Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf den Ausführungen des Herrn Berichterstatters nur noch weniges hinzufügen. Es handelt sich um eine Materie, die allein die amerikanische Zone angeht. In der französischen und in der britischen Zone wurden laufend schon an die Geschädigten oder ihre Hinterbliebenen Renten gezahlt. In der amerikanischen Zone wurden Kapitalabfindungen gezahlt, und der Herr Berichterstatter hat zutreffend darauf hingewiesen, daß vor der Währungsreform in ziemlich erheblichem Maße solche Kapitalabfindungen noch in Reichsmark gezahlt worden sind, die also durch die Währungsreform im Verhältnis 10 zu 1 zusammengelegt worden sind. Insofern ist das Gesetz Nr. 47 ein ganz erheblicher Fortschritt, da nunmehr die Zahlung in Renten vorgesehen wird und darüber hinaus in den Fällen, in denen die Festsetzung oder die Auszahlung der Kapitalabfindungen nach dem 20. Juni 1948 erfolgt, eine Abwertung nicht stattfindet, sondern eine Umrechnung von Reichsmark auf D-Mark im Verhältnis 1 zu 1 vorgenommen wird. Nach Mitteilung des Amtes des amerikanischen Hohen Kommissars handelt es sich dabei um etwa 1600 Fälle.
Nicht vollauf befriedigend ist die neue Regelung für die Fälle, in denen sowohl die Festsetzung wie
die Auszahlung der Kapitalabfindung vor dem Stichtag der Währungsreform stattgefunden hat. Nach dem Gesetz Nr. 47 würde es dabei verbleiben. Wir haben aber bereits Verhandlungen mit dem Amte des amerikanischen Hohen Kommissars aufgenommen, um auch in diesen Fällen eine gerechte Änderung zu erzielen, wie es für die anderen Fälle in dem Gesetz angeordnet ist. Wir werden ein Memorandum mit dem Material dazu überreichen und hoffen, daß auf Grund einer Generalklausel, die in Art. 1 des Gesetzes vorgesehen ist, die Hohen Kommissare in der Lage sein werden, nachträglich entsprechend der Gerechtigkeit auch diese Fälle zu berücksichtigen.
Ganz allgemein darf ich noch auf folgendes hinweisen. Das neue alliierte Gesetz bietet den Grundstein für eine einheitliche Entschädigung aller Besatzungsschäden einschließlich der Belegungsschäden in allen drei Zonen. Wir haben den Alliierten Vorschläge für die Bemessung der Höhe der Entschädigungen vorgelegt. Sie werden zur Zeit auf alliierter Seite erörtert und in Kürze mit uns beraten werden. Wir hoffen, daß die Ergebnisse der Beratungen positiv sein werden. Dann würden endlich auch materiell die Entschädigungsbeträge in allen Zonen nach einheitlichen Grundsätzen festgesetzt werden.
Wir begrüßen also die Entschließung des Ausschusses und betrachten sie als wertvolle Stütze für die weiteren Verhandlungen mit der Hohen Kornmission.