Rede von
Anton
Storch
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Abgeordneter! Ich möchte Ihnen folgendes sagen: Wenn es sich darum handelt, feste Begriffe aus irgendwelchen gesetzlichen Bestimmungen zu erwähnen, dann muß man sich natürlich an das halten, was man als Unterlagen dafür hat. Wenn es sich darum handelte, daß ich mich mit Ihnen in einer freien Rede über den Zweck oder den Unzweck des Gesetzes unterhalten sollte, brauchte ich dafür ganz bestimmt keine Unterlagen.
Es handelt sich also hier darum, daß dieser Arbeitsdirektor dieselben Rechte haben soll wie jedes andere Vorstandsmitglied auch. Die Sachverständigen der beiden Seiten haben zu diesen Bestimmungen des Gesetzes noch angeregt, daß man hier eine besondere Klausel in das Gesetz hineinbringen soll, wonach dieser Arbeitsdirektor eine besondere Persönlichkeit sein soll. Es wird Aufgabe des Hohen Hauses sein, sich über diese Wünsche noch schlüssig zu werden.
Der Vierte Teil dieses Gesetzes enthält die Bestimmungen über die Errichtung der Senate für die beiden hier in Frage kommenden Wirtschaftszweige. Es soll je ein Senat für die Kohle oder, besser gesagt, für den Bergbau und für das Eisen gebildet werden. Diese Senate sollen durch die Bundesregierung je zur Hälfte auf Grund von Vorschlägen ernannt werden, die von den beiden Seiten zu machen sind. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, d. h. die Gewerkschaften und die Vereinigungen der Arbeitgeber oder die in Frage kommenden Körperschaften sollen der Bundesregierung die doppelte Anzahl von Personen nennen, die für die Senate vorgesehen sind. Die Auswahl erfolgt dann durch die Bundesregierung. Es wird die Aufgabe der Bundesregierung sein, die Zusammensetzung so zu gestalten, daß diese Senate in der Lage sind, der allgemeinen neuen Entwicklung eine besondere Stütze zu geben.
Diese Senate haben im Gesetz mit Ausnahme davon, daß sie Vorschläge für das elfte Vorstandsoder Aufsichtsratsmitglied machen sollen, keine bindenden Aufgaben bekommen. Es ist gesagt worden, sie sollen sich um die allgemeinen Angelegenheiten in dem betreffenden Industriezweig bekümmern. Sie sollen hier den Versuch machen, eine Koordinierung der Gesamtarbeit in dem betreffenden Industriezweig herbeizuführen.
Das ist im wesentlichen der Inhalt dieses Gesetzes. Es kommt nun darauf an, in der endgültigen Fassung des Gesetzes eine Regelung zu finden, die dazu angetan ist, den Grundstoffindustrien Kohle und Eisen eine Fundamentierung zu geben, die dazu führt, daß die letzten Impulse von Arbeitskraft und Arbeitsleistung zu Nutzen und Vorteil des deutschen Volkes entfaltet werden.