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ID0111800700

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 118. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Februar 1951 4485 118. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 15. Februar 1951. Geschäftliche Mitteilungen 4487B Zur Tagesordnung 4487B; C Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Einstellung von Schwerbeschädigten bei den Ministerien und sonstigen Verwaltungen der Bundesrepublik (Nr. 1829 der Drucksachen) 4487C Leddin (SPD), Interpellant 4487C Storch, Bundesminister für Arbeit 4488D Ausschußüberweisung des Antrags der Fraktion der SPD 4489C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Bundesverwaltungsgericht (Nr. 1844 der Drucksachen) 4489C Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 4489C Ausschußüberweisung 4490C Erste Beratung des von den Abg. Gengler, Kiesinger, Bauknecht u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Neugliederung in den Ländern Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern (Nr. 1849 der Drucksachen) 4490C Gengler (CDU), Antragsteller . . 4490C Ausschußüberweisung 4491A Erste Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen im Ausfuhrgeschäft (Nr. 1845 der Drucksachen) 4491A Ausschußüberweisung 4491A Erste Beratung des von den Abg. Dr. Oellers, Schröter und Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über eine Bundeshilfe für das Land SchleswigHolstein im Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1867 der Drucksachen) 4491B Dr. Oellers (FDP), Antragsteller . 4491B Dr. Gülich (SPD) 4493D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 4496A Gundelach (KPD) 4497A Brookmann (CDU) 4497C Ewers (DP) 1498B Ausschußüberweisung 1498D Erste Beratung des von der Fraktion der KPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes auf Aufhebung des Gesetzes zur Ergänzung der Kleingarten- und Kleinpachtordnung vom 26. Juni 1935 (Nr. 1859 der Drucksachen) 4499A Gundelach (KPD), Antragsteller . 4499A Ausschußüberweisung 4499C Erste, zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Energienotgesetzes (Nr. 1832 der Drucksachen) . . 4499C Beschlußfassung 4499D Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Erbschaftssteuergesetzes (Nr.1575 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 1850 der Drucksachen; Änderungsantrag Umdruck Nr. 79) 4499D, 4500B Eickhoff (DP), Berichterstatter . . . 4500B Dr. Horlacher (CSU) 4501A Weiterberatung vertagt 4501A Zweite Beratung des Entwurfs eines Anleihegesetzes von 1950 (Nr. 1576 und 1876 der Drucksachen) 4500A Absetzung von der Tagesordnung . . 4500A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Art. '77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) über den Entwurf eines Preisgesetzes (Nr. 1883 der Drucksachen) 4501B Zur Sache: Maier (Freiburg) (SPD), Berichterstatter 4501B Dr. Horlacher (CSU) 45030 Dr. Preusker (FDP) 4506A Zur Geschäftsordnung: Kiesinger (CDU) 4504A, 4504B Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . . 4504A Ewers (DP) 4504C Dr. Bertram (Z) 4504D Dr. Horlacher (CSU) 4505B Dr. von Merkatz (DP) 4505C Beschlußfassung 4506C Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Körperschaft- steuergesetzes (Nr. 1864 der Drucksachen) 4501A, 4506C Dr. Preusker (FDP), Antragsteller 4506D Ausschußüberweisung 4507A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für verdrängte Angehörige des öffentlichen Dienstes (Nr.1287 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht (25. Ausschuß) (Nrn. 1882, zu 1882 der Drucksachen, Umdruck Nr. 75; Änderungsanträge Umdruck Nrn. 77, 80) . . 4500A, 4507A Wackerzapp (CDU), Berichterstatter 4507A Arnholz (SPD) 4511A Farke (DP) 4511B Abstimmungen 4510D, 4511A Zurückverweisung an den Ausschuß . . 4511C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung von Bundesgrenzschutzbehörden (Nr. 1785 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (23. Ausschuß) (Nr. 1881 der Drucksachen, Änderungsantrag Umdruck Nr. 78) in Verbindung mit der Beratung des interfraktionellen Antrags der Abg. Dr. Dresbach, Dr. Menzel, Neumayer, Dr. Leuchtgens, Dr. Reismann u. Gen. betr. Stärke des Personals der Bundesgrenzschutzbehörden (Nr. 1887 der Drucksachen) . . . . 4500A, 4511C, 4527D Maier (Freiburg) (SPD), Berichterstatter 4511D Dr. Menzel (SPD) . . 4513A, B, D, 4514C, 4517C, 4527D, 4530C Freiherr von Aretin (BP) . . 4514A, 4528B Dr. von Merkatz (DP) . . . . 4514B, 4530A von Thadden (DRP) . ... . . . . . 4514B Dr. Jaeger (CSU) 4515A, 4530B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 4515C, 4528A Dr. Dresbach (CDU) (zur Geschäftsordnung) 4517D Renner (KPD) 4528C Abstimmungen 4513B, D, 4515C, 4518B, 4531A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Aufhebung des § 29 des Gesetzes zur Milderung dringender sozialer Notstände (Soforthilfegesetz) (Nr. 1799 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich (17. Ausschuß) (Nr. 1886 der Drucksachen) 4500A, 4518B Dr. Atzenroth (FDP), Berichterstatter 4518B Beschlußfassung 4518C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Regelung über die Offenhaltung der Einzelhandelsgeschäfte (Nrn. 603, 1386 [neu] der Drucksachen, Umdruck Nr. 68) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von den Abg. Degener, Richter (Frankfurt), Determann u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den werktäglichen Ladenschluß (Nr. 1879 der Drucksachen) . . . . 4518D Ludwig (SPD), Berichterstatter . . 4518D Degener (CDU), Antragsteller 4519B, 4525B Dr. Kneipp (FDP) 4521A Naegel (CDU) 4522A Dr. Reismann (Z) 4522C Richter (Frankfurt) (SPD) 4523A Huth (CDU) 4523D Frau Kalinke (DP) 4524B, 4525D Kohl (Stuttgart) (KPD) 4524D Meyer (Bremen) (SPD) 4525C Rademacher (FDP) (zur Geschäftsordnung) 4526B Dr. Preusker (FDP) (zur Abstimmung) 4527A Abstimmungen 4526B, 4527B Ausschußüberweisung 4526D, 4527A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes über Sofortmaßnahmen zur Sicherung der Unterbringung der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Nr. 1852 der Drucksachen) 4531A Dr. Klein, Senator von Berlin, Berichterstatter 4531A Dr. Nowack (Rheinland-Pfalz) (FDP) 4531D von Thadden (DRP) 4532A Beschlußfassung 4532B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) über die Anträge der Fraktionen der SPD und der KPD betr. Tariferhöhungen bei der Bundesbahn (Nrn. 1639, 1647, 1831 der Drucksachen) . . . 4532B Günther (CDU), Berichterstatter . 4532B Beschlußfassung 4532D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Kriegsopfer- und Kriegsgefangenenfragen (26. Ausschuß) über den Antrag der Abg. von Thadden u. Gen. betr. Häftlinge aus Konzentrationslagern der russischen Besatzungszone (Nrn. 1061, 1838 der Drucksachen) 4532D Frau Hütter (FDP), Berichterstatterin 4532D von Thadden (DRP) 4533B Müller (Frankfurt) (KPD) 4533C Pohle (SPD) 4534C Beschlußfassung 4534D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Belastung des Straßenverkehrs (Nrn. 1588, 1851 der Drucksachen) 4534D Hagge (CDU), Berichterstatter . . 4534D Beschlußfassung 4534D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Luftschutzabgaben (Nrn. 1326, 1875 der Drucksachen) 4535A Juncker (FDP), Berichterstatter . 4535A Beschlußfassung 4535A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Donhauser gemäß Schreiben des Rechtsanwaltes Dr. Berthold (München) vom 20. und 28. November 1950 (Nr. 1817 der Drucksachen) 4535B Ritzel (SPD), Berichterstatter . . 4535C Donhauser (Unabhängig) 4536C Beschlußfassung 4536C Nächste Sitzung 4536C Die Sitzung wird um 13 Uhr 32 durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Dr. Robert Lehr


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf über das- Bundesverwaltungsgericht dient der Ausführung des Art. 96 des Grundgesetzes. Neben dem Bundesgerichtshof für die ordentliche Gerichtsbarkeit und dem Bundesfinanzhof für die Finanzgerichtsbarkeit soll in Zukunft das Bundesverwaltungsgericht für das Gebiet der Verwaltungsgerichtsbarkeit als oberes Bundesgericht tätig werden.
    Der Gesetzentwurf stellt das Bundesverwaltungsgericht völlig unabhängig von den Verwaltungsbehörden. Die Richter am Bundesverwaltungsgericht genießen die gleiche Unabhängigkeit wie jeder andere Bundesrichter. Die Berufung der Bundesrichter liegt gemeinsam in der Hand des Richterwahlausschusses und des Bundesministers des Innern als des federführenden Ministers.
    Die Schaffung des Bundesverwaltungsgerichts bedeutet in der Geschichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit einen entscheidenden neuen Schritt. Weder unter der Bismarckschen Verfassung noch zur Zeit der Weimarer Verfassung war es zur Bildung eines solchen oberen Verwaltungsgerichts gekommen. Das Reichsverwaltungsgericht aus dem Jahre 1941 kann mit dem jetzt zu schaffenden Bundesverwaltungsgericht nicht verglichen werden; denn es fehlte den Richtern dieses Reichsverwaltungsgerichts die echte richterliche Unabhängigkeit; außerdem war dieses Gericht lediglich eine Zusammenfassung bestehender höchster Verwaltungsgerichte der Länder.

    (Große Unruhe. — Glocke des Präsidenten.)

    Das jetzt zu schaffende Bundesverwaltungsgericht fügt sich in den föderativen Charakter unseres Bundes ein und lehnt sich eng an die in allen Ländern bestehenden unabhängigen Verwaltungsgerichte an. Die Verwaltungsgerichte der Länder sind seit dem Jahre 1946 zu echten und unabhängigen Organen der Rechtsprechung ausgebaut worden. Das Grundgesetz hat in seinem Art. 19 Abs. 4 den Verwaltungsrechtsweg ausdrücklich und mit voller Gleichberechtigung neben den Rechtsweg in bürgerlichen Streitigkeiten gestellt.


    (Bundesinnenminister Dr. Dr. h. c. Lehr)

    Als Sitz dieses oberen Bundesverwaltungsgerichts empfiehlt Ihnen die Bundesregierung Berlin.

    (Bravo! in der Mitte.)

    Wir verkennen nicht, daß mit dieser Wahl gewisse Unbequemlichkeiten verbunden sind, aber diese Unbequemlichkeiten müssen vor dem hohen politischen Ziel zurücktreten, das wir mit der Wahl Berlins im Auge haben. Es kann dem Rechtsuchenden zugemutet werden, sich entweder durch bewährte Prozeßvertreter bei dem Bundesverwaltungsgericht vertreten zu lassen oder die Unbequemlichkeit einer solchen Reise auf sich zu nehmen. Wir sollten aber nicht darauf verzichten, in Berlin einen weithin sichtbaren Beweis dafür zu liefern, mit welcher inneren Unabhängigkeit und inneren Freiheit ein oberes Bundesgericht der Bundesrepublik Deutschland seine Aufgaben in der Rechtsprechung ausübt.

    (Abg. Renner: Mit den alten Nazirichtern!) Wer sich dieser hohen Bedeutung bewußt ist, wird nicht behaupten wollen, daß die Verlegung eines oberen Bundesgerichts nach Berlin die Möglichkeiten des rechtlichen Gehörs einschränkt.

    Die Hauptbedeutung dieses oberen Bundesverwaltungsgerichts liegt in seiner Aufgabe als Revisionsgericht. Die vornehmste Aufgabe liegt hier darin, auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts eine einheitliche Handhabung des Bundesrechts im ganzen Bundesgebiet zu gewährleisten und zu fördern. In ständiger Rechtsprechung sollen die Grundsätze des allgemeinen Verwaltungsrechts herausgearbeitet werden, die der allgemeinen Rechtssicherheit dienen und für die Verwaltungsbehörden und die Verwaltungsgerichte Richtschnur sein müssen.
    Außerdem muß dem Bundesverwaltungsgericht aber auch eine erstinstanzliche Zuständigkeit gegeben werden. In erster Instanz soll das Bundesverwaltungsgericht über Verwaltungsakte oberster Bundesbehörden entscheiden, das sind also in erster Linie die Bundesministerien selbst. Die Verwaltungsakte sollen angefochten werden können, wenn es sich um Streitigkeiten nicht verfassungsrechtlicher Art, also keine bundesverfassungsrechtlichen Fragen handelt; denn dafür ist wiederum eine andere oberste Instanz, das Bundesverfassungsgericht, zuständig. Anfechtungsklagen gegen Verwaltungsakte oberster Bundesbehörden passen eben nicht vor das Verwaltungsgericht eines einzelnen Landes. Entweder würde man sonst bei einem einzelnen Landesverwaltungsgericht eine übermäßige Häufung von Klagen eintreten lassen und dadurch dieses Gericht in seiner Stellung zu den übrigen Verwaltungsgerichten übermäßig und ungerechtfertigt herausheben, oder bei einer Verteilung der Klagen auf viele Landesverwaltungsgerichte würde sich eine Zersplitterung und Verzögerung der Rechtsfindung ergeben. Der Regierungsentwurf sieht daher vor, daß in solchen Fällen das Bundesverwaltungsgericht erste und einzige Instanz ist.
    Die Verfahrensvorschriften des Gesetzentwurfs besitzen nur einen vorläufigen Charakter. Die Bundesregierung ist aber bereits jetzt mit dem Entwurf einer endgültigen Verwaltungsgerichtsordnung beschäftigt, die ähnlich wie die Zivilprozeßordnung, wie die Strafprozeßordnung oder wie die Reichsabgabenordnung den Verwaltungsprozeß vor allen Verwaltungsgerichten einheitlich regeln soll. Sobald diese umfangreichen und arbeitsreichen Vorarbeiten abgeschlossen sind, beabsichtigt die Bundesregierung, diese Verwaltungsgerichtsordnung dem gesetzgebenden Organ vorzulegen und dadurch die vorläufigen Verfahrensvorschriften des jetzigen Gesetzentwurfs zu ersetzen.
    Ich empfehle Ihnen die Annahme der Regierungsvorlage.


Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren, die Begründung der Vorlage durch die Regierung ist erfolgt. Der Altestenrat schlägt Ihnen vor, die Vorlage ohne Aussprache an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht als federführenden Ausschuß und an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung zu überweisen. Ich darf annehmen, daß das Haus damit einverstanden ist. — Die Überweisung ist erfolgt.
Ich rufe auf Punkt 3 der Tagesordnung:
Erste Beratung des von den Abgeordneten
Gengler, Kiesinger, Bauknecht und Genossen
eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über
die Neugliederung in den Ländern Baden,
Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern (Nr. 1849 der Drucksachen).
Meine Damen und Herren, mit Rücksicht darauf, daß bei den ersten beiden Gesetzentwürfen die allgemeine Aussprache stattgefunden hat, schlägt Ihnen der Altestenrat vor, diesen Gesetzentwurf nach der Begründung durch Herrn Abgeordneten Gengler ohne Aussprache an den Ausschuß zu überweisen.
Ich bitte Herrn Abgeordneten Gengler, das Wort zu nehmen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Karl Gengler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Herr Präsident hat eben darauf hingewiesen, daß sich das Hohe Haus erst kürzlich aus Anlaß der Initiativgesetzentwürfe der Abgeordneten Euler und Genossen und der Abgeordneten Hilbert und Genossen mit der Frage der Neugliederung in den Ländern Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern befaßt hat. Mit dem Gesetzentwurf, wie er Ihnen auf Drucksache Nr. 1849 vorliegt, wollen wir ebenfalls die Frage der Neugliederung der Länder in der Südwestecke in Fluß bringen. Er stützt sich auf Art. 118 des Grundgesetzes, der ausspricht, daß, wenn in den beteiligten Ländern keine Vereinbarung erzielt wird, die Neugliederung durch Bundesgesetz geregelt wird, das eine Volksbefragung vorsehen muß. Auf dieser Grundlage fußt der Gesetzentwurf. Eine Vereinbarung der Länder kam nicht zustande. Infolgedessen muß nach Art. 118 Satz 2 des Grundgesetzes die Neugliederung im südwestdeutschen Raum nunmehr durch ein Bundesgesetz geregelt werden, das eine Volkabstimmung vorsehen muß.
    Der Gesetzentwurf Drucksache Nr. 1849 sieht vor, daß den Stimmberechtigten die Frage vorgelegt wird, ob sie ein gemeinsames Bundesland bilden wollen. Wird diese Frage verneint, dann — so sieht der Entwurf vor — sollen die alten Länder Württemberg und Baden wiederhergestellt werden. Der Entwurf legt dem Abstimmungsergebnis Gesetzeskraft bei und trifft die für die Bildung der Länder notwendigen Bestimmungen. Ich darf aussprechen, daß die Regelung dieser Frage vordringlich ist. Der Streit um die Länderbildung, der nunmehr seit Jahren in der südwestdeutschen Ecke andauert, erheischt eine Klärung. Der vorliegende Gesetzentwurf will alle Gesichtspunkte zur Diskussion stellen, und er basiert auf dem Grundgedanken der demokratischen Volksentscheidung. Er will auch nicht die Dinge lediglich geschichtlich von rückwärts betrachten, sondern vielmehr die


    (Gengler)

    Länderbildung vom Standpunkt eines gesunden, echten Föderalismus im westdeutschen Bundesgebiet und im Sinne einer fortschrittlichen Regelung sehen.
    Ich beantrage Überweisung an den zuständigen Ausschuß.