Rede von
Dr.
Hermann
Ehlers
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren, Sie haben die Begründung des Abänderungsantrags und die Stellungnahme der Bundesregierung gehört. Ich nehme an, daß das Haus bei seinem Beschluß verharrt, eine weitere Aussprache nicht stattfinden zu lassen.
Ich komme zur Abstimmung der zweiten Beratung. Ich rufe auf die §§ 1, — 2, — 3, — 4, —5 in der Fassung der Drucksache Nr. 1518. Ich bitte die Damen und Herren, die den Paragraphen in dieser Form zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
— Herr Abgeordneter Müller, es war mir nicht möglich, Ihre leichte Bewegung mit der rechten Hand als Enthaltung zu erkennen.
Ich komme zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Kemper und Genossen, der soeben von Herrn Abgeordneten Kemper vorgetragen worden ist, dem Entwurf eines Gesetzes über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundeswasserstraßen in der aus der Zusammenstellung in der Drucksache Nr. 1518 ersichtlichen Fassung zuzustimmen, d. h. also den § ,6 in der Fassung der Drucksache Nr. 1518 auf Seite 3 — auf der rechten Seite — anzunehmen. Ich bitte die Damen und Herren, die dem Antrag des Abgeordneten Kemper und Genossen zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das zweite war zweifellos die Mehrheit. Der Antrag ist abgelehnt.
Ich komme zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses, § 6 in der Fassung der Regierungsvorlage — also auf der linken Seite der Seite 3 — anzunehmen. Ich bitte die Damen und Herren, die zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Das erste war zweifellos die Mehrheit.
— Enthaltungen? — Auch das nicht. § 6 ist in der Fassung der Regierungsvorlage angenommen.
Ich rufe weiter auf die §§ 7, — 8, — 9, — 9 a, —10, — Einleitung und Überschrift. Ich bitte die Damen und Herren, die diesen Paragraphen zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Mit überwiegender Mehrheit angenommen. Damit ist die zweite Beratung beendet.
Wir kommen zur
dritten Beratung
des Gesetzes. Ich rufe auf die §§ 1 bis 10, — Einleitung und Überschrift in der Fassung der Beschlüsse der zweiten Beratung. Ich bitte die Damen und Herren, die in der Schlußabstimmung dem Gesetz zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Gegen ganz wenige Stimmen angenommen. Damit ist dieser Punkt der Tagesordnung erledigt.
Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ist noch nicht anwesend. Darf ich Ihnen vorschlagen, zur Abstimmung über die Haushaltspläne zu kommen? — Ich werde darauf aufmerksam gemacht, daß mit einem späteren Zeitpunkt für diese Abstimmung gerechnet worden ist. Sind Sie damit einverstanden, daß wir diese Abstimmung noch etwas zurückstellen? — Sie sind damit einverstanden.
Dann rufe ich auf den Punkt 1 der für Donnerstag, den 22. Februar 1951, aufgestellten Tagesordnung:
Beratung der Interpellation der Fraktion der FDP betreffend Wahrung der Eigentumsrechte der Sudetendeutschen im Wertpapierbereinigungsverfahren .
Der Ältestenrat schlägt Ihnen vor: Begründungszeit von 10 Minuten, Aussprachezeit 40 Minuten. — Das Haus ist damit einverstanden.
Zur Begründung der Interpellation hat das Wort Herr Abgeordneter Dr. Nöll von der Nahmer.
Dr. Dr. Nöll von der Nahmer , Interpellant: Meine Damen und Herren! Wir haben in unsere Interpellation einen Auszug aus der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" aufgenommen. Die Meldung
hat bei unseren sudetendeutschen Landsleuten, die aus ihrer Heimat vertrieben sind, große Beunruhigung hervorgerufen, wie wir aus zahlreichen Zuschriften ersehen haben, die namentlich an unsere aus dem Sudetenland vertriebenen Kollegen gerichtet wurden.
Es geht um die Frage, was mit den Wertpapieren wird, die sudetendeutschen Heimatvertriebenen gehört haben und gehören, die aber bei tschechoslowakischen Banken zurückgelassen worden sind und die dem bekannten Wertpapierbereinigungsverfahren nach dem Gesetz vom 19. August 1949 unterliegen. Nach der Pressenotiz hat die tschechoslowakische Regierung diese Wertpapiere angeblich im Wertpapierbereinigungsverfahren angemeldet. Besondere Beunruhigung hat dann hervorgerufen, daß das Amt für Wertpapierbereinigung in Bad Homburg auf Grund einer Anfrage mitgeteilt hat, daß hinsichtlich dieser, sudetendeutschen Heimatvertriebenen gehörenden Wertpapiere „noch keine grundsätzliche Entscheidung über die endgültigen Eigentumsrechte" gefällt worden sei.
Meine Damen und Herren! Wir haben es für notwendig gehalten, die Bundesregierung zu fragen, ob zunächst einmal diese Meldung der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" überhaupt auf Tatsachen beruht und, wenn das der Fall sein sollte, welche Maßnahmen die Bundesregierung ergreifen will, um das Eigentum unserer Mitbürger an diesen Wertpapieren sicherzustellen. Ich darf darauf hinweisen, daß schon in § 21 des Wertpapierbereinigungsgesetzes eine Vorschrift enthalten ist, wonach besondere Schutzmaßnahmen vorgesehen sind, falls auf Grund von „Maßnahmen, die im Währungsgebiet nicht rechtswirksam sind", Ansprüche auf Wertpapiere geltend gemacht werden. Wer die Vorgeschichte des Gesetzes kennt, weiß, daß bei diesem Passus an derartige Fälle gedacht worden ist. Meine Freunde stehen auf dem Standpunkt, daß es allen Grundsätzen der Menschlichkeit widersprechen würde, wenn man diesen schon schwer genug getroffenen Heimatvertriebenen nun auch noch das Eigentumsrecht an dem letzten Teil ihres Besitzes nehmen wollte. Wir sind der Auffassung, daß hier nur eine ganz eindeutige Entscheidung ergehen kann, daß das Eigentumsrecht an diesen Papieren unseren sudetendeutschen Mitbürgern gewahrt werden muß.
Wir wären sodann dankbar, wenn die Regierung noch eine weitere Erklärung abgeben könnte, ob eventuell auch noch von anderen Regierungen derartige Ansprüche angemeldet worden sind, etwa von Polen. Es wäre vielleicht bei dieser Gelegenheit auch zweckmäßig, einmal Klarheit darüber zu schaffen, wie nun eigentlich die Verhältnisse hinsichtlich der Wertpapiere liegen, die Westdeutschen gehören, aber bei Banken in der mitteldeutschen Sowjetzone deponiert sind. Es ist kein Grund einzusehen, weshalb die Banken in der Sowjetzone Depotbescheinigungen für Westdeutsche immer wieder ablehnen. Es ist ja doch wohl selbstverständlich, daß keine Regierung der Sowjetzone das Eigentumsrecht der Westdeutschen an diesen westdeutschen Papieren irgendwie bestreiten wird.
Weshalb also diese Erschwerungen, die uns bei der Durchführung des Verfahrens von der anderen Seite gemacht werden?
Meine Damen und Herren, wir, die wir auf dem Boden des Privateigentums stehen, sind der Überzeugung, daß auch alle ausländischen Regierungen, die mit uns den Gedanken des Privateigentums bejahen, alles tun sollten, damit auch auf diesem Gebiet der Grundsatz des Privateigentums gewahrt wird.