Die ganze Zukunft dieses Gesetzes hängt davon ab ob die Realkreditinstitute bereit und imstande sind, auch das Wohnungseigentum zu beleihen, wie sie ein anderes Eigentum beleihen. Das ist die Kernfrage in diesem Gesetz. Wenn das nicht geschieht, dann können wir das Gesetz sofort zu den Akten legen. Unsere ganzen Bemühungen müssen deshalb dahin gehen. Wenn von den Realkreditinstituten Bedenken erhoben, wenn Schwierigkeiten gemacht werden, dann wollen wir Mittel und Wege suchen und finden. Denn dieses Wohnungseigentum wollen wir unter allen Umständen zum Leben erwecken.
An sich können die Realkreditinstitute dieses Wohnungseigentum beleihen, weil sie nach ihren Satzungen und Vorschriften ja auch das Hauseigentum beleihen. Es ist ein Eigentum, ein dingliches Eigentum. Also können alle Realkreditinstitute es beleihen. Aber die Frage ist die: werden sie es auch beleihen wollen? Da können wir bei den Sparkassen anfangen. Die Sparkassen können von ihrer Aufsichtsbehörde eine Empfehlung bekommen, dieses Wohnungseigentum besonders zu berücksichtigen.
Oder ich darf eine Erklärung vom Verband der Lebensversicherungsunternehmen anführen. Ich habe ein Schreiben gesehen, das dieser Verband an Herrn Kollegen Dr. Oellers unter dem 3. April 1950 geschrieben hat, wonach der Verband keine Bedenken hat, dieses Wohnungseigentum zu beleihen.
Eine andere Gruppe, die in dieser Angelegenheit bedeutsam ist, sind die Bausparkassen. Die Bausparkassen haben schon bisher gerade in kleinen Beträgen Eigentum beliehen. Ich bin fest überzeugt, daß sie an erster Stelle bereit sind, dieses Wohnungseigentum zu beleihen.
Wir sind uns ferner darüber einig, daß die öffentlichen Mittel, die heute für den Wohnungsbau jeder Art gegeben werden, genau so für dieses Wohnungseigentum gegeben werden sollten. Ich nehme an, daß die zuständigen Stellen dafür sorgen, daß das Wohnungseigentum nicht weniger gefördert wird als der übrige Mietwohnungsbau.
Schließlich kommt an vierter Stelle das Eigenkapital. Ohne Eigenkapital geht es nicht, weder bei der Erstellung eines eigenen Hauses, noch bei der Schaffung eines Wohnungseigentums, noch bei der Schaffung eines Dauerwohnrechts. Aber wir haben hier eine zuverlässige gesetzliche Unterlage geschaffen. Wir wollen haben, daß sich das Wohnungseigentum einführt. Wir wollen mehr Menschen an das Eigentum heranführen. Wir würden am liebsten die großen Mietskasernen in Wohnungseigentum aufteilen, so daß die Mieter nicht mehr bloß Mieter sind, sondern ein Eigentum an ihrer Wohnung und dadurch ein ganz anderes Lebensgefühl haben, als wenn sie immer nur Mieter bleiben.
Wir können auch Erwägungen darüber anstellen, wie sich dieses Gesetz praktisch auswirkt. Es kommt uns sehr darauf an, daß das Gesetz eine Bedeutung erhält. Einmal ist es möglich, daß Neubauten mit solchem Wohnungseigentum erstellt werden. Aber es ist sehr schwierig, alle diese Interessenten auf eine Ebene zu bringen. Praktisch wird es so werden, daß Bauunternehmer, Wohnungsbaugesellschaften, Bauvereine oder auch Einzelpersonen solche Wohnhäuser mit zahlreichen Wohnungen hinstellen. Wenn diese Wohnungen im Rohbau fertig sind, werden sie die Wohnungen öffentlich anbieten. Sie werden also sagen: Wenn Sie 3000, 4000 oder 5000 DM zur Verfügung stellen, bekommen Sie die bestimmte Wohnung, die Sie sich im Rohbau ansehen können. Dann wird das Haus fertiggestellt, und er hat sein Wohnungseigentum. Genau so kann ein bestehendes Wohnhaus aufgeteilt werden. Wir wünschen, es möge einmal Wohnungseigentum so käuflich sein, wie man ein Auto kauft. Alles kann man sich kaufen, aber eine Wohnung konnte man sich bisher nicht kaufen. Wir haben hier eine rechtliche Grundlage geschaffen. Wir bieten Eigentum an einer Wohnung, was bisher nicht möglich war. Wir hätten gern, daß wir in den großen Straßen der Städte Schaufenster mit Modellen der Eigenwohnungen sehen, die man kaufen kann. Sie finden in den Schaufenstern die tollsten Dinge ausgestellt. Es wird ein Konsum getrieben, der vielfach über alles Vernünftige hinausgeht.
Aber für die produktive Arbeit, für das Wohnen der Menschen, für den sozialen Fortschritt — wo sehen Sie in den Schaufenstern der Städte eine Werbung?
Meine Frauen und Männer! Ich will mich möglichst kurz fassen. Ich komme zum Schluß.
Es ist ja kein Kompliment, wenn Sie klatschen, wenn ich sage: Ich komme zum Schluß. Aber ich nehme es nicht tragisch. Wir wollen dieses Wohnungseigentum vor allem errichtet und lebendig gemacht halben zum Wiederaufbau unserer zerstörten Städte. Das Wohnungseigentum wird auf dem Lande keine Bedeutung bekommen: aber die Städte brauchen es dringend notwendig. Hier fällt auch das eigene Interesse mit dem Staatsinteresse zusammen. Das Staatsinteresse geht dahin, den Menschen mehr und mehr Eigentum zu verschaffen. Wir wollen die Menschen mit dem Grund und Boden verbinden, wir wollen sie zufriedener machen. Wer Eigentum schafft, meine Damen und Herren, der schafft die beste Sozialpolitik!
Mit diesem Wohnungseigentum wollen wir Sozialpolitik machen.
Meine verehrten Damen und Herren, der ganze Deutsche Bundestag will mit dem Gesetz der Öffentlichkeit zeigen, daß wir an der Wohnwirtschaft in stärkstem Maße interessiert sind, daß wir bereit sind, jede geeignete Rechtsform zur Verfügung zu stellen, und daß wir hoffen, mit dem Wohnungseigentumgesetz der gesamten deutschen Bevölkerung einen wertvollen Dienst zu leisten.