Rede von
Paul
Bausch
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Haushalt des Deutschen Bundesrats für das Rechnungsjahr 1950 weist nach den Beschlüssen des Haushaltsausschusses einen Zuschußbedarf von 1 579 700 DM aus. Der Personalbestand ist gegenüber dem Vorjahr nur ganz geringfügig geändert. Die Zahl der Planstellen für Beamte ist gegenüber dem Rumpfhaushalt 1949 unverändert geblieben. Es sind beim Deutschen Bundesrat wie im Vorjahr 20 Beamte tätig. Die Zahl der Angestellten hat sich von 45 auf 46,
die Zahl der Arbeiter von 27 auf 28 erhöht, was dem nachgewiesenen und vom Haushaltsausschuß anerkannten Bedarf entspricht. Hieraus ergibt sich eine geringfügige Steigerung der Personalkosten gegenüber dem Vorjahr.
Die veranschlagten sachlichen Verwaltungsausgaben sowie die allgemeinen Haushaltsausgaben wurden vom Haushaltsausschuß anerkannt. Einige der veranschlagten Positionen konnten auf Antrag der Verwaltung des Bundesrates zum Teil erheblich ermäßigt werden, so insbesondere die Ausgaben für die Fahrkosten der Mitglieder des Bundesrates und der Mitglieder der Ausschüsse sowie die Ausgaben für Tagegelder von Mitgliedern des Bundesrats, der Ausschüsse und deren Kraftfahrer. Hierdurch konnte gegenüber dem Planentwurf eine Ausgabenverminderung um 150 000 DM erzielt werden.
Lassen Sie mich nun, Meine Damen und Herren, noch ein Wort zu den Kosten für die Gemeinschaftsküche sagen, zu einer Frage, die vorhin in der Aussprache über den Etat des Bundespräsidenten der Abgeordnete Renner angeschnitten hat. Er interessiert sich für diese Frage offenbar ganz besonders. Grundsätzlich ist hier so verfahren worden, daß in den Voranschlägen ein Zuschuß von 30 Pfennig je Mahlzeit für diejenigen Beamten und Angestellten der Verwaltungen, die Wert auf diese Mahlzeit legen, vorgesehen ist. Wenn bei einzelnen Haushalten eine Verminderung des Planansatzes für die Gemeinschaftsküche vorgenommen worden ist, so nur deshalb, weil ein nicht unbeträchtlicher Teil der Beamten nunmehr in Bonn eigene Familienwohnungen bezogen hat und weil diese Beamten auf die Inanspruchnahme der Gemeinschaftsküche keinen Wert mehr legen. Zur Beruhigung des Herrn Kollegen Renner darf ich deshalb feststellen, daß weder hier beim Bundesrat noch im Haushalt des Bundespräsidenten irgendeine Verminderung der Kosten für die Gemeinschaftsküche vorgenommen worden ist.
Der Antrag des Haushaltsausschusses geht dahin: Der Bundestag wolle beschließen, die Anlage Einzelplan III — Haushalt des Deutschen Bundesrates für das Rechnungsjahr 1950 — mit den auf Drucksache Nr 1903 bezeichneten Änderungen und den sich daraus ergebenden Änderungen der Abschlußsummen, im übrigen aber unverändert nach der Vorlage anzunehmen.