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ID0112101200

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 121. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. Februar 1951 4623 121. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 28. Februar 1951. Geschäftliche Mitteilungen 4624B Redaktionelle Änderungen zur Beschlußfassung über den Antrag der Abg. Schoettle, Dr. Wuermeling u. Gen. betr. Entwurf eines Gesetzes über das Amtsgehalt der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts (Nr. 1836 der Drucksachen) 4624B Zur Tagesordnung: Antrag auf Aufsetzung der Beratung des Antrags der KPD betr. Inhaftierung junger Deutscher wegen Protestaktion auf der Insel Helgoland 4624C Kohl (Stuttgart) (KPD) 4624C Widerspruch gegen die Aufsetzung . 4624D Antrag auf Absetzung der zweiten und dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundsteuergesetzes (Nrn. 1787 und 1947 der Drucksachen) 4624D Dr. Wellhausen (FDP) (zur Geschäftsordnung) 4625A Zurückverweisung an den Ausschuß 4625B Fortsetzung der zweiten und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Erbschaftsteuergesetzes (Nr. 1575 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 1850 der Drucksachen, Änderungsantrag Umdruck Nr. 79) 4625B Dr. Horlacher (CSU) 4625C Dr. Gülich (SPD) 4627B Zurückverweisung an den Ausschuß . . . 4627C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Freiherrn von Aretin gemäß Schreiben des Rechtsanwalts Dr. Hipp (München) vom 25. Januar 1951 (Nr. 1952 der Drucksachen) 4627C Ritzel (SPD), Berichterstatter . . . 4627C Beschlußfassung 4628A Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Führung von Parteinamen (Nr. 1939 der Drucksachen) . . 4628B, 4630D Ausschußüberweisung 4628B, 4630D Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung und Ergänzung von Vorschriften auf dem Gebiete der Mineralölwirtschaft (Nr. 1969 der Drucksachen) 4628B Beratung vertagt 4628B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet (Nr. 1372 der Drucksachen); Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 1960 der Drucksachen) 4628B Dr. Brill (SPD), Berichterstatter . 4628C Müller (Frankfurt) (KPD) 4629C Abstimmungen 4629B, 4630B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der BP betr. Gleichstellung der Kriegsgeschädigten (Nrn. 124, 1934 der Drucksachen) . . 4630D Schüttler (CDU), Berichterstatter 4630D Wartner (BP) 4631B Dr. Reismann (Z) 4631C Zurückverweisung an den Ausschuß . . 4631D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Dr. Dorls gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 30. Januar 1951 (Nr. 1953 der Drucksachen) 4632A Hoogen (CDU), Berichterstatter . 4632B Beschlußfassung 4632D Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Frage der Konzessionsabgaben (Nr. 1938 der Drucksachen) 4632A Ausschußüberweisung 4632A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Arnholz gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 30. Januar 1951 (Nr. 1954 der Drucksachen) 4632D Karpf (CDU), Berichterstatter . . 4632D Beschlußfassung 4633A Pressemeldung betr. Grußpflicht der Angestellten des Deutschen Bundestags gegenüber Abgeordneten 4633A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Verkehr mit Vieh und Fleisch (Vieh- und Fleischgesetz) (Nr. 1034 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) (Nr. 1892 der Drucksachen) 4633B Mensing (CDU): als Berichterstatter 4633B als Abgeordneter . 4635A, 4637B, 4643B, 4645A, D Dr. Schröder (Düsseldorf) (CDU) . . 4634C Kriedemann (SPD): zur Sache . 4636A, 4640D, 4642A, 4644B, 4646A persönliche Bemerkung 4646C Dr. Dr. Müller (Bonn) (CDU) 4636C, 4642D Dr. Horlacher (CSU): zur Sack . . . . 4636D, 4640B, 4643D persönliche Bemerkung 4646D Dannemann (FDP) 4638A, 4641D Struve (CDU) 4638D Tobaben (DP) 4639D Euler (FDP) 4642B Dr. Niklas, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 4642C Schoettle (SPD) 4645C Abstimmungen 4634D, 4638A, 4643A, 4645D, 4646B Beratung der Ubersicht Nr. 20 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen (Umdruck Nr. 85) 4646D Beschlußfassung 4646D Nächste Sitzung 4646D Die Sitzung wird um 13 Uhr 32 durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Heinrich Georg Ritzel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Herr Bundesfinanzminister Fritz Schäffer hat durch Vermittlung des Rechtsanwalts Dr. Otto Hipp in München beim Amtsgericht München gegen den Bundestagsabgeordneten Freiherrn von Aretin Strafantrag und Privatklage wegen Beleidigung eingereicht.
    Es handelt sich um folgenden Sachverhalt: In Nr. 127 der Zeitung „Passauer Neue Presse" vom
    28. Oktober 1950 findet sich ein Bericht „Geldzuwendung ohne politische Bindung", in dem es heißt:
    An Hand eines Gedächtnisprotokolls der Bayernparteiabgeordneten Decker und Falkner sagte Dr. Etzel, der Abgeordnete von Aretin habe am 28. September 1950 im Anschluß an eine Fraktionssitzung erklärt, daß er von dem Frankfurter Syndikus Heinrichsbaur, bei dem er 5000 DM abholen wollte, an Schäffer verwiesen worden sei. Schäffer habe von Aretin gesagt, das Geld gebe er nicht ohne Bedingungen.
    In dem Schreiben des Rechtsanwalts heißt es weiter:
    Mit Brief vom 2. November 1950 hat der Privatkläger den Privatbeklagten um eine Erklärung ersucht, ob dieser wirklich behauptet habe, der Privatkläger hätte mit ihm über eine Zuwendung von Geld gesprochen und diese Zuwendung von Bedingungen abhängig machen wollen. In diesem Schreiben wurde ausdrücklich betont, daß Aufhebung der Immunität zum Zwecke der Klagestellung beantragt werden würde, falls tatsächlich eine solche Behauptung aufgestellt worden sei.
    Trotz nochmaligem Einschreibebrief vom 17. November 1950 erfolgte keinerlei Rückäußerung des Privatbeklagten. Es muß daher angenommen werden, daß der Privatbeklagte diese Behauptung tatsächlich erhoben hat.
    Zur Ermöglichung der Zustellung der Privatklage und Durchführung des Verfahrens ist die Aufhebung der Immunität des Herrn Bundestagsabgeordneten Freiherrn von Aretin erforderlich. Ich stelle hiermit diesen Antrag.


    (Ritzel)

    Der Ausschuß für Geschäftsordnung und Immunität hat sich in seiner Sitzung vom 16. Februar 1951 mit diesem Antrag befaßt und festgestellt, daß es sich erneut um einen Ausfluß der Tätigkeit des Untersuchungsausschusses handelt. Nach dem vom Hohen Hause gebilligten Grundsatz sollen Beleidigungsklagen politischen Charakters an sich ohne weiteres kein Grund sein, die Immunität eines Abgeordneten dieses Hauses aufzuheben. Im vorliegenden Falle aber hat der Ausschuß abweichend von der normalen Behandlung mit Rücksicht auf den inneren Zusammenhang mit den Aufgaben hinsichtlich der' Aufklärung durch den Untersuchungsausschuß die Notwendigkeit bejaht, die Immunität des Abgeordneten Freiherrn von Aretin aufzuheben.
    Namens des Ausschusses bitte ich das Hohe Haus, den dahingehenden Antrag des Ausschusses anzunehmen.


Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Ich eröffne die Aussprache. — Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Ich komme zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität, Drucksache Nr. 1952, die Immunität des Herrn Abgeordneten Freiherrn von Aretin aufzuheben. Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Antrag zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Antrag ist einstimmig angenommen.

(Widerspruch bei der KPD.)

— Der Antrag ist bei 2 Enthaltungen angenommen. Ich rufe auf Punkt 3 der Tagesordnung:
Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Führung von Parteinamen (Nr. 1939 der Drucksachen).
Wer wird den Antrag für die Antragsteller begründen?

(Zuruf von der FDP: Auf die Begründung wird verzichtet!)

— Auf die Begründung wird verzichtet.
Meine Damen und Herren, der Ältestenrat schlägt Ihnen ebenfalls vor, auf eine Aussprache in der ersten Beratung zu verzichten. Ich schlage Ihnen vor, den Antrag an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung zu überweisen. — Der Überweisung wird zugestimmt; sie ist erfolgt.
Es wird mir mitgeteilt, daß die Antragsteller bitten, den Punkt 4:
Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung und Ergänzung von Vorschriften auf dem Gebiete der Mineralölwirtschaft (Nr. 1969 der Drucksachen),
bis morgen zu vertragen. Ich nehme an, daß das Haus damit einverstanden ist.
Ich rufe auf Punkt 5 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet (Nr. 1372 der Drucksachen);
Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 1960 der Drucksachen).

(Erste Beratung: 92. Sitzung.)

Berichterstatter ist der Abgeordnete Dr. Brill. Ich I darf ihn bitten, das Wort zu nehmen. Der Ältestenrat schlägt Ihnen eine Aussprachezeit von 40 Minuten vor. Ich nehme an, daß das Haus damit einverstanden ist. Bitte, Herr Abgeordneter!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Louis Brill


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren! Namens des Ausschusses habe ich Ihnen einen ausführlichen schriftlichen Bericht vorgelegt. Ich glaube deshalb, darauf verzichten zu können, die Einzelheiten hier vorzutragen. Ich möchte mich auf einige allgemeine Themen beschränken, die die politische Bedeutung des Gesetzentwurfs in der Auffassung darstellen, die im Ausschuß vertreten worden ist.
    Erstens dient dieses Gesetz dazu, eine der schrecklichsten Erscheinungen des zweiten Weltkrieges zu liquidieren. Diese Erscheinung bestand in der Deportation von rund 9 Millionen ausländischer Arbeiter nach Deutschland und in ihrer völkerrechtswidrigen Verwendung in der deutschen Kriegsindustrie. Man greift im Ausdruck gewiß nicht zu hoch, wenn man sagt, daß diese Maßnahme der Nationalsozialisten ein Versuch zur Wiedereinführung der Sklaverei gewesen ist;

    (Sehr richtig! bei der SPD)

    denn die Bedingungen, unter denen diese ausländischen Arbeiter in Deutschland tätig gewesen sind, liegen so sehr unter dem niedrigsten sozialen Niveau, das man sich überhaupt vorstellen kann, daß man diese Maßnahme nicht scharf genug verurteilen kann.

    (Erneute Zustimmung bei der SPD.)

    Der Name des Mannes, der diese Maßnahme durchgeführt hat, der Name des nationalsozialistischen Gauleiters Sauckel, der in seiner lumpen-proletarischen Existenz viel zu bedeutungslos ist, als daß man ihn einer Würdigung unterziehen könnte, wird deshalb auch für immer mit Schande bedeckt sein.

    (Wiederholte Zustimmung bei der SPD.)

    Das deutsche Volk hat unter diesen Deportationen selbst sehr schwer gelitten. Als die großen Heimführungsmaßnahmen der Alliierten beendet waren, blieb in Deutschland, wie Ihnen bekannt sein dürfte, mehr als eine halbe Million sogenannter verschleppter oder verdrängter Personen übrig. Was das für das soziale Leben, die innere Sicherheit und das Rechtsempfinden des deutschen Volkes bedeutet hat, brauche ich, glaube ich, im einzelnen nicht darzulegen. UNRRA und IRO haben fast 90 % dieser verschleppten Personen nunmehr in andere Länder gebracht. In Deutschland sitzengeblieben sind 50- bis 60 000 heimatlose Ausländer aus den Ländern, die zwischen der Sowjetunion und Deutschland liegen. Diesen eine Rechtsstellung zu geben, die den Grundsätzen der Menschlichkeit und des Rechtes entspricht, ist der Zweck dieses Gesetzentwurfs. Formal, meine Damen und Herren, ist das Gesetz eine der Voraussetzungen der sogenannten kleinen Revision des Besatzungsstatuts; materiell aber ist dieses Gesetz im Gesetzgebungsakte und in der Durchführung eine der Handlungen, auf die die Welt sehen wird, um die Sinneswandlung des deutschen Volkes seit 1945 zu beurteilen.
    Zweitens gestatte ich mir, darauf aufmerksam zu machen, daß der Gegenstand des Gesetzes Aufgaben bringt, die in absehbarer Zeit in Deutschland zum Abschluß geführt werden können. Bei der Durchführung des Gesetzes wird man. zu beachten haben, daß das Leben der heimatlosen Ausländer in Deutschland eine Einzelerscheinung


    (Dr. Brill)

    des großen Flüchtlingsproblems ist. Was wir Deutschen unter den deutschen Flüchtlingen in dieser Hinsicht zu tragen und zu leisten haben, brauche ich nicht auszuführen. Wenn ich mir aber erlaube, darauf hinzuweisen, daß im zweiten Weltkrieg 40 Millionen Russen zu Fuß von der Ukraine bis hinter den Ural gegangen und bis heute nur zu etwa 75 % zurückgekehrt sind, wenn ich daran erinnere, was 1945 an. Franzosen unterwegs war, und darauf aufmerksam mache, daß Flüchtlinge heute in China, Korea, Indien, Palästina, und ich weiß nicht, wo sonst noch, vorhanden sind, dann erhellt daraus, daß die Ausführung dieses Gesetzes an uns administrative und sittliche Forderungen stellt, die nicht ernst genug genommen werden können.
    Drittens mache ich darauf aufmerksam, daß dieses Gesetz auf einer Konvention beruht, die von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 5. Dezember 1950 angenommen worden ist. Es wird also bald, wenn diese Konvention von der Bundesregierung ratifiziert worden ist, durch die Ausführung der Konvention ersetzt werden. Deutschland hat dann die Möglichkeit, sich bei der Durchführung aller Einzelmaßnahmen an einen Vertreter des Hohen Kommissars für das Flüchtlingswesen der Vereinten Nationen, der seinen Sitz in Deutschland nehmen wird, zu wenden. Der Ausschuß wünscht in einer seiner Entschließungen, daß diese Behörde so bald wie möglich nach Deutschland kommen möge, damit auch Fragen der deutschen Flüchtlinge und Fragen der im Ausland lebenden Deutschen vor sie gebracht werden können. Das Gesetz geht jetzt schon in einzelnen Punkten weiter als die Konvention, und es schafft in mancherlei Hinsicht für die in Deutschland lebenden heimatlosen Ausländer Rechtsverhältnisse, die besser sind als die Verhältnisse, unter denen Deutsche, insbesondere solche, die sich aus persönlichen oder anderen Gründen noch in der Emigration befinden, bis heute leben müssen. Ich nenne in diesem Zusammenhang nur die Schwierigkeiten, die Deutsche immer noch in bezug auf Arbeitserlaubnis, auf die Anerkennung von Prüfungen, auf die Ausübung von freien Berufen, auf den Betrieb eines Gewerbes usw. im Auslande haben.
    Der Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht hat die Angelegenheit in diesem Sinne betrachtet und im einzelnen durchgearbeitet. Die Ergebnisse der Einzelberatung finden Sie in der Anlage zu dem schriftlichen Bericht.
    Namens des Ausschusses darf ich die Bitte aussprechen, den Gesetzentwurf und die beiden Entschließungen unverändert und, wenn es den einzelnen Fraktionen möglich erscheint, ohne Aussprache anzunehmen, um dadurch bei den heimatlosen Ausländern, im deutschen Volke und im Ausland den Eindruck hervorzurufen, den wir angesichts der Bedeutung dieser Materie für notwendig halten.

    (Beifall bei der SPD und in der Mitte.)