16 letzten Endes das Entscheidende.
Zum Schluß meine ich noch einmal wiederholen zu müssen, was hier bereits gesagt worden ist: Ohne die Fassung des § 16, wie sie uns vorliegt, hat das Gesetz für die Landwirtschaft seinen Wert verloren, und wir sollten uns in diesem entscheidenden Augenblick, in dem wir das letzte Wort zu sprechen haben, darüber klar sein: Auf einem verarmten und verödeten deutschen Acker wächst nicht nur für den Bauern, sondern für alle Teile unseres Volkes nur eine Frucht, und das ist die bittere Not.