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ID0112005500

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    Deutscher Bundestag — 120. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Februar 1951 4577 120. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 22. Februar 1951. Geschäftliche Mitteilungen 4578C Änderungen der Tagesordnung 4578C Fortsetzung der zweiten und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundeswasserstraßen (Nrn. 801, 1518 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 1895 der Drucksachen) 4578D, 4579A Dr. Greve (SPD), Berichterstatter . . 4579A Kemper (CDU) 4580A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 4580D Beschlußfassung 4581B Beratung der Interpellation der Fraktion der FDP betr. Wahrung der Eigentumsrechte der Sudetendeutschen im Wertpapierbereinigungsverfahren (Nr. 1742 der Drucksachen) 4581D Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP), Interpellant 4581D Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . 4582C Fortsetzung der zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1500 der Drucksachen); Mündliche Berichte des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) . 4578D, 4583A Einzelplan I — Haushalt des Bundespräsidenten und des Bundespräsidialamts (Nr. 1901 der Drucksachen), Abstimmung 4583A Einzelplan II — Haushalt des Deutschen Bundestags (Nr. 1902 der Drucksachen), Abstimmung 4583A Einzelplan III — Haushalt des Deutschen Bundesrats (Nr. 1903 der Drucksachen), Abstimmung 4583B Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Margarinepreis (Nr. 1888 der Drucksachen) 4578D, 4583B Müller (Frankfurt) (KPD), Antragsteller 4583C, 4587D Dr. Niklas, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 4584A, 4586B Kriedemann (SPD) 4585A, 4586C, 4588B, 4589A Loritz (WAV) . . . . 4585D, 4586D, 4587C Dr. Horlacher (CSU): zur Sache 4587A zur Geschäftsordnung 4589B Renner (KPD), Antragsteller . . . 4588C Dr. Dr. Müller (Bonn) (CDU) . . . 4589A Ausschußüberweisung 4589C Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Vorlage des Entwurfs eines Wiedergutmachungsgesetzes (Nr. 1828 der Drucksachen) 4589D Dr. Schmid (Tübingen) (SPD), Interpellant: zur Sache 4589D, 4596B zur Geschäftsordnung 4598D Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . 4593B Dr. Oellers (FDP) 4594C Dr. Kleindinst (CSU) 4596A Müller (Frankfurt) (KPD) 4596D Dr. Reismann (Z) 4597B Schmidt (Bayern) (WAV) 4598A Ausschußüberweisung 4599A Beratung der Interpellation der Fraktion der CDU/CSU betr. Verwendung der Bundesausfallbürgschaft für die deutsche Filmindustrie (Nr. 1856 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Interfraktionellen Antrags betr. Finanzierung deutscher Filme (Nr. 1965 der Drucksachen) 4578D, 4599A Muckermann (CDU), Interpellant . . 4599B Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 4601B Ausschußüberweisung 4601C Erste Beratung des von der Fraktion des Zentrums eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Entschädigung von Verlusten der Altsparer (Altsparergesetz) (Nr. 1874 der Drucksachen) 4601D Dr. Bertram (Z), Antragsteller 4601D, 4609B Dr. Besold (BP) 4604B Dr. Gülich (SPD) 4605B Kunze (CDU) 4606C Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 4607D Loritz (WAV) 4609A Ausschußüberweisung 4609D Erste Beratung des vom deutschen Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Lohnzahlungen an Feiertagen (Nr. 1885 der Drucksachen) 4609D Ausschußüberweisung 4609D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Anleihegesetzes von 1950 (Nr. 1576 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (12. Ausschuß) (Nr. 1876 der Drucksachen) . . . 4609D Erler (SPD), Berichterstatter . . . 4610A Seuffert (SPD) 461213 Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP) 4613C, 4615C Bausch (CDU) 4614A Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 4614C Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . 4614D Schoettle (SPD) 4615A Scharnberg (CDU) 4615D Dr. Bertram (Z) 4616A Müller (Frankfurt) (KPD) 4617A Loritz (WAV) 4617D Abstimmungen 4616C, 4818A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für den Lastenausgleich (17. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Dr. Laforet u. Gen. betr. Stundung der Soforthilfeabgabe (Nrn. 1614, 1889 der Drucksachen) 4618A Dr. Bertram (Z), Berichterstatter . 4618A Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . 4619A Fürst zu Oettingen-Wallerstein (BP) 4619A Dr. Horlacher (CSU) 4619D Schütz (CSU) 4620A Beschlußfassung 4620C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Donhauser gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 13. November 1950 (Nr. 1936 der Drucksachen) 4620C Ritzel (SPD): als Berichterstatter 4620C als Abgeordneter . . . . 4621B, 4622C Donhauser (Unabhängig) 4621A Strauß (CSU) 4621B Renner (KPD) 4621C Ausschußrückverweisung 4622D Nächste Sitzung 4622D Die Sitzung wird um 13 Uhr 31 durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

    (Abg. Dr. Schmid [Tübingen] : Zur Geschäftsordnung!)

    — Zur Geschäftsordnung hat das Wort Herr Abgeordneter Dr. Schmid.


Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Es ist der Antrag gestellt, die Interpellation an den


(Dr. Schmid [Tübingen])

Ausschuß zu überweisen. Nach der Geschäftsordnung ist das so nicht möglich. Die Interpellation kann überwiesen werden, wenn in der Debatte ein Antrag gestellt wird. Ich möchte das nachholen, indem ich den Text der Interpellation abzüglich des ersten und des letzten Satzes als Antrag übergebe. Damit kann die Interpellation an den Ausschuß überwiesen werden.

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    Rede von Dr. Hermann Ehlers


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    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren, Sie haben den Antrag gehört. Ich darf im übrigen darauf hinweisen, daß nach § 57 der Geschäftsordnung auch die Interpellation einem Ausschuß überwiesen werden kann. Es ist der Antrag gestellt worden, die Interpellation mit Ausnahme des ersten und letzten Satzes als Antrag dem Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht zu überweisen. Ich darf unterstellen, daß der Antrag von 30 Mitgliedern des Hauses unterstützt wird. — Das ist zweifellos der Fall.
    Ich bitte die Damen und Herren, die dem soeben gestellten Antrag zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Das ist zweifellos die Mehrheit; die Überweisung ist erfolgt.
    Ich rufe Punkt 3 der gedruckten Tagesordnung auf:
    Beratung der Interpellation der Fraktion der CDU/CSU betreffend Verwendung der Bundesausfallbürgschaft für die deutsche Filmindustrie (Nr. 1856 der Drucksachen).
    Damit verbunden ist die
    Beratung des Interfraktionellen Antrags der Abgeordneten Muckermann, Brunner, Dr. Nowack (Rheinland-Pfalz), Ewers, Freiherr von Aretin, Frau Wessel, Loritz, Fröhlich und Genossen betreffend Finanzierung deutscher Filme (Nr. 1965 der Drucksachen).
    Es ist eine Verständigung unter den Fraktionen — mit Ausnahme der KPD — dahin erzielt worden, daß eine Aussprache nicht stattfinden soll. Nachher wird die Frage zu stellen sein, ob eine Besprechung der Interpellation gewünscht wird. Ich nehme an, daß das Haus sich der Vereinbarung im Ältestenrat in dieser Weise anschließen wird.
    Ich bitte Herrn Abgeordneten Muckermann, die Interpellation zu begründen.
    Muckermann (CDU), Interpellant: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Hohe Haus hat seit seinem ersten Zusammentreten im Jahre 1949 wiederholt bewiesen, daß in allen Fraktionen der ehrliche Wunsch vorhanden ist, die schwierige wirtschaftliche Situation der deutschen Filmproduktion zu erleichtern, damit wir allmählich wieder zu einem deutschen Film kommen, der in früheren Jahren nicht nur ein guter Devisenbringer, sondern auch ein Kulturträger war und dem deutschen Namen in der Welt Ehre machen konnte. Ich erinnere an die längeren Fachausführungen des heutigen Bundesinnenministers, Herrn Dr. Lehr, am 27. Januar 1950 in diesem Hause und an die Beratung im zuständigen Ausschuß und im Plenum über den Antrag Dr. Vogel, Dr. Nowack (Rheinland-Pfalz) und Genossen, Drucksache Nr. 418, sowie an den Mündlichen Bericht Drucksache Nr. 775 und an den am 31. März 1950 in diesem Hohen Hause von dem Vorsitzenden des zuständigen Ausschusses, Dr. Vogel, gegebenen Bericht.
    Den im Ausschuß beschlossenen Vorschlag für Hilfsmaßnahmen für die deutsche Filmindustrie machte sich das gesamte Haus mit wenigen Ausnahmen zu eigen, und so kam es zu der Ausfallbürgschaft von 20 Millionen DM, — eine Bürgschaft, und nicht ein Kredit und nicht eine Subvention.
    Der Sinn der vorliegenden Interpellation Drucksache Nr. 1856 — die nicht eine besondere Angelegenheit der CDU/CSU ist, sondern inhaltlich ein Anliegen aller Fraktionen, wie die Experten dieses Hohen Hauses wissen — ist es, der Regierung Gelegenheit zu einer Zwischenbilanz zu geben, zumal auch das Haushaltsjahr seinem Ende zueilt, darüber hinaus aber auch die Möglichkeit zu schaffen, die Öffentlichkeit über Zweck der Bürgschaft und das dabei geübte Verfahren zu unterrichten, da in den letzten Wochen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Filmen stattfanden, die erkennen lassen, daß über die Probleme und Ziele, die Frage der Bürgschaft und Zensur völlig falsche Vorstellungen herrschen. Wenn sich heute der Bund mit diesem Problem beschäftigt, so wissen wir, daß größte Vorsicht bei einer Industrie am Platze ist, deren Kreditwürdigkeit anders zu bewerten ist, als etwa eine Großbank ihre Debitoren bewertet. Das liegt aber in dem Zwittergebilde „Film" begründet, um das sich in gleicher Weise die Wirtschafts- und die Kultusminister bemühen.
    Die öffentliche Hand hat einige Erfahrungen sammeln können. Ich erinnere an den Filmplan des Finanzministers Erzberger in der Weimarer Zeit, von dem nach seiner Ermordung nichts anderes übrigblieb als die Pleite der Spera-Filmgesellschaft, oder an Debatten um die Übernahme der Emelka-Aktien durch das Reich im Jahre 1929 und schließlich die Einfügung der gesamten deutwhen Filmwirtschaft in das Propagandaministerium des Dritten Ruches. Wir haben heute die Arbeit damit, der substanzentblößten Filmwirtschaft das reichseigene Filmvermögen allmählich wieder zuzuführen. Das Ideal aber ist und bleibt, die öffentliche Hand möglichst wenig in filmwirtschaftliche Dinge sich einschalten zu lassen. So ist auch heute noch in der Frage der wirtschaftlichen Hilfe für die Filmproduktion größte Vorsicht geboten. Sichere Rentabilitätsvoraussagen sind schon fast Prophezeiungen, und es wird immer die ernste Sorge des Finanz- und des Wirtschaftmministers sein müssen, eventuell in Anspruch zu nehmende Bundesmittel so zu sichern, daß dem Bund wenigstens keine nennenswerten Nachteile entstehen.
    Aber die Filmmedaille. meine Damen und Herren, hat auch noch eine Kehrseite, und das ist das Antlitz der Kunst oder der Kultur. Es kann natürlich dem Staate nicht gleichgültig sein, welche Kultur ein solches Masenunterhaltungs- und Bildungsmittel wie der Film ausstrahlt, welche geistigen Anregungen er mobilisiert und wie er wie ein geistiges Perpetuum mobile ohne Stillstand Tag für Tag vor Millionen von Menschen sein Bilder, Worte und Ideen ausstrahlt.
    Die staatliche Sorge um die Filmkultur, die mit dem Lichtspielgesetz der Weimarer Republik intensiv einsetzte, war keineswegs von freudiger Genugtuung begleitet. Ich erinnere an die achtbaren Bemühungen der damaligen Reichstagsabgeordneten, einer Hedwig Dransfeld, eines Pfarrers Mumm und eines Dr. Schreiber und mancher anderer. von den Deutschnationalen bis zur Sozialdemokratie. Es gab eine Oberprüfstelle in Berlin und zwei Filmprüfstellen in Berlin und München, und dennoch immer wieder erlebte die Öffentlichkeit die letzten Endes unerquicklichen Zensur-


    (Muckermann)

    debatten im Reichstag, die erst aufhörten, als die Staats-Omnipotenz auch den Geschmack bestimmte.
    Wir sind in diesem Bundestag und in dem zuständigen Fachausschuß grundsätzlich andere, fortschrittlichere Wege gegangen. Wir wollen dem Film helfen, wieder deutsch zu sein und doch auch Menschen außerhalb unserer Grenzen noch ansprechen zu können.
    In die sich neu zusammenfindende Filmwirtschaft setzen wir vorläufig noch soviel Vertrauen, daß sie die Chance begreift, welche in der Selbstdisziplin und in der Selbstkontrolle liegt. In anderen Demokratien, in denen allerdings auch die Selbstdisziplin sich insgesamt stärker entwickeln konnte, hat man in diesen Dingen gute Erfahrungen gesammelt. Im großen und ganzen wurde auch in WiesbadenBiebrich gut gearbeitet. Kinderkrankheiten sprechen nicht gegen das System, ebenso nicht die eine oder andere Fehlentscheidung. Aber eine Selbstdisziplin im kulturellen Sektor ist höher zu bewerten als der Polizeiknüppel. Auf dieser Linie haben sich alle Experten sämtlicher Fraktionen in diesem Hause gefunden.
    Abgesehen davon, daß das Grundgesetz dem Bund Grenzen kultureller Einmischung setzt — diese Grenzen werden wir selbstverständlich respektieren —, gibt es aber doch gewisse Grundpostulate, die sich schon aus der natürlichen Ethik herleiten und über die es zwischen Bund und Ländern keinen Streit geben wird. Wir alle dürfen mit Recht erwarten, daß vor der Versorgung des Volkes mit Unterhaltung die Pflicht steht, schützend zu wachen über die Wurzeln der Volkskraft und die sittliche Gesunderhaltung der Jugend und der Familie. Darüber besteht keine Meinungsverschiedenheit, insbesondere nicht zwischen den Eltern in
    o den einzelnen Fraktionen dieses Hohen Hauses, dessen hohes Ziel doch ein gesundes, starkes und zufriedenes deutsches Volk ist. Steigen wir aber von diesem Grundpostulat hinauf in die Sphäre des mehr Geschmacklichen, dann wird es schon fast so viele Unterschiede geben, als Geschmacksträger vorhanden sind. Wenn Menschen z. B. in Koblenz einen anderen Geschmack haben als in Hamburg und in Freiburg einen anderen als in Hannover, so muß jeder vernünftige Mensch einsehen: über Geschmack läßt sich streiten. Deswegen wollen wir nicht wieder einen politischen Kulturkampf entfesseln. Es kann nicht jeder mit dem Kopf durch die Wand rennen. Nur gegenseitige Rücksicht, Respekt vor der geistigen Freiheit und Würdigung der Überzeugung des andern werden hier die goldene Mitte finden lassen.
    Als wir in diesem Hause die Ausfallbürgschaft berieten, erklärten die Sprecher der Opposition — ich zitiere hier, mit freundlicher Erlaubnis des Herrn Präsidenten, die Worte des Herrn Abgeordneten Hennig:
    Wir sind uns dessen bewußt, daß diese Angelegenheit nicht nur eine kommerzielle und volkswirtschaftliche Seite hat. Alle Anstrengungen, die hier in materieller Beziehung vom Bund aus gemacht werden, sind nur dann gerechtfertigt, wenn die deutsche Filmproduktion durch die seelische und künstlerische Qualität ihrer Filme das in sie gesetzte Vertrauen in vollem Umfang rechtertigt.
    Herr Abgeordneter Jacobs erklärte im Namen der Fraktion der SPD:
    Ich erkläre nochmals im Namen meiner Fraktion, daß wir nicht zuletzt angesichts der wirtschaftlichen Werte, die der Film für Deutschland hat, dem Antrag unsere Zustimmung geben. Diese Zustimmung ist aber keinesfalls als ein Freibrief für Filmproduzenten zu betrachten, die glauben, auf Kosten des Staates irgendwelche keinem künstlerischen Zweck dienende Experimente betreiben zu können.
    Ich hielt es für notwendig, auf diese Gesamtproblematik nochmals hinzuweisen.
    Die Verteilung der Ausfallbürgschaft liegt allein in den Händen der Exekutive. Sie geschieht durch einen interministeriellen Ausschuß aus Wirtschafts-, Finanz- und Innenministerium nach besonderen Richtlinien vom 28. Juni 1950 und nach den Grundsätzen der Rentabilität. Auf Wunsch des Ausschusses für Fragen der Presse, des Rundfunks und Films wurde bei dem Treuhänder ein beratendes Gremium von sechs Sachverständigen gebildet, das keinerlei Verfügungsrecht über die Bürgschaft hat und kein parlamentarisches Gremium ist. Die ersten 11 Filme waren bereits angelaufen, als das Gremium in Aktion trat. Seine vertraulichen Gutachten können dem interministeriellen Ausschuß als Material für seine Entscheidungen dienen. Zur Beurteilung stehen das Drehbuch und einige wirtschaftliche und personelle Angaben zur Verfügung. Die Vertraulichkeit ist wegen des Urheberrechts notwendig. Diese Tätigkeit hat mit der Selbstkontrolle, die über den fertigen Film entscheidet, nichts 7U tun. Eine Lücke ist darin zu sehen, daß wesentliche Diskrepanzen zwischen Drehbuch und Film möglich sind.
    Ich muß von dieser Stelle aus ausdrücklich feststellen, daß die auf Bundesebene in dieser Frage tätigen Persönlichkeiten sich ihrer sehr schweren Aufgabe bisher mit größter Sorgfalt und mit ernstem Verantwortungsbewußtsein gewidmet haben. Darum sind fast alle Fraktionen und Gruppen dieses Hauses einig in dem Bestreben, die Filmfinanzierung so zu gestalten, daß sowohl staatsrechtliche wie wirtschaftliche und kulturelle Gesichtspunkte in einer dem Wohl der Allgemeinheit entsprechenden Form berücksichtigt werden.
    Ich habe deshalb die Ehre, im Namen von Abgeordneten fast aller Fraktionen dieses Hohen Hauses einen interfraktionellen Antrag Drucksache Nr. 1965 einzubringen, der heute im Hause verteilt wurde. Der Antrag lautet:
    Der Bundestag wolle beschließen:
    Die Bundesregierung wird ersucht, zu veranlassen,
    1. daß in die Verfahrensvorschriften und Bedingungen bei Inanspruchnahme der Ausfallbürgschaft des Bundes für Filmproduktionskredite vom 28. Juni 1950 stärkere Garantien für die möglichst objektive Beurteilung der voraussichtlichen Rentabilität eines Films eingebaut werden. Bestimmte kulturelle und künstlerische Gesichtspunkte dürfen bei der Beurteilung nicht völlig ausgeschlossen werden, ohne dadurch der Tätigkeit der Selbstkontrolle in irgendeiner Form vorzugreifen;
    2. daß die Verfahrensvorschriften dahin-. gehend ergänzt werden, daß die Haftung des Bürgschaftsnehmers nicht auf die Einnahmen des verbürgten Films beschränkt bleibt, sondern auf sein gesamtes Vermögen ausgedehnt wird;
    3. daß baldmöglichst die gesamte Filmfinanzierung auf eine andere Grundlage gestellt wird, indem eine Koordinierung der Bundes- und Länderfinanzierung auf der Basis


    (Muckermann)

    einer oder mehrerer Filmbanken erstrebt
    und das bisherige System der Ausfallbürgschaft möglichst bald abgelöst wird.
    Gleichzeitig bitte ich im Namen der Unterzeichner, nach der Beantwortung der Interpellation durch den Herrn Bundeswirtschaftsminister diese Interpellation und den interfraktionellen Antrag ohne Debatte an den zuständigen Ausschuß für Fragen der Presse, des Rundfunks und Films zu überweisen mit dem Auftrag, über die im Ausschuß gefaßten Beschlüsse dem Hause möglichst bald Bericht zu erstatten.
    Zum Schluß möchte ich noch einmal auf den Willen dieses Hauses hinweisen, dem deutschen Film beim Aufbau zu helfen. Der Filmwirtschaft aber möchte ich sagen, daß diejenigen Firmen, welche glauben, mit Hilfe der Bürgschaft gegen die oben geschilderten, allgemein anerkannten ethischen Postulate verstoßen zu können, um ein einmaliges Konjunkturgeschäft zu machen, ihrer eigenen Wirtschaft einen sehr schlechten Dienst erweisen und den seit 1945 beschrittenen fortschrittlichen Weg der Selbstdisziplin und Selbstkontrolle gefährden. Das Wohl des Volkes ist für den Bund oberste Pflicht, wie es in den Artikeln 2, 5 und 6 des Grundgesetzes verankert ist.

    (Beifall.)