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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 118. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Februar 1951 4485 118. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 15. Februar 1951. Geschäftliche Mitteilungen 4487B Zur Tagesordnung 4487B; C Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Einstellung von Schwerbeschädigten bei den Ministerien und sonstigen Verwaltungen der Bundesrepublik (Nr. 1829 der Drucksachen) 4487C Leddin (SPD), Interpellant 4487C Storch, Bundesminister für Arbeit 4488D Ausschußüberweisung des Antrags der Fraktion der SPD 4489C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Bundesverwaltungsgericht (Nr. 1844 der Drucksachen) 4489C Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 4489C Ausschußüberweisung 4490C Erste Beratung des von den Abg. Gengler, Kiesinger, Bauknecht u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Neugliederung in den Ländern Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern (Nr. 1849 der Drucksachen) 4490C Gengler (CDU), Antragsteller . . 4490C Ausschußüberweisung 4491A Erste Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen im Ausfuhrgeschäft (Nr. 1845 der Drucksachen) 4491A Ausschußüberweisung 4491A Erste Beratung des von den Abg. Dr. Oellers, Schröter und Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über eine Bundeshilfe für das Land SchleswigHolstein im Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1867 der Drucksachen) 4491B Dr. Oellers (FDP), Antragsteller . 4491B Dr. Gülich (SPD) 4493D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 4496A Gundelach (KPD) 4497A Brookmann (CDU) 4497C Ewers (DP) 1498B Ausschußüberweisung 1498D Erste Beratung des von der Fraktion der KPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes auf Aufhebung des Gesetzes zur Ergänzung der Kleingarten- und Kleinpachtordnung vom 26. Juni 1935 (Nr. 1859 der Drucksachen) 4499A Gundelach (KPD), Antragsteller . 4499A Ausschußüberweisung 4499C Erste, zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Energienotgesetzes (Nr. 1832 der Drucksachen) . . 4499C Beschlußfassung 4499D Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Erbschaftssteuergesetzes (Nr.1575 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 1850 der Drucksachen; Änderungsantrag Umdruck Nr. 79) 4499D, 4500B Eickhoff (DP), Berichterstatter . . . 4500B Dr. Horlacher (CSU) 4501A Weiterberatung vertagt 4501A Zweite Beratung des Entwurfs eines Anleihegesetzes von 1950 (Nr. 1576 und 1876 der Drucksachen) 4500A Absetzung von der Tagesordnung . . 4500A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Art. '77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) über den Entwurf eines Preisgesetzes (Nr. 1883 der Drucksachen) 4501B Zur Sache: Maier (Freiburg) (SPD), Berichterstatter 4501B Dr. Horlacher (CSU) 45030 Dr. Preusker (FDP) 4506A Zur Geschäftsordnung: Kiesinger (CDU) 4504A, 4504B Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . . 4504A Ewers (DP) 4504C Dr. Bertram (Z) 4504D Dr. Horlacher (CSU) 4505B Dr. von Merkatz (DP) 4505C Beschlußfassung 4506C Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Körperschaft- steuergesetzes (Nr. 1864 der Drucksachen) 4501A, 4506C Dr. Preusker (FDP), Antragsteller 4506D Ausschußüberweisung 4507A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für verdrängte Angehörige des öffentlichen Dienstes (Nr.1287 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht (25. Ausschuß) (Nrn. 1882, zu 1882 der Drucksachen, Umdruck Nr. 75; Änderungsanträge Umdruck Nrn. 77, 80) . . 4500A, 4507A Wackerzapp (CDU), Berichterstatter 4507A Arnholz (SPD) 4511A Farke (DP) 4511B Abstimmungen 4510D, 4511A Zurückverweisung an den Ausschuß . . 4511C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung von Bundesgrenzschutzbehörden (Nr. 1785 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (23. Ausschuß) (Nr. 1881 der Drucksachen, Änderungsantrag Umdruck Nr. 78) in Verbindung mit der Beratung des interfraktionellen Antrags der Abg. Dr. Dresbach, Dr. Menzel, Neumayer, Dr. Leuchtgens, Dr. Reismann u. Gen. betr. Stärke des Personals der Bundesgrenzschutzbehörden (Nr. 1887 der Drucksachen) . . . . 4500A, 4511C, 4527D Maier (Freiburg) (SPD), Berichterstatter 4511D Dr. Menzel (SPD) . . 4513A, B, D, 4514C, 4517C, 4527D, 4530C Freiherr von Aretin (BP) . . 4514A, 4528B Dr. von Merkatz (DP) . . . . 4514B, 4530A von Thadden (DRP) . ... . . . . . 4514B Dr. Jaeger (CSU) 4515A, 4530B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 4515C, 4528A Dr. Dresbach (CDU) (zur Geschäftsordnung) 4517D Renner (KPD) 4528C Abstimmungen 4513B, D, 4515C, 4518B, 4531A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Aufhebung des § 29 des Gesetzes zur Milderung dringender sozialer Notstände (Soforthilfegesetz) (Nr. 1799 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich (17. Ausschuß) (Nr. 1886 der Drucksachen) 4500A, 4518B Dr. Atzenroth (FDP), Berichterstatter 4518B Beschlußfassung 4518C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Regelung über die Offenhaltung der Einzelhandelsgeschäfte (Nrn. 603, 1386 [neu] der Drucksachen, Umdruck Nr. 68) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von den Abg. Degener, Richter (Frankfurt), Determann u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den werktäglichen Ladenschluß (Nr. 1879 der Drucksachen) . . . . 4518D Ludwig (SPD), Berichterstatter . . 4518D Degener (CDU), Antragsteller 4519B, 4525B Dr. Kneipp (FDP) 4521A Naegel (CDU) 4522A Dr. Reismann (Z) 4522C Richter (Frankfurt) (SPD) 4523A Huth (CDU) 4523D Frau Kalinke (DP) 4524B, 4525D Kohl (Stuttgart) (KPD) 4524D Meyer (Bremen) (SPD) 4525C Rademacher (FDP) (zur Geschäftsordnung) 4526B Dr. Preusker (FDP) (zur Abstimmung) 4527A Abstimmungen 4526B, 4527B Ausschußüberweisung 4526D, 4527A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes über Sofortmaßnahmen zur Sicherung der Unterbringung der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Nr. 1852 der Drucksachen) 4531A Dr. Klein, Senator von Berlin, Berichterstatter 4531A Dr. Nowack (Rheinland-Pfalz) (FDP) 4531D von Thadden (DRP) 4532A Beschlußfassung 4532B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) über die Anträge der Fraktionen der SPD und der KPD betr. Tariferhöhungen bei der Bundesbahn (Nrn. 1639, 1647, 1831 der Drucksachen) . . . 4532B Günther (CDU), Berichterstatter . 4532B Beschlußfassung 4532D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Kriegsopfer- und Kriegsgefangenenfragen (26. Ausschuß) über den Antrag der Abg. von Thadden u. Gen. betr. Häftlinge aus Konzentrationslagern der russischen Besatzungszone (Nrn. 1061, 1838 der Drucksachen) 4532D Frau Hütter (FDP), Berichterstatterin 4532D von Thadden (DRP) 4533B Müller (Frankfurt) (KPD) 4533C Pohle (SPD) 4534C Beschlußfassung 4534D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Belastung des Straßenverkehrs (Nrn. 1588, 1851 der Drucksachen) 4534D Hagge (CDU), Berichterstatter . . 4534D Beschlußfassung 4534D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Luftschutzabgaben (Nrn. 1326, 1875 der Drucksachen) 4535A Juncker (FDP), Berichterstatter . 4535A Beschlußfassung 4535A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Donhauser gemäß Schreiben des Rechtsanwaltes Dr. Berthold (München) vom 20. und 28. November 1950 (Nr. 1817 der Drucksachen) 4535B Ritzel (SPD), Berichterstatter . . 4535C Donhauser (Unabhängig) 4536C Beschlußfassung 4536C Nächste Sitzung 4536C Die Sitzung wird um 13 Uhr 32 durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Ernst August Farke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu dem Antrag der SPD-Fraktion können wir nicht so ohne weiteres ja sagen. Wir verstehen vor allen Dingen nicht, daß dieser Änderungsantrag zu § 19 Abs. 2 wie auch die anderen Abänderungsanträge nicht im Ausschuß gestellt worden sind. Für uns sind die Auswirkungen in diesem komplizierten Gesetz sowieso kaum zu übersehen,

    (Rufe links: Na! Na!)

    und durch die vorgeschlagenen Änderungen ist das höchstwahrscheinlich noch viel schwieriger. Die Vorschläge müssen insgesamt, so auch der Vorschlag zu § 19, erst gewissenhaft durchdiskutiert und beraten werden.
    Ich spreche hier für die drei Fraktionen CDU/ CSU, FDP und DR Wir können uns also mit der vorgeschlagenen Änderung nicht einverstanden erklären. Vor allem ist nach der kurzen Überprüfung, die wir ja erst heute morgen vornehmen konnten, zu sagen, daß die technische Einfügung der folgenden Vorschläge einfach unmöglich ist; denn die mit Nr. 2 des Änderungsantrags beantragte Änderung gehört nicht in den Abs. 1 des § 21, sondern in Abs. 2; und da wäre auch noch eine sorgfältige Überlegung nötig. Die nächste beantragte Änderung betrifft § 21 Abs. 3; aber da kann § 10 Abs. 2 Satz 2 nicht für sich allein, sondern nur im Zusammenhang mit § 10 Abs. 1 angewendet werden.
    Meine Damen und Herren, es sind rein technisch natürlich noch mehr Bedenken vorhanden, so daß wir mit dem besten Willen diese Abänderungsvorschläge nicht so ohne weiteres einfügen können. Aber mit Rücksicht darauf, daß nun diese Änderungsvorschläge gemacht und uns mündlich noch einige Bedenken wegen des § 7 vorgetragen worden sind, die vielleicht noch besprochen werden müßten, sind wir, um Ihnen entgegenzukommen, damit einverstanden, daß der Gesetzentwurf noch einmal an den Ausschuß Nr. 25 zurückverwiesen wird.
    Ich muß nochmals sagen: wir können gerade bei einem solchen Gesetz nicht vorsichtig genug sein. Wir haben in Fragen der Wiedergutmachung in der letzten Zeit — ich denke an den Fall Auerbach — genug erleben müssen und möchten von vornherein alles tun, urn solche Entwicklungen zu vermeiden.


Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Es ist der Antrag gestellt, den Gesetzentwurf an den Ausschuß zurückzuverweisen. Nach der Geschäftsordnung ist das auch in der zweiten Beratung möglich. Über diesen Antrag ist vor dem Antrag auf Abänderung des § 19 abzustimmen. Ich stelle ihn zur Abstimmung. Wer idafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben.
— Gegenprobe! — Angenommen.
Damit unterbrechen wir die zweite Beratung, die bis zu § 18 abgeschlossen ist, und verweisen den Entwurf an den Ausschuß zurück.
Ich rufe Punkt 15 der Tagesordnung auf:
a) Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung von Bundesgrenzschutzbehörden (Nr. 1785 der Drucksachen);
Mündlicher Bericht des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (23. Ausschuß) (Nr. 1881 der Drucksachen); Änderungsantrag Umdruck Nr. 78

(Erste Beratung: 114. Sitzung);

b) Beratung des interfraktionellen Antrags der Abgeordneten Dr. Dresbach. Dr. Menzel, Neumayer, Dr. Leuchtgens, Dr. Reismann und Genossen betreffend Stärke des Personals der Bundesgrenzschutzbehörden (Nr. 1887 der Drucksachen).
Ich erteile das Wort dem Abgeordneten Maier
als Berichterstatter.

(Zurufe: Nur zweite Beratung!)

— Auf der Tagesordnung steht: zweite und dritte Beratung.

(Zurufe von der Mitte und rechts: Der Altestenrat hat nur zweite Beratung beschlossen!)

— Das Haus möge nachher beschließen. ob es eine dritte Beratung heute wünscht oder nicht.

(Abg. Renner: Es ist ja schon festgelegt: zweite Beratung!)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Friedrich Maier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Deutsche Bundestag hat in seiner 114. Sitzung vom 25. Januar 1951 den Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung von Grenzschutzbehörden — Drucksache Nr. 1785 — dem 24. Ausschuß, dem Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung, zur Weiterbearbeitung überwiesen. Das Ergebnis der Ausschußberatung aus zwei Sitzungen vom 26. und 31. Januar 1951 liegt Ihnen in dem Mündlichen Bericht auf Drucksache Nr. 1881 vor. Die ursprüngliche Absicht des Ausschusses, die Regierungsvorlage zur Schaffung eines polizeilichen Grenzschutzes mit einer Reihe von Anträgen auf Änderung des Grundgesetzes zum Zwecke der Errichtung einer Bundesbereitschaftspolizei zu koppeln, konnte nicht verwirklicht werden, weil nach Auffassung der Regierung und der sie stützenden Parteien die Eilbedürftigkeit des Bundesgrenzschutzgesetzes seine rasche Verabschiedung notwendig macht. Ein


    (Mayer [Freiburg])

    von einem Vertreter der Sozialdemokratischen Partei gestellter Antrag, die verfassungändernden Bestimmungen mit dem Grenzschutzgesetz zusammen zu verabschieden, verfällt mit 9 gegen 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen der Ablehnung.
    Bundesminister Dr. Lehr begründet die Dringlichkeit einer beschleunigten Verabschiedung des Grenzschutzgesetzes mit dem Hinweis auf gewisse Vorgänge an der deutschen Ostgrenze, die die Regierung zu raschem Handeln zwingen. Er bittet die Parteien, dem Gesetz eine breite Mehrheit zu sichern.
    Da anläßlich der ersten Lesung im Plenum des Hohen Hauses die Fraktionen ihren grundsätzlichen Standpunkt zum Gesetz bereits dargelegt haben, wird auf eine Generalaussprache verzichtet.
    In der Einzelberatung wird ein Antrag eines sozialdemokratischen Sprechers auf Änderung der Überschrift in „Entwurf eines Gesetzes über den Bundesgrenzschutz und die Einrichtung von Bundesgrenzschutzbehörden" einstimmig angenommen. Ein weiterer Antrag, den § 3, der die Aufgaben der Grenzschutzbehörden umreißt, an die Spitze zu stellen, wird abgelehnt.
    Zur Änderung des § 1 wird von sozialdemokratischer Seite die Formulierung vorgeschlagen:
    Der Schutz der Bundesgrenzen ist eine Angelegenheit des Bundes. Zu seiner Durchführung werden in bundeseigener Verwaltung Grenzschutzbehörden eingerichtet.
    Mit diesem Antrag soll das ausschließliche Tätigwerden des Bundes auf dem Gebiete des polizeilichen Grenzschutzes klargestellt werden. Im Gegensatz dazu wird von einem CSU-Vertreter die Auffassung vertreten, daß die bayerische Landesgrenzpolizei neben dem Bundesgrenzschutz weiter bestehen könne. Der sozialdemokratische Vorschlag wird mit 8 gegen 7 Stimmen abgelehnt. Hingegen findet eine von einem CDU-Mitglied beantragte Formulierung des § 1 Abs. 1 folgenden Wortlauts mit 10 Stimmen bei 8 Enthaltungen Annahme:
    Zur Durchführung des Bundesgrenzschutzes
    werden in bundeseigener Verwaltung Bundesgrenzschutzbehörden eingerichtet.
    Zu § 2 wird seitens der Bundesregierung gewünscht, die in der ersten Lesung vorgenommene Streichung einer Bundesoberbehörde wieder rückgängig zu machen. Gegen dieses Verlangen wird geltend gemacht, daß eine eigene Oberbehörde größere Kosten verursache und daß die unmittelbare Unterstellung des Grenzschutzes unter den Bundesminister des Innern eine bessere Kontrolle durch das Parlament sichere. Es bleibt bei der Streichung.
    Ein sozialdemokratischer Antrag, die §§ 1 und 2 zusammenzuziehen und § 1 die Abs. 2 und 3 mit folgendem Wortlaut anzufügen, findet mit 14 Stimmen bei 2 Stimmenthaltungen Annahme:

    (2) Sie unterstehen dem Bundesminister des Innern. Sie gliedern sich in Mittel- und Unterbehörden.


    (3) Zahl und Ausstattung dieser Behörden werden durch die Bundesregierung bestimmt; der Sitz wird durch die Bundesregierung im Benehmen mit dem jeweils beteiligten Lande regelt.

    Ein Gegenantrag der FDP, den bisherigen §
    zu belassen und den Abs. 1 wie folgt zu formulieren Die Bundesgrenzschutzbehörden unterstehen dem Minister des Innern,
    verfällt mit 4 gegen 12 Stimmen der Ablehnung.
    Ein weiterer Abänderungsantrag eines sozialdemokratischen Sprechers, den Abs. 2 des § 2 wie folgt zu fassen:
    Zahl und Ausstattung dieser Behörden werden durch die Bundesregierung im Wege der Durchführungsverordnung bestimmt; sie bedarf der Zustimmung des Bundestags,
    wird mit 8 gegen 7 Stimmen abgelehnt.
    Bei § 3 ist in der ersten Lesung von einem CSU-Vertreter gemäß dem Vorschlag des Bundesrats die Streichung der Worte „insbesondere durch die Ausübung der Paßnachschau" beantragt worden. Die Ablehnung dieses Antrags erfolgte mit allen gegen 3 Stimmen.
    Ein sozialdemokratischer Vertreter verlangt, daß durch die Aufnahme der Worte „im Grenzgebiet" am Ende des ersten Satzes in § 3 klargestellt werde, daß die Bundesgrenzschutzpolizei nur im Grenzgebiet und nicht im rückwärtigen Bundesgebiet tätig werden könne. Dem Antrag wird mit 8 gegen 5 Stimmen entsprochen. Ein Gegenantrag eines CDU-Abgeordneten auf Wiederherstellung der Regierungsvorlage wird in der zweiten Lesung mit 8 gegen 7 Stimmen abgelehnt.
    Um bestehende Verfassungsbedenken der Opposition abzuschwächen, will man hinter § 3 Satz 1 einfügen:
    Soweit der Grenzschutz in der Form von Bereitschaften durchgeführt wird, ist er auf die Bundesbereitschaftspolizei überzuleiten, sobald der Bund Polizeibereitschaften einrichtet.
    Der Antrag verfällt mit 9 gegen 8 Stimmen der Ablehnung.
    Seitens der Opposition wird geltend gemacht, 1 daß nach dem Grundgesetz die Beibehaltung eines Grenzschutzes der Länder nicht zulässig sei. Ein entsprechender Antrag wird mit 8 gegen 7 Stimmen abgelehnt und der Bundesratsvorschlag auf Ergänzung des § 3 durch folgenden Satz 2:
    Soweit die Polizeiaufgaben der Länder hierdurch berührt werden, handeln die Bundesgrenzschutzbehörden im Benehmen mit den Polizeibehörden des beteiligten Landes,
    einstimmig angenommen. Desgleichen findet ein weiterer Bundesratsvorschlag auf Einfügung eines § 3 a Annahme. Er lautet:
    Soweit die Länder im Hinblick auf die Errichtung der Bundesgrenzschutzbehörden ihre dem Grenzschutz dienende Polizei abschaffen oder verringern, sollen die hierdurch entbehrlich gewordenen Beamten und Angestellten in die Bundesgrenzschutzbehörden übernommen werden, soweit nicht im Einzelfall wichtige Gründe entgegenstehen.
    § 4 wird unverändert angenommen.
    Der Ausschuß diskutierte im weiteren über einen Antrag der CDU/CSU, der dem Bundestag als Entschließung zum Gesetz vorgelegt werden soll. Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
    Die Stärke des Personals der Bundesgrenzschutzbehörden ist durch Beschluß der Mehrheit der Mitglieder des Bundestags festzusetzen. Dieser Beschluß kann nur mit der gleichen Mehrheit geändert werden.
    Bundesminister Dr. Lehr gibt der Auffassung Ausdruck, daß ihm die Aufstellung des Bundesgrenzschutzes in Höhe von 10 000 Mann zugebilligt werden sollte.


    (Mayer [Freiburg])

    Ich komme nunmehr zu dem Antrag des Ausschusses:
    Der Bundestag wolle beschließen,
    dem Gesetzentwurf mit den aus der Zusammenstellung in Drucksache Nr. 1881 ersichtlichen Änderungen zuzustimmen.