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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 118. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Februar 1951 4485 118. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 15. Februar 1951. Geschäftliche Mitteilungen 4487B Zur Tagesordnung 4487B; C Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Einstellung von Schwerbeschädigten bei den Ministerien und sonstigen Verwaltungen der Bundesrepublik (Nr. 1829 der Drucksachen) 4487C Leddin (SPD), Interpellant 4487C Storch, Bundesminister für Arbeit 4488D Ausschußüberweisung des Antrags der Fraktion der SPD 4489C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Bundesverwaltungsgericht (Nr. 1844 der Drucksachen) 4489C Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 4489C Ausschußüberweisung 4490C Erste Beratung des von den Abg. Gengler, Kiesinger, Bauknecht u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Neugliederung in den Ländern Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern (Nr. 1849 der Drucksachen) 4490C Gengler (CDU), Antragsteller . . 4490C Ausschußüberweisung 4491A Erste Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen im Ausfuhrgeschäft (Nr. 1845 der Drucksachen) 4491A Ausschußüberweisung 4491A Erste Beratung des von den Abg. Dr. Oellers, Schröter und Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über eine Bundeshilfe für das Land SchleswigHolstein im Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1867 der Drucksachen) 4491B Dr. Oellers (FDP), Antragsteller . 4491B Dr. Gülich (SPD) 4493D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 4496A Gundelach (KPD) 4497A Brookmann (CDU) 4497C Ewers (DP) 1498B Ausschußüberweisung 1498D Erste Beratung des von der Fraktion der KPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes auf Aufhebung des Gesetzes zur Ergänzung der Kleingarten- und Kleinpachtordnung vom 26. Juni 1935 (Nr. 1859 der Drucksachen) 4499A Gundelach (KPD), Antragsteller . 4499A Ausschußüberweisung 4499C Erste, zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Energienotgesetzes (Nr. 1832 der Drucksachen) . . 4499C Beschlußfassung 4499D Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Erbschaftssteuergesetzes (Nr.1575 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 1850 der Drucksachen; Änderungsantrag Umdruck Nr. 79) 4499D, 4500B Eickhoff (DP), Berichterstatter . . . 4500B Dr. Horlacher (CSU) 4501A Weiterberatung vertagt 4501A Zweite Beratung des Entwurfs eines Anleihegesetzes von 1950 (Nr. 1576 und 1876 der Drucksachen) 4500A Absetzung von der Tagesordnung . . 4500A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Art. '77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) über den Entwurf eines Preisgesetzes (Nr. 1883 der Drucksachen) 4501B Zur Sache: Maier (Freiburg) (SPD), Berichterstatter 4501B Dr. Horlacher (CSU) 45030 Dr. Preusker (FDP) 4506A Zur Geschäftsordnung: Kiesinger (CDU) 4504A, 4504B Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . . 4504A Ewers (DP) 4504C Dr. Bertram (Z) 4504D Dr. Horlacher (CSU) 4505B Dr. von Merkatz (DP) 4505C Beschlußfassung 4506C Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Körperschaft- steuergesetzes (Nr. 1864 der Drucksachen) 4501A, 4506C Dr. Preusker (FDP), Antragsteller 4506D Ausschußüberweisung 4507A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für verdrängte Angehörige des öffentlichen Dienstes (Nr.1287 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht (25. Ausschuß) (Nrn. 1882, zu 1882 der Drucksachen, Umdruck Nr. 75; Änderungsanträge Umdruck Nrn. 77, 80) . . 4500A, 4507A Wackerzapp (CDU), Berichterstatter 4507A Arnholz (SPD) 4511A Farke (DP) 4511B Abstimmungen 4510D, 4511A Zurückverweisung an den Ausschuß . . 4511C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung von Bundesgrenzschutzbehörden (Nr. 1785 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (23. Ausschuß) (Nr. 1881 der Drucksachen, Änderungsantrag Umdruck Nr. 78) in Verbindung mit der Beratung des interfraktionellen Antrags der Abg. Dr. Dresbach, Dr. Menzel, Neumayer, Dr. Leuchtgens, Dr. Reismann u. Gen. betr. Stärke des Personals der Bundesgrenzschutzbehörden (Nr. 1887 der Drucksachen) . . . . 4500A, 4511C, 4527D Maier (Freiburg) (SPD), Berichterstatter 4511D Dr. Menzel (SPD) . . 4513A, B, D, 4514C, 4517C, 4527D, 4530C Freiherr von Aretin (BP) . . 4514A, 4528B Dr. von Merkatz (DP) . . . . 4514B, 4530A von Thadden (DRP) . ... . . . . . 4514B Dr. Jaeger (CSU) 4515A, 4530B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 4515C, 4528A Dr. Dresbach (CDU) (zur Geschäftsordnung) 4517D Renner (KPD) 4528C Abstimmungen 4513B, D, 4515C, 4518B, 4531A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Aufhebung des § 29 des Gesetzes zur Milderung dringender sozialer Notstände (Soforthilfegesetz) (Nr. 1799 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich (17. Ausschuß) (Nr. 1886 der Drucksachen) 4500A, 4518B Dr. Atzenroth (FDP), Berichterstatter 4518B Beschlußfassung 4518C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Regelung über die Offenhaltung der Einzelhandelsgeschäfte (Nrn. 603, 1386 [neu] der Drucksachen, Umdruck Nr. 68) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von den Abg. Degener, Richter (Frankfurt), Determann u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den werktäglichen Ladenschluß (Nr. 1879 der Drucksachen) . . . . 4518D Ludwig (SPD), Berichterstatter . . 4518D Degener (CDU), Antragsteller 4519B, 4525B Dr. Kneipp (FDP) 4521A Naegel (CDU) 4522A Dr. Reismann (Z) 4522C Richter (Frankfurt) (SPD) 4523A Huth (CDU) 4523D Frau Kalinke (DP) 4524B, 4525D Kohl (Stuttgart) (KPD) 4524D Meyer (Bremen) (SPD) 4525C Rademacher (FDP) (zur Geschäftsordnung) 4526B Dr. Preusker (FDP) (zur Abstimmung) 4527A Abstimmungen 4526B, 4527B Ausschußüberweisung 4526D, 4527A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes über Sofortmaßnahmen zur Sicherung der Unterbringung der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Nr. 1852 der Drucksachen) 4531A Dr. Klein, Senator von Berlin, Berichterstatter 4531A Dr. Nowack (Rheinland-Pfalz) (FDP) 4531D von Thadden (DRP) 4532A Beschlußfassung 4532B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) über die Anträge der Fraktionen der SPD und der KPD betr. Tariferhöhungen bei der Bundesbahn (Nrn. 1639, 1647, 1831 der Drucksachen) . . . 4532B Günther (CDU), Berichterstatter . 4532B Beschlußfassung 4532D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Kriegsopfer- und Kriegsgefangenenfragen (26. Ausschuß) über den Antrag der Abg. von Thadden u. Gen. betr. Häftlinge aus Konzentrationslagern der russischen Besatzungszone (Nrn. 1061, 1838 der Drucksachen) 4532D Frau Hütter (FDP), Berichterstatterin 4532D von Thadden (DRP) 4533B Müller (Frankfurt) (KPD) 4533C Pohle (SPD) 4534C Beschlußfassung 4534D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Belastung des Straßenverkehrs (Nrn. 1588, 1851 der Drucksachen) 4534D Hagge (CDU), Berichterstatter . . 4534D Beschlußfassung 4534D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Luftschutzabgaben (Nrn. 1326, 1875 der Drucksachen) 4535A Juncker (FDP), Berichterstatter . 4535A Beschlußfassung 4535A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Donhauser gemäß Schreiben des Rechtsanwaltes Dr. Berthold (München) vom 20. und 28. November 1950 (Nr. 1817 der Drucksachen) 4535B Ritzel (SPD), Berichterstatter . . 4535C Donhauser (Unabhängig) 4536C Beschlußfassung 4536C Nächste Sitzung 4536C Die Sitzung wird um 13 Uhr 32 durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Gustav Gundelach


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (KPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (KPD)

    Meine Damen und Herren! Meine Fraktion hat den vorliegenden Antrag eingebracht, um es durch Aufhebung des Gesetzes zur Ergänzung der Kleingarten- und Kleinpachtordnung vom 26. Juni 1935 den Länderregierungen unmöglich zu machen, gestützt auf dieses Gesetz die Pächter von Kleingartenland mit untragbaren und ungerechten finanziellen Lasten zu belegen. Das Gesetz, dessen Aufhebung wir fordern, hat dazu geführt, daß der Oberste Gerichtshof der britischen Zone in Köln mit Urteil vom 20. September 1950 die Inhaber von Kleingärten — wie z. B. jene große Zahl der Kleingarteninhaber in Hamburg, die weit über 100 000 beträgt — verpflichtet, die Pachtgeldabgabe pro Quadratmeter bebauten Bodens auf 1,50 DM zu erhöhen. Wenn man bedenkt, daß es sich fast ausschließlich um erhöhte Pachtzahlungen für Kleingarteninhaber handelt, die durch Kriegseinwirkungen ihre früheren Wohnungen verloren haben und sich unter den schwierigsten Bedingungen Notwohnungen auf ihrem Schrebergartengelände errichten mußten, erkennt man die große Ungerechtigkeit und die ganze Schwere der finanziellen Belastung dieser nach Hunderttausenden zählenden Kleingarteninhaber.
    Mir liegt ein Schreiben eines Verpächters von Gartenland vor, der erhöhte Pachtgelder unter Berufung auf das von mir erwähnte Urteil des Obersten Gerichtshofs der britischen Zone fordert. Darin wird u. a. folgendes gesagt — ich darf das zitieren, Herr Präsident —:
    Laut unserem höchsten Gericht ist die Pachterhöhung auf 1,50 DM per Quadratmeter umbauten Raumes per Jahr festgelegt worden. Ich erlaube mir, diese Erhöhung auch von Ihnen zu verlangen.
    Diese Pachterhöhung rechnet natürlich zusätzlich zu der bisherigen Pacht. Der umbaute Raum betrifft alle von dem Pächter bzw. Unterpächter aufgeführten Bauten irgendwelcher Art, ganz gleich aus welchen Material. Das betrifft also die vielen Hunderttausende von ausgebombten Familien, die so auf ihrem kleinen Schrebergartenstückchen oder bei Freunden und Verwandten während der Kriegszeit, als sie ausgebombt waren, versucht haben, aus eigener Kraft und sehr oft mit recht primitiven Mitteln sich wieder eine erste Unterkunft zu verschaffen.
    Diesen armen Teufeln glaubt man nun, gestützt auf ein Gesetz vom Jahre 1935, noch eine Sonderbelastung zumuten zu können. Die Kleingarteninhaber wehren sich mit voller Berechtigung gegen diese untragbaren und absolut ungerechtfertigten Sonderbelastungen und fordern die Aufhebung des hier angeführten Gesetzes. Dies zu erreichen, ist der Zweck unseres Antrages. Wir sind damit einverstanden, daß dieser Antrag zur gründlichen Beratung dem Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht zugeleitet wird.

    (Beifall bei der KPD.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Die Begründung des Antrages ist erfolgt. Eine Aussprache sollte nicht stattfinden.
Es ist die Überweisung des Antrages an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht beantragt. Ich glaube nicht, daß das zweckmäßig ist. Ich darf Ihnen die Überweisung an den Ausschuß für Bau- und Bodenrecht — federführend — und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vorschlagen. — Ich darf annehmen, daß das Haus damit einverstanden ist.

(Abg. Renner: Der letztere Ausschuß hat wirklich nichts damit zu tun; das ist eine Rechtsfrage!)

Das Haus ist mit der Überweisung an den Ausschuß für Bau- und Bodenrecht federführend einverstanden. Wer für die weitere Überweisung an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. — Das ist die Mehrheit. Die Überweisung ist erfolgt.
Ich rufe auf Punkt 8 der Tagesordnung:
Erste, zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Energienotgesetzes (Nr. 1832 der Drucksachen).
Ich nehme an, daß sich die Bundesregierung auf die schriftliche Begründung des Gesetzentwurfs bezieht und eine mündliche Begründung nicht stattfinden soll. Eine Aussprache ist im Ältestenrat nicht vorgesehen. — Sie wird nicht gewünscht. Damit ist die erste Beratung beendet.
Ich komme zur
zweiten Beratung.
Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Ich schließe die zweite Beratung und rufe auf § 1, — § 2, — Einleitung und Überschrift. — Angenommen.
Ich komme zur
dritten Beratung.
Allgemeine Aussprache. — Wortmeldungen liegen nicht vor.
Ich komme zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. § 1, — § 2, — Einleitung und Überschrift des Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Energienotgesetzes. Ich bitte die Damen und Herren, die dem Gesetzentwurf im ganzen zuzustimmen wünschen, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das Gesetz ist angenommen. Der Punkt der Tagesordnung ist damit erledigt.
Der Berichterstatter zu Punkt 9, Herr Senator Dr. Klein, Berlin, ist offenbar noch nicht eingetroffen. Ich stelle daher den Punkt 9 zunächst zurück, ebenso den Punkt 10 entsprechend der Bitte, die von den Herren Antragstellern ausgesprochen worden ist.
Ich rufe auf Punkt 11 der Tagesordnung: Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines 'Gesetzes zur Änderung des Erbschaftsteuergesetzes (Nr. 1575 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 850 der Drucksachen) (Änderungsantrag Umdruck Nr. 79).

(Erste Beratung: 104. Sitzung). Berichterstatter ist der Herr Abgeordnete Eickhoff.


(Zuruf: Wird geholt!)

Ich rufe inzwischen auf Punkt 12 der Tagesordnung. Der Ausschuß für Geld und Kredit schlägt mir durch seinen Vorsitzenden vor, den Punkt 12


(Präsident Dr. Ehlers)

der Tagesordnung, Anleihegesetz, heute abzusetzen. Ist das Haus damit einverstanden?

(Zustimmung.)

Die Absetzung ist erfolgt.
Ich rufe auf Punkt 14 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für verdrängte Angehörige des öffentlichen Dienstes.
Berichterstatter ist der Herr Abgeordnete Wackerzapp. — Ich sehe den Herrn Abgeordneten Wackerzapp nicht im Saal. Das Tempo überrennt alle Berichterstattungen.

(Heiterkeit.)

Ich rufe auf Punkt 15 der Tagesordnung:
a) Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung von Bundesgrenzschutzbehörden.
Ich bin davon unterrichtet worden, — —

(Abg. Mellies: Der Berichterstatter ist auch nicht da! Ich bitte doch, durch Lautsprecher ausrufen zu lassen!)

— Ich bitte, durch Lautsprecher mitteilen zu lassen, daß wir inzwischen bei Punkt 15 der Tagesordnung angelangt sind.
Meine Damen und Herren! Vielleicht können wir inzwischen, bis die Herren Berichterstatter kommen, in der Tagesordnung fortfahren mit Punkt 16:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Aufhebung des § 29 des Gesetzes zur Milderung dringender sozialer Notstände (Soforthilfegesetz).
Ist Herr Abgeordneter Dr. Preiß anwesend? — Auch nicht!

(Heiterkeit und Unruhe.)

Herr Abgeordneter Eickhoff ist zu unserer Freude eingetroffen. Ich kehre zurück zu Punkt 11 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Erbschaftssteuergesetzes (Nr. 1575 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 1850 der Drucksachen) (Änderungsantrag Umdruck Nr. 79).

(Erste Beratung: 104. Sitzung.)

Berichterstatter des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen ist der Herr Abgeordnete Eickhoff. Ich bitte ihn, das Wort zu nehmen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Rudolf Eickhoff


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe Ihnen einen ganz kurzen Bericht über die Ausschußarbeiten zu geben, die wegen der Änderung des bestehenden Erbschaftssteuergesetzes vorgenommen werden mußten. Sie haben in Drucksache Nr. 1575 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erbschaftssteuergesetzes vor sich liegen, aus dem sie alle näheren Einzelheiten ersehen können. Ich kann mich deswegen ganz kurz fassen.
    Die Änderungen in Art. I waren erforderlich, um der durch das Grundgesetz geschaffenen neuen Lage Rechnung zu tragen. Hier muß das Wort „Reich" durch „Bund" ersetzt werden usw.
    In § 8 wird der Begriff „Inländer" schärfer umrissen, was durch die unglückliche Zweiteilung Deutschlands bedingt ist.
    Äußerst wichtig ist § 10, der insbesondere im Interesse unserer Kriegsgefangenen abgeändert werden mußte; denn es kommt heute sehr häufig vor, daß der Nachlaß nicht auf die Kinder des Erblassers übergeht, weil diese eben gefallen sind, sondern seinen Großkindern oder Schwiegerkindern zufällt. Hier sollen die Großkinder aus Steuerklasse II und die Schwiegerkinder aus Steuerklasse IV herausgenommen und in Steuerklasse I eingereiht werden. Wenn ein Bauer seinen Hof z. B. auf seine Großkinder vererben will, weil der Sohn, der Anerbe, gefallen ist, oder ihn seiner Schwiegertochter zufallen lassen will, dann sollen diese Großkinder, d. h. die Kinder des gefallenen Sohnes, nicht nach Steuerklasse II, bzw. die Schwiegertochter, also die Frau des gefallenen Sohnes, nicht wie bisher nach Steuerklasse IV, sondern eben nach Steuerklasse I veranlagt werden.
    Der § 17 a wird insofern abgeändert, als beim Ehegattenerwerb die Freigrenze von 500 000 DM auf 250 000 herabgesetzt wird. Diese Änderung ist erforderlich geworden, weil in Zukunft nicht mehr von dem Nachlaß, sondern von der Höhe des einzelnen Erwerbs ausgegangen wird; dadurch wird dann in den meisten Fällen der Ausgleich wieder geschaffen.
    In § 18 wird nach der Nummer 16, die die üblichen Gelegenheitsgeschenke erbschaftsteuerfrei läßt, eine neue Nummer 16 a eingefügt, die auch die Zuwendungen für den Wohnungs- und den Schiffsbau bei solchen Personen erbschaftsteuerfrei läßt, die nicht zu den Steuerklassen I bis IV gehören, wenn die Voraussetzungen der §§ 7 c und 7 d des Einkommensteuergesetzes erfüllt sind.
    Ferner wird eine Nummer 20 eingefügt, die die Zuwendungen an politische Parteien betrifft. Hierüber haben wir uns im Ausschuß eingehend unter- halten und sind zu dem Schluß gekommen, diese Zuwendungen wieder steuerfrei zu stellen, weil das im alten Erbschaftsteuergesetz von 1925 auch eingeführt war. Sie haben ja den Antrag der Fraktion des Zentrums vor sich liegen; wir werden uns nachher mit dieser Sache noch besonders beschäftigen müssen.
    Die Änderung in § 18 a betrifft die Lebensversicherungen, die nur zum Zwecke der Bezahlung der Erbschaftsteuer abgeschlossen sind. Bislang blieben diese Lebensversicherungen im Erlebensfall nicht steuerfrei. Jetzt sollen sie steuerfrei gestellt werden, wenn der Betrag bei dem zuständigen Finanzamt zur Bezahlung der später fällig werdenden Erbschaftsteuer sichergestellt wird. Wenn also ein Erblasser so vorsorglich ist, daß er schon mit einer Lebensversicherung den Betrag sicherstellt, den seine Erben später zur Bezahlung der Erbschaftsteuer nötig haben, wollen wir hier eine Steuerfreiheit gewähren.
    Meine Damen und Herren, das sind die Hauptpunkte, mit denen wir uns im Ausschuß beschäftigt haben. Der Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen bittet Sie, dem Gesetzentwurf mit der einzigen kleinen Änderung zuzustimmen, daß im Art. I Ziffer 8 Buchstabe a die folgenden Worte gestrichen werden: „in der Fassung vom 10. August 1949 (WiGBl. S. 266) und vom 29. April 1950 (BGBl. S. 95)".