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ID0111809900

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 118. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Februar 1951 4485 118. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 15. Februar 1951. Geschäftliche Mitteilungen 4487B Zur Tagesordnung 4487B; C Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Einstellung von Schwerbeschädigten bei den Ministerien und sonstigen Verwaltungen der Bundesrepublik (Nr. 1829 der Drucksachen) 4487C Leddin (SPD), Interpellant 4487C Storch, Bundesminister für Arbeit 4488D Ausschußüberweisung des Antrags der Fraktion der SPD 4489C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Bundesverwaltungsgericht (Nr. 1844 der Drucksachen) 4489C Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 4489C Ausschußüberweisung 4490C Erste Beratung des von den Abg. Gengler, Kiesinger, Bauknecht u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Neugliederung in den Ländern Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern (Nr. 1849 der Drucksachen) 4490C Gengler (CDU), Antragsteller . . 4490C Ausschußüberweisung 4491A Erste Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen im Ausfuhrgeschäft (Nr. 1845 der Drucksachen) 4491A Ausschußüberweisung 4491A Erste Beratung des von den Abg. Dr. Oellers, Schröter und Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über eine Bundeshilfe für das Land SchleswigHolstein im Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1867 der Drucksachen) 4491B Dr. Oellers (FDP), Antragsteller . 4491B Dr. Gülich (SPD) 4493D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 4496A Gundelach (KPD) 4497A Brookmann (CDU) 4497C Ewers (DP) 1498B Ausschußüberweisung 1498D Erste Beratung des von der Fraktion der KPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes auf Aufhebung des Gesetzes zur Ergänzung der Kleingarten- und Kleinpachtordnung vom 26. Juni 1935 (Nr. 1859 der Drucksachen) 4499A Gundelach (KPD), Antragsteller . 4499A Ausschußüberweisung 4499C Erste, zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Energienotgesetzes (Nr. 1832 der Drucksachen) . . 4499C Beschlußfassung 4499D Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Erbschaftssteuergesetzes (Nr.1575 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 1850 der Drucksachen; Änderungsantrag Umdruck Nr. 79) 4499D, 4500B Eickhoff (DP), Berichterstatter . . . 4500B Dr. Horlacher (CSU) 4501A Weiterberatung vertagt 4501A Zweite Beratung des Entwurfs eines Anleihegesetzes von 1950 (Nr. 1576 und 1876 der Drucksachen) 4500A Absetzung von der Tagesordnung . . 4500A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Art. '77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) über den Entwurf eines Preisgesetzes (Nr. 1883 der Drucksachen) 4501B Zur Sache: Maier (Freiburg) (SPD), Berichterstatter 4501B Dr. Horlacher (CSU) 45030 Dr. Preusker (FDP) 4506A Zur Geschäftsordnung: Kiesinger (CDU) 4504A, 4504B Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . . 4504A Ewers (DP) 4504C Dr. Bertram (Z) 4504D Dr. Horlacher (CSU) 4505B Dr. von Merkatz (DP) 4505C Beschlußfassung 4506C Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Körperschaft- steuergesetzes (Nr. 1864 der Drucksachen) 4501A, 4506C Dr. Preusker (FDP), Antragsteller 4506D Ausschußüberweisung 4507A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für verdrängte Angehörige des öffentlichen Dienstes (Nr.1287 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht (25. Ausschuß) (Nrn. 1882, zu 1882 der Drucksachen, Umdruck Nr. 75; Änderungsanträge Umdruck Nrn. 77, 80) . . 4500A, 4507A Wackerzapp (CDU), Berichterstatter 4507A Arnholz (SPD) 4511A Farke (DP) 4511B Abstimmungen 4510D, 4511A Zurückverweisung an den Ausschuß . . 4511C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung von Bundesgrenzschutzbehörden (Nr. 1785 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (23. Ausschuß) (Nr. 1881 der Drucksachen, Änderungsantrag Umdruck Nr. 78) in Verbindung mit der Beratung des interfraktionellen Antrags der Abg. Dr. Dresbach, Dr. Menzel, Neumayer, Dr. Leuchtgens, Dr. Reismann u. Gen. betr. Stärke des Personals der Bundesgrenzschutzbehörden (Nr. 1887 der Drucksachen) . . . . 4500A, 4511C, 4527D Maier (Freiburg) (SPD), Berichterstatter 4511D Dr. Menzel (SPD) . . 4513A, B, D, 4514C, 4517C, 4527D, 4530C Freiherr von Aretin (BP) . . 4514A, 4528B Dr. von Merkatz (DP) . . . . 4514B, 4530A von Thadden (DRP) . ... . . . . . 4514B Dr. Jaeger (CSU) 4515A, 4530B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 4515C, 4528A Dr. Dresbach (CDU) (zur Geschäftsordnung) 4517D Renner (KPD) 4528C Abstimmungen 4513B, D, 4515C, 4518B, 4531A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Aufhebung des § 29 des Gesetzes zur Milderung dringender sozialer Notstände (Soforthilfegesetz) (Nr. 1799 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich (17. Ausschuß) (Nr. 1886 der Drucksachen) 4500A, 4518B Dr. Atzenroth (FDP), Berichterstatter 4518B Beschlußfassung 4518C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Regelung über die Offenhaltung der Einzelhandelsgeschäfte (Nrn. 603, 1386 [neu] der Drucksachen, Umdruck Nr. 68) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von den Abg. Degener, Richter (Frankfurt), Determann u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den werktäglichen Ladenschluß (Nr. 1879 der Drucksachen) . . . . 4518D Ludwig (SPD), Berichterstatter . . 4518D Degener (CDU), Antragsteller 4519B, 4525B Dr. Kneipp (FDP) 4521A Naegel (CDU) 4522A Dr. Reismann (Z) 4522C Richter (Frankfurt) (SPD) 4523A Huth (CDU) 4523D Frau Kalinke (DP) 4524B, 4525D Kohl (Stuttgart) (KPD) 4524D Meyer (Bremen) (SPD) 4525C Rademacher (FDP) (zur Geschäftsordnung) 4526B Dr. Preusker (FDP) (zur Abstimmung) 4527A Abstimmungen 4526B, 4527B Ausschußüberweisung 4526D, 4527A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes über Sofortmaßnahmen zur Sicherung der Unterbringung der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Nr. 1852 der Drucksachen) 4531A Dr. Klein, Senator von Berlin, Berichterstatter 4531A Dr. Nowack (Rheinland-Pfalz) (FDP) 4531D von Thadden (DRP) 4532A Beschlußfassung 4532B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) über die Anträge der Fraktionen der SPD und der KPD betr. Tariferhöhungen bei der Bundesbahn (Nrn. 1639, 1647, 1831 der Drucksachen) . . . 4532B Günther (CDU), Berichterstatter . 4532B Beschlußfassung 4532D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Kriegsopfer- und Kriegsgefangenenfragen (26. Ausschuß) über den Antrag der Abg. von Thadden u. Gen. betr. Häftlinge aus Konzentrationslagern der russischen Besatzungszone (Nrn. 1061, 1838 der Drucksachen) 4532D Frau Hütter (FDP), Berichterstatterin 4532D von Thadden (DRP) 4533B Müller (Frankfurt) (KPD) 4533C Pohle (SPD) 4534C Beschlußfassung 4534D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Belastung des Straßenverkehrs (Nrn. 1588, 1851 der Drucksachen) 4534D Hagge (CDU), Berichterstatter . . 4534D Beschlußfassung 4534D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Luftschutzabgaben (Nrn. 1326, 1875 der Drucksachen) 4535A Juncker (FDP), Berichterstatter . 4535A Beschlußfassung 4535A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Donhauser gemäß Schreiben des Rechtsanwaltes Dr. Berthold (München) vom 20. und 28. November 1950 (Nr. 1817 der Drucksachen) 4535B Ritzel (SPD), Berichterstatter . . 4535C Donhauser (Unabhängig) 4536C Beschlußfassung 4536C Nächste Sitzung 4536C Die Sitzung wird um 13 Uhr 32 durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Adolf Ludwig


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ausgangspunkt für die Beratungen im Ausschuß für Arbeit war der Antrag Drucksache Nr. 603 der CDU/CSU, der eine bundeseinheitliche Regelung für die Offenhaltung der Einzelhandelsgeschäfte unter Berücksichtigung ländermäßig bedingter Abweichungen wünscht. Der Ausschuß befaßte sich in mehreren Sitzungen mit dieser Angelegenheit. Es wurden Sachverständige vom Handel, von den Gewerkschaften, den Hausfrauenverbänden, der Industrie, dem Handwerk gehört. Die Meinungen gingen sehr weit auseinander; denn es stehen sich, gegenüber zunächst einmal die Angestellten, dann der Handel und vor allem die große Masse der Verbraucher.
    Ein Unterausschuß versuchte zu einem Kompromiß zu kommen mit dem Vorschlag, an Samstagnachmittagen um vier Uhr zu schließen. Das wurde vom Ausschuß nicht akzeptiert. Es kam ein Mehrheitsbeschluß zustande, wonach die Arbeitszeitverordnung vom 30. April 1938 in den §§ 22 und 23


    (Ludwig)

    geändert werden sollte. Die Formulierung entspricht ungefähr dem Antrag, der nachher unter Punkt 17 b zur Beratung stehen wird, dem Antrag auf Drucksache Nr. 1879. Danach sollte also an Samstagen im allgemeinen um 14 Uhr geschlossen werden; nur am ersten Samstag im Monat sollten die Geschäfte offengehalten werden.
    Gegen diese Formulierung wurde Einspruch erhoben mit der Begründung, daß Ausschüsse kein Initiativrecht hätten. Geschäftsordnungsausschuß und Ältestenrat haben offenbar zugestimmt. Deshalb mußte sich der Ausschuß darauf beschränken, eine Empfehlung zu unterbreiten, die nun in der Drucksache Nr. 1386 (neu) niedergelegt ist. Danach soll die Bundesregierung ersucht werden, eine bundeseinheitliche Regelung für die Offenhaltung der Einzelhandelsgeschäfte durch eine Abänderung der Arbeitszeitverordnung vorzubereiten. Dabei soll neben der Ladenschlußzeit an Werktagen auch die Ladenschlußzeit an Samstagen eine bundeseinheitliche Regelung erfahren. Die gesetzliche Regelung für die Offenhaltung der Einzelhandelsgeschäfte soll auch Geltung haben für Einzelhandelsgeschäfte auf Bahnhofsgelände, soweit nicht sichergestellt ist, daß diese nur den notwendigen Reisebedarf befriedigen.
    Der Ausschuß für Wirtschaftspolitik hat sich ebenfalls mit der Angelegenheit befaßt und stellt einen Abänderungsantrag, der eine Einschränkung bedeutet. Er lautet:
    Die Bundesregierung wird ersucht, eine bundeseinheitliche Regelung für die Offenhaltung der Einzelhandelsgeschäfte vorzulegen.
    Die Mehrheit des Ausschusses für Arbeit empfiehlt die Annahme der Drucksache Nr. 1386 (neu).


Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Das Wort zur Begründung des Antrages zu Punkt 17 b der Tagesordnung hat Herr Abgeordneter Degener.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Johannes Degener


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als dem Ausschuß für Arbeit seinerzeit der Antrag Drucksache Nr. 603 zur Bearbeitung überwiesen wurde, worin nichts anderes verlangt wurde, als daß die Regierung einen Gesetzentwurf vorlegen sollte, der die Ladenschlußzeiten regelte, da hat er sich bereits in seiner ersten Sitzung mit der Frage beschäftigt, ob denn der Umweg über die Regierung nicht etwas zu weit sei, und ob er die Aufgabe nicht kürzer und zweckmäßiger selbst erledigen könne. Er ist dann in seiner Mehrheit zu den Beschlüssen gekommen, von denen der Herr Berichterstatter, Kollege Ludwig, eben gesprochen hat.
    Aber die Dinge gingen dann nicht den gewünschten Weg. Der Geschäftsordnungsausschuß stellte sich auf den Standpunkt, daß der Ausschuß mit der selbständigen Erledigung der Aufgabe seine Kompetenzen überschritten habe. Das mag formal durchaus richtig sein. Ich glaube aber, was dann folgte, hat bestimmt nicht der zweckmäßigen und schnellen Erledigung der dem Ausschuß zugedachten Aufgabe gedient. Aber immerhin, der Ausschuß hat sich bemüht, die Dinge so einfach wie möglich zu regeln, indem er die bestehenden reichsgesetzlichen Bestimmungen abänderte. Es war also ein rein formaler Vorgang, der verhinderte, daß die damals im Ausschuß für Arbeit mit Mehrheit zustande gekommene Regelung dem Hohen Hause zur Beschlußfassung unterbreitet werden konnte.
    Diese Tatsache hat nun eine Anzahl der Mitglieder des Ausschusses und einen Kreis weiterer Mitglieder des Hohen Hauses veranlaßt, einen Initiativgesetzentwurf einzureichen, dessen Inhalt sich in der wesentlichsten Frage mit dem Inhalt der Beschlüsse deckt, die ursprünglich im Ausschuß erarbeitet worden sind.
    Aber gestatten Sie mir, hier einmal einiges zur Entwicklung der Gesetzgebung auf dem Gebiete der Ladenschlußzeiten vorzutragen. Es ist jetzt gerade ein halbes Jahrhundert her, daß das erste Ladenschlußgesetz erlassen wurde; das war nämlich am 1. Oktober 1900. Mit diesem Gesetz wurden die bis dahin geltenden Bestimmungen der Gewerbeordnung geändert. Zu jener Zeit brauchten die Verkaufsstellen nur zwischen 21 Uhr abends und 5 Uhr morgens geschlossen zu sein, oder anders ausgedrückt: sie konnten von 5 Uhr früh bis 21 Uhr abends geöffnet sein. Es hat zu jener Zeit sehr nachhaltige Kämpfe der bestehenden Angestelltenverbände gekostet, um zu erreichen, daß Änderungen eintraten. Das kann Ihnen der Umstand zeigen, daß die höheren Verwaltungsbehörden nach diesem von mir genannten Gesetz zwar die Möglichkeit hatten, Ausnahmen zuzulassen, sie bedurften dazu aber der Zustimmung von zwei Dritteln der Geschäftsinhaber. Das bedeutet also, daß das Personal und die Verbände seinerzeit zu den Dingen überhaupt noch nichts zu sagen hatten.
    Es ist dann gelungen, zum 20-Uhr-Ladenschluß zu kommen, und dieser Zustand hat sich auch bis zum ersten Weltkrieg erhalten. Die Demobilmachungsverordnung vom 18. März 1919 ordnete dann die Schließung von 19 bis 7 Uhr an. Diese Regelung wurde später in die Arbeitszeitverordnung vom 21. Dezember 1923 übernommen. Es folgte eine weitere Arbeitszeitverordnung vom 30. April 1938, die aber in ihren §§ 22 und 23 die bestehenden Regelungen übernahm. Aber die Verordnung, die dann später folgte, die vom 21. Dezember 1939, also aus der Kriegszeit, enthielt doch ein wesentlich Neues. Sie ließ behördliche Änderungen zu, die dann dazu führten, daß vielfach der 17-Uhr- und 18-Uhr-Ladenschluß eingeführt wurde und — was das Interessanteste ist — in der Regel oder mindestens überwiegend auch der SonnabendFrühschluß.
    Nun ist es richtig, daß zur Zeit dieser Einschränkungen der Ladenöffnungszeiten bestimmte wirtschaftliche Bedingungen bestanden. Aber diese Regelung hat sich doch recht lange gehalten. Die derzeitige Regelung für die Ladenschlußzeiten ist immer noch die Arbeitszeitverordnung vom 21. Dezember 1939. Bis zur Währungsreform hatte man überwiegend den 18-Uhr-Ladenschluß, und auch der Sonnabend-Frühschluß bildete bis zu diesem Zeitpunkt die Regel. Weil aber diese Verordnung die Möglichkeit von Ausnahmeregelungen zuließ, kam es in verschiedenen Ländern zu ländergesetzlichen Regelungen, so z. B. in Bremen und in Hamburg. In Bremen führte man den 18-UhrLadenschluß allgemein und den Frühschluß um 14 Uhr an allen Sonnabenden des Monats ein, in Hamburg den Sonnabend-Schluß um 15 Uhr. Aber auch in einigen anderen Städten des Bundesgebiets ist, ohne daß eine gesetzliche Grundlage dafür gegeben war, dieser Sonnabend-Frühschluß freiwillig eingeführt worden. Ob er sich bewährt hat? Er besteht ja zur Zeit noch. Der Regelfall ist doch wohl der, daß etwas, was sich nicht bewährt, aufgehoben und geändert wird.
    In Bremen ist nun allerdings ein Streit darüber entstanden, ob einige Verwaltungsakte des bremi-


    (Degener)

    schen Senats, mit denen Ladenschlußzeiten festgesetzt wurden, rechtswirksam seien. Es wurde bestritten, daß die Verordnung vom Dezember 1939 noch eine Grundlage für solche Ausnahmen bilde. Es kam zu einem Verwaltungsstreitverfahren, und das Verwaltungsgericht entschied, daß die Akte ungültig seien. Es war besonders eine Firma in Bremen, die später auch im ganzen Bundesgebiet sich gegen diese „Sonnabendfrühschluß-Bewegung" eingesetzt hat, und zwar im klaren Gegensatz — wenigstens in Bremen — zu den Beschlüssen ihrer eigenen Fachorganisation. Ich persönlich kann nur sagen, daß ich diese Entwicklung in Bremen bedaure, weil sich die Sache dort gut eingespielt und eingebürgert hatte. Als diese Verwaltungsakte des bremischen Senats annulliert wurden, beschloß die bremische Bürgerschaft ein Gesetz. Nun wurde vom Verwaltungsgericht entschieden, auch das Gesetz sei rechtsunwirksam. — Dazu kann ich nur sagen, daß nach meiner Ansicht für diese Frage nicht das Verwaltungsgericht, sondern der bremische Staatsgerichtshof zuständig ist. Es besteht also in Bremen augenblicklich ein durchaus unerwünschter Rechtszustand.
    Aber was ist nun geschehen, nachdem keine gesetzliche Basis für den Sonnabend-Frühschluß mehr da war? Die Einzelhandels-Fachverbände haben sämtlich öffentlich aufgefordert, die Geschäfte nach wie vor sonnabends um 14 Uhr zu schließen. Sie haben sogar den Senat gebeten, an diesem Sonnabend-Frühschluß festzuhalten.
    Meine Damen und Herren! Im Lande Bremen gibt es kleine und kleinste Städte und Mittelstädte, auch solche, die von Dörfern, also Gebieten mit ländlicher Bevölkerung, umgeben sind. Im Lande Bremen liegen die Verhältnisse nicht anders als in den größeren Ländern im Bundesgebiet. Aber diese Vorgänge in Bremen zeigen nach meiner Ansicht, daß der Sonnabend-Frühschluß in den Verkaufsstellen nicht ausschließlich ein Anliegen der Angestellten ist, die in ihnen tätig sind, sondern auch ein Anliegen der Geschäftsinhaber selbst.

    (Zurufe rechts.)

    Welches sind die Gründe für den SonnabendFrühschluß? — Man muß sich einmal vergegenwärtigen, wie angestrengt das Verkaufspersonal in den Geschäften in häufig von staubiger Luft erfüllten Räumen, vielfach bei künstlichem Licht, in ständigem Gehen und Stehen tätig sein muß, um zu wissen, welche physisch und psychisch anstrengende Tätigkeit hier geleistet werden muß. Nun ist es aber auch noch so, daß ja der Sonnabend-Frühschluß bei Industrie, Behörden, Banken, Versicherungen usw. eine Verlagerung der Einkäufe, ohne daß ein zwingender Grund dafür vorläge, gerade auf diese Nachmittagsstunden des Sonnabends gebracht hat, so daß vom Verkaufspersonal an diesem Tage besonders viel geleistet werden muß.
    Auch die deutsche Angestelltenschaft, soweit sie in diesen Verkaufsstellen tätig ist, hat einen Anspruch darauf, eine zusammenhängende Wochenendfreizeit zu haben. Sie hat den Anspruch dann, wenn er ihr ohne zwingende Gründe nicht versagt werden kann; darauf komme ich noch zu sprechen. Diese zusammenhängende Wochenendfreizeit soll der Erholung, der Erhaltung der Gesundheit, also der Erhaltung der Arbeitskraft dienen und soll diesem Teil der Angestelltenschaft die Möglichkeit der Teilnahme an Sport, an Wanderungen — dies besonders für die Jugend — und auch an den kulturellen Veranstaltungen des Wochenendes geben.
    Was wird denn nun eigentlich an Argumenten gegen diese Wünsche jenes Teils der Angestelltenschaft geltend gemacht? Einmal heißt es, die Landbevölkerung könne unmöglich auf den Sonnabendnachmittags-Einkauf in den Klein- und Mittelstädten verzichten. Wenn ich boshaft sein wollte, könnte ich die Frage stellen, ob die Landwirtschaft auch im Winter nicht in der Lage ist, an anderen Tagen einzukaufen. Das kann sie bestimmt; kein verständiger Mensch wird bestreiten, daß sie es kann. Aber es hat sich herausgestellt, daß auch die Landbevölkerung — abgesehen von der sie stark belastenden Arbeit in der Erntezeit — ihre Einkäufe durchaus zu anderen Zeiten tätigen kann.

    (Ein Teil der Deckenbeleuchtung des Saales erlischt. — Zurufe: Es wird Nacht! Ladenschluß! — Heiterkeit.)

    — Ich habe das Licht nicht ausgeschaltet.

    (Glocke des Präsidenten.)