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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag, — 119. Sitzung. norm, Mittwoch, den 21. Februar 1951 4537 119. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 21. Februar 1951. Geschäftliche Mitteilungen 4538D Nachruf des Präsidenten auf den verstorbenen Ersten Vorsitzenden des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Dr. Hans Böckler 4539A Nachruf des Präsidenten auf den verstorbenen Abg. Rüdiger 4539B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Ermittlungen über noch nicht heimgekehrte deutsche Kriegsgefangene (Nrn. 1823, 1931 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten, zweiten und dritten Beratung des von den Abg. Dr. Gerstenmaier, Wehner, Dr. Pfleiderer, Dr. von Merkatz u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sammlung von Nachrichten über Kriegsgefangene, festgehaltene oder verschleppte Zivilpersonen und Vermißte (Nr. 1932 der Drucksachen) 4539B Dr. Gerstenmaier (CDU): als Berichterstatter 4539C als Abgeordneter . . . . 4548D, 4549C Dr. Lukaschek, Bundesminister für Vertriebene 4540D, 4545C Wehner (SPD) 4542B, 4546C Müller (Frankfurt) (KPD) 4543D Höfler (CDU) 4544D Frau Arnold (Z) 4545D Dr. Mende (FDP) 4546B von Thadden (DRP) 4547A Renner (KPD) 4547B Wartner (BP) 4548C Dr. von Merkatz (DP) 4548D Abstimmungen 4548B, D Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Europa-Paß und Sichtvermerkzwang (Nr. 1837 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abg. Strauß, Kemmer u. Gen. betr. Aufhebung des Visumzwanges für Jugendliche und Schaffung eines Europa-Passes (Nr. 1839 der Drucksachen) sowie mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Europa-Paß und Sichtvermerkzwang (Nr. 1962 der Drucksachen) . . . 4550B Dr. Mommer (SPD), Interpellant und Antragsteller 4550C Strauß (CSU), Antragsteller . . . 4551C Ritter von Lex, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern . 4552A Beschlußfassung 4553A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Güterfernverkehrs-Änderungsgesetzes (Nr. 1890 der Drucksachen) 4553A Schulze-Pellengahr (CDU) (zur Geschäftsordnung) 4553B Beschlußfassung 4553C Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1500 der Drucksachen); Mündliche Berichte des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) 4553C Einzelplan I — Haushalt des Bundespräsidenten und des Bundespräsidialamts (Nr. 1901 der Drucksachen) 4553D Bausch (CDU), Berichterstatter 4553D, 4554D Renner (KPD) 4554C, 4555A Abstimmung vertagt 4553D Einzelplan II — Haushalt des Deutschen Bundestags (Nr. 1902 der Drucksachen) 4555B Bahlburg (DP), Berichterstatter . 4555C Ritzel (SPD) 4556B Renner (KPD) 4559A, 4563B Bausch (CDU) 4559D Dr. Ehlers (CDU) 4560B Dr. Mommer (SPD) 4560C Dr. Oellers (FDP) 4561D Brese (CDU) 4562D Dr. Nowack (Rheinland-Pfalz) (FDP) 4564C Dr. Reismann (Z) 4565A Matthes (DP) 4565D von Thadden (DRP) 4566C Abstimmung vertagt 4553D, 4566D Einzelplan III — Haushalt des Deutschen Bundesrats (Nr. 1903 der Drucksachen) . 4566D Bausch (CDU), Berichterstatter . . 4566D Abstimmung vertagt 4567C Fortsetzung der zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundeswasserstraßen (Nrn. 801, 1518 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 1895 der Drucksachen) 4567C Beratung vertagt 4567C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Rechtswirkungen des Ausspruchs einer nachträglichen Eheschließung (Nr. 1625 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 1899 der Drucksachen) 4567D Dr. Wahl (CDU), Berichterstatter . 4567D Beschlußfassung 4568D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion des Zentrums betr. Überprüfung des § 404 der Reichsabgabenordnung (Nrn. 1572, 1897 der Drucksachen) 4568D Majonica (CDU), Berichterstatter . 4568D Beschlußfassung 4569B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Strauß, Dr. Jaeger u. Gen. betr. Entschädigung der durch Angehörige der Besatzungsmächte durch Körperverletzung mit und ohne Todesfolge geschädigten Personen (Nrn. 1119, 1898 der Drucksachen) 4569B Wackerzapp (CDU), Berichterstatter 4569B Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . 4570B Strauß (CSU) 4570D Frau Nadig (SPD) 4571A Renner (KPD) 4571C Beschlußfassung 4571D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) über den Antrag der Abg. von Thadden u. Gen. betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs über den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit beim Dienst in einer Fremdenlegion (Nr. 879, 1884 der Drucksachen) 4572B Dr. Pfleiderer (FDP), Berichterstatter - 4572B von Thadden (DRP) 4572D Dr. Reismann (Z) 4573C Dr. Richter (Niedersachsen) (SRP) . 4574A Dr. Fink (BP) 4574B'. Fisch (KPD) 4574D Beschlußfassung 4575C' Antrag der Fraktion der SPD betr. Fahrpreisermäßigung zum Besuch von Kriegsgräbern (Nr. 1941 der Drucksachen) . . 4575C Antrag zurückgezogen 4575C Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Margarinepreis (Nr. 1888 der Drucksachen) 4575C Beratung vertagt 4575D Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Fahrpreisermäßigung für Frei- willige des Internationalen Zivildienstes (Nr. 1891 der Drucksachen) 4575D Ausschußüberweisung 4575D Beratung der Übersicht Nr. 19 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen (Umdruck Nr. 74) 4575D Beschlußfassung 4575D1 Nächste Sitzung 4575D Die Sitzung wird um 17 Uhr 32 durch der Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Oskar Wackerzapp


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Abgeordneten Strauß, Dr. Jaeger und Genossen haben dem Bundestag den Antrag vom 26. Juni 1950, Drucksache Nr. 1119, vorgelegt. Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
    Der Bundestag wolle beschließen:
    Die Bundesregierung wird ersucht, in Verhandlungen mit der Hohen Kommission zu erwirken, daß
    1. die Entschädigung der durch die amerikanische Besatzungsmacht mit und ohne Todesfolge körperverletzten Personen, soweit der Schaden vor dem 20. Juni 1948 aufgetreten ist, nicht durch eine Kapitalabfindung mit der durch die Währungsreform bedingten Abwertung erfolgt, sondern daß diese Entschädigungsansprüche, da es sich nach deutschem Recht um Rentenansprüche handelt, die nicht der Abwertung unterliegen, in der von den zuständigen Stellen festgesetzten Höhe in DM anerkannt und als laufende Renten oder als einmalige Kapitalabfindung ausbezahlt werden;
    2. in den von den anderen Besatzungsmächten besetzten Zonen eine gleiche Regelung getroffen wird.
    Der Bundestag hat in seiner Sitzung vom 19. Juli 1950 diesen Antrag dem Haushaltsausschuß sowie dem Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht als dem federführenden Ausschuß überwiesen. Der Haushaltsausschuß hat beschlossen, den Antrag mit Rücksicht auf die damals laufenden Verhandlungen der Bundesregierung mit der Alliierten Hohen Kommission als erledigt anzusehen. Demgegenüber hat der Rechtsausschuß sich in seiner Sitzung vom 30. Januar 1951 dahin entschieden, den fraglichen Antrag der Bundesregierung zur Berücksichtigung bei ihren Verhandlungen mit den alliierten Hohen Kommissaren zu überweisen. Es handelt sich hier um eine Angelegenheit, deren Regelung nach dem Besatzungsstatut den Alliierten überlassen ist und zu ihrer Gesetzgebungszuständigkeit gehört.
    Während im übrigen Bundesgebiet im Verhältnis der Deutschen zueinander Kapital- und Rentenansprüche, die zur Abgeltung von solchen Lebens-und Körperschäden dienen sollen, die vor dem Währungsstichtag entstanden sind, im Verhältnis von einer Reichsmark gleich einer D-Mark umgestellt werden, hat in der amerikanischen Zone eine andere Regelung Platz gegriffen. Hier wurden diese Ansprüche nach der Währungsreform im Verhältnis 10 zu 1 umgestellt, so daß also jede Kapital- oder Rentenentschädigung für die Betroffenen ihren Sinn verlor. Zur Beseitigung dieser offensichtlichen Unbilligkeit hat die Bundesregierung lange Verhandlungen mit der Hohen Kommission geführt.
    Nun ist kürzlich, am 8. Februar, als Ergebnis dieser Verhandlungen das alliierte Gesetz Nr. 47 herausgekommen. Dieses Gesetz bestimmt in seinem § 6, daß die Entschädigungen für Tod oder Körperverletzung mit dauernden Folgen, die vor dem 20. Juni 1948 erfolgt sind, nach dem Werte im Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses zwar in Reichsmark festzusetzen sind, jedoch im Verhältnis 1 zu 1 in D-Mark umgestellt werden sollen. Entschädigungsbeträge, die nach dem Währungsstichtag in einem anderen Verhältnis — etwa, wie es geschehen ist, 10 zu 1 — unigestellt worden waren, sind nunmehr von Amts wegen 1 zu 1 aufzuwerten. Ein etwaiger zugunsten des Entschädigungsberechtigten sich ergebender Unterschiedsbetrag ist an diesen auszuzahlen.
    Die Forderungen der Antragsteller sind hierdurch zu einem gewissen Grade erfüllt worden. Nun hat sich aber in der Praxis noch ein weiterer Übelstand ergeben. Es haben nämlich nachgeordnete, offenbar sehr dienstbeflissene amerikanische Stellen kurz vor der Währungsreform im vollen Bewußtsein des Datums und der Wirkungen der Reform darauf gedrungen, daß in Fällen, wo die amerikanische Regierung' für Körperschäden mit und ohne Todesfolge Entschädigungsleistungen zu zahlen hatte, von den Betroffenen Kapitalabfindungen entgegengenommen werden sollten und mußten. Diese Kapitalabfindungen sind im Zuge der Währungsreform automatisch 10 zu 1 umgestellt wor-


    (Wackerzapp)

    den und haben dadurch natürlich ihren Wert völlig verloren. Durch diese Handhabung ist in den betroffenen Kreisen viel Not und Sorge eingekehrt, und es fragt sich, ob nicht auch diese Fälle noch in irgendeiner Form der Bereinigung bedürfen.
    Nun bietet das alliierte Gesetz hierfür in seinem § 2 insofern eine leise Möglichkeit, als es bestimmt, daß bei Vorliegen besonderer Umstände hinsichtlich gewisser Anträge oder Gruppen von Anträgen aus Billigkeitsgründen von den normalen Abfindungsbedingungen abgewichen werden kann. Wir möchten dem Wunsch Ausdruck geben, daß die amerikanischen Dienststellen von dieser Möglichkeit einen recht weitgehenden Gebrauch machen, um auf diese Weise die Unbilligkeit wiedergutzumachen, die dadurch entstanden ist, daß die Kapitalabfindungen den Betroffenen kurz vor dem Währungsstichtag mehr oder weniger unter Druck aufgenötigt worden sind. Damit würde nicht nur viel menschliches Leid gelindert werden, sondern auch die Stimmung der Bevölkerung gegenüber der Besatzungsmacht würde wesentlich besser werden.
    Der Antrag Strauß und Genossen hat also in wesentlichen Teilen durch das alliierte Gesetz Nr. 47 seine Erledigung gefunden. Aber die genannten Beschwerden bezüglich der unmittelbar vor der Währungsreform geleisteten Kapitalabfindungen stehen noch offen. Deshalb ist der Rechtsausschuß der Meinung, daß seine Entschließung trotz der geänderten Situation noch beibehalten werden soll, damit die Regierung erfährt, wie der Bundestag diesen Fragenkomplex behandelt sehen möchte. Der Rechtsausschuß bittet Sie, seinem Antrage zuzustimmen, wonach der Antrag der Abgeordneten Strauß, Dr. Jaeger und Genossen der Bundesregierung zur Berücksichtigung bei ihren Verhandlungen mit der Alliierten Hohen Kommission zu überweisen ist.

    (Beifall in der Mitte.)



Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Aussprache.
Das Wort hat zunächst Herr Staatssekretär Hartmann.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf den Ausführungen des Herrn Berichterstatters nur noch weniges hinzufügen. Es handelt sich um eine Materie, die allein die amerikanische Zone angeht. In der französischen und in der britischen Zone wurden laufend schon an die Geschädigten oder ihre Hinterbliebenen Renten gezahlt. In der amerikanischen Zone wurden Kapitalabfindungen gezahlt, und der Herr Berichterstatter hat zutreffend darauf hingewiesen, daß vor der Währungsreform in ziemlich erheblichem Maße solche Kapitalabfindungen noch in Reichsmark gezahlt worden sind, die also durch die Währungsreform im Verhältnis 10 zu 1 zusammengelegt worden sind. Insofern ist das Gesetz Nr. 47 ein ganz erheblicher Fortschritt, da nunmehr die Zahlung in Renten vorgesehen wird und darüber hinaus in den Fällen, in denen die Festsetzung oder die Auszahlung der Kapitalabfindungen nach dem 20. Juni 1948 erfolgt, eine Abwertung nicht stattfindet, sondern eine Umrechnung von Reichsmark auf D-Mark im Verhältnis 1 zu 1 vorgenommen wird. Nach Mitteilung des Amtes des amerikanischen Hohen Kommissars handelt es sich dabei um etwa 1600 Fälle.
    Nicht vollauf befriedigend ist die neue Regelung für die Fälle, in denen sowohl die Festsetzung wie
    die Auszahlung der Kapitalabfindung vor dem Stichtag der Währungsreform stattgefunden hat. Nach dem Gesetz Nr. 47 würde es dabei verbleiben. Wir haben aber bereits Verhandlungen mit dem Amte des amerikanischen Hohen Kommissars aufgenommen, um auch in diesen Fällen eine gerechte Änderung zu erzielen, wie es für die anderen Fälle in dem Gesetz angeordnet ist. Wir werden ein Memorandum mit dem Material dazu überreichen und hoffen, daß auf Grund einer Generalklausel, die in Art. 1 des Gesetzes vorgesehen ist, die Hohen Kommissare in der Lage sein werden, nachträglich entsprechend der Gerechtigkeit auch diese Fälle zu berücksichtigen.
    Ganz allgemein darf ich noch auf folgendes hinweisen. Das neue alliierte Gesetz bietet den Grundstein für eine einheitliche Entschädigung aller Besatzungsschäden einschließlich der Belegungsschäden in allen drei Zonen. Wir haben den Alliierten Vorschläge für die Bemessung der Höhe der Entschädigungen vorgelegt. Sie werden zur Zeit auf alliierter Seite erörtert und in Kürze mit uns beraten werden. Wir hoffen, daß die Ergebnisse der Beratungen positiv sein werden. Dann würden endlich auch materiell die Entschädigungsbeträge in allen Zonen nach einheitlichen Grundsätzen festgesetzt werden.
    Wir begrüßen also die Entschließung des Ausschusses und betrachten sie als wertvolle Stütze für die weiteren Verhandlungen mit der Hohen Kornmission.

    (Bravo! in der Mitte.)