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    445. Grundsatz: 1
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    Deutscher Bundestag — 120. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Februar 1951 4577 120. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 22. Februar 1951. Geschäftliche Mitteilungen 4578C Änderungen der Tagesordnung 4578C Fortsetzung der zweiten und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundeswasserstraßen (Nrn. 801, 1518 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 1895 der Drucksachen) 4578D, 4579A Dr. Greve (SPD), Berichterstatter . . 4579A Kemper (CDU) 4580A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 4580D Beschlußfassung 4581B Beratung der Interpellation der Fraktion der FDP betr. Wahrung der Eigentumsrechte der Sudetendeutschen im Wertpapierbereinigungsverfahren (Nr. 1742 der Drucksachen) 4581D Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP), Interpellant 4581D Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . 4582C Fortsetzung der zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1500 der Drucksachen); Mündliche Berichte des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) . 4578D, 4583A Einzelplan I — Haushalt des Bundespräsidenten und des Bundespräsidialamts (Nr. 1901 der Drucksachen), Abstimmung 4583A Einzelplan II — Haushalt des Deutschen Bundestags (Nr. 1902 der Drucksachen), Abstimmung 4583A Einzelplan III — Haushalt des Deutschen Bundesrats (Nr. 1903 der Drucksachen), Abstimmung 4583B Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Margarinepreis (Nr. 1888 der Drucksachen) 4578D, 4583B Müller (Frankfurt) (KPD), Antragsteller 4583C, 4587D Dr. Niklas, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 4584A, 4586B Kriedemann (SPD) 4585A, 4586C, 4588B, 4589A Loritz (WAV) . . . . 4585D, 4586D, 4587C Dr. Horlacher (CSU): zur Sache 4587A zur Geschäftsordnung 4589B Renner (KPD), Antragsteller . . . 4588C Dr. Dr. Müller (Bonn) (CDU) . . . 4589A Ausschußüberweisung 4589C Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Vorlage des Entwurfs eines Wiedergutmachungsgesetzes (Nr. 1828 der Drucksachen) 4589D Dr. Schmid (Tübingen) (SPD), Interpellant: zur Sache 4589D, 4596B zur Geschäftsordnung 4598D Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . 4593B Dr. Oellers (FDP) 4594C Dr. Kleindinst (CSU) 4596A Müller (Frankfurt) (KPD) 4596D Dr. Reismann (Z) 4597B Schmidt (Bayern) (WAV) 4598A Ausschußüberweisung 4599A Beratung der Interpellation der Fraktion der CDU/CSU betr. Verwendung der Bundesausfallbürgschaft für die deutsche Filmindustrie (Nr. 1856 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Interfraktionellen Antrags betr. Finanzierung deutscher Filme (Nr. 1965 der Drucksachen) 4578D, 4599A Muckermann (CDU), Interpellant . . 4599B Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 4601B Ausschußüberweisung 4601C Erste Beratung des von der Fraktion des Zentrums eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Entschädigung von Verlusten der Altsparer (Altsparergesetz) (Nr. 1874 der Drucksachen) 4601D Dr. Bertram (Z), Antragsteller 4601D, 4609B Dr. Besold (BP) 4604B Dr. Gülich (SPD) 4605B Kunze (CDU) 4606C Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 4607D Loritz (WAV) 4609A Ausschußüberweisung 4609D Erste Beratung des vom deutschen Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Lohnzahlungen an Feiertagen (Nr. 1885 der Drucksachen) 4609D Ausschußüberweisung 4609D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Anleihegesetzes von 1950 (Nr. 1576 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (12. Ausschuß) (Nr. 1876 der Drucksachen) . . . 4609D Erler (SPD), Berichterstatter . . . 4610A Seuffert (SPD) 461213 Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP) 4613C, 4615C Bausch (CDU) 4614A Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 4614C Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . 4614D Schoettle (SPD) 4615A Scharnberg (CDU) 4615D Dr. Bertram (Z) 4616A Müller (Frankfurt) (KPD) 4617A Loritz (WAV) 4617D Abstimmungen 4616C, 4818A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für den Lastenausgleich (17. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Dr. Laforet u. Gen. betr. Stundung der Soforthilfeabgabe (Nrn. 1614, 1889 der Drucksachen) 4618A Dr. Bertram (Z), Berichterstatter . 4618A Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . 4619A Fürst zu Oettingen-Wallerstein (BP) 4619A Dr. Horlacher (CSU) 4619D Schütz (CSU) 4620A Beschlußfassung 4620C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Donhauser gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 13. November 1950 (Nr. 1936 der Drucksachen) 4620C Ritzel (SPD): als Berichterstatter 4620C als Abgeordneter . . . . 4621B, 4622C Donhauser (Unabhängig) 4621A Strauß (CSU) 4621B Renner (KPD) 4621C Ausschußrückverweisung 4622D Nächste Sitzung 4622D Die Sitzung wird um 13 Uhr 31 durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Fritz Schäffer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Bundesministerium der Finanzen muß an dem grundsätzlichen Standpunkt festhalten, den es bei den Beratungen des Ausschusses eingenommen hat. Ich darf zunächst einmal feststellen: durch das Überleitungsgesetz ist bestimmt worden, daß die Überleitung der Einnahmen und Ausgaben am 1. April 1950 nach dem Kassenprinzip erfolgt. Ich bemerke, daß dieses Kassenprinzip gewählt worden ist auf Wunsch der Länder und, wie ich feststellen möchte, sehr zum Vorteil der Länder. Der Bund hat, als dieser Grundsatz des Kassenprinzips gewählt wurde, ganz genau gewußt, daß es für diejenigen, die die Verwaltung der Kassen bis damals noch in der Hand hatten, sehr leicht möglich sein wird, das Kassenprinzip zu ihren Gunsten zu handhaben. Wenn wir also über Folgerungen des Überleitungsgesetzes reden wollen, dürfen wie nie vergessen, daß seinerzeit der Bund durch dieses Kassenprinzip gegenüber den Ländern schon ein sehr weitgehendes Entgegenkommen bewiesen hat. Man darf dabei nicht unterscheiden zwischen Übergängen in Einnahmen und Ausgaben, die mit einem Vermögen zusammenhängen, und Übernahme von Einnahmen und Ausgaben aus den laufenden Kassenverwaltungen. Man kann das auch nicht bei der Wasserstraßenverwaltung, weil auch andere Verwaltungsvermögen in der Zwischenzeit auf den Bund übergegangen sind, die eine Ausgabe für Investierung durch den zur Folge haben mußten, der damals dieses Vermögen verwaltet hat. Als Beispiel dafür führe ich die Autobahnen an, in die durch den Aufbau vieler Brücken und sonstige Neubauten viel Geld gesteckt werden mußte. Es ist unmöglich, das nachträglich zu ersetzen, was damals in einer Zeit aufgewendet worden ist, in der die


    (Bundesfinanzminister Schiffer)

    Teilung eben darin bestand, daß den Ländern die Einnahmen, die heute der Bund hat, noch zur Verfügung gestellt gewesen sind.
    In dem besonderen Falle kommt dazu, daß die Einnahmen aus der Wasserstraßenverwaltung in der französischen Zone im Gegensatz zur Bizone in jener Zeit den Ländern und nicht der bizonalen Verwaltung als dem Vorläufer des Bundes zugeflossen sind. Ich möchte weiterhin auch sagen, daß das Argument der Rücksichtnahme auf die Verschuldung der Länder insofern nicht durchschlagend sein kann, als es sich um keinen Ausnahmefall handelt. Eine ganz große Reihe von Ländern mußte damals eine Verschuldung eingehen mit Rücksicht darauf, daß der horizontale Finanzausgleich und der Ausgleich der Lasten noch nicht erfolgt war. Die großen Flüchtlingsländer wie Schleswig- Holstein, Niedersachsen und auch Bayern haben in jener Zeit schwere Schuldenlasten übernehmen müssen, an denen sie heute noch zu tragen haben.
    Letzten Endes geht es uns aber auch um einen entscheidenden praktischen Gesichtspunkt. Der Bundesrat hat schon einmal über diese Frage, die hier in dem Abänderungsantrag neu aufgeworfen worden ist, entschieden, und der Bundesrat hat mit allen Stimmen gegen die Stimmen der Antragsteller den Antrag abgelehnt. Wenn wir heute den Antrag wieder übernehmen würden, dann würde wahrscheinlich die Folge sein, daß der Bundesrat bei seiner Einstellung bleibt, weil sie auch auf grundsätzlichen Erwägungen aufgebaut ist, daß der Vermittlungsausschuß angerufen wird und sich da' mit das Gesetz, das hier Gegenstand der Beratung ist, sehr unliebsam und nach dem voraussichtlichen Ergebnis unnötig verzögern wird.
    Im übrigen darf ich den Herren Antragstellern folgendes sagen. Der Bundesminister der Finanzen weiß genau, daß steuerschwache Länder in besonderer Notlage sind und manchmal einer Hilfe des Bundes bedürfen. Wenn der Bundesminister der Finanzen gezwungen ist, hier den Weg, den Sie vorschlagen, aus grundsätzlichen Erwägungen abzulehnen, ist damit noch lange nicht gesagt, daß er nicht vielleicht andere Möglichkeiten sieht, um steuerschwachen Ländern entgegenzukommen. Aber Ihr Antrag könnte zur Folge haben, daß andere Hilfsmaßnahmen, über die vielleicht bereits verhandelt wird, dadurch gefährdet werden, weil durch diesen Antrag dem Bunde ein Zuviel an Belastung zugemutet würde.

    (Abgeordneter Kemper: So schlimm ist es nun wieder nicht!)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren, Sie haben die Begründung des Abänderungsantrags und die Stellungnahme der Bundesregierung gehört. Ich nehme an, daß das Haus bei seinem Beschluß verharrt, eine weitere Aussprache nicht stattfinden zu lassen.
Ich komme zur Abstimmung der zweiten Beratung. Ich rufe auf die §§ 1, — 2, — 3, — 4, —5 in der Fassung der Drucksache Nr. 1518. Ich bitte die Damen und Herren, die den Paragraphen in dieser Form zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.

(Widerspruch bei der KPD.)

— Herr Abgeordneter Müller, es war mir nicht möglich, Ihre leichte Bewegung mit der rechten Hand als Enthaltung zu erkennen.
Ich komme zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Kemper und Genossen, der soeben von Herrn Abgeordneten Kemper vorgetragen worden ist, dem Entwurf eines Gesetzes über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundeswasserstraßen in der aus der Zusammenstellung in der Drucksache Nr. 1518 ersichtlichen Fassung zuzustimmen, d. h. also den § ,6 in der Fassung der Drucksache Nr. 1518 auf Seite 3 — auf der rechten Seite — anzunehmen. Ich bitte die Damen und Herren, die dem Antrag des Abgeordneten Kemper und Genossen zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das zweite war zweifellos die Mehrheit. Der Antrag ist abgelehnt.
Ich komme zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses, § 6 in der Fassung der Regierungsvorlage — also auf der linken Seite der Seite 3 — anzunehmen. Ich bitte die Damen und Herren, die zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Das erste war zweifellos die Mehrheit.

(Zurufe.)

— Enthaltungen? — Auch das nicht. § 6 ist in der Fassung der Regierungsvorlage angenommen.
Ich rufe weiter auf die §§ 7, — 8, — 9, — 9 a, —10, — Einleitung und Überschrift. Ich bitte die Damen und Herren, die diesen Paragraphen zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Mit überwiegender Mehrheit angenommen. Damit ist die zweite Beratung beendet.
Wir kommen zur
dritten Beratung
des Gesetzes. Ich rufe auf die §§ 1 bis 10, — Einleitung und Überschrift in der Fassung der Beschlüsse der zweiten Beratung. Ich bitte die Damen und Herren, die in der Schlußabstimmung dem Gesetz zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Gegen ganz wenige Stimmen angenommen. Damit ist dieser Punkt der Tagesordnung erledigt.
Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ist noch nicht anwesend. Darf ich Ihnen vorschlagen, zur Abstimmung über die Haushaltspläne zu kommen? — Ich werde darauf aufmerksam gemacht, daß mit einem späteren Zeitpunkt für diese Abstimmung gerechnet worden ist. Sind Sie damit einverstanden, daß wir diese Abstimmung noch etwas zurückstellen? — Sie sind damit einverstanden.
Dann rufe ich auf den Punkt 1 der für Donnerstag, den 22. Februar 1951, aufgestellten Tagesordnung:
Beratung der Interpellation der Fraktion der FDP betreffend Wahrung der Eigentumsrechte der Sudetendeutschen im Wertpapierbereinigungsverfahren (Nr. 1742 der Drucksachen).
Der Ältestenrat schlägt Ihnen vor: Begründungszeit von 10 Minuten, Aussprachezeit 40 Minuten. — Das Haus ist damit einverstanden.
Zur Begründung der Interpellation hat das Wort Herr Abgeordneter Dr. Nöll von der Nahmer.
Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP), Interpellant: Meine Damen und Herren! Wir haben in unsere Interpellation einen Auszug aus der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" aufgenommen. Die Meldung


(Dr. Dr. Nöll von der Nahmer)

hat bei unseren sudetendeutschen Landsleuten, die aus ihrer Heimat vertrieben sind, große Beunruhigung hervorgerufen, wie wir aus zahlreichen Zuschriften ersehen haben, die namentlich an unsere aus dem Sudetenland vertriebenen Kollegen gerichtet wurden.
Es geht um die Frage, was mit den Wertpapieren wird, die sudetendeutschen Heimatvertriebenen gehört haben und gehören, die aber bei tschechoslowakischen Banken zurückgelassen worden sind und die dem bekannten Wertpapierbereinigungsverfahren nach dem Gesetz vom 19. August 1949 unterliegen. Nach der Pressenotiz hat die tschechoslowakische Regierung diese Wertpapiere angeblich im Wertpapierbereinigungsverfahren angemeldet. Besondere Beunruhigung hat dann hervorgerufen, daß das Amt für Wertpapierbereinigung in Bad Homburg auf Grund einer Anfrage mitgeteilt hat, daß hinsichtlich dieser, sudetendeutschen Heimatvertriebenen gehörenden Wertpapiere „noch keine grundsätzliche Entscheidung über die endgültigen Eigentumsrechte" gefällt worden sei.
Meine Damen und Herren! Wir haben es für notwendig gehalten, die Bundesregierung zu fragen, ob zunächst einmal diese Meldung der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" überhaupt auf Tatsachen beruht und, wenn das der Fall sein sollte, welche Maßnahmen die Bundesregierung ergreifen will, um das Eigentum unserer Mitbürger an diesen Wertpapieren sicherzustellen. Ich darf darauf hinweisen, daß schon in § 21 des Wertpapierbereinigungsgesetzes eine Vorschrift enthalten ist, wonach besondere Schutzmaßnahmen vorgesehen sind, falls auf Grund von „Maßnahmen, die im Währungsgebiet nicht rechtswirksam sind", Ansprüche auf Wertpapiere geltend gemacht werden. Wer die Vorgeschichte des Gesetzes kennt, weiß, daß bei diesem Passus an derartige Fälle gedacht worden ist. Meine Freunde stehen auf dem Standpunkt, daß es allen Grundsätzen der Menschlichkeit widersprechen würde, wenn man diesen schon schwer genug getroffenen Heimatvertriebenen nun auch noch das Eigentumsrecht an dem letzten Teil ihres Besitzes nehmen wollte. Wir sind der Auffassung, daß hier nur eine ganz eindeutige Entscheidung ergehen kann, daß das Eigentumsrecht an diesen Papieren unseren sudetendeutschen Mitbürgern gewahrt werden muß.
Wir wären sodann dankbar, wenn die Regierung noch eine weitere Erklärung abgeben könnte, ob eventuell auch noch von anderen Regierungen derartige Ansprüche angemeldet worden sind, etwa von Polen. Es wäre vielleicht bei dieser Gelegenheit auch zweckmäßig, einmal Klarheit darüber zu schaffen, wie nun eigentlich die Verhältnisse hinsichtlich der Wertpapiere liegen, die Westdeutschen gehören, aber bei Banken in der mitteldeutschen Sowjetzone deponiert sind. Es ist kein Grund einzusehen, weshalb die Banken in der Sowjetzone Depotbescheinigungen für Westdeutsche immer wieder ablehnen. Es ist ja doch wohl selbstverständlich, daß keine Regierung der Sowjetzone das Eigentumsrecht der Westdeutschen an diesen westdeutschen Papieren irgendwie bestreiten wird.

(Abg. Dr. Wuermeling: Na, na, na!) Weshalb also diese Erschwerungen, die uns bei der Durchführung des Verfahrens von der anderen Seite gemacht werden?

Meine Damen und Herren, wir, die wir auf dem Boden des Privateigentums stehen, sind der Überzeugung, daß auch alle ausländischen Regierungen, die mit uns den Gedanken des Privateigentums bejahen, alles tun sollten, damit auch auf diesem Gebiet der Grundsatz des Privateigentums gewahrt wird.

(Beifall.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Zur Beantwortung der Interpellation hat der Staatssekretär des Bundesfinanzministeriums das Wort.