Rede von
Dr.
Helmut
Bertram
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir nur einige Sätze zur ersten Lesung dieses Gesetzes; auf die Einzelheiten will ich nicht eingehen.
In der Begründung des Gesetzes heißt es, daß es im wesentlichen bestimmt ist, formelle Vereinfachungen zu bringen und die Rechtslage wieder dem geltenden Rechtszustand anzupassen. Das ist in der Tat nicht ganz richtig, wenn wir uns den Inhalt des Gesetzes ansehen.
Zunächst liegt mir ein Punkt am Herzen — deswegen habe fch das Wort ergriffen —, nämlich die Freistellung kirchlicher Dienstwohnungen von der Grundsteuer. Diese Freistellung kirchlicher Dienstwohnungen von der Grundsteuer ist altes Recht,
ein Recht, das nach der Enteignung des kirchlichen Vermögens vor über 100 Jahren seit eh und je geübt worden ist. Auch die Rechtsprechung hat sich mit diesem Problem beschäftigt. Die hohen und höchsten Gerichte haben anerkannt, daß die Befreiung kirchlicher Dienstwohnungen von der Grundsteuer eine besondere Staatsleistung ist, die im Sinne des Art. 138 der Weimarer Reichsverfassung nur abgelöst, aber nicht entschädigungslos fortgenommen werden kann. Trotzdem hat sich das Dritte Reich nicht an diese klare Rechtsgrundlage gehalten und unter Bruch der meiner Ansicht nach ganz klaren Rechtslage diese Grundstücke der Grundsteuer unterworfen.
Die entsprechenden kirchlichen Behörden haben bei der Redaktion dieses Gesetzes an die Ministerien den Antrag gerichtet, den alten Rechtszustand wieder herzustellen oder eine entsprechende Ablösung vorzunehmen. Diesem Rechtsanspruch der kirchlichen Behörden ist in dem vorliegenden Gesetz nicht entsprochen worden, und wir legen allergrößten Wert darauf, daß wieder Recht wird und Recht gehalten wird. Es ist nicht möglich, ein Unrecht, das im Dritten Reich begangen worden ist, mit der Begründung durchgehen zu lassen, finanzpolitische und finanzielle Erwägungen erforderten die Beibehaltung dieses Unrechts. Wir werden uns also dafür einsetzen, daß dieses Unrecht wiedergutgemacht wird.