Rede von
Dr.
Helmut
Bertram
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)
Meine Damen und Herren! Wir unterstützen den Antrag des Herrn Kollegen Dr. Höpker-Aschoff, und zwar aus folgendem Grunde. Der Art. 115 soll doch sagen, wie hoch, wenn der Bund sich Geld pumpen will, die Gesamtsumme desjenigen Geldes ist, das der Bund als Limit von dem Bundestag bekommen kann. Der Art. 115 hat doch nicht den Sinn, zu sagen, ein Teil soll hier nun durch Gesetz bestimmt werden, im übrigen aber kann ein Teil des Darlehens auch außerhalb des Gesetzes gewährt werden. Das würde ja ganz sinnlos sein.
Es widerspricht aber auch dem Wortlaut des Gesetzes. In dem Wortlaut steht drin: In dem Gesetz muß die Höhe des Kredites bestimmt sein. Daß es sich hierbei nicht nur um ein einzelnes Gesetz handeln kann, ergibt sich schon aus der Tatsache, daß es sich um verschiedene aufeinanderfolgende Gesetze bei verschiedenen Kreditoperationen handeln kann. Infolgedessen ist die Tatsache, daß in dem letzten Satz nur die Einzahl verwendet ist, gar kein Gegenbeweis dagegen, daß der letzte Satz sich auf den ersten und den zweiten Satz des Artikels bezieht. Denn wenn heute eine Kreditoperation und morgen eine und dann in einem Jahr wieder eine Kreditoperation vorgenommen wird, sind ja auch mehrere Gesetze nötig, ohne daß der Gesetzgeber den Gesetzeswortlaut dahin gefaßt haben würde: In den Gesetzen müssen die Höhe usw. usw. Also ist sowohl aus dem inneren Gedankengang dieses Artikels wie auch aus dem Wortlaut die Fassung, wie sie Herr Kollege Dr. Höpker-Aschoff hier beantragt hat, richtig. Die Einwendungen, die Herr Kollege Schoettle gemacht hat, indem er sagte „in der Praxis ..." und praktische Argumente vorbrachte, können — abgesehen davon, daß es gar nicht so sicher ist, was überhaupt aus dieser Anleihe herauskommt; denn ob wir sie unterbringen können, ist noch eine große Frage — nicht ins Gewicht fallen gegenüber der Tatsache, daß das Grundgesetz eine Rechtsnorm ist, die wir unter allen Umständen zu beachten haben. Die Achtung vor dem Grundgesetz steht höher als die Achtung vor angeblichen praktischen Argumenten.