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ID0112008600

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    Deutscher Bundestag — 120. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Februar 1951 4577 120. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 22. Februar 1951. Geschäftliche Mitteilungen 4578C Änderungen der Tagesordnung 4578C Fortsetzung der zweiten und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundeswasserstraßen (Nrn. 801, 1518 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 1895 der Drucksachen) 4578D, 4579A Dr. Greve (SPD), Berichterstatter . . 4579A Kemper (CDU) 4580A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 4580D Beschlußfassung 4581B Beratung der Interpellation der Fraktion der FDP betr. Wahrung der Eigentumsrechte der Sudetendeutschen im Wertpapierbereinigungsverfahren (Nr. 1742 der Drucksachen) 4581D Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP), Interpellant 4581D Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . 4582C Fortsetzung der zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1500 der Drucksachen); Mündliche Berichte des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) . 4578D, 4583A Einzelplan I — Haushalt des Bundespräsidenten und des Bundespräsidialamts (Nr. 1901 der Drucksachen), Abstimmung 4583A Einzelplan II — Haushalt des Deutschen Bundestags (Nr. 1902 der Drucksachen), Abstimmung 4583A Einzelplan III — Haushalt des Deutschen Bundesrats (Nr. 1903 der Drucksachen), Abstimmung 4583B Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Margarinepreis (Nr. 1888 der Drucksachen) 4578D, 4583B Müller (Frankfurt) (KPD), Antragsteller 4583C, 4587D Dr. Niklas, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 4584A, 4586B Kriedemann (SPD) 4585A, 4586C, 4588B, 4589A Loritz (WAV) . . . . 4585D, 4586D, 4587C Dr. Horlacher (CSU): zur Sache 4587A zur Geschäftsordnung 4589B Renner (KPD), Antragsteller . . . 4588C Dr. Dr. Müller (Bonn) (CDU) . . . 4589A Ausschußüberweisung 4589C Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Vorlage des Entwurfs eines Wiedergutmachungsgesetzes (Nr. 1828 der Drucksachen) 4589D Dr. Schmid (Tübingen) (SPD), Interpellant: zur Sache 4589D, 4596B zur Geschäftsordnung 4598D Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . 4593B Dr. Oellers (FDP) 4594C Dr. Kleindinst (CSU) 4596A Müller (Frankfurt) (KPD) 4596D Dr. Reismann (Z) 4597B Schmidt (Bayern) (WAV) 4598A Ausschußüberweisung 4599A Beratung der Interpellation der Fraktion der CDU/CSU betr. Verwendung der Bundesausfallbürgschaft für die deutsche Filmindustrie (Nr. 1856 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Interfraktionellen Antrags betr. Finanzierung deutscher Filme (Nr. 1965 der Drucksachen) 4578D, 4599A Muckermann (CDU), Interpellant . . 4599B Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 4601B Ausschußüberweisung 4601C Erste Beratung des von der Fraktion des Zentrums eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Entschädigung von Verlusten der Altsparer (Altsparergesetz) (Nr. 1874 der Drucksachen) 4601D Dr. Bertram (Z), Antragsteller 4601D, 4609B Dr. Besold (BP) 4604B Dr. Gülich (SPD) 4605B Kunze (CDU) 4606C Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 4607D Loritz (WAV) 4609A Ausschußüberweisung 4609D Erste Beratung des vom deutschen Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Lohnzahlungen an Feiertagen (Nr. 1885 der Drucksachen) 4609D Ausschußüberweisung 4609D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Anleihegesetzes von 1950 (Nr. 1576 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (12. Ausschuß) (Nr. 1876 der Drucksachen) . . . 4609D Erler (SPD), Berichterstatter . . . 4610A Seuffert (SPD) 461213 Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP) 4613C, 4615C Bausch (CDU) 4614A Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 4614C Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . 4614D Schoettle (SPD) 4615A Scharnberg (CDU) 4615D Dr. Bertram (Z) 4616A Müller (Frankfurt) (KPD) 4617A Loritz (WAV) 4617D Abstimmungen 4616C, 4818A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für den Lastenausgleich (17. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Dr. Laforet u. Gen. betr. Stundung der Soforthilfeabgabe (Nrn. 1614, 1889 der Drucksachen) 4618A Dr. Bertram (Z), Berichterstatter . 4618A Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . 4619A Fürst zu Oettingen-Wallerstein (BP) 4619A Dr. Horlacher (CSU) 4619D Schütz (CSU) 4620A Beschlußfassung 4620C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Donhauser gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 13. November 1950 (Nr. 1936 der Drucksachen) 4620C Ritzel (SPD): als Berichterstatter 4620C als Abgeordneter . . . . 4621B, 4622C Donhauser (Unabhängig) 4621A Strauß (CSU) 4621B Renner (KPD) 4621C Ausschußrückverweisung 4622D Nächste Sitzung 4622D Die Sitzung wird um 13 Uhr 31 durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe doch den Eindruck, daß hier gewisse Prinzipien reichlich viel berücksichtigt und darüber die praktischen Erfordernisse ein wenig unbeachtet gelassen werden. Nach dem Antrag des Herrn Dr. Höpker-Aschoff soll an Stelle einer Anleiheermächtigung von 400 Millionen eine solche von 405 Millionen gegeben werden. Das wären also die 5 Millionen, die zur Deckung des Disagios und der Bankprovision bestimmt sind. Hundert Millionen sind Prämienanleihen, die in diesem Zusammenhang nicht in Betracht kommen. Also bezieht sich der Betrag von 5 Millionen auf einen Ausgabebetrag von 300 Millionen. Das bedeutet, daß bei 100 Millionen ein Betrag von 5 zu 3, also 1,6 Millionen, genügen soll, um das Disagio und die Bankprovision zu decken. Das Disagio beträgt — das hat der Herr Minister Schäffer seinerzeit hier erklärt — wahrscheinlich 1,5 %, da die Anleihe wohl mit 98,5 % ausgegeben werden muß. Das bedeutet, daß für die Bankprovision so gut wie nichts übrig bleibt. Also mit dem Betrag von 405 Millionen ist überhaupt nicht auszukommen. Der Betrag muß dann auf eine erheblich größere Summe erhöht werden.
    Nun komme ich zum zweiten praktischen Punkt. Er ist nach meiner Ansicht vom Herrn Berichterstatter schon mit großer Deutlichkeit hervorgehoben worden. Wenn der Betrag so bemessen werden soll, daß er von vornherein Disagio und Bankprovision in einer vielleicht zu erwartenden Höhe deckt — denn sonst müßten Wir ja alle paar Wochen mit einer neuen Vorlage zu Ihnen korn-


    (Staatssekretär Hartmann)

    men —, dann müssen Sie gewisse Höchstbeträge nehmen, d. h. dann müssen wir vielleicht einen Ausgabekurs nicht von 98,5 %, sondern von 98 % und eine Bankprovision vielleicht nicht von 1 %, sondern von 1,5 % oder von 2 % zugrunde legen. Dann ist es natürlich so: wenn hier einmal eine so hohe Bankprovision vom Bundestag einkalkuliert worden ist, dann möchte ich die Bank sehen, die nicht darauf besteht, eine solche Provision zugesprochen zu bekommen. Mit anderen Worten: unser Verhandlungsspielraum wird hier ganz außerordentlich eingeengt. Ich habe hier Berechnungen, wonach sich das Erfordernis bei einem Ausgabekurs von 98,5 % und einer Provision von 1 % einerseits und von 98 % Ausgabekurs und 2 % Bankprovision andererseits zwischen 407,6 Millionen und 413,5 Millionen bewegt. Wenn also der Antrag angenommen würde, dann müßten Sie diese Ermächtigung mindestens auf 413,5 Millionen erhöhen. Dabei bleibt der große Nachteil, daß dann eben schon Bankprovisionen einkalkuliert sind, die wir nach Möglichkeit nicht geben wollen, daß Sie uns aber für die Verhandlungen jeden Spielraum nehmen. Ich halte das für praktisch sehr unglücklich, und ich halte die prinzipiellen Bedenken für nicht so groß, daß man zu dieser völlig neuen, nach meiner Ansicht unzweckmäßigen Methode übergehen müßte.


Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Schoettle.

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    Rede von Erwin Schoettle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst im Namen meiner Fraktion erklären, daß wir dem Abänderungsantrag des Herrn Kollegen Nöll von der Nahmer zustimmen. Durch diesen Abänderungsantrag wird im Grunde genommen nur das hergestellt, was im Haushaltsausschuß als Formulierung für den § 2 beschlossen worden ist. Aus irgendeinem Grunde, den ich hier im Augenblick nicht feststellen kann, ist die vom Haushaltsausschuß beschlossene und dem mitberatenden Ausschuß dann zugeleitete Fassung nicht in die Vorlage hineingekommen. Wir werden also diesem Antrag zustimmen.
    Dagegen können wir, wie schon mein Fraktionskollege Seuffert erklärt hat, dem Antrag der Kollegen Höpker-Aschoff, Bausch und Dr. Becker nicht zustimmen. Ich glaube, ich muß das sagen, weil der Kollege Höpker-Aschoff mich als Mitglied des Bundesschuldenausschusses zitiert hat. Ich glaube, daß wir bei der Überlegung des Problems, das hier zur Debatte gestellt worden ist, ob Brutto- oder Nettoprinzip, u. a. auch die Fragen der Praxis mit berücksichtigen sollten. Es scheint mir, als ob der Herr Berichterstatter die Probleme, die in der Praxis auftreten, hier sehr deutlich herausgestellt hat. Wir sind deshalb der Meinung, daß die Fassung, die die beiden Ausschüsse dem § 2 gegeben haben, den Bedürfnissen der Praxis und ebenso auch den Vorschriften des Grundgesetzes entspricht.
    Im übrigen, meine Damen und Herren, scheint die Bundesschuldenverwaltung, von der ich meine, daß sie ein sehr scharfes Instrument auch der parlamentarischen Kontrolle der Kreditgebarung des Finanzministers sein soll, durchaus bereit zu sein, ein Kompromiß zwischen der Praxis und ihren verfassungsrechtlichen Bedenken einzugehen; denn sie hat schriftlich erklärt, daß sie bereit sei, die jetzt vorgeschlagene Regelung als verfassungsmäßig anzuerkennen, wenn der Bundesschuldenausschuß der Meinung sei, daß sie eine genügende
    Sicherheit für die Tätigkeit der Bundesschuldenverwaltung biete, und wenn ihr die Unterlagen für die Anleihe in vollem Umfange zur Verfügung gestellt würden. Das scheint mir doch eine Grundlage für eine Verständigung zu sein.
    Ich glaube nicht, daß wir heute die Frage endgültig entscheiden können, ob das Grundgesetz hier bis zum letzten I-Tüpfelchen gewahrt ist, und wir sollten tatsächlich die Chance benützen, die Frage, ob Art. 11 des Grundgesetzes hier in vollem Umfang berücksichtigt ist und was er überhaupt bedeutet, durch das Bundesverfassungsgericht entscheiden zu lassen.
    Ich würde also vorschlagen, daß der § 2 in der von den beiden Ausschüssen vorgeschlagenen Fassung angenommen wird.