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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe doch den Eindruck, daß hier gewisse Prinzipien reichlich viel berücksichtigt und darüber die praktischen Erfordernisse ein wenig unbeachtet gelassen werden. Nach dem Antrag des Herrn Dr. Höpker-Aschoff soll an Stelle einer Anleiheermächtigung von 400 Millionen eine solche von 405 Millionen gegeben werden. Das wären also die 5 Millionen, die zur Deckung des Disagios und der Bankprovision bestimmt sind. Hundert Millionen sind Prämienanleihen, die in diesem Zusammenhang nicht in Betracht kommen. Also bezieht sich der Betrag von 5 Millionen auf einen Ausgabebetrag von 300 Millionen. Das bedeutet, daß bei 100 Millionen ein Betrag von 5 zu 3, also 1,6 Millionen, genügen soll, um das Disagio und die Bankprovision zu decken. Das Disagio beträgt — das hat der Herr Minister Schäffer seinerzeit hier erklärt — wahrscheinlich 1,5 %, da die Anleihe wohl mit 98,5 % ausgegeben werden muß. Das bedeutet, daß für die Bankprovision so gut wie nichts übrig bleibt. Also mit dem Betrag von 405 Millionen ist überhaupt nicht auszukommen. Der Betrag muß dann auf eine erheblich größere Summe erhöht werden.
Nun komme ich zum zweiten praktischen Punkt. Er ist nach meiner Ansicht vom Herrn Berichterstatter schon mit großer Deutlichkeit hervorgehoben worden. Wenn der Betrag so bemessen werden soll, daß er von vornherein Disagio und Bankprovision in einer vielleicht zu erwartenden Höhe deckt — denn sonst müßten Wir ja alle paar Wochen mit einer neuen Vorlage zu Ihnen korn-
men —, dann müssen Sie gewisse Höchstbeträge nehmen, d. h. dann müssen wir vielleicht einen Ausgabekurs nicht von 98,5 %, sondern von 98 % und eine Bankprovision vielleicht nicht von 1 %, sondern von 1,5 % oder von 2 % zugrunde legen. Dann ist es natürlich so: wenn hier einmal eine so hohe Bankprovision vom Bundestag einkalkuliert worden ist, dann möchte ich die Bank sehen, die nicht darauf besteht, eine solche Provision zugesprochen zu bekommen. Mit anderen Worten: unser Verhandlungsspielraum wird hier ganz außerordentlich eingeengt. Ich habe hier Berechnungen, wonach sich das Erfordernis bei einem Ausgabekurs von 98,5 % und einer Provision von 1 % einerseits und von 98 % Ausgabekurs und 2 % Bankprovision andererseits zwischen 407,6 Millionen und 413,5 Millionen bewegt. Wenn also der Antrag angenommen würde, dann müßten Sie diese Ermächtigung mindestens auf 413,5 Millionen erhöhen. Dabei bleibt der große Nachteil, daß dann eben schon Bankprovisionen einkalkuliert sind, die wir nach Möglichkeit nicht geben wollen, daß Sie uns aber für die Verhandlungen jeden Spielraum nehmen. Ich halte das für praktisch sehr unglücklich, und ich halte die prinzipiellen Bedenken für nicht so groß, daß man zu dieser völlig neuen, nach meiner Ansicht unzweckmäßigen Methode übergehen müßte.